Über Atomenergie sprechen
- ShortId
-
11.3812
- Id
-
20113812
- Updated
-
28.07.2023 12:35
- Language
-
de
- Title
-
Über Atomenergie sprechen
- AdditionalIndexing
-
66;Kernenergie;nukleare Sicherheit;Informationsverbreitung;radioaktiver Abfall;Frankreich;Genf (Kanton)
- 1
-
- L03K170301, Kernenergie
- L04K06010109, radioaktiver Abfall
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K17030106, nukleare Sicherheit
- L05K0301010106, Genf (Kanton)
- L04K03010106, Frankreich
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zum Ausstieg aus der Atomenergie sind nichts wert, wenn die Realisierung nicht mit den Nachbarstaaten der Schweiz abgestimmt wird. Wie die Geschichte zeigt, macht Radioaktivität nicht vor Landesgrenzen halt. Der Kanton Genf ist durch seine Nähe zu Frankreich, das stark auf Atomenergie setzt, besonders betroffen. Nach Artikel 160 E der Genfer Verfassung wenden sich die kantonalen Behörden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen die Errichtung von Lagerstätten für radioaktive Abfälle in der Nachbarschaft des Kantons.</p><p>Da der Genfer Staatsrat über das Projekt eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle nicht informiert wurde, ist es dem Kanton nicht mehr möglich, unabhängig Beschwerde zu führen. Die Fragen zur Atomenergie werden jedoch in der Gemischten Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS) behandelt und in diesem Rahmen von den schweizerischen und den französischen Behörden diskutiert. Insbesondere mit der Sicherheit des KKW Bugey muss sich die CFS immer wieder befassen.</p><p>Selbst wenn die französischen und die Genfer Behörden für den mangelnden Informationsaustausch mitverantwortlich sind, so müssen doch die Bundesbehörden dafür sorgen, dass der Informationsaustausch mit den französischen und den kantonalen Behörden gewährleistet ist. Vor allem wäre es wünschenswert, dass regelmässig über den Fortschritt des riskanten Rückbaus des KKW Creys-Malville informiert wird. Der Informationsaustausch würde auch dazu beitragen, dass - dem Wunsch des Bundesrates entsprechend - "Kernkraftangelegenheiten und Nuklearsicherheit verstärkt international diskutiert werden müssen" (vgl. die Antwort des Bundesrates auf meine Anfrage 11.1024, "Kernkraftwerk bei Genf").</p>
- <p>Auf dem Gelände des Kernkraftwerks in Bugey baut die Gesellschaft EDF eine Anlage für die Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen bis zu deren Endlagerung. Diese provisorische Anlage namens Iceda wird während höchstens 50 Jahren langfristig radioaktive (Halbwertszeit > 30 Jahre) metallische Abfälle durch Zementierung konditionieren. Die Abfälle werden französischen Kernkraftwerken entstammen, die sich im Rückbau befinden, das heisst solchen der ersten Generation, wie auch von Reaktoren wie Chooz-A und Creys-Malville. Die Anlage wird ebenfalls dem Abpacken von metallischen Abfällen derselben Art aus in Betrieb stehenden Kernkraftwerken dienen. Es ist nicht vorgesehen, in dieser Anlage Kernmaterialien zu konditionieren.</p><p>Der Bau ist als Infrastruktur-Nuklearanlage eingestuft. Dies bedeutet, dass ihr Betrieb der Überwachung der Autorité française de radioprotection et sûreté nucléaire (ASN) unterstellt sein wird.</p><p>Das durch das Projekt Iceda ausgehende Risiko ist in keiner Weise vergleichbar mit jenem des Kernkraftwerks Bugey, das sich nebenan befindet. Die Art der Anlage und die Tatsache, dass sie keine Kernmaterialien enthalten wird, setzen den Auswirkungen eines Unfalls auf die Umwelt enge Grenzen. Ihre Entfernung zur Schweizer Grenze stellt einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor dar.</p><p>Die Konditionierung von radioaktiven Abfällen und ihre Zwischenlagerung finden in allen Ländern statt, welche die Nukleartechnologie anwenden, sei es für die Stromproduktion, die Forschung, die Industrie oder für medizinische Zwecke. In der Schweiz befindet sich in Würenlingen im Kanton Aargau ebenfalls eine Anlage für die Konditionierung und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen.</p><p>Antworten auf die Fragen der Interpellation:</p><p>1. Die Schweiz und demzufolge auch die Genfer Behörden wurden nicht formell konsultiert. Die Europäische Kommission hat sich im Rahmen des Euratom-Vertrags zum Projekt Iceda geäussert. Die Schweiz ist jedoch nicht Mitglied der Euratom.</p><p>2. Im Rahmen der Gemischten Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS) erhielt die Schweiz von ihren französischen Partnern Informationen zum Verlauf des Verwaltungsverfahrens, das am 22. Februar 2010 zur Erteilung der Baubewilligung und auch zur Durchführungsverordnung für die Schaffung der Iceda-Anlage vom 23. April 2010 führte.</p><p>In der Schweizer Delegation der CFS befindet sich ein Vertreter der Kantone an der Grenze zu Frankreich. Während mehrerer Jahre stellte der Kanton Genf den kantonalen Vertreter innerhalb der CFS. Gegenwärtig wird diese Funktion durch einen Vertreter des Kantons Basel-Stadt wahrgenommen. Die Grenzkantone können alle Forderungen und Fragen zur Sicherheit der Kernanlagen und/oder zum Strahlenschutz ihrer Bevölkerung über diese Vertretung an die CFS richten. Das UVEK wird sich einsetzen, dass inskünftig die Informationen an diese Gemischte Kommission besser fliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Frühling 2011 hat der Genfer Staatsrat durch die Presse erfahren, dass auf dem Areal des Kernkraftwerks (KKW) Bugey - 80 Kilometer Luftlinie von Genf entfernt -, ein Lager für radioaktive Abfälle eingerichtet wird.</p><p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass die Genfer Behörden zu diesem Projekt nicht konsultiert wurden?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um mit den französischen Behörden besser zusammenzuarbeiten und um die kantonalen Behörden über Fragen zum Thema Atomenergie besser zu informieren?</p>
- Über Atomenergie sprechen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Beschlüsse des Nationalrates und des Bundesrates zum Ausstieg aus der Atomenergie sind nichts wert, wenn die Realisierung nicht mit den Nachbarstaaten der Schweiz abgestimmt wird. Wie die Geschichte zeigt, macht Radioaktivität nicht vor Landesgrenzen halt. Der Kanton Genf ist durch seine Nähe zu Frankreich, das stark auf Atomenergie setzt, besonders betroffen. Nach Artikel 160 E der Genfer Verfassung wenden sich die kantonalen Behörden mit allen ihnen zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln gegen die Errichtung von Lagerstätten für radioaktive Abfälle in der Nachbarschaft des Kantons.</p><p>Da der Genfer Staatsrat über das Projekt eines Zwischenlagers für radioaktive Abfälle nicht informiert wurde, ist es dem Kanton nicht mehr möglich, unabhängig Beschwerde zu führen. Die Fragen zur Atomenergie werden jedoch in der Gemischten Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS) behandelt und in diesem Rahmen von den schweizerischen und den französischen Behörden diskutiert. Insbesondere mit der Sicherheit des KKW Bugey muss sich die CFS immer wieder befassen.</p><p>Selbst wenn die französischen und die Genfer Behörden für den mangelnden Informationsaustausch mitverantwortlich sind, so müssen doch die Bundesbehörden dafür sorgen, dass der Informationsaustausch mit den französischen und den kantonalen Behörden gewährleistet ist. Vor allem wäre es wünschenswert, dass regelmässig über den Fortschritt des riskanten Rückbaus des KKW Creys-Malville informiert wird. Der Informationsaustausch würde auch dazu beitragen, dass - dem Wunsch des Bundesrates entsprechend - "Kernkraftangelegenheiten und Nuklearsicherheit verstärkt international diskutiert werden müssen" (vgl. die Antwort des Bundesrates auf meine Anfrage 11.1024, "Kernkraftwerk bei Genf").</p>
- <p>Auf dem Gelände des Kernkraftwerks in Bugey baut die Gesellschaft EDF eine Anlage für die Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen bis zu deren Endlagerung. Diese provisorische Anlage namens Iceda wird während höchstens 50 Jahren langfristig radioaktive (Halbwertszeit > 30 Jahre) metallische Abfälle durch Zementierung konditionieren. Die Abfälle werden französischen Kernkraftwerken entstammen, die sich im Rückbau befinden, das heisst solchen der ersten Generation, wie auch von Reaktoren wie Chooz-A und Creys-Malville. Die Anlage wird ebenfalls dem Abpacken von metallischen Abfällen derselben Art aus in Betrieb stehenden Kernkraftwerken dienen. Es ist nicht vorgesehen, in dieser Anlage Kernmaterialien zu konditionieren.</p><p>Der Bau ist als Infrastruktur-Nuklearanlage eingestuft. Dies bedeutet, dass ihr Betrieb der Überwachung der Autorité française de radioprotection et sûreté nucléaire (ASN) unterstellt sein wird.</p><p>Das durch das Projekt Iceda ausgehende Risiko ist in keiner Weise vergleichbar mit jenem des Kernkraftwerks Bugey, das sich nebenan befindet. Die Art der Anlage und die Tatsache, dass sie keine Kernmaterialien enthalten wird, setzen den Auswirkungen eines Unfalls auf die Umwelt enge Grenzen. Ihre Entfernung zur Schweizer Grenze stellt einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor dar.</p><p>Die Konditionierung von radioaktiven Abfällen und ihre Zwischenlagerung finden in allen Ländern statt, welche die Nukleartechnologie anwenden, sei es für die Stromproduktion, die Forschung, die Industrie oder für medizinische Zwecke. In der Schweiz befindet sich in Würenlingen im Kanton Aargau ebenfalls eine Anlage für die Konditionierung und die Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen.</p><p>Antworten auf die Fragen der Interpellation:</p><p>1. Die Schweiz und demzufolge auch die Genfer Behörden wurden nicht formell konsultiert. Die Europäische Kommission hat sich im Rahmen des Euratom-Vertrags zum Projekt Iceda geäussert. Die Schweiz ist jedoch nicht Mitglied der Euratom.</p><p>2. Im Rahmen der Gemischten Kommission Frankreich-Schweiz für die nukleare Sicherheit und den Strahlenschutz (CFS) erhielt die Schweiz von ihren französischen Partnern Informationen zum Verlauf des Verwaltungsverfahrens, das am 22. Februar 2010 zur Erteilung der Baubewilligung und auch zur Durchführungsverordnung für die Schaffung der Iceda-Anlage vom 23. April 2010 führte.</p><p>In der Schweizer Delegation der CFS befindet sich ein Vertreter der Kantone an der Grenze zu Frankreich. Während mehrerer Jahre stellte der Kanton Genf den kantonalen Vertreter innerhalb der CFS. Gegenwärtig wird diese Funktion durch einen Vertreter des Kantons Basel-Stadt wahrgenommen. Die Grenzkantone können alle Forderungen und Fragen zur Sicherheit der Kernanlagen und/oder zum Strahlenschutz ihrer Bevölkerung über diese Vertretung an die CFS richten. Das UVEK wird sich einsetzen, dass inskünftig die Informationen an diese Gemischte Kommission besser fliessen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Im Frühling 2011 hat der Genfer Staatsrat durch die Presse erfahren, dass auf dem Areal des Kernkraftwerks (KKW) Bugey - 80 Kilometer Luftlinie von Genf entfernt -, ein Lager für radioaktive Abfälle eingerichtet wird.</p><p>1. Wie erklärt sich der Bundesrat, dass die Genfer Behörden zu diesem Projekt nicht konsultiert wurden?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er zu treffen, um mit den französischen Behörden besser zusammenzuarbeiten und um die kantonalen Behörden über Fragen zum Thema Atomenergie besser zu informieren?</p>
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