Psychische Störungen in der Asylpolitik

ShortId
11.3795
Id
20113795
Updated
28.07.2023 11:35
Language
de
Title
Psychische Störungen in der Asylpolitik
AdditionalIndexing
2811;Asylpolitik;Ausschaffung;Vollzug von Beschlüssen;Freitod;psychische Krankheit
1
  • L03K010801, Asylpolitik
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L04K01010206, Freitod
  • L04K01050107, psychische Krankheit
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die 21-jährige Frau hatte in unserem Land ein Asylgesuch gestellt; dieses wurde abgelehnt. Sie wurde auf der Grundlage des Dublin-Verfahrens nach Italien weggewiesen, wo sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte, worauf sie in die Schweiz zurückgekehrt ist. Die Schweizer Behörden haben entschieden, sie trotz ihres psychisch labilen Zustands wegzuweisen. Als die Polizei kam, um sie abzuholen, stürzte sich die Asylsuchende aus dem dritten Stock des Gebäudes, in dem sie sich aufhielt.</p><p>Wie alle EU-Mitgliedstaaten hat auch die Schweiz die Möglichkeit, die Souveränitätsklausel nach der Dublin-II-Verordnung anzuwenden und die Zuständigkeit für bestimmte Asylgesuche zu übernehmen, namentlich um menschliche Dramen zu vermeiden.</p><p>Im vorliegenden Fall - der zum Gegenstand mehrerer Presseartikel wurde - hat das Bundesamt für Migration das Dublin-Abkommen strikt umgesetzt, obwohl es Anzeichen dafür gab, dass eine erneute Wegweisung schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und physische Integrität der Asylsuchenden haben wird. Aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens war den eidgenössischen und kantonalen Behörden bekannt, dass das Risiko eines erneuten Suizidversuchs bestand. Die Folgen der trotzdem erfolgten Wegweisung sind unumkehrbar. Die Unversehrtheit von Personen sollte Vorrang haben vor dem Ziel, die Zahl der Asylsuchenden um jeden Preis zu begrenzen oder Wegweisungen, die mit einem hohen Risiko behaftet sind, unverzüglich zu vollziehen.</p>
  • <p>1. Dem Bundesrat ist dieser tragische Vorfall bekannt. Weitere Ausführungen können an dieser Stelle aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Person nicht gemacht werden.</p><p>2./3. Die medizinische Betreuung und Unterstützung von Asylsuchenden während des Aufenthalts in den Kantonen bzw. im Rahmen des Vollzugs von Wegweisungen liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Das Bundesamt für Migration (BFM) wird nicht systematisch über medizinische oder psychische Probleme von Asylsuchenden informiert, insbesondere auch nicht darüber, wie viele Personen im Rahmen des Wegweisungsvollzugs Selbstmordabsichten geäussert haben. Aus diesem Grund liegen dem Bund keine entsprechenden Zahlen vor. Wenn Asylsuchenden im Rahmen der Entscheideröffnung durch das BFM mitgeteilt wird, dass sie die Schweiz verlassen müssen, kommt es ab und zu vor, dass sie damit drohen, sich im Falle einer zwangsweisen Rückkehr das Leben zu nehmen. Dem Bundesrat ist jedoch kein weiterer aktueller Fall bekannt, in welchem eine betroffene Person ihre Drohung wahrgemacht hat.</p><p>4. Bei entsprechenden Äusserungen oder Hinweisen während eines laufenden Asylverfahrens wird diesen im Rahmen der Prüfung der persönlichen und gesundheitlichen Situation der betroffenen Person nachgegangen. Sind die Gründe medizinisch indiziert und besteht im Rückkehrstaat nicht die Möglichkeit einer entsprechenden Behandlung, kann der Vollzug der Wegweisung vorübergehend ausgesetzt und eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss er von dem dramatischen Fall der jungen Eritreerin, die am Ende des Asylverfahrens eher Suizid beging, als ein zweites Mal aus der Schweiz weggewiesen zu werden?</p><p>2. Wie viele im weiteren Sinn suizidgefährdete Personen werden weggewiesen, nachdem ihnen kein Asyl gewährt wurde?</p><p>3. Wie viele dieser Personen begehen tatsächlich Suizid?</p><p>4. Welche Massnahmen, namentlich auf dem humanitären Gebiet und jenem der Prävention, werden ergriffen oder in Betracht gezogen, um solche Dramen zu verhindern?</p>
  • Psychische Störungen in der Asylpolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 21-jährige Frau hatte in unserem Land ein Asylgesuch gestellt; dieses wurde abgelehnt. Sie wurde auf der Grundlage des Dublin-Verfahrens nach Italien weggewiesen, wo sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten konnte, worauf sie in die Schweiz zurückgekehrt ist. Die Schweizer Behörden haben entschieden, sie trotz ihres psychisch labilen Zustands wegzuweisen. Als die Polizei kam, um sie abzuholen, stürzte sich die Asylsuchende aus dem dritten Stock des Gebäudes, in dem sie sich aufhielt.</p><p>Wie alle EU-Mitgliedstaaten hat auch die Schweiz die Möglichkeit, die Souveränitätsklausel nach der Dublin-II-Verordnung anzuwenden und die Zuständigkeit für bestimmte Asylgesuche zu übernehmen, namentlich um menschliche Dramen zu vermeiden.</p><p>Im vorliegenden Fall - der zum Gegenstand mehrerer Presseartikel wurde - hat das Bundesamt für Migration das Dublin-Abkommen strikt umgesetzt, obwohl es Anzeichen dafür gab, dass eine erneute Wegweisung schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische und physische Integrität der Asylsuchenden haben wird. Aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens war den eidgenössischen und kantonalen Behörden bekannt, dass das Risiko eines erneuten Suizidversuchs bestand. Die Folgen der trotzdem erfolgten Wegweisung sind unumkehrbar. Die Unversehrtheit von Personen sollte Vorrang haben vor dem Ziel, die Zahl der Asylsuchenden um jeden Preis zu begrenzen oder Wegweisungen, die mit einem hohen Risiko behaftet sind, unverzüglich zu vollziehen.</p>
    • <p>1. Dem Bundesrat ist dieser tragische Vorfall bekannt. Weitere Ausführungen können an dieser Stelle aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der betroffenen Person nicht gemacht werden.</p><p>2./3. Die medizinische Betreuung und Unterstützung von Asylsuchenden während des Aufenthalts in den Kantonen bzw. im Rahmen des Vollzugs von Wegweisungen liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Das Bundesamt für Migration (BFM) wird nicht systematisch über medizinische oder psychische Probleme von Asylsuchenden informiert, insbesondere auch nicht darüber, wie viele Personen im Rahmen des Wegweisungsvollzugs Selbstmordabsichten geäussert haben. Aus diesem Grund liegen dem Bund keine entsprechenden Zahlen vor. Wenn Asylsuchenden im Rahmen der Entscheideröffnung durch das BFM mitgeteilt wird, dass sie die Schweiz verlassen müssen, kommt es ab und zu vor, dass sie damit drohen, sich im Falle einer zwangsweisen Rückkehr das Leben zu nehmen. Dem Bundesrat ist jedoch kein weiterer aktueller Fall bekannt, in welchem eine betroffene Person ihre Drohung wahrgemacht hat.</p><p>4. Bei entsprechenden Äusserungen oder Hinweisen während eines laufenden Asylverfahrens wird diesen im Rahmen der Prüfung der persönlichen und gesundheitlichen Situation der betroffenen Person nachgegangen. Sind die Gründe medizinisch indiziert und besteht im Rückkehrstaat nicht die Möglichkeit einer entsprechenden Behandlung, kann der Vollzug der Wegweisung vorübergehend ausgesetzt und eine vorläufige Aufnahme angeordnet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Weiss er von dem dramatischen Fall der jungen Eritreerin, die am Ende des Asylverfahrens eher Suizid beging, als ein zweites Mal aus der Schweiz weggewiesen zu werden?</p><p>2. Wie viele im weiteren Sinn suizidgefährdete Personen werden weggewiesen, nachdem ihnen kein Asyl gewährt wurde?</p><p>3. Wie viele dieser Personen begehen tatsächlich Suizid?</p><p>4. Welche Massnahmen, namentlich auf dem humanitären Gebiet und jenem der Prävention, werden ergriffen oder in Betracht gezogen, um solche Dramen zu verhindern?</p>
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