Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen

ShortId
11.3701
Id
20113701
Updated
28.07.2023 15:08
Language
de
Title
Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen
AdditionalIndexing
24;15;Geld;Währungsabkommen;China;Exportindustrie;Wechselkurs;USA
1
  • L04K11010403, Währungsabkommen
  • L04K03030501, China
  • L04K11030304, Wechselkurs
  • L05K0705070201, Exportindustrie
  • L04K03050305, USA
  • L04K11030201, Geld
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der US-Dollar stürzt wegen der enormen US-Defizite ab. Betroffen sind Schweizer Exporteure. Andere Exportländer wie Singapur, Hongkong, Korea oder Argentinien haben mit China Währungsabkommen abgeschlossen, dank denen ihre Exporteure ihre Exporte nicht über den US-Dollar abwickeln müssen. Das führt zu tieferen Wechselkurskosten und weniger Wechselkursrisiken. Die Schweiz hat alles zu unternehmen, um die Exporteure zu unterstützen. Als erstes europäisches Land mit China ein Währungsabkommen abzuschliessen unterstützt die Schweizer Exportunternehmen in einer für diese schwierigen Frage.</p>
  • <p>Die chinesische Zentralbank (People's Bank of China - PBoC) hat mit Zentralbanken verschiedener Länder (darunter Hongkong, Indonesien, Singapur, Malaysia, Südkorea, Argentinien, Kasachstan, Neuseeland, Usbekistan und Weissrussland) bilaterale Währungsabkommen in Form sogenannter Währungs-Swap-Linien abgeschlossen. Diese Swap-Linien-Abkommen ermöglichen der jeweiligen Zentralbank eines Partnerlandes, bei Bedarf Transaktionen des Privatsektors in chinesischer Währung (Renminbi) zu unterstützen. Die meisten der bestehenden Währungsabkommen zwischen der PBoC und den Zentralbanken der jeweiligen Partnerländer beschränken sich auf einen - im Verhältnis zum jeweiligen Gesamthandel - eher kleinen Betrag. Bis anhin wurden diese Swap-Einrichtungen noch wenig genutzt, und es wird weiterhin zumeist in US-Dollar gehandelt.</p><p>Die bestehenden Swap-Linien-Abkommen der PBoC mit Zentralbanken (hauptsächlich aus dem asiatischen Raum) wurden auf chinesische Initiative hin abgeschlossen. Ziel dieser Abkommen ist es, dem chinesischen Privatsektor eine teilweise Abwicklung des grenzüberschreitenden Handels in Renminbi zu erlauben, was Vorteile für die chinesischen Importeure und Exporteure hat. Wenn diese ihre Transaktionen in Renminbi vornehmen können, so führt dies für sie zu geringeren Transaktionskosten, und sie tragen ein geringeres Wechselkursrisiko gegenüber einem Handel in US-Dollar.</p><p>Für die Schweiz wird durch den Abschluss eines Währungsabkommens mit China das Problem des Wechselkursrisikos hingegen nicht eliminiert, sondern lediglich vom US-Dollar auf den Renminbi verschoben. Der Renminbi ist noch immer nahe an den US-Dollar gekoppelt, weshalb in der letzten Zeit nicht nur der US-Dollar, sondern auch der Renminbi gegenüber dem Schweizerfranken stark an Wert verloren hat. Das aktuelle Problem der Überbewertung des Schweizerfrankens und deren Auswirkungen auf die Schweizer Exporteure könnte mit einem Swap-Abkommen mit der chinesischen Zentralbank folglich nicht beseitigt werden.</p><p>Aufgrund der gegenwärtig eingeschränkten Konvertibilität des Renminbi entstünden bei einem Wechsel von US-Dollar zu Renminbi bei der Handelsabwicklung potenziell sogar noch grössere Währungsrisiken und Transaktionskosten für die Schweiz. So könnte beispielsweise auf ungünstige Wechselkursentwicklungen kaum mit raschen Umschichtungen von Renminbi in andere Währungen reagiert werden, was bei frei konvertierbaren Währungen wie dem US-Dollar hingegen möglich ist. Aufgrund der grossen Einflussmöglichkeiten der chinesischen Behörden auf den Kapitalverkehr und damit auf den Wechselkurs des Renminbi besteht zudem ein politisches Risiko bezüglich der Wechselkursentwicklung.</p><p>Ausserdem gilt es zu beachten, dass in denjenigen Ländern, welche mit China bereits ein Währungsabkommen abgeschlossen haben, China als Handelspartner eine wesentlich zentralere Rolle einnimmt als in der Schweiz. Obwohl China der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien ist und an Bedeutung zunehmen wird, beliefen sich die Schweizer Exporte nach China im Jahr 2010 erst auf 4 Prozent der gesamten Exporte.</p><p>Nicht auszuschliessen ist, dass durch den Abschluss eines Währungsabkommens Vorteile für den Schweizer Aussenhandel dadurch entstehen könnten, dass chinesische Firmen bevorzugt mit Unternehmen Geschäfte abwickeln, die für eine Handelsabwicklung in Renminbi bereit sind. Die Verhandlungsposition von Schweizer Firmen gegenüber anderen ausländischen Mitbewerbern könnte so durch die Renminbi-Abwicklung gestärkt werden. Eine präzise Beurteilung und Quantifizierung dieser möglichen Vorteile ist jedoch kaum vorzunehmen. Zudem dürfte dieser potenzielle Vorteil auch nicht zu einem expliziten oder impliziten Zwang zur Handelsabwicklung in Renminbi führen, sondern es müssten auch weiterhin Transaktionen in anderen Währungen möglich sein. Eine Einschränkung privater Handelsunternehmen in ihrer Wahl der bevorzugten Währung für internationale Geschäfte wäre aus ordnungspolitischen Überlegungen stossend.</p><p>Da ein Währungsabkommen mit China die Wechselkursrisiken für die Schweizer Wirtschaft grundsätzlich nicht vermindert, sondern diese potenziell gar noch erhöht, und gegenwärtig Unsicherheit bezüglich des Nutzens eines solchen Währungsabkommens besteht, hält der Bundesrat den Abschluss eines Währungsabkommens mit China nicht für angezeigt.</p><p>Zudem ist unklar, über welche Institution ein solches Währungsabkommen in der Praxis abgewickelt werden könnte. Der Abschluss eines Währungs-Swaps zur Förderung von Exporten ist nicht mit dem Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vereinbar, der in der Führung der Geld- und Währungspolitik liegt (vgl. Art. 99 Abs. 2 BV). Die SNB kann lediglich Währungs-Swaps zu geldpolitischen Zwecken abschliessen. Dies tut sie in eigener Kompetenz. Aufgrund ihrer durch die Verfassung garantierten Unabhängigkeit ist der SNB bei der Wahrnehmung der Geld- und Währungspolitik das Empfangen und Einholen von Weisungen des Bundesrates ausdrücklich untersagt (vgl. Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, Art. 5 Abs. 1 und 2 und Art. 6). Da der Abschluss über die SNB nicht infrage kommt, ist somit offen, auf welche Weise der Bundesrat überhaupt ein Währungsabkommen der Schweiz mit China eingehen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, als erstes Land Europas mit China ein Währungsabkommen abzuschliessen. Damit müssen Exporteure ihre Exporte nach China nicht mehr über den US-Dollar abwickeln.</p>
  • Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der US-Dollar stürzt wegen der enormen US-Defizite ab. Betroffen sind Schweizer Exporteure. Andere Exportländer wie Singapur, Hongkong, Korea oder Argentinien haben mit China Währungsabkommen abgeschlossen, dank denen ihre Exporteure ihre Exporte nicht über den US-Dollar abwickeln müssen. Das führt zu tieferen Wechselkurskosten und weniger Wechselkursrisiken. Die Schweiz hat alles zu unternehmen, um die Exporteure zu unterstützen. Als erstes europäisches Land mit China ein Währungsabkommen abzuschliessen unterstützt die Schweizer Exportunternehmen in einer für diese schwierigen Frage.</p>
    • <p>Die chinesische Zentralbank (People's Bank of China - PBoC) hat mit Zentralbanken verschiedener Länder (darunter Hongkong, Indonesien, Singapur, Malaysia, Südkorea, Argentinien, Kasachstan, Neuseeland, Usbekistan und Weissrussland) bilaterale Währungsabkommen in Form sogenannter Währungs-Swap-Linien abgeschlossen. Diese Swap-Linien-Abkommen ermöglichen der jeweiligen Zentralbank eines Partnerlandes, bei Bedarf Transaktionen des Privatsektors in chinesischer Währung (Renminbi) zu unterstützen. Die meisten der bestehenden Währungsabkommen zwischen der PBoC und den Zentralbanken der jeweiligen Partnerländer beschränken sich auf einen - im Verhältnis zum jeweiligen Gesamthandel - eher kleinen Betrag. Bis anhin wurden diese Swap-Einrichtungen noch wenig genutzt, und es wird weiterhin zumeist in US-Dollar gehandelt.</p><p>Die bestehenden Swap-Linien-Abkommen der PBoC mit Zentralbanken (hauptsächlich aus dem asiatischen Raum) wurden auf chinesische Initiative hin abgeschlossen. Ziel dieser Abkommen ist es, dem chinesischen Privatsektor eine teilweise Abwicklung des grenzüberschreitenden Handels in Renminbi zu erlauben, was Vorteile für die chinesischen Importeure und Exporteure hat. Wenn diese ihre Transaktionen in Renminbi vornehmen können, so führt dies für sie zu geringeren Transaktionskosten, und sie tragen ein geringeres Wechselkursrisiko gegenüber einem Handel in US-Dollar.</p><p>Für die Schweiz wird durch den Abschluss eines Währungsabkommens mit China das Problem des Wechselkursrisikos hingegen nicht eliminiert, sondern lediglich vom US-Dollar auf den Renminbi verschoben. Der Renminbi ist noch immer nahe an den US-Dollar gekoppelt, weshalb in der letzten Zeit nicht nur der US-Dollar, sondern auch der Renminbi gegenüber dem Schweizerfranken stark an Wert verloren hat. Das aktuelle Problem der Überbewertung des Schweizerfrankens und deren Auswirkungen auf die Schweizer Exporteure könnte mit einem Swap-Abkommen mit der chinesischen Zentralbank folglich nicht beseitigt werden.</p><p>Aufgrund der gegenwärtig eingeschränkten Konvertibilität des Renminbi entstünden bei einem Wechsel von US-Dollar zu Renminbi bei der Handelsabwicklung potenziell sogar noch grössere Währungsrisiken und Transaktionskosten für die Schweiz. So könnte beispielsweise auf ungünstige Wechselkursentwicklungen kaum mit raschen Umschichtungen von Renminbi in andere Währungen reagiert werden, was bei frei konvertierbaren Währungen wie dem US-Dollar hingegen möglich ist. Aufgrund der grossen Einflussmöglichkeiten der chinesischen Behörden auf den Kapitalverkehr und damit auf den Wechselkurs des Renminbi besteht zudem ein politisches Risiko bezüglich der Wechselkursentwicklung.</p><p>Ausserdem gilt es zu beachten, dass in denjenigen Ländern, welche mit China bereits ein Währungsabkommen abgeschlossen haben, China als Handelspartner eine wesentlich zentralere Rolle einnimmt als in der Schweiz. Obwohl China der wichtigste Handelspartner der Schweiz in Asien ist und an Bedeutung zunehmen wird, beliefen sich die Schweizer Exporte nach China im Jahr 2010 erst auf 4 Prozent der gesamten Exporte.</p><p>Nicht auszuschliessen ist, dass durch den Abschluss eines Währungsabkommens Vorteile für den Schweizer Aussenhandel dadurch entstehen könnten, dass chinesische Firmen bevorzugt mit Unternehmen Geschäfte abwickeln, die für eine Handelsabwicklung in Renminbi bereit sind. Die Verhandlungsposition von Schweizer Firmen gegenüber anderen ausländischen Mitbewerbern könnte so durch die Renminbi-Abwicklung gestärkt werden. Eine präzise Beurteilung und Quantifizierung dieser möglichen Vorteile ist jedoch kaum vorzunehmen. Zudem dürfte dieser potenzielle Vorteil auch nicht zu einem expliziten oder impliziten Zwang zur Handelsabwicklung in Renminbi führen, sondern es müssten auch weiterhin Transaktionen in anderen Währungen möglich sein. Eine Einschränkung privater Handelsunternehmen in ihrer Wahl der bevorzugten Währung für internationale Geschäfte wäre aus ordnungspolitischen Überlegungen stossend.</p><p>Da ein Währungsabkommen mit China die Wechselkursrisiken für die Schweizer Wirtschaft grundsätzlich nicht vermindert, sondern diese potenziell gar noch erhöht, und gegenwärtig Unsicherheit bezüglich des Nutzens eines solchen Währungsabkommens besteht, hält der Bundesrat den Abschluss eines Währungsabkommens mit China nicht für angezeigt.</p><p>Zudem ist unklar, über welche Institution ein solches Währungsabkommen in der Praxis abgewickelt werden könnte. Der Abschluss eines Währungs-Swaps zur Förderung von Exporten ist nicht mit dem Auftrag der Schweizerischen Nationalbank (SNB) vereinbar, der in der Führung der Geld- und Währungspolitik liegt (vgl. Art. 99 Abs. 2 BV). Die SNB kann lediglich Währungs-Swaps zu geldpolitischen Zwecken abschliessen. Dies tut sie in eigener Kompetenz. Aufgrund ihrer durch die Verfassung garantierten Unabhängigkeit ist der SNB bei der Wahrnehmung der Geld- und Währungspolitik das Empfangen und Einholen von Weisungen des Bundesrates ausdrücklich untersagt (vgl. Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank, Art. 5 Abs. 1 und 2 und Art. 6). Da der Abschluss über die SNB nicht infrage kommt, ist somit offen, auf welche Weise der Bundesrat überhaupt ein Währungsabkommen der Schweiz mit China eingehen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, als erstes Land Europas mit China ein Währungsabkommen abzuschliessen. Damit müssen Exporteure ihre Exporte nach China nicht mehr über den US-Dollar abwickeln.</p>
    • Währungsabkommen mit China abschliessen. Exporteure vom US-Dollar unabhängig machen

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