Berufsbildung. Indirekte Finanzierung der TertiƤrstufe B durch den Bund. Transparenz bei den Kantonen
- ShortId
-
11.3694
- Id
-
20113694
- Updated
-
25.06.2025 00:31
- Language
-
de
- Title
-
Berufsbildung. Indirekte Finanzierung der Tertiärstufe B durch den Bund. Transparenz bei den Kantonen
- AdditionalIndexing
-
32;Abschluss einer Ausbildung;öffentliche Finanzierung;Koordination;Transparenz;Facharbeiter/in;berufliche Bildung;Bildungshaushaltsplan
- 1
-
- L03K130202, berufliche Bildung
- L06K070202020102, Facharbeiter/in
- L04K13010101, Abschluss einer Ausbildung
- L04K11090209, öffentliche Finanzierung
- L05K1201020203, Transparenz
- L04K13030106, Bildungshaushaltsplan
- L04K08020314, Koordination
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bund finanziert indirekt die Berufsbildung auf Tertiärstufe B über Pauschalbeiträge, die er pro lernende Person in der dualen Ausbildung oder in Lehrwerkstätten entrichtet. Zurzeit gibt es keinen Gesamtüberblick über diesen wichtigen Bereich der tertiären Berufsbildung. Jetzt, da die Kantone endlich 25 Prozent der Berufsausbildungskosten in Form von Pauschalbeiträgen des Bundes erhalten, ist eine Gesamtsicht der Situation auf Tertiärstufe B in der Schweiz notwendig.</p><p>Die öffentliche Finanzierung ist auf dem ganzen Gebiet der Vorbereitungskurse zur eidgenössischen Berufsprüfung ebenfalls relativ undurchsichtig und variiert erheblich von Kanton zu Kanton und von Berufsfeld zu Berufsfeld.</p><p>Die Finanzierungsflüsse des Bundes innerhalb dieses komplexen Systems müssen verstanden werden, um das System als Ganzes lenken zu können. Jedoch muss dabei auch die Sichtweise der Studierenden berücksichtigt werden, die eine solche Ausbildung auf Tertiärstufe B erhalten möchten und denen ermöglicht werden soll, en connaissance de cause entscheiden zu können, welcher Bildungsgang für sie am besten geeignet ist. Eine solche Transparenz würde jungen Erwachsenen, die diesen Bildungsgang beschreiten wollen, geeignete Informationen bieten. Schlussendlich muss ein Minimum an Gleichbehandlung der Studierenden gewährleistet werden. Eine kohärente Berufsbildungspolitik auf tertiärer Stufe, die für die Zukunft der Schweiz und ihrer Wirtschaft von Vorteil ist, könnte endlich transparent gemacht und der entscheidende Aspekt, nämlich die Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems, nach und nach angegangen werden.</p>
- <p>Das 2004 in Kraft gesetzte neue Berufsbildungsgesetz brachte eine Änderung der Berufsbildungsfinanzierung mit sich. Leistungsorientierte Pauschalen des Bundes an die Kantone lösten die bisherigen aufwandorientierten Beiträge ab. Den Kantonen wird ein selbstverantwortlicher, gezielter Mitteleinsatz ermöglicht, da die Bundessubventionen nicht mehr an bestimmte Angebote oder Investitionen gebunden sind. Gerade im Hinblick auf die höhere Berufsbildung können die Kantone selbst entscheiden, welche Angebote sie unterstützen und in welchem Umfang.</p><p>Die Aufteilung des gesamten Pauschalbeitrags des Bundes an die Kantone wird aufgrund der Anzahl beruflicher Grundbildungsverhältnisse vorgenommen. Im Gegensatz zu anderen möglichen Verteilschlüsseln lässt sich diese Zahl anhand der genehmigten Lehrverträge und der Schulstatistik genau bestimmen. In den entsprechenden Beträgen ist auch der Anteil der höheren Berufsbildung enthalten, der rund 15 Prozent an den Gesamtkosten der Berufsbildung beträgt (2009: 492 Millionen Franken).</p><p>Im Zusammenhang mit der Frage, wie die höhere Berufsbildung gestärkt werden kann, wird auch die Finanzierung diskutiert. Die dafür notwendigen Entscheidungsgrundlagen werden zurzeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt im Rahmen der Verbundpartnerschaft vertieft untersucht. Dabei werden auch die im vorliegenden Postulat zum Ausdruck gebrachten Anliegen berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Um eine transparentere Übersicht über die Finanzierungsflüsse der Berufsbildung in den verschiedenen Kantonen zu ermöglichen, wird der Bundesrat ersucht, die entsprechenden Informationen bei den Kantonen anzufordern und zusammenzustellen. Dabei sollen die Finanzierungsflüsse zwischen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe B und, innerhalb der Tertiärstufe B, zwischen den höheren Fachschulen und den Vorbereitungskursen zur eidgenössischen Berufsprüfung betrachtet werden.</p>
- Berufsbildung. Indirekte Finanzierung der Tertiärstufe B durch den Bund. Transparenz bei den Kantonen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Bund finanziert indirekt die Berufsbildung auf Tertiärstufe B über Pauschalbeiträge, die er pro lernende Person in der dualen Ausbildung oder in Lehrwerkstätten entrichtet. Zurzeit gibt es keinen Gesamtüberblick über diesen wichtigen Bereich der tertiären Berufsbildung. Jetzt, da die Kantone endlich 25 Prozent der Berufsausbildungskosten in Form von Pauschalbeiträgen des Bundes erhalten, ist eine Gesamtsicht der Situation auf Tertiärstufe B in der Schweiz notwendig.</p><p>Die öffentliche Finanzierung ist auf dem ganzen Gebiet der Vorbereitungskurse zur eidgenössischen Berufsprüfung ebenfalls relativ undurchsichtig und variiert erheblich von Kanton zu Kanton und von Berufsfeld zu Berufsfeld.</p><p>Die Finanzierungsflüsse des Bundes innerhalb dieses komplexen Systems müssen verstanden werden, um das System als Ganzes lenken zu können. Jedoch muss dabei auch die Sichtweise der Studierenden berücksichtigt werden, die eine solche Ausbildung auf Tertiärstufe B erhalten möchten und denen ermöglicht werden soll, en connaissance de cause entscheiden zu können, welcher Bildungsgang für sie am besten geeignet ist. Eine solche Transparenz würde jungen Erwachsenen, die diesen Bildungsgang beschreiten wollen, geeignete Informationen bieten. Schlussendlich muss ein Minimum an Gleichbehandlung der Studierenden gewährleistet werden. Eine kohärente Berufsbildungspolitik auf tertiärer Stufe, die für die Zukunft der Schweiz und ihrer Wirtschaft von Vorteil ist, könnte endlich transparent gemacht und der entscheidende Aspekt, nämlich die Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems, nach und nach angegangen werden.</p>
- <p>Das 2004 in Kraft gesetzte neue Berufsbildungsgesetz brachte eine Änderung der Berufsbildungsfinanzierung mit sich. Leistungsorientierte Pauschalen des Bundes an die Kantone lösten die bisherigen aufwandorientierten Beiträge ab. Den Kantonen wird ein selbstverantwortlicher, gezielter Mitteleinsatz ermöglicht, da die Bundessubventionen nicht mehr an bestimmte Angebote oder Investitionen gebunden sind. Gerade im Hinblick auf die höhere Berufsbildung können die Kantone selbst entscheiden, welche Angebote sie unterstützen und in welchem Umfang.</p><p>Die Aufteilung des gesamten Pauschalbeitrags des Bundes an die Kantone wird aufgrund der Anzahl beruflicher Grundbildungsverhältnisse vorgenommen. Im Gegensatz zu anderen möglichen Verteilschlüsseln lässt sich diese Zahl anhand der genehmigten Lehrverträge und der Schulstatistik genau bestimmen. In den entsprechenden Beträgen ist auch der Anteil der höheren Berufsbildung enthalten, der rund 15 Prozent an den Gesamtkosten der Berufsbildung beträgt (2009: 492 Millionen Franken).</p><p>Im Zusammenhang mit der Frage, wie die höhere Berufsbildung gestärkt werden kann, wird auch die Finanzierung diskutiert. Die dafür notwendigen Entscheidungsgrundlagen werden zurzeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt im Rahmen der Verbundpartnerschaft vertieft untersucht. Dabei werden auch die im vorliegenden Postulat zum Ausdruck gebrachten Anliegen berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Um eine transparentere Übersicht über die Finanzierungsflüsse der Berufsbildung in den verschiedenen Kantonen zu ermöglichen, wird der Bundesrat ersucht, die entsprechenden Informationen bei den Kantonen anzufordern und zusammenzustellen. Dabei sollen die Finanzierungsflüsse zwischen der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe B und, innerhalb der Tertiärstufe B, zwischen den höheren Fachschulen und den Vorbereitungskursen zur eidgenössischen Berufsprüfung betrachtet werden.</p>
- Berufsbildung. Indirekte Finanzierung der Tertiärstufe B durch den Bund. Transparenz bei den Kantonen
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