Rückführungen per Zug!
- ShortId
-
11.3802
- Id
-
20113802
- Updated
-
28.07.2023 15:22
- Language
-
de
- Title
-
Rückführungen per Zug!
- AdditionalIndexing
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2811;Ausschaffung;Zuständigkeit für Asylgesuch;Schienenfahrzeug;Dubliner Abkommen;bilaterales Abkommen;Italien;Asylverfahren
- 1
-
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L06K090201010104, Dubliner Abkommen
- L06K010801020103, Zuständigkeit für Asylgesuch
- L04K03010503, Italien
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K18030208, Schienenfahrzeug
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die meisten Flüchtlinge kommen zuerst über Italien und dann über das Tessin in die Schweiz. Mit dem Dubliner Abkommen können sie alle nach Italien zurückgewiesen werden. Dass Rückübernahmen nur in Rom und damit nur per Flugzeug erfolgen können, stellt jedoch eine unsinnige Schikane dar. Rücktransporte mit dem Zug müssen möglich werden.</p>
- <p>Grundsätzlich funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens mit Italien gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Zustimmungsquote von Italien zu Aufnahmegesuchen der Schweiz war mit rund 90 Prozent in den ersten zehn Monaten dieses Jahres höher als bei anderen Dublin-Staaten (im Durchschnitt 82 Prozent). Effektiv konnten seit Januar 2011 1901 Personen an Italien überstellt werden. Pro Monat waren dies somit im Durchschnitt etwa 190 Überstellungen (2010: 114 Überstellungen pro Monat) oder acht Personen pro Arbeitstag. Es ist festzuhalten, dass gemäss der Dublin-Durchführungsverordnung prinzipiell der aufnehmende Staat den Überstellungsort sowie die Art der Zuführung an diesen Ort bestimmt. Der Überstellungsort in Italien richtet sich im Wesentlichen nach der innerstaatlichen Zuständigkeit für die betroffenen Personen (Questura). Deshalb werden in Italien nicht nur der Flughafen Rom Fiumicino, sondern auch die Flughäfen Mailand Malpensa, Florenz, Venedig, Bologna, Bari und Palermo für Überstellungen genutzt.</p><p>Bei Überstellungen auf dem Landweg, wie sie bereits heute beispielsweise mit Österreich praktiziert werden, muss die Person an der Grenze den Behörden des Nachbarstaates übergeben werden. Üblicherweise wird bei solchen Landüberstellungen die Person mit dem Auto an den Grenzübergang gebracht, wo die Übergabe an die zuständigen Behörden stattfindet. Beim Transport in regulären Zügen ist eine solche Übergabe zwischen den jeweiligen Behörden bereits aus zeitlichen Gründen kaum möglich. Wird die Person bereits an der Grenze und nicht direkt an ihrem Bestimmungsort in Italien den Behörden übergeben, besteht zudem eine erhöhte Gefahr, dass sie umgehend wieder in die Schweiz einreist.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass Überstellungen mit dem Zug die Dublin-Zusammenarbeit mit Italien verbessern würden. Es liegt ihm dennoch viel daran, diese Zusammenarbeit zu stärken. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vereinbarte deshalb im September dieses Jahres mit dem damaligen italienischen Innenminister Roberto Maroni die Entsendung einer Verbindungsperson des Bundesamtes für Migration nach Rom. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschliessen, welches Rückübernahmen nach Italien als zuständiges Erstasylland auch mit dem Zug ermöglicht.</p>
- Rückführungen per Zug!
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die meisten Flüchtlinge kommen zuerst über Italien und dann über das Tessin in die Schweiz. Mit dem Dubliner Abkommen können sie alle nach Italien zurückgewiesen werden. Dass Rückübernahmen nur in Rom und damit nur per Flugzeug erfolgen können, stellt jedoch eine unsinnige Schikane dar. Rücktransporte mit dem Zug müssen möglich werden.</p>
- <p>Grundsätzlich funktioniert die Anwendung des Dublin-Abkommens mit Italien gut, wenn auch nicht immer reibungslos. Die Zustimmungsquote von Italien zu Aufnahmegesuchen der Schweiz war mit rund 90 Prozent in den ersten zehn Monaten dieses Jahres höher als bei anderen Dublin-Staaten (im Durchschnitt 82 Prozent). Effektiv konnten seit Januar 2011 1901 Personen an Italien überstellt werden. Pro Monat waren dies somit im Durchschnitt etwa 190 Überstellungen (2010: 114 Überstellungen pro Monat) oder acht Personen pro Arbeitstag. Es ist festzuhalten, dass gemäss der Dublin-Durchführungsverordnung prinzipiell der aufnehmende Staat den Überstellungsort sowie die Art der Zuführung an diesen Ort bestimmt. Der Überstellungsort in Italien richtet sich im Wesentlichen nach der innerstaatlichen Zuständigkeit für die betroffenen Personen (Questura). Deshalb werden in Italien nicht nur der Flughafen Rom Fiumicino, sondern auch die Flughäfen Mailand Malpensa, Florenz, Venedig, Bologna, Bari und Palermo für Überstellungen genutzt.</p><p>Bei Überstellungen auf dem Landweg, wie sie bereits heute beispielsweise mit Österreich praktiziert werden, muss die Person an der Grenze den Behörden des Nachbarstaates übergeben werden. Üblicherweise wird bei solchen Landüberstellungen die Person mit dem Auto an den Grenzübergang gebracht, wo die Übergabe an die zuständigen Behörden stattfindet. Beim Transport in regulären Zügen ist eine solche Übergabe zwischen den jeweiligen Behörden bereits aus zeitlichen Gründen kaum möglich. Wird die Person bereits an der Grenze und nicht direkt an ihrem Bestimmungsort in Italien den Behörden übergeben, besteht zudem eine erhöhte Gefahr, dass sie umgehend wieder in die Schweiz einreist.</p><p>Der Bundesrat ist nicht der Meinung, dass Überstellungen mit dem Zug die Dublin-Zusammenarbeit mit Italien verbessern würden. Es liegt ihm dennoch viel daran, diese Zusammenarbeit zu stärken. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes vereinbarte deshalb im September dieses Jahres mit dem damaligen italienischen Innenminister Roberto Maroni die Entsendung einer Verbindungsperson des Bundesamtes für Migration nach Rom. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein Rückübernahmeabkommen mit Italien abzuschliessen, welches Rückübernahmen nach Italien als zuständiges Erstasylland auch mit dem Zug ermöglicht.</p>
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