Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft

ShortId
11.3762
Id
20113762
Updated
28.07.2023 09:50
Language
de
Title
Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft
AdditionalIndexing
15;24;Unternehmenssteuer;Steuersenkung;Vereinfachung von Verfahren;Schweizer Franken;Produktionskosten;Antikrisenplan;Ankurbelung der Wirtschaft;Wirtschaftsstandort Schweiz;Wechselkurs
1
  • L05K0704010201, Ankurbelung der Wirtschaft
  • L06K070401020201, Antikrisenplan
  • L06K110302010301, Schweizer Franken
  • L05K0704030111, Wirtschaftsstandort Schweiz
  • L06K070302020112, Produktionskosten
  • L04K11030304, Wechselkurs
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Aus politischer Sicht geht es in der aktuellen Situation darum, die Standortqualität und das Kostenniveau in der Schweiz nachhaltig zu optimieren, um Wettbewerbsnachteile aufgrund des massiv überbewerteten Frankens zu kompensieren. Dazu ist ein eigentliches "Revitalisierungsprogramm" zu starten, das bei den durch den Staat beeinflussten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und die privaten Haushalte ansetzt.</p><p>Ein solches Revitalisierungsprogramm soll insbesondere enthalten:</p><p>- die Reduktion von Steuern, Abgaben und Gebühren;</p><p>- die rasche Ausarbeitung und Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III;</p><p>- die vollständige Abschaffung der Emissionsabgabe;</p><p>- eine Reduktion der Unternehmensgewinnsteuern;</p><p>- die Reduktion von bürokratischen und administrativen Belastungen der Unternehmen;</p><p>- die Beschleunigung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit konsequent eine standortfreundliche Politik verfolgt und dazu namentlich im Steuerbereich substanzielle Entlastungen initiiert, die in der Folge vom Parlament beschlossen wurden. Beispiele sind die Unternehmenssteuerreform II, steuerliche Entlastungen für Familien oder die Mehrwertsteuerreform "Teil A". Ebenso hat der Bundesrat dem Parlament weitere fiskalische Entlastungen vorgeschlagen, deren Beratung noch pendent ist, namentlich die Mehrwertsteuerreform "Teil B" (welche auch eine substanzielle administrative Entlastung bewirken würde) sowie die fiskalischen Massnahmen in der Vorlage TBTF (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital). Im Weiteren hat der Bundesrat die nächste Reform der Unternehmensbesteuerung angekündigt, die bezweckt, die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken. Der Bundesrat hat sich dabei stets von einer mittel- bis langfristigen Perspektive leiten lassen. Er hat die steuerlichen Reformprojekte weitgehend unabhängig von eher kurzfristigen Faktoren wie beispielsweise der aktuellen Wirtschaftslage verfolgt; dies auch vor dem Hintergrund, dass Reformprojekte mehrere Jahre benötigen, bis sie implementiert sind und ihre Wirkungen entfalten. Diese Kontinuität der Standort- und Steuerpolitik stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Der Bundesrat lehnt daher eine Verknüpfung der Steuerpolitik mit der derzeitigen Währungssituation ab. Vielmehr hält der Bundesrat dafür, an der auf Standortverbesserungen ausgerichteten Politik auch dann festzuhalten, wenn sich hinsichtlich der Frankenstärke eine andere Situation ergeben sollte. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die aktuellen finanzpolitischen Perspektiven kurzfristig keinen Handlungsspielraum für weitere Steuersenkungen zeigen und die geforderten Steuerreformen somit substanzielle Ausgabenkürzungen nach sich ziehen würden. Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Verhältnis zu anderen Reformanliegen (z. B. ökologische Steuerreform, Familienbesteuerung) ungeklärt ist.</p><p>In Sachen administrative Entlastung hat der Bundesrat am 24. August 2011 einen Bericht "Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektiven 2012-2015" gutgeheissen. Er verweist auf 100 bereits umgesetzte Massnahmen und kündigt 20 neue Massnahmen an, von denen die Hälfte bereits 2012 wirksam werden dürfte. Der Bericht hält auch fest, dass von 2007 bis 2011 72 Bewilligungsverfahren vereinfacht oder aufgehoben wurden, wozu die Aufhebung von 41 Verfahren im Rahmen der Revision der Alkoholgesetzgebung kommen wird. Die 19 häufigsten bzw. langwierigsten Bewilligungsverfahren sollen zudem erneut überprüft werden. Die per 1. September 2011 revidierte Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren (SR 172.010.14) fixiert die Behandlungsdauer für die meisten Bewilligungen auf 10 bzw. 40 Tage, was für die Güte der staatlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz spricht. Dagegen werden bei E-Government-Lösungen in der Periode 2012-2015 vermehrte Anstrengungen zu treffen sein, da die Schweiz im internationalen Quervergleich hier noch zurückliegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend ein Revitalisierungsprogramm auszuarbeiten, das den Nachteilen, welche aufgrund des starken Schweizerfrankens den schweizerischen Unternehmen erwachsen, entgegenwirkt. Ziel eines solchen Programms soll es sein, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu verbessern, dass der Unternehmensstandort Schweiz langfristig und nachhaltig gestärkt wird und die Produktionskosten für die Unternehmen gesenkt werden können. Dazu sind insbesondere die Steuern, Abgaben und Gebühren (in erster Linie die Reduktion der Unternehmensgewinnsteuer und die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III), die staatlichen Belastungen der Transport- und Energiekosten sowie die bürokratischen und administrativen Belastungen für die Unternehmen in die Überlegungen zu einem solchen Programm mit einzubeziehen.</p><p>Eine Minderheit (Bieri, Berberat, Berset, Fournier, Schwaller) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20110048
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aus politischer Sicht geht es in der aktuellen Situation darum, die Standortqualität und das Kostenniveau in der Schweiz nachhaltig zu optimieren, um Wettbewerbsnachteile aufgrund des massiv überbewerteten Frankens zu kompensieren. Dazu ist ein eigentliches "Revitalisierungsprogramm" zu starten, das bei den durch den Staat beeinflussten Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und die privaten Haushalte ansetzt.</p><p>Ein solches Revitalisierungsprogramm soll insbesondere enthalten:</p><p>- die Reduktion von Steuern, Abgaben und Gebühren;</p><p>- die rasche Ausarbeitung und Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III;</p><p>- die vollständige Abschaffung der Emissionsabgabe;</p><p>- eine Reduktion der Unternehmensgewinnsteuern;</p><p>- die Reduktion von bürokratischen und administrativen Belastungen der Unternehmen;</p><p>- die Beschleunigung und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat in der Vergangenheit konsequent eine standortfreundliche Politik verfolgt und dazu namentlich im Steuerbereich substanzielle Entlastungen initiiert, die in der Folge vom Parlament beschlossen wurden. Beispiele sind die Unternehmenssteuerreform II, steuerliche Entlastungen für Familien oder die Mehrwertsteuerreform "Teil A". Ebenso hat der Bundesrat dem Parlament weitere fiskalische Entlastungen vorgeschlagen, deren Beratung noch pendent ist, namentlich die Mehrwertsteuerreform "Teil B" (welche auch eine substanzielle administrative Entlastung bewirken würde) sowie die fiskalischen Massnahmen in der Vorlage TBTF (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital). Im Weiteren hat der Bundesrat die nächste Reform der Unternehmensbesteuerung angekündigt, die bezweckt, die Position der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb zu stärken. Der Bundesrat hat sich dabei stets von einer mittel- bis langfristigen Perspektive leiten lassen. Er hat die steuerlichen Reformprojekte weitgehend unabhängig von eher kurzfristigen Faktoren wie beispielsweise der aktuellen Wirtschaftslage verfolgt; dies auch vor dem Hintergrund, dass Reformprojekte mehrere Jahre benötigen, bis sie implementiert sind und ihre Wirkungen entfalten. Diese Kontinuität der Standort- und Steuerpolitik stellt einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Der Bundesrat lehnt daher eine Verknüpfung der Steuerpolitik mit der derzeitigen Währungssituation ab. Vielmehr hält der Bundesrat dafür, an der auf Standortverbesserungen ausgerichteten Politik auch dann festzuhalten, wenn sich hinsichtlich der Frankenstärke eine andere Situation ergeben sollte. Ausserdem ist darauf hinzuweisen, dass die aktuellen finanzpolitischen Perspektiven kurzfristig keinen Handlungsspielraum für weitere Steuersenkungen zeigen und die geforderten Steuerreformen somit substanzielle Ausgabenkürzungen nach sich ziehen würden. Schliesslich ist zu erwähnen, dass das Verhältnis zu anderen Reformanliegen (z. B. ökologische Steuerreform, Familienbesteuerung) ungeklärt ist.</p><p>In Sachen administrative Entlastung hat der Bundesrat am 24. August 2011 einen Bericht "Die administrative Entlastung von Unternehmen: Bilanz 2007-2011 und Perspektiven 2012-2015" gutgeheissen. Er verweist auf 100 bereits umgesetzte Massnahmen und kündigt 20 neue Massnahmen an, von denen die Hälfte bereits 2012 wirksam werden dürfte. Der Bericht hält auch fest, dass von 2007 bis 2011 72 Bewilligungsverfahren vereinfacht oder aufgehoben wurden, wozu die Aufhebung von 41 Verfahren im Rahmen der Revision der Alkoholgesetzgebung kommen wird. Die 19 häufigsten bzw. langwierigsten Bewilligungsverfahren sollen zudem erneut überprüft werden. Die per 1. September 2011 revidierte Verordnung über Grundsätze und Ordnungsfristen für Bewilligungsverfahren (SR 172.010.14) fixiert die Behandlungsdauer für die meisten Bewilligungen auf 10 bzw. 40 Tage, was für die Güte der staatlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz spricht. Dagegen werden bei E-Government-Lösungen in der Periode 2012-2015 vermehrte Anstrengungen zu treffen sein, da die Schweiz im internationalen Quervergleich hier noch zurückliegt.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, umgehend ein Revitalisierungsprogramm auszuarbeiten, das den Nachteilen, welche aufgrund des starken Schweizerfrankens den schweizerischen Unternehmen erwachsen, entgegenwirkt. Ziel eines solchen Programms soll es sein, die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen dahingehend zu verbessern, dass der Unternehmensstandort Schweiz langfristig und nachhaltig gestärkt wird und die Produktionskosten für die Unternehmen gesenkt werden können. Dazu sind insbesondere die Steuern, Abgaben und Gebühren (in erster Linie die Reduktion der Unternehmensgewinnsteuer und die Umsetzung der Unternehmenssteuerreform III), die staatlichen Belastungen der Transport- und Energiekosten sowie die bürokratischen und administrativen Belastungen für die Unternehmen in die Überlegungen zu einem solchen Programm mit einzubeziehen.</p><p>Eine Minderheit (Bieri, Berberat, Berset, Fournier, Schwaller) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Revitalisierungsprogramm für die Schweizer Wirtschaft

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