Doch weniger Steuerausfälle aufgrund der Einführung des Kapitaleinlageprinzips?

ShortId
11.3777
Id
20113777
Updated
28.07.2023 07:34
Language
de
Title
Doch weniger Steuerausfälle aufgrund der Einführung des Kapitaleinlageprinzips?
AdditionalIndexing
24;Unternehmenssteuer;Steuererhebung;Prognose;Verrechnungssteuer
1
  • L05K1107040601, Verrechnungssteuer
  • L04K11070407, Unternehmenssteuer
  • L04K11070602, Steuererhebung
  • L05K1602010701, Prognose
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die im Frühjahr 2011 bekanntgegebenen Steuerausfälle im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips am 1. Januar 2011 haben sich nicht verändert, sondern bestätigt. Die im Jahr 2011 vorgenommenen oder angekündigten Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven von 9 Milliarden Franken ersetzen die im Vorjahr steuerbaren Dividenden und führen im Jahr 2011 zu Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden bei der Verrechnungssteuer und für die Steuerperiode 2012 zu Mindereinnahmen zwischen 400 und 600 Millionen bei den Einkommenssteuern und der Verrechnungssteuer. Damit die in den folgenden Antworten angesprochenen Beträge im Lichte einer Gesamtrechnung beurteilt werden können, muss festgehalten werden, dass im Jahr 2010 die verrechnungssteuerpflichtigen Leistungen 270 Milliarden Franken betrugen und einem Verrechnungssteuerbetrag von 94 Milliarden Franken entsprachen. Der Reinertrag 2010 betrug 5 Prozent des Verrechnungssteuerbetrags (4,7 Milliarden Franken). Erfahrungsgemäss kann der Anteil des Reinertrags aber zwischen 3 Prozent und 6 Prozent des Verrechnungssteuerbetrags schwanken. Im Weiteren beeinflussen neben den Dividenden auch die Ausschüttungen von Anlagefonds, die Zinssätze, das Sparvolumen bei Banken usw. den jährlichen Reinertrag der Verrechnungssteuer. Aus den obengenannten Gründen unterliegt die Verrechnungssteuer starken Schwankungen, welche nicht prognostizierbar sind. Im Voranschlag wird deshalb seit 2005 auf eine jährliche Punktprognose verzichtet. Stattdessen wird ein Erwartungswert budgetiert, welcher auf der langfristigen Einnahmenentwicklung basiert.</p><p>In diesem Zusammenhang sei auch auf die Situation in Sachen Anmeldungen und Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven per Mitte Oktober 2011 hingewiesen: Angemeldet wurde bisher von 1230 Gesellschaften eine Gesamtsumme von 421 Milliarden Franken. 170 Gesellschaften zahlen im Jahr 2011 Kapitaleinlagereserven von 17 Milliarden Franken an ihre Aktionäre aus, wovon 9 Milliarden Franken die im Vorjahr steuerbaren Ausschüttungen ersetzen. Heute ist bekannt, dass im Zeitpunkt, als der Bundesrat über die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II beschloss, Kapitaleinlagereserven von 68 Milliarden Franken bestanden und im Zeitpunkt der Vorbereitungen der Volksabstimmung von rund 108 Milliarden Franken. </p><p>1. Der Budgetwert des Verrechnungssteuer-Reinertrages von 3,7 Milliarden Franken für das Jahr 2011 wurde im Frühjahr 2010 ermittelt. Wie bereits in den Vorjahren galt die Regel des Durchschnittwertes der letzten 10 Jahre. Dementsprechend wurde erstmals der Voranschlag von 3 auf 3,7 Milliarden Franken erhöht. Die völlige Ungewissheit der Auswirkungen des damals noch nicht in Kraft befindlichen Kapitaleinlageprinzips rechtfertigte es nicht, von der 10-Jahres-Regel abzuweichen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Kapitaleinlageprinzip nur kommuniziert, dass die Mindereinnahmen für das Jahr 2011 auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt werden. Im Rahmen der Hochrechnung per Ende Juni wurde erläutert, dass diese Einnahmenausfälle voraussichtlich durch das höhere Einnahmenniveau (welches im Budgetwert 2011 noch nicht berücksichtigt ist) aufgefangen werden. </p><p>2. Die verbesserte Prognosemethode wurde nicht letztes Jahr, sondern im Frühjahr 2011 eingeführt und erstmals für den Voranschlag 2012 angewendet. Der Voranschlag 2011 berücksichtigt deshalb noch nicht in vollem Umfang das höhere Einnahmenniveau, welches im Budget 2012 unterstellt wird. Aus heutiger Sicht kann deshalb festgestellt werden, dass ohne die Mindereinnahmen aus dem Kapitaleinlageprinzip Mehreinnahmen resultiert hätten. Anders gesagt: Der budgetierte Reinertrag 2011 von 3,7 Milliarden Franken wird voraussichtlich nicht trotz, sondern wegen der Einführung des Kapitaleinlageprinzips per 1. Januar 2011 erreicht. Wie der Bundesrat auch festgehalten hat, handelt es sich bei den Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer im Jahr der Einführung des Kapitaleinlageprinzips um einen Systemeinbruch, der in den folgenden Jahren durch die Rückgänge bei der zurückzuerstattenden Verrechnungssteuer nach und nach ausgeglichen wird. Wichtiger sind daher die jährlich wiederkehrenden Mindereinnahmen von 400 bis 600 Millionen Franken, sofern jeweils weiterhin jedes Jahr etwa 9 Milliarden Franken Bruttodividenden aus Kapitaleinlagereserven die vormals steuerbaren ordentlichen Dividenden ersetzen.</p><p>3. Wie es in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 anklingt, sind noch keine positiven Effekte infolge der Einführung des Kapitaleinlageprinzips eruierbar. Ob in den kommenden Jahren die steuerlichen Mehrerträge aus Neuansiedlungen von Gesellschaften die Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen und der Verrechnungssteuer von 400 bis 600 Millionen jährlich wettmachen werden, kann heute noch nicht beantwortet werden. </p><p>4. Die Unternehmenssteuerreform II beinhaltete sieben Einzelmassnahmen. Diese wurden in drei Etappen (2009 bis 2011) in Kraft gesetzt. Infolge der kurzen Zeit seit der Inkraftsetzung liegen noch keine gefestigten Erkenntnisse vor. Die Unternehmenssteuerreform III hängt nach wie vor vom Fortgang des Dialogs mit der EU ab und ist nicht sistiert. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Letzten Frühling sprach der Bundesrat als Folge der Einführung des Kapitaleinlageprinzips von Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer für das Jahr 2011 von 1,2 Milliarden Franken. In der kürzlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung publizierten Hochrechnung für das Jahr 2011 wird nun aber davon ausgegangen, dass bei der Verrechnungssteuer der Budgetwert von 3,7 Milliarden Franken erreicht wird. Insgesamt rechnet der Bund für das Jahr 2011 anstelle des budgetierten Defizits von 0,6 Milliarden Franken mit einem Überschuss von rund 2,5 Milliarden Franken.</p><p>In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie kommt es dazu, dass angesichts geschätzter Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer der Budgetwert von 3,7 Milliarden Franken wohl doch erreicht wird?</p><p>2. Wieso kommt es trotz einer seit letztem Jahr eingeführten verbesserten Prognosenmethode für die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer trotzdem zu einer solchen Abweichung?</p><p>3. Muss man angesichts dieser Zahlen nicht davon ausgehen, dass die positiven Effekte der Einführung des Kapitaleinlageprinzips auf den Wirtschaftsstandort Schweiz überwogen haben und dass die aus der Neuansiedlung von Unternehmen resultierenden steuerlichen Mehrerträge die entstehenden Einnahmenausfälle aufgewogen haben?</p><p>4. Nimmt der Bundesrat die positiven Erfahrungen mit den USTR I und II zum Anlass, mit der heute sistierten USTR III rasch vorwärtszumachen?</p>
  • Doch weniger Steuerausfälle aufgrund der Einführung des Kapitaleinlageprinzips?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die im Frühjahr 2011 bekanntgegebenen Steuerausfälle im Zusammenhang mit der Einführung des Kapitaleinlageprinzips am 1. Januar 2011 haben sich nicht verändert, sondern bestätigt. Die im Jahr 2011 vorgenommenen oder angekündigten Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven von 9 Milliarden Franken ersetzen die im Vorjahr steuerbaren Dividenden und führen im Jahr 2011 zu Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden bei der Verrechnungssteuer und für die Steuerperiode 2012 zu Mindereinnahmen zwischen 400 und 600 Millionen bei den Einkommenssteuern und der Verrechnungssteuer. Damit die in den folgenden Antworten angesprochenen Beträge im Lichte einer Gesamtrechnung beurteilt werden können, muss festgehalten werden, dass im Jahr 2010 die verrechnungssteuerpflichtigen Leistungen 270 Milliarden Franken betrugen und einem Verrechnungssteuerbetrag von 94 Milliarden Franken entsprachen. Der Reinertrag 2010 betrug 5 Prozent des Verrechnungssteuerbetrags (4,7 Milliarden Franken). Erfahrungsgemäss kann der Anteil des Reinertrags aber zwischen 3 Prozent und 6 Prozent des Verrechnungssteuerbetrags schwanken. Im Weiteren beeinflussen neben den Dividenden auch die Ausschüttungen von Anlagefonds, die Zinssätze, das Sparvolumen bei Banken usw. den jährlichen Reinertrag der Verrechnungssteuer. Aus den obengenannten Gründen unterliegt die Verrechnungssteuer starken Schwankungen, welche nicht prognostizierbar sind. Im Voranschlag wird deshalb seit 2005 auf eine jährliche Punktprognose verzichtet. Stattdessen wird ein Erwartungswert budgetiert, welcher auf der langfristigen Einnahmenentwicklung basiert.</p><p>In diesem Zusammenhang sei auch auf die Situation in Sachen Anmeldungen und Rückzahlungen von Kapitaleinlagereserven per Mitte Oktober 2011 hingewiesen: Angemeldet wurde bisher von 1230 Gesellschaften eine Gesamtsumme von 421 Milliarden Franken. 170 Gesellschaften zahlen im Jahr 2011 Kapitaleinlagereserven von 17 Milliarden Franken an ihre Aktionäre aus, wovon 9 Milliarden Franken die im Vorjahr steuerbaren Ausschüttungen ersetzen. Heute ist bekannt, dass im Zeitpunkt, als der Bundesrat über die Botschaft zur Unternehmenssteuerreform II beschloss, Kapitaleinlagereserven von 68 Milliarden Franken bestanden und im Zeitpunkt der Vorbereitungen der Volksabstimmung von rund 108 Milliarden Franken. </p><p>1. Der Budgetwert des Verrechnungssteuer-Reinertrages von 3,7 Milliarden Franken für das Jahr 2011 wurde im Frühjahr 2010 ermittelt. Wie bereits in den Vorjahren galt die Regel des Durchschnittwertes der letzten 10 Jahre. Dementsprechend wurde erstmals der Voranschlag von 3 auf 3,7 Milliarden Franken erhöht. Die völlige Ungewissheit der Auswirkungen des damals noch nicht in Kraft befindlichen Kapitaleinlageprinzips rechtfertigte es nicht, von der 10-Jahres-Regel abzuweichen. Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem Kapitaleinlageprinzip nur kommuniziert, dass die Mindereinnahmen für das Jahr 2011 auf 1,2 Milliarden Franken geschätzt werden. Im Rahmen der Hochrechnung per Ende Juni wurde erläutert, dass diese Einnahmenausfälle voraussichtlich durch das höhere Einnahmenniveau (welches im Budgetwert 2011 noch nicht berücksichtigt ist) aufgefangen werden. </p><p>2. Die verbesserte Prognosemethode wurde nicht letztes Jahr, sondern im Frühjahr 2011 eingeführt und erstmals für den Voranschlag 2012 angewendet. Der Voranschlag 2011 berücksichtigt deshalb noch nicht in vollem Umfang das höhere Einnahmenniveau, welches im Budget 2012 unterstellt wird. Aus heutiger Sicht kann deshalb festgestellt werden, dass ohne die Mindereinnahmen aus dem Kapitaleinlageprinzip Mehreinnahmen resultiert hätten. Anders gesagt: Der budgetierte Reinertrag 2011 von 3,7 Milliarden Franken wird voraussichtlich nicht trotz, sondern wegen der Einführung des Kapitaleinlageprinzips per 1. Januar 2011 erreicht. Wie der Bundesrat auch festgehalten hat, handelt es sich bei den Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer im Jahr der Einführung des Kapitaleinlageprinzips um einen Systemeinbruch, der in den folgenden Jahren durch die Rückgänge bei der zurückzuerstattenden Verrechnungssteuer nach und nach ausgeglichen wird. Wichtiger sind daher die jährlich wiederkehrenden Mindereinnahmen von 400 bis 600 Millionen Franken, sofern jeweils weiterhin jedes Jahr etwa 9 Milliarden Franken Bruttodividenden aus Kapitaleinlagereserven die vormals steuerbaren ordentlichen Dividenden ersetzen.</p><p>3. Wie es in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 anklingt, sind noch keine positiven Effekte infolge der Einführung des Kapitaleinlageprinzips eruierbar. Ob in den kommenden Jahren die steuerlichen Mehrerträge aus Neuansiedlungen von Gesellschaften die Mindereinnahmen bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen und der Verrechnungssteuer von 400 bis 600 Millionen jährlich wettmachen werden, kann heute noch nicht beantwortet werden. </p><p>4. Die Unternehmenssteuerreform II beinhaltete sieben Einzelmassnahmen. Diese wurden in drei Etappen (2009 bis 2011) in Kraft gesetzt. Infolge der kurzen Zeit seit der Inkraftsetzung liegen noch keine gefestigten Erkenntnisse vor. Die Unternehmenssteuerreform III hängt nach wie vor vom Fortgang des Dialogs mit der EU ab und ist nicht sistiert. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Letzten Frühling sprach der Bundesrat als Folge der Einführung des Kapitaleinlageprinzips von Mindereinnahmen bei der Verrechnungssteuer für das Jahr 2011 von 1,2 Milliarden Franken. In der kürzlich von der Eidgenössischen Finanzverwaltung publizierten Hochrechnung für das Jahr 2011 wird nun aber davon ausgegangen, dass bei der Verrechnungssteuer der Budgetwert von 3,7 Milliarden Franken erreicht wird. Insgesamt rechnet der Bund für das Jahr 2011 anstelle des budgetierten Defizits von 0,6 Milliarden Franken mit einem Überschuss von rund 2,5 Milliarden Franken.</p><p>In diesem Zusammenhang bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie kommt es dazu, dass angesichts geschätzter Mindereinnahmen von 1,2 Milliarden Franken bei der Verrechnungssteuer der Budgetwert von 3,7 Milliarden Franken wohl doch erreicht wird?</p><p>2. Wieso kommt es trotz einer seit letztem Jahr eingeführten verbesserten Prognosenmethode für die Einnahmen aus der Verrechnungssteuer trotzdem zu einer solchen Abweichung?</p><p>3. Muss man angesichts dieser Zahlen nicht davon ausgehen, dass die positiven Effekte der Einführung des Kapitaleinlageprinzips auf den Wirtschaftsstandort Schweiz überwogen haben und dass die aus der Neuansiedlung von Unternehmen resultierenden steuerlichen Mehrerträge die entstehenden Einnahmenausfälle aufgewogen haben?</p><p>4. Nimmt der Bundesrat die positiven Erfahrungen mit den USTR I und II zum Anlass, mit der heute sistierten USTR III rasch vorwärtszumachen?</p>
    • Doch weniger Steuerausfälle aufgrund der Einführung des Kapitaleinlageprinzips?

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