Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien

ShortId
11.3750
Id
20113750
Updated
25.06.2025 00:08
Language
de
Title
Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien
AdditionalIndexing
24;15;Doppelbesteuerung;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Grenzgänger/in;Italien;Steuerübereinkommen;Tessin;sozio-ökonomische Verhältnisse;Grenzgebiet
1
  • L05K0702020110, Grenzgänger/in
  • L04K11070302, Doppelbesteuerung
  • L04K11070313, Steuerübereinkommen
  • L04K03010503, Italien
  • L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L04K01090402, sozio-ökonomische Verhältnisse
  • L05K0301010117, Tessin
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im März 2011 beschlossen, dass der Dialog mit Italien in der Steuerfrage wieder aufgenommen werden muss. Es geht darum, eine Gesamtlösung für die noch offenen Steuerfragen zu finden. Grundlage dieses Lösungsansatzes bildet die Revision des schweizerisch-italienischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie der dazugehörigen Vereinbarung von 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzgängervereinbarung).</p><p>Der Bundesrat wird in den anstehenden Gesprächen über die Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung den Aspekt der Gegenseitigkeit berücksichtigen, ebenso die Tatsache, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen den Grenzgängerinnen und Grenzgängern nicht mehr die tägliche Rückkehr an ihren Wohnsitz vorschreibt.</p><p>Im Rahmen der Verhandlungsvorbereitungen wird der Bundesrat ferner eine Evaluation der jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den von der Vereinbarung direkt betroffenen Grenzregionen vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien Folgendes zu berücksichtigen:</p><p>- die Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung ist zu gewährleisten;</p><p>- der neuen Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen ist Rechnung zu tragen;</p><p>- die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den vom Abkommen direkt betroffenen Grenzregionen sind zu evaluieren, und die Art der Ausgleichszahlungen ist unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse neu zu definieren.</p>
  • Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im März 2011 beschlossen, dass der Dialog mit Italien in der Steuerfrage wieder aufgenommen werden muss. Es geht darum, eine Gesamtlösung für die noch offenen Steuerfragen zu finden. Grundlage dieses Lösungsansatzes bildet die Revision des schweizerisch-italienischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sowie der dazugehörigen Vereinbarung von 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden (Grenzgängervereinbarung).</p><p>Der Bundesrat wird in den anstehenden Gesprächen über die Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung den Aspekt der Gegenseitigkeit berücksichtigen, ebenso die Tatsache, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen den Grenzgängerinnen und Grenzgängern nicht mehr die tägliche Rückkehr an ihren Wohnsitz vorschreibt.</p><p>Im Rahmen der Verhandlungsvorbereitungen wird der Bundesrat ferner eine Evaluation der jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den von der Vereinbarung direkt betroffenen Grenzregionen vornehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Neuverhandlung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien Folgendes zu berücksichtigen:</p><p>- die Gegenseitigkeit bei der Grenzgängerbesteuerung ist zu gewährleisten;</p><p>- der neuen Definition des Grenzgängerstatus gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen ist Rechnung zu tragen;</p><p>- die jüngsten sozioökonomischen Entwicklungen in den vom Abkommen direkt betroffenen Grenzregionen sind zu evaluieren, und die Art der Ausgleichszahlungen ist unter Berücksichtigung der heutigen Verhältnisse neu zu definieren.</p>
    • Neuverhandlung der Grenzgängervereinbarung mit Italien

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