Wie transparent ist die Entwicklung der Bahn?

ShortId
11.3770
Id
20113770
Updated
27.07.2023 20:45
Language
de
Title
Wie transparent ist die Entwicklung der Bahn?
AdditionalIndexing
48;SBB;Schienenverkehr;Transparenz;künftige Bahninfrastruktur;Informationsverbreitung;Auskunftspflicht der Verwaltung
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L06K120102010101, Auskunftspflicht der Verwaltung
  • L05K1803020401, künftige Bahninfrastruktur
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K1201020203, Transparenz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>a. Ja. Es ist wichtig, dass sowohl die Kantone als auch die Organisationen und interessierten Privatpersonen die genauen Hintergründe für die Überlegungen zu den folgenden Themen verstehen können:</p><p>- die Schätzung der zukünftigen Nachfrage pro Korridor ab heute bis 2030; </p><p>- die geschätzten Überlastungen auf der Grundlage des Referenzangebotes (ohne Step);</p><p>- die entsprechend vorgeschlagenen Angebote, um diese Nachfrage zu befriedigen (mit Step);</p><p>- die Bewertung der Nachhaltigkeit anhand der Niba-Kriterien des Bundes.</p><p>b. Aus diesem Grund stellte das BAV den Kantonen Anfang Juni 2011 einen Evaluationsbericht über die regionalen Module zu. Der Bericht enthält eine vertiefte Analyse pro Korridor. Das BAV hofft, damit die grösstmögliche Transparenz zu schaffen. Sobald die Botschaft dem Parlament unterbreitet wird im Laufe des ersten Quartals 2012, wird der Evaluationsbericht auf der Internetseite des BAV aufgeschaltet. Auf diese Weise können sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ebenfalls mit diesem Dossier befassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>a. Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (SR 152.3) zielt darauf ab, die Transparenz über Auftrag, Organisation und Tätigkeit der Verwaltung zu fördern. Die Verwaltung soll zur Information der Öffentlichkeit beitragen, indem sie den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet.</p><p>b. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist Teil der Bundesverwaltung und Aufsichtsbehörde betreffend die SBB. Die SBB sind eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft und als solche zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der SBB fest. </p><p>c. Die Öffentlichkeit soll über die gesamten Informationen zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur verfügen. Die Gründe dafür sind die enormen und langfristigen Ausgaben - rund 42 Milliarden Franken -, die dieses Ausbauprojekt voraussetzt. </p><p>d. Im Statusbericht 2006 "Grundlagendaten Landverkehr", der 2007 veröffentlicht wurde, hat die Expertengruppe Lücken bei der "Zugänglichkeit zu den Daten im Schienenverkehr" festgestellt.</p><p>e. 2009 habe ich die Interpellation 09.3604 eingereicht und Transparenz im Schienenverkehr verlangt.</p><p>Angesichts der obengenannten Feststellungen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>a. Beabsichtigt der Bundesrat, die "Bedarfsanalyse des Bahnverkehrs bis 2030" endlich zu veröffentlichen? </p><p>Im erläuternden Bericht zum Entwurf der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur (Fabi) wird auf Seite 58 (Kapitel 1.5.2.2.1 über das Strategische Entwicklungsprogramm, Step) Folgendes erwähnt: </p><p>"Das BAV hat in enger Zusammenarbeit mit den SBB und weiteren</p><p>Transportunternehmen eine Bedarfsanalyse für den Zeitraum bis 2030 vorgenommen. Gestützt auf diese Bedarfsanalyse wurden für den Personen- und Güterverkehr Verkehrsangebote erarbeitet, welche die sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe beseitigen können. Diese Angebotsverbesserungen und Kapazitätserhöhungen erfordern den Bau zusätzlicher Bahninfrastruktur."</p><p>b. Falls ja, wird er die Bedarfsanalyse zumindest gleichzeitig mit der Fabi-Botschaft veröffentlichen?</p><p>c. Falls nicht, womit kann er das begründen, angesichts der obengenannten Feststellungen? Es handelt sich ja nicht um Geschäftsdaten.</p>
  • Wie transparent ist die Entwicklung der Bahn?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>a. Ja. Es ist wichtig, dass sowohl die Kantone als auch die Organisationen und interessierten Privatpersonen die genauen Hintergründe für die Überlegungen zu den folgenden Themen verstehen können:</p><p>- die Schätzung der zukünftigen Nachfrage pro Korridor ab heute bis 2030; </p><p>- die geschätzten Überlastungen auf der Grundlage des Referenzangebotes (ohne Step);</p><p>- die entsprechend vorgeschlagenen Angebote, um diese Nachfrage zu befriedigen (mit Step);</p><p>- die Bewertung der Nachhaltigkeit anhand der Niba-Kriterien des Bundes.</p><p>b. Aus diesem Grund stellte das BAV den Kantonen Anfang Juni 2011 einen Evaluationsbericht über die regionalen Module zu. Der Bericht enthält eine vertiefte Analyse pro Korridor. Das BAV hofft, damit die grösstmögliche Transparenz zu schaffen. Sobald die Botschaft dem Parlament unterbreitet wird im Laufe des ersten Quartals 2012, wird der Evaluationsbericht auf der Internetseite des BAV aufgeschaltet. Auf diese Weise können sich die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ebenfalls mit diesem Dossier befassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>a. Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung (SR 152.3) zielt darauf ab, die Transparenz über Auftrag, Organisation und Tätigkeit der Verwaltung zu fördern. Die Verwaltung soll zur Information der Öffentlichkeit beitragen, indem sie den Zugang zu amtlichen Dokumenten gewährleistet.</p><p>b. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist Teil der Bundesverwaltung und Aufsichtsbehörde betreffend die SBB. Die SBB sind eine öffentlich-rechtliche Aktiengesellschaft und als solche zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der SBB fest. </p><p>c. Die Öffentlichkeit soll über die gesamten Informationen zur Finanzierung und zum Ausbau der Bahninfrastruktur verfügen. Die Gründe dafür sind die enormen und langfristigen Ausgaben - rund 42 Milliarden Franken -, die dieses Ausbauprojekt voraussetzt. </p><p>d. Im Statusbericht 2006 "Grundlagendaten Landverkehr", der 2007 veröffentlicht wurde, hat die Expertengruppe Lücken bei der "Zugänglichkeit zu den Daten im Schienenverkehr" festgestellt.</p><p>e. 2009 habe ich die Interpellation 09.3604 eingereicht und Transparenz im Schienenverkehr verlangt.</p><p>Angesichts der obengenannten Feststellungen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen: </p><p>a. Beabsichtigt der Bundesrat, die "Bedarfsanalyse des Bahnverkehrs bis 2030" endlich zu veröffentlichen? </p><p>Im erläuternden Bericht zum Entwurf der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur (Fabi) wird auf Seite 58 (Kapitel 1.5.2.2.1 über das Strategische Entwicklungsprogramm, Step) Folgendes erwähnt: </p><p>"Das BAV hat in enger Zusammenarbeit mit den SBB und weiteren</p><p>Transportunternehmen eine Bedarfsanalyse für den Zeitraum bis 2030 vorgenommen. Gestützt auf diese Bedarfsanalyse wurden für den Personen- und Güterverkehr Verkehrsangebote erarbeitet, welche die sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe beseitigen können. Diese Angebotsverbesserungen und Kapazitätserhöhungen erfordern den Bau zusätzlicher Bahninfrastruktur."</p><p>b. Falls ja, wird er die Bedarfsanalyse zumindest gleichzeitig mit der Fabi-Botschaft veröffentlichen?</p><p>c. Falls nicht, womit kann er das begründen, angesichts der obengenannten Feststellungen? Es handelt sich ja nicht um Geschäftsdaten.</p>
    • Wie transparent ist die Entwicklung der Bahn?

Back to List