Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
- ShortId
-
11.3751
- Id
-
20113751
- Updated
-
14.11.2025 08:40
- Language
-
de
- Title
-
Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
- AdditionalIndexing
-
04;Vorprüfung von Volksinitiativen;Kontrolle;Volksinitiative;Gültigkeit einer Volksinitiative;Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht;Europäische Menschenrechtskonvention;Recht des Einzelnen;Verfassungsrecht
- 1
-
- L04K08010204, Volksinitiative
- L04K08020313, Kontrolle
- L05K0801020408, Gültigkeit einer Volksinitiative
- L04K05060207, Beziehung Völkerrecht-Staatsrecht
- L04K05030209, Verfassungsrecht
- L04K08010206, Vorprüfung von Volksinitiativen
- L03K050205, Recht des Einzelnen
- L05K0502020201, Europäische Menschenrechtskonvention
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahme erarbeitet werden:</p><p>Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden (vgl. Ziff. 1 der Motion 11.3468 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. Mai 2011).</p>
- Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis seines Zusatzberichtes vom 30. März 2011 zum Bericht über das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht eine Vorlage zuhanden der Bundesversammlung zu erarbeiten. Es sollen die rechtlichen Grundlagen für folgende Massnahme erarbeitet werden:</p><p>Es soll neu eine nichtbindende materielle Vorprüfung von Volksinitiativen bezüglich ihrer Gültigkeit vor Beginn der Unterschriftensammlung vorgenommen werden (vgl. Ziff. 1 der Motion 11.3468 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom 19. Mai 2011).</p>
- Massnahme zur besseren Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit den Grundrechten
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