Überlebenschance für die energieintensive Industrie
- ShortId
-
11.3749
- Id
-
20113749
- Updated
-
14.11.2025 08:25
- Language
-
de
- Title
-
Überlebenschance für die energieintensive Industrie
- AdditionalIndexing
-
15;66;Energiepreis;Eisen- und Stahlindustrie;elektrische Energie;Elektrizitätsindustrie;Selbstkostenpreis;Schwerindustrie;Industriestandort Schweiz;sektorale Beihilfe;Marktpreis;verarbeitende Industrie;Wettbewerbsfähigkeit;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Halbstoff- und Papierindustrie
- 1
-
- L05K0705070207, Schwerindustrie
- L05K0705070208, verarbeitende Industrie
- L04K17030301, elektrische Energie
- L05K1701010605, Energiepreis
- L03K110502, Marktpreis
- L04K07050202, Eisen- und Stahlindustrie
- L04K07050402, Halbstoff- und Papierindustrie
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L03K170303, Elektrizitätsindustrie
- L04K11050415, Selbstkostenpreis
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L06K070507010402, Industriestandort Schweiz
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die im Gang befindliche erhebliche Strompreiserhöhung trifft die schweizerische Basisindustrie im Kern. Namentlich für die Stahl-, Papier-, Zement-, Glas-, aber auch Teile der Chemie-, Textil-, Lebensmittel- und Maschinenindustrie sind die Energiepreise ein entscheidender Produktionsfaktor. Gerade die Stahl- und die Papierindustrie sorgen aber für eine gute CO2-Bilanz, indem sie jährlich über 2 Millionen Tonnen Altmaterial auf nachhaltige Weise verwerten.</p><p>Ausschlaggebend für den Standort Schweiz dieser Industrien ist der relative Strompreis im Vergleich zum Strompreis im Ausland. Während eine Reihe von Staaten (namentlich Frankreich und Italien und wie angekündigt neu auch Deutschland) den Industriestrom direkt oder indirekt subventioniert, erhebt die Schweiz zunehmend Abgaben auf Strom. Bereits ein Drittel des Strompreises entfällt auf staatliche Steuern und Abgaben, ein weiteres Drittel auf Netzkosten und -abgaben. Wenn die Schweiz Standort auch für energieintensive Basisindustrien bleiben will, besteht dringlicher Handlungsbedarf.</p><p>Bereits heute können Grossverbraucher eine teilweise Abgabenbefreiung beantragen, wenn die Stromkosten 10 Prozent der Bruttowertschöpfung übersteigen. Diese Möglichkeit ist auszubauen, wenn eine Unternehmung vordefinierte Zielvorgaben bezüglich Energieeffizienz und Altstoffverwertung erfüllt. Als Vorbild kann die CO2-Abgaben-Befreiung dienen, die über die Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) organisiert ist.</p><p>Die staatliche Abgabenbefreiung ist kombinierbar mit einer Poollösung der Stromproduzenten analog dem deutschen Strommengenfonds. Die Verbindung der beiden Lösungen soll den energieintensiven Betrieben wettbewerbsfähige Stromkosten und den Stromproduzenten die Deckung der Gestehungskosten und einen angemessenen Gewinn garantieren. Gleichzeitig sollen die energieintensiven Betriebe einen Anreiz haben, möglichst stromsparend zu produzieren.</p><p>So weit wie nötig sollen die Massnahmen auf Gesetzesebene, so weit wie möglich auf Verordnungsstufe realisiert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit kostengünstiger Strompreise für die energieintensiven Industrien bewusst. Zu den energieintensiven Industrien werden üblicherweise jene Unternehmen gezählt, bei welchen die Elektrizitätskosten mehr als zehn Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Für die Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen auf dem internationalen Markt sind die Elektrizitätskosten ein wesentlicher Faktor. Grundsätzlich sollen die Bedingungen der Strombeschaffung für energieintensive Unternehmen in der Schweiz deshalb vergleichbar sein mit denen ihrer Konkurrenten im europäischen Ausland.</p><p>Bei Sonderregelungen für bestimmte Teile der Industrie sind immer auch wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen zu überprüfen. In der EU ist eine Bevorzugung inländischer Branchen auf der Basis des neuen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes (Richtlinie 2009/72/EG) grundsätzlich nicht gestattet. Will die Schweiz die Anbindung ans europäische Stromnetz behalten und ausbauen - und dies ist entscheidend für eine stabile und kostengünstige Versorgung -, so muss sie sich an die europäischen Spielregeln halten. Gewisse Ausnahmen für energieintensive Unternehmen sind in der EU jedoch vorgesehen. So können diese beispielsweise von Umweltabgaben befreit werden oder einen gewissen Anteil der indirekten CO2-Kosten am Strompreis zurückfordern. Es ist zu prüfen, welche marktkonformen und volkswirtschaftlich effizienten Ausnahmeregelungen im europäischen Ausland bestehen und inwieweit diese in der Schweiz zur Anwendung kommen können. Der in der Motion angesprochene Strommengenfonds in Deutschland besteht lediglich als Forderung des deutschen Verbands energieintensiver Unternehmen. Ob er einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung standhalten würde, ist fragwürdig. Das französische "Exeltium"-Modell beruht auf einer privatwirtschaftlichen Kooperation zwischen Produzenten und stromintensiven Unternehmen.</p><p>Im Rahmen der weiteren Arbeiten des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 wird geprüft, wie der speziellen Situation energieintensiver Unternehmen Rechnung getragen werden kann. Zusätzliche Belastungen sollen vermieden werden, und entsprechende Ausnahmeregelungen werden analysiert. Ziel dabei ist es, Industriekunden eine stabile und kostengünstige Strombeschaffung zu ermöglichen, gerade auch, indem die Anbindung ans europäische Stromnetz nicht gefährdet, sondern weiter ausgebaut wird. Dabei sollen diese Unternehmen auch gewisse Vorgaben bezüglich Energieeffizienz erfüllen müssen, welche beispielsweise über das Instrument von Zielvereinbarungen definiert und überprüft werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die Versorgung der stromintensiven Industrie mit Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt ist. Das Ziel ist durch Abgabenverzicht allenfalls in Verbindung mit einer Branchenlösung analog der Lösung bei der CO2-Abgabe zu erreichen.</p>
- Überlebenschance für die energieintensive Industrie
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die im Gang befindliche erhebliche Strompreiserhöhung trifft die schweizerische Basisindustrie im Kern. Namentlich für die Stahl-, Papier-, Zement-, Glas-, aber auch Teile der Chemie-, Textil-, Lebensmittel- und Maschinenindustrie sind die Energiepreise ein entscheidender Produktionsfaktor. Gerade die Stahl- und die Papierindustrie sorgen aber für eine gute CO2-Bilanz, indem sie jährlich über 2 Millionen Tonnen Altmaterial auf nachhaltige Weise verwerten.</p><p>Ausschlaggebend für den Standort Schweiz dieser Industrien ist der relative Strompreis im Vergleich zum Strompreis im Ausland. Während eine Reihe von Staaten (namentlich Frankreich und Italien und wie angekündigt neu auch Deutschland) den Industriestrom direkt oder indirekt subventioniert, erhebt die Schweiz zunehmend Abgaben auf Strom. Bereits ein Drittel des Strompreises entfällt auf staatliche Steuern und Abgaben, ein weiteres Drittel auf Netzkosten und -abgaben. Wenn die Schweiz Standort auch für energieintensive Basisindustrien bleiben will, besteht dringlicher Handlungsbedarf.</p><p>Bereits heute können Grossverbraucher eine teilweise Abgabenbefreiung beantragen, wenn die Stromkosten 10 Prozent der Bruttowertschöpfung übersteigen. Diese Möglichkeit ist auszubauen, wenn eine Unternehmung vordefinierte Zielvorgaben bezüglich Energieeffizienz und Altstoffverwertung erfüllt. Als Vorbild kann die CO2-Abgaben-Befreiung dienen, die über die Energieagentur der Wirtschaft (Enaw) organisiert ist.</p><p>Die staatliche Abgabenbefreiung ist kombinierbar mit einer Poollösung der Stromproduzenten analog dem deutschen Strommengenfonds. Die Verbindung der beiden Lösungen soll den energieintensiven Betrieben wettbewerbsfähige Stromkosten und den Stromproduzenten die Deckung der Gestehungskosten und einen angemessenen Gewinn garantieren. Gleichzeitig sollen die energieintensiven Betriebe einen Anreiz haben, möglichst stromsparend zu produzieren.</p><p>So weit wie nötig sollen die Massnahmen auf Gesetzesebene, so weit wie möglich auf Verordnungsstufe realisiert werden.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit kostengünstiger Strompreise für die energieintensiven Industrien bewusst. Zu den energieintensiven Industrien werden üblicherweise jene Unternehmen gezählt, bei welchen die Elektrizitätskosten mehr als zehn Prozent der Bruttowertschöpfung betragen. Für die Konkurrenzfähigkeit dieser Unternehmen auf dem internationalen Markt sind die Elektrizitätskosten ein wesentlicher Faktor. Grundsätzlich sollen die Bedingungen der Strombeschaffung für energieintensive Unternehmen in der Schweiz deshalb vergleichbar sein mit denen ihrer Konkurrenten im europäischen Ausland.</p><p>Bei Sonderregelungen für bestimmte Teile der Industrie sind immer auch wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen zu überprüfen. In der EU ist eine Bevorzugung inländischer Branchen auf der Basis des neuen europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes (Richtlinie 2009/72/EG) grundsätzlich nicht gestattet. Will die Schweiz die Anbindung ans europäische Stromnetz behalten und ausbauen - und dies ist entscheidend für eine stabile und kostengünstige Versorgung -, so muss sie sich an die europäischen Spielregeln halten. Gewisse Ausnahmen für energieintensive Unternehmen sind in der EU jedoch vorgesehen. So können diese beispielsweise von Umweltabgaben befreit werden oder einen gewissen Anteil der indirekten CO2-Kosten am Strompreis zurückfordern. Es ist zu prüfen, welche marktkonformen und volkswirtschaftlich effizienten Ausnahmeregelungen im europäischen Ausland bestehen und inwieweit diese in der Schweiz zur Anwendung kommen können. Der in der Motion angesprochene Strommengenfonds in Deutschland besteht lediglich als Forderung des deutschen Verbands energieintensiver Unternehmen. Ob er einer wettbewerbsrechtlichen Prüfung standhalten würde, ist fragwürdig. Das französische "Exeltium"-Modell beruht auf einer privatwirtschaftlichen Kooperation zwischen Produzenten und stromintensiven Unternehmen.</p><p>Im Rahmen der weiteren Arbeiten des Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 wird geprüft, wie der speziellen Situation energieintensiver Unternehmen Rechnung getragen werden kann. Zusätzliche Belastungen sollen vermieden werden, und entsprechende Ausnahmeregelungen werden analysiert. Ziel dabei ist es, Industriekunden eine stabile und kostengünstige Strombeschaffung zu ermöglichen, gerade auch, indem die Anbindung ans europäische Stromnetz nicht gefährdet, sondern weiter ausgebaut wird. Dabei sollen diese Unternehmen auch gewisse Vorgaben bezüglich Energieeffizienz erfüllen müssen, welche beispielsweise über das Instrument von Zielvereinbarungen definiert und überprüft werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit die Versorgung der stromintensiven Industrie mit Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen sichergestellt ist. Das Ziel ist durch Abgabenverzicht allenfalls in Verbindung mit einer Branchenlösung analog der Lösung bei der CO2-Abgabe zu erreichen.</p>
- Überlebenschance für die energieintensive Industrie
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