SBB. Lärmschutzwände und nachhaltige Entwicklung

ShortId
11.3776
Id
20113776
Updated
27.07.2023 21:22
Language
de
Title
SBB. Lärmschutzwände und nachhaltige Entwicklung
AdditionalIndexing
48;Eisenbahnbau;Durchführung eines Projektes;Koordination;SBB;Schienenverkehr;Schienennetz;Waadt;Lärmschutz
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K06010410, Lärmschutz
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L04K08020314, Koordination
  • L05K0301010120, Waadt
  • L06K070305010102, Durchführung eines Projektes
  • L04K18030204, Eisenbahnbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nach der öffentlichen Auflage eines Lärmschutzprojektes entlang der Strecke Lausanne-Genf in sieben Gemeinden der Genferseeregion wurden insbesondere in den Medien gewisse Bedenken geäussert, dass die Lärmschutzwände die zukünftige Erweiterung (dreispurige Gleisabschnitte) verhindern könnten.</p><p>Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen schreibt vor, dass die Schallschutzmassnahmen bis Ende 2015 durchgeführt sein müssen. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine gesetzliche Grundlage mehr für die Finanzierung der Lärmschutzwände. Das BAV und die SBB werden dadurch unter starken Zeitdruck gesetzt und arbeiten deshalb eng zusammen. Innerhalb der SBB besteht keine eigentliche Koordinationsstelle. Die verschiedenen beteiligten Dienste stehen untereinander jedoch in ständiger Verbindung.</p><p>Weil es sich um eine künftige Erweiterung handelt, die unter Vorbehalt der Annahme der gesetzlichen Grundlagen (und der dafür notwendigen Finanzierung) frühestens 2014 stattfinden wird, ist zunächst die Umsetzung des Ausbauschritts 2025 vorgesehen. Dieser beinhaltet Überholgleise für den Güterverkehr zwischen Lonay und Morges sowie zwischen Coppet und Founex. Danach wird die Dringlichkeitsstufe 1 umgesetzt (zwischen 2025 und 2040) mit einer Aufstockung der Kapazitäten des Knotens Genf, und letztlich folgt die Realisierung der Dringlichkeitsstufe 2 (nach 2040) mit den Kapazitätsausbauten der Strecken Renens-Allaman (drittes Gleis) und Gland-Rolle (drittes und viertes Gleis).</p><p>Ein drittes durchgehendes Gleis zwischen Renens und Coppet (40 Kilometer) ist somit nicht vorgesehen und wurde bereits in der Botschaft zum Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) verworfen. In der Mehrheit der Fälle erzeugen die Lärmschutzwände deshalb keinen Konflikt mit der zukünftigen Erweiterung.</p><p>Da die fragliche Lärmsanierung bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss, zu den Ausbauschritten für die Zeithorizonte 2025 und 2040 jedoch noch nichts endgültig entschieden wurde, musste für einige Lärmschutzprojekte eine vorausschauende Planung angewandt und mussten vorbehaltene Entscheide getroffen werden. In diesem Zusammenhang berücksichtigen die Lärmsanierungsprojekte so weit als möglich bestimmte Ausbauschritte:</p><p>- In Lausanne (Westsektor des Bahnhofs) wurde das Errichten der Lärmschutzwände bis zum Bau des vierten Gleises verschoben. In der Zwischenzeit werden die Gebäude mit Schallschutzfenstern ausgestattet.</p><p>- In der Gegend um den neuen Bahnhof Malley wurde der Standort der Lärmschutzwand angepasst und im Hinblick auf das zukünftige vierte Gleis koordiniert. Zu diesem Projekt besteht bereits eine rechtskräftige Verfügung.</p><p>- Die SBB überarbeiten derzeit das Projekt Lonay/Morges Ost, das 2005 vorgelegt wurde. Sie untersuchen, ob das Projekt angepasst werden muss.</p><p>- Die Projekte Tolochonaz, St. Prex, Etoy und Allaman sind bei den SBB in Planung. Das dritte Gleis, das nach 2040 vorgesehen ist, wird dabei wo nötig und möglich berücksichtigt.</p><p>- Im dreigleisigen Bereich im Bahnhof Gland sind Lärmschutzwände in einem kleinen Abschnitt geplant. Damit bleibt die Verlängerung des dritten und vierten Gleises in Richtung Rolle auch nach 2040 möglich.</p><p>- In Founex sind Lärmschutzwände projektiert. Im Verlauf des Verfahrens wird das BAV die Entwicklung des Projektes Überholgleis jedoch aufmerksam verfolgen und das Projekt Lärmschutzwände anpassen, wenn sich herausstellen sollte, dass das Überholgleis in der nächsten Zukunft erforderlich ist. Tatsächlich untersucht das BAV in Zusammenarbeit mit den SBB ab sofort den Zeithorizont für die Realisierung dieses Überholgleises. Sollte es sich als notwendig erweisen, könnte die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen schrittweise erfolgen.</p><p>- In den anderen betroffenen Gemeinden in der Genferseeregion ist ein Konflikt mit den Lärmschutzwänden ausgeschlossen.</p><p>Es gibt ausserdem weitere ähnliche Koordinierungsfälle mit Lärmschutzprojekten, insbesondere in Zürich, wo die Realisierung gewisser Lärmschutzwände wegen der Durchmesserlinie verschoben werden musste.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Zwischen dem 17. August und dem 15. September 2011 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) in sieben Gemeinden der Genferseeregion La Côte auf Ersuchen der SBB ein Projekt zum Bau von Lärmschutzwänden an der Strecke Lausanne-Genf öffentlich aufgelegt. Diese Wände sollen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) die Einwohnerinnen und Einwohner vor dem Bahnlärm schützen. Die Umsetzung dieses Vorhabens, die einem Anliegen der Bundesversammlung entspricht, ist sehr lobenswert. Dennoch frage ich mich, ob die Projektplanerinnen und -planer sich Gedanken über die Koordinierung gemacht haben. Die geplanten Lärmschutzwände machen nämlich den Bau eines dritten Gleises unmöglich, wie er derzeit von den SBB in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kantonen Waadt und Genf studiert wird. </p><p>Verfügen die SBB über eine Koordinierungsstelle? </p><p>Wie rechtfertigen die SBB das Aufstellen von Lärmschutzwänden auf dem Bahnkörper, der für das dritte Gleis vorgesehen ist?</p><p>Bestätigt es sich, dass diese Investition langfristig ist und das dritte Gleis folglich eine Option ist, die aufgegeben wurde?</p><p>Sind noch andere, ähnliche Fälle bekannt?</p>
  • SBB. Lärmschutzwände und nachhaltige Entwicklung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nach der öffentlichen Auflage eines Lärmschutzprojektes entlang der Strecke Lausanne-Genf in sieben Gemeinden der Genferseeregion wurden insbesondere in den Medien gewisse Bedenken geäussert, dass die Lärmschutzwände die zukünftige Erweiterung (dreispurige Gleisabschnitte) verhindern könnten.</p><p>Das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahnen schreibt vor, dass die Schallschutzmassnahmen bis Ende 2015 durchgeführt sein müssen. Nach Ablauf dieser Frist besteht keine gesetzliche Grundlage mehr für die Finanzierung der Lärmschutzwände. Das BAV und die SBB werden dadurch unter starken Zeitdruck gesetzt und arbeiten deshalb eng zusammen. Innerhalb der SBB besteht keine eigentliche Koordinationsstelle. Die verschiedenen beteiligten Dienste stehen untereinander jedoch in ständiger Verbindung.</p><p>Weil es sich um eine künftige Erweiterung handelt, die unter Vorbehalt der Annahme der gesetzlichen Grundlagen (und der dafür notwendigen Finanzierung) frühestens 2014 stattfinden wird, ist zunächst die Umsetzung des Ausbauschritts 2025 vorgesehen. Dieser beinhaltet Überholgleise für den Güterverkehr zwischen Lonay und Morges sowie zwischen Coppet und Founex. Danach wird die Dringlichkeitsstufe 1 umgesetzt (zwischen 2025 und 2040) mit einer Aufstockung der Kapazitäten des Knotens Genf, und letztlich folgt die Realisierung der Dringlichkeitsstufe 2 (nach 2040) mit den Kapazitätsausbauten der Strecken Renens-Allaman (drittes Gleis) und Gland-Rolle (drittes und viertes Gleis).</p><p>Ein drittes durchgehendes Gleis zwischen Renens und Coppet (40 Kilometer) ist somit nicht vorgesehen und wurde bereits in der Botschaft zum Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEBG) verworfen. In der Mehrheit der Fälle erzeugen die Lärmschutzwände deshalb keinen Konflikt mit der zukünftigen Erweiterung.</p><p>Da die fragliche Lärmsanierung bis Ende 2015 abgeschlossen sein muss, zu den Ausbauschritten für die Zeithorizonte 2025 und 2040 jedoch noch nichts endgültig entschieden wurde, musste für einige Lärmschutzprojekte eine vorausschauende Planung angewandt und mussten vorbehaltene Entscheide getroffen werden. In diesem Zusammenhang berücksichtigen die Lärmsanierungsprojekte so weit als möglich bestimmte Ausbauschritte:</p><p>- In Lausanne (Westsektor des Bahnhofs) wurde das Errichten der Lärmschutzwände bis zum Bau des vierten Gleises verschoben. In der Zwischenzeit werden die Gebäude mit Schallschutzfenstern ausgestattet.</p><p>- In der Gegend um den neuen Bahnhof Malley wurde der Standort der Lärmschutzwand angepasst und im Hinblick auf das zukünftige vierte Gleis koordiniert. Zu diesem Projekt besteht bereits eine rechtskräftige Verfügung.</p><p>- Die SBB überarbeiten derzeit das Projekt Lonay/Morges Ost, das 2005 vorgelegt wurde. Sie untersuchen, ob das Projekt angepasst werden muss.</p><p>- Die Projekte Tolochonaz, St. Prex, Etoy und Allaman sind bei den SBB in Planung. Das dritte Gleis, das nach 2040 vorgesehen ist, wird dabei wo nötig und möglich berücksichtigt.</p><p>- Im dreigleisigen Bereich im Bahnhof Gland sind Lärmschutzwände in einem kleinen Abschnitt geplant. Damit bleibt die Verlängerung des dritten und vierten Gleises in Richtung Rolle auch nach 2040 möglich.</p><p>- In Founex sind Lärmschutzwände projektiert. Im Verlauf des Verfahrens wird das BAV die Entwicklung des Projektes Überholgleis jedoch aufmerksam verfolgen und das Projekt Lärmschutzwände anpassen, wenn sich herausstellen sollte, dass das Überholgleis in der nächsten Zukunft erforderlich ist. Tatsächlich untersucht das BAV in Zusammenarbeit mit den SBB ab sofort den Zeithorizont für die Realisierung dieses Überholgleises. Sollte es sich als notwendig erweisen, könnte die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen schrittweise erfolgen.</p><p>- In den anderen betroffenen Gemeinden in der Genferseeregion ist ein Konflikt mit den Lärmschutzwänden ausgeschlossen.</p><p>Es gibt ausserdem weitere ähnliche Koordinierungsfälle mit Lärmschutzprojekten, insbesondere in Zürich, wo die Realisierung gewisser Lärmschutzwände wegen der Durchmesserlinie verschoben werden musste.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Zwischen dem 17. August und dem 15. September 2011 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) in sieben Gemeinden der Genferseeregion La Côte auf Ersuchen der SBB ein Projekt zum Bau von Lärmschutzwänden an der Strecke Lausanne-Genf öffentlich aufgelegt. Diese Wände sollen gemäss der Lärmschutz-Verordnung (LSV) die Einwohnerinnen und Einwohner vor dem Bahnlärm schützen. Die Umsetzung dieses Vorhabens, die einem Anliegen der Bundesversammlung entspricht, ist sehr lobenswert. Dennoch frage ich mich, ob die Projektplanerinnen und -planer sich Gedanken über die Koordinierung gemacht haben. Die geplanten Lärmschutzwände machen nämlich den Bau eines dritten Gleises unmöglich, wie er derzeit von den SBB in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kantonen Waadt und Genf studiert wird. </p><p>Verfügen die SBB über eine Koordinierungsstelle? </p><p>Wie rechtfertigen die SBB das Aufstellen von Lärmschutzwänden auf dem Bahnkörper, der für das dritte Gleis vorgesehen ist?</p><p>Bestätigt es sich, dass diese Investition langfristig ist und das dritte Gleis folglich eine Option ist, die aufgegeben wurde?</p><p>Sind noch andere, ähnliche Fälle bekannt?</p>
    • SBB. Lärmschutzwände und nachhaltige Entwicklung

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