Dem militärischen Fluglärm Grenzen setzen
- ShortId
-
11.3793
- Id
-
20113793
- Updated
-
28.07.2023 11:16
- Language
-
de
- Title
-
Dem militärischen Fluglärm Grenzen setzen
- AdditionalIndexing
-
09;52;Lärmbelästigung;Militärflugzeug;militärische Ausbildung;Militärflugplatz;Tourismus
- 1
-
- L04K04020404, Militärflugzeug
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K04020307, militärische Ausbildung
- L05K0402010501, Militärflugplatz
- L04K01010103, Tourismus
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Fluglärm ist grundsätzlich in keiner Region willkommen. Das VBS bemüht sich deshalb, den Lärm so weit als möglich auf die bestehenden Militärflugplätze und die wenigen Trainingsräume, die der Luftwaffe zur Verfügung stehen, zu verteilen. Zudem wird ein Teil der besonders lärmintensiven Aktivitäten (z. B. Nachtflüge) in Trainingseinheiten im Ausland absolviert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der militärische Fluglärm namentlich in den Sommermonaten als besonders störend empfunden werden kann. Er weist aber darauf hin, dass der Lärm, welche die Flugzeuge in den Trainingsräumen verursachen, unter den Immissionsgrenzwerten der Lärmschutzverordnung liegen.</p><p>2. Der Bundesrat wird die Lärmbelastung bei der Erarbeitung des neuen Stationierungskonzepts der Armee als Kriterium mitberücksichtigen. Allerdings wird die laufende Überarbeitung des Stationierungskonzepts tendenziell zu einem weiteren Abbau von Flugplätzen führen, womit sich der Handlungsspielraum nochmals verringern dürfte. Der Bundesrat ist weiterhin bestrebt, die Schweizer Bevölkerung mittels Trainingskampagnen im Ausland von militärischem Fluglärm so weit als möglich zu entlasten.</p><p>3. Die insgesamt 22 000 Kampfjetbewegungen pro Jahr sind für die Erhaltung der operationellen Bereitschaft der Luftwaffe eine zwingende Voraussetzung. Mit 20 Prozent Trainingsanteil auf dem Simulator absolvieren die Jetpiloten bereits das Maximum, welches nach dem heutigen Stand der Technik und dem Erfordernis nach möglichst realen Trainingsbedingungen (Meteo, Beschleunigungsbelastung) vertretbar ist. Die jährlich benötigten Kampfjetbewegungen können überprüft werden, sobald der Typenentscheid zum Tiger-Teilersatz vorliegt und die militärische Kooperation mit dem Herstellerland vereinbart ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bevölkerung der Zentralschweiz ist diesen Sommer durch massive Fluglärmbelästigungen aufgeschreckt worden: Testflüge der Pilatuswerke über dem Seebecken, militärische PC-21-Trainingsflüge im Biosphärenreservat, vor allem aber auch der intensive Trainings- und Einsatzbetrieb der Luftwaffe ab dem Flugplatz Emmen im August haben zu heftigen Reaktionen der Bevölkerung und einem entsprechenden Echo in den Medien geführt. Vertreter der Luftwaffe machten deutlich, dass der Fluglärm zukünftig eher noch zunehmen werde. Gleichzeitig wehrt sich die Region um den Flugplatz Meiringen vehement für eine Reduktion oder Verlagerung von Flugbewegungen auf andere Flugplätze.</p><p>Im Stationierungskonzept der Luftwaffe sind jährlich 22 000 Kampfjetbewegungen vorgesehen, und zwar mit oder ohne Tiger-F5-Teilersatz. Dabei ist betreffend den Teilersatz festzuhalten, dass die F/A-18 wie auch alle evaluierten neuen Modelle deutlich mehr Lärm verursachen als die Tiger F-5. Das Stationierungskonzept ist seit Längerem in Überarbeitung, es werden verschiedene Szenarien diskutiert.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat der Problematik bewusst, dass die militärische Fluglärmbelastung vor allem in den Sommermonaten das erträgliche Mass in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Raum Luzern und touristisch sensiblen Gebieten wie dem Biosphärenreservat Entlebuch, aber auch dem Berner Oberland überschreitet?</p><p>2. Ist er bereit, die Anliegen der Kantone und Gemeinden beim Stationierungskonzept der Luftwaffe ernst zu nehmen und alle Massnahmen zu ergreifen, die lärmgeplagte Bevölkerung um die Flugplätze zu entlasten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die im Stationierungskonzept vorgesehenen Jetbewegungszahlen zu überprüfen, indem zum Beispiel noch vermehrt auf Simulatoren ausgewichen wird und das Konzept der insgesamt 22 000 militärischen Flugbewegungen reduziert wird?</p>
- Dem militärischen Fluglärm Grenzen setzen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Fluglärm ist grundsätzlich in keiner Region willkommen. Das VBS bemüht sich deshalb, den Lärm so weit als möglich auf die bestehenden Militärflugplätze und die wenigen Trainingsräume, die der Luftwaffe zur Verfügung stehen, zu verteilen. Zudem wird ein Teil der besonders lärmintensiven Aktivitäten (z. B. Nachtflüge) in Trainingseinheiten im Ausland absolviert.</p><p>Der Bundesrat beantwortet die konkreten Fragen wie folgt:</p><p>1. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der militärische Fluglärm namentlich in den Sommermonaten als besonders störend empfunden werden kann. Er weist aber darauf hin, dass der Lärm, welche die Flugzeuge in den Trainingsräumen verursachen, unter den Immissionsgrenzwerten der Lärmschutzverordnung liegen.</p><p>2. Der Bundesrat wird die Lärmbelastung bei der Erarbeitung des neuen Stationierungskonzepts der Armee als Kriterium mitberücksichtigen. Allerdings wird die laufende Überarbeitung des Stationierungskonzepts tendenziell zu einem weiteren Abbau von Flugplätzen führen, womit sich der Handlungsspielraum nochmals verringern dürfte. Der Bundesrat ist weiterhin bestrebt, die Schweizer Bevölkerung mittels Trainingskampagnen im Ausland von militärischem Fluglärm so weit als möglich zu entlasten.</p><p>3. Die insgesamt 22 000 Kampfjetbewegungen pro Jahr sind für die Erhaltung der operationellen Bereitschaft der Luftwaffe eine zwingende Voraussetzung. Mit 20 Prozent Trainingsanteil auf dem Simulator absolvieren die Jetpiloten bereits das Maximum, welches nach dem heutigen Stand der Technik und dem Erfordernis nach möglichst realen Trainingsbedingungen (Meteo, Beschleunigungsbelastung) vertretbar ist. Die jährlich benötigten Kampfjetbewegungen können überprüft werden, sobald der Typenentscheid zum Tiger-Teilersatz vorliegt und die militärische Kooperation mit dem Herstellerland vereinbart ist.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Bevölkerung der Zentralschweiz ist diesen Sommer durch massive Fluglärmbelästigungen aufgeschreckt worden: Testflüge der Pilatuswerke über dem Seebecken, militärische PC-21-Trainingsflüge im Biosphärenreservat, vor allem aber auch der intensive Trainings- und Einsatzbetrieb der Luftwaffe ab dem Flugplatz Emmen im August haben zu heftigen Reaktionen der Bevölkerung und einem entsprechenden Echo in den Medien geführt. Vertreter der Luftwaffe machten deutlich, dass der Fluglärm zukünftig eher noch zunehmen werde. Gleichzeitig wehrt sich die Region um den Flugplatz Meiringen vehement für eine Reduktion oder Verlagerung von Flugbewegungen auf andere Flugplätze.</p><p>Im Stationierungskonzept der Luftwaffe sind jährlich 22 000 Kampfjetbewegungen vorgesehen, und zwar mit oder ohne Tiger-F5-Teilersatz. Dabei ist betreffend den Teilersatz festzuhalten, dass die F/A-18 wie auch alle evaluierten neuen Modelle deutlich mehr Lärm verursachen als die Tiger F-5. Das Stationierungskonzept ist seit Längerem in Überarbeitung, es werden verschiedene Szenarien diskutiert.</p><p>1. Ist sich der Bundesrat der Problematik bewusst, dass die militärische Fluglärmbelastung vor allem in den Sommermonaten das erträgliche Mass in dichtbesiedelten Gebieten wie dem Raum Luzern und touristisch sensiblen Gebieten wie dem Biosphärenreservat Entlebuch, aber auch dem Berner Oberland überschreitet?</p><p>2. Ist er bereit, die Anliegen der Kantone und Gemeinden beim Stationierungskonzept der Luftwaffe ernst zu nehmen und alle Massnahmen zu ergreifen, die lärmgeplagte Bevölkerung um die Flugplätze zu entlasten?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, die im Stationierungskonzept vorgesehenen Jetbewegungszahlen zu überprüfen, indem zum Beispiel noch vermehrt auf Simulatoren ausgewichen wird und das Konzept der insgesamt 22 000 militärischen Flugbewegungen reduziert wird?</p>
- Dem militärischen Fluglärm Grenzen setzen
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