Freiheitsstrafen. Electronic Monitoring als Vollzugsform

ShortId
11.3738
Id
20113738
Updated
14.11.2025 07:04
Language
de
Title
Freiheitsstrafen. Electronic Monitoring als Vollzugsform
AdditionalIndexing
12;offener Strafvollzug;Strafvollzugsrecht;Ersatzstrafe;Häftling;Elektrotechnik;Freiheitsbeschränkung
1
  • L04K05010104, Ersatzstrafe
  • L04K05010105, Freiheitsbeschränkung
  • L04K05010108, offener Strafvollzug
  • L03K050103, Strafvollzugsrecht
  • L04K05010301, Häftling
  • L04K16010102, Elektrotechnik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 30. Juni 2010 hat der Bundesrat einen Vorentwurf (VE) zur Änderung des Sanktionenrechts im Strafgesetzbuch (StGB) und im Militärstrafgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dabei sieht Artikel 79b VE-StGB die Möglichkeit von Electronic Monitoring als Vollzugsform vor und lässt auch den Einsatz eines Systems mit GPS zu.</p><p>Der Bundesrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2011 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bund hat den Kantonen BE, SO, BS, BL, TI, VD und GE die Bewilligung erteilt, Versuche mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Vollzugseinrichtung (Electronic Monitoring, EM) durchzuführen. Aufgrund der positiven Erfahrungen hat der Kanton Basel-Stadt eine Standesinitiative eingereicht, die verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz des EM geschaffen werden.</p><p>Unterstützt der Bundesrat ein GPS-basierendes Überwachungssystem? Damit wäre es möglich, den Delinquenten überall und permanent zu überwachen. </p>
  • Freiheitsstrafen. Electronic Monitoring als Vollzugsform
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 30. Juni 2010 hat der Bundesrat einen Vorentwurf (VE) zur Änderung des Sanktionenrechts im Strafgesetzbuch (StGB) und im Militärstrafgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Dabei sieht Artikel 79b VE-StGB die Möglichkeit von Electronic Monitoring als Vollzugsform vor und lässt auch den Einsatz eines Systems mit GPS zu.</p><p>Der Bundesrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2011 von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis nehmen und das weitere Vorgehen festlegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bund hat den Kantonen BE, SO, BS, BL, TI, VD und GE die Bewilligung erteilt, Versuche mit dem Vollzug von Freiheitsstrafen in Form des elektronisch überwachten Vollzugs ausserhalb der Vollzugseinrichtung (Electronic Monitoring, EM) durchzuführen. Aufgrund der positiven Erfahrungen hat der Kanton Basel-Stadt eine Standesinitiative eingereicht, die verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz des EM geschaffen werden.</p><p>Unterstützt der Bundesrat ein GPS-basierendes Überwachungssystem? Damit wäre es möglich, den Delinquenten überall und permanent zu überwachen. </p>
    • Freiheitsstrafen. Electronic Monitoring als Vollzugsform

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