Wann wird das UVEK den Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Genf-Cointrin endlich antworten?

ShortId
11.3813
Id
20113813
Updated
28.07.2023 10:32
Language
de
Title
Wann wird das UVEK den Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Genf-Cointrin endlich antworten?
AdditionalIndexing
48;Bundesamt für Zivilluftfahrt;Flughafen;Rechtsschutz;Konzession;Verwaltungstätigkeit;Frist;Luftverkehr
1
  • L04K18040101, Flughafen
  • L05K0806010103, Konzession
  • L03K050402, Rechtsschutz
  • L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
  • L04K08040708, Bundesamt für Zivilluftfahrt
  • L05K0503020802, Frist
  • L04K18040104, Luftverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit ihrem Entscheid vom 23. März 2006 hiess die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) als Vorgängerin des Bundesverwaltungsgerichts die Beschwerden gegen die Genehmigung des Betriebsreglements des Aéroport International de Genève, die am 31. Mai 2001 eingereicht worden waren, teilweise gut.</p><p>Die Rekurskommission wies den Aéroport International de Genève an, die Machbarkeit verschiedener betrieblicher Massnahmen zu prüfen, darunter namentlich eine mögliche Einschränkung der Nachtflüge sowie die Frage des segmentierten Anflugs über dem Genfersee. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wurde aufgefordert, anhand der ihm zweckmässig erscheinenden Kriterien eine Verfügung zu erlassen. Die Rekurskommission verschob die Prüfung der Massnahmen bewusst, um so deren Weiterentwicklung zu ermöglichen. </p><p>In Bezug auf die Nachtflüge sind noch einige Fragen offen. Diese sind aber sinnvollerweise im Rahmen der Erstellung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Aéroport International de Genève zu behandeln, die im kommenden Jahr in Angriff genommen wird. Das Bazl möchte deshalb eine mögliche Einschränkung der Nachtflüge in diesem weiter gefassten Rahmen behandeln. Dabei sind die möglichen Konsequenzen für den Aéroport International de Genève einerseits hinsichtlich der bestmöglichen Wahrung der Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner und andererseits hinsichtlich der Berücksichtigung der spezifischen Interessen des Flughafens sowie des internationalen Charakters der Stadt Genf zu prüfen. </p><p>Was den segmentierten Anflug über dem Genfersee anbelangt, so ist die Konsultation der betroffenen Parteien noch nicht abgeschlossen. Das Bazl wird seinen Entscheid zu diesem Punkt im Verlauf des Jahres 2012 fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>2006 hat die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren Nr. Z-2001-79 verlangt, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine neue Verfügung erlässt, um gewisse strittige Punkte des Betriebsreglements der neuen Betriebskonzession für den internationalen Flughafen Genf-Cointrin zu regeln. </p><p>Das Bazl hat seit ungefähr einem Jahr alles in der Hand, um über die verschiedenen Rekurse, insbesondere auch diejenigen der Anwohnervereinigungen, befinden zu können. Obwohl die neue Konzession schon seit zehn Jahren existiert, wurde bisher noch kein einziger Entscheid gefällt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, wann er in dieser Angelegenheit zu handeln gedenkt. </p>
  • Wann wird das UVEK den Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Genf-Cointrin endlich antworten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit ihrem Entscheid vom 23. März 2006 hiess die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt (Reko Inum) als Vorgängerin des Bundesverwaltungsgerichts die Beschwerden gegen die Genehmigung des Betriebsreglements des Aéroport International de Genève, die am 31. Mai 2001 eingereicht worden waren, teilweise gut.</p><p>Die Rekurskommission wies den Aéroport International de Genève an, die Machbarkeit verschiedener betrieblicher Massnahmen zu prüfen, darunter namentlich eine mögliche Einschränkung der Nachtflüge sowie die Frage des segmentierten Anflugs über dem Genfersee. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) wurde aufgefordert, anhand der ihm zweckmässig erscheinenden Kriterien eine Verfügung zu erlassen. Die Rekurskommission verschob die Prüfung der Massnahmen bewusst, um so deren Weiterentwicklung zu ermöglichen. </p><p>In Bezug auf die Nachtflüge sind noch einige Fragen offen. Diese sind aber sinnvollerweise im Rahmen der Erstellung des Objektblatts des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für den Aéroport International de Genève zu behandeln, die im kommenden Jahr in Angriff genommen wird. Das Bazl möchte deshalb eine mögliche Einschränkung der Nachtflüge in diesem weiter gefassten Rahmen behandeln. Dabei sind die möglichen Konsequenzen für den Aéroport International de Genève einerseits hinsichtlich der bestmöglichen Wahrung der Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner und andererseits hinsichtlich der Berücksichtigung der spezifischen Interessen des Flughafens sowie des internationalen Charakters der Stadt Genf zu prüfen. </p><p>Was den segmentierten Anflug über dem Genfersee anbelangt, so ist die Konsultation der betroffenen Parteien noch nicht abgeschlossen. Das Bazl wird seinen Entscheid zu diesem Punkt im Verlauf des Jahres 2012 fällen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>2006 hat die Eidgenössische Rekurskommission für Infrastruktur und Umwelt im Zusammenhang mit dem Beschwerdeverfahren Nr. Z-2001-79 verlangt, dass das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) eine neue Verfügung erlässt, um gewisse strittige Punkte des Betriebsreglements der neuen Betriebskonzession für den internationalen Flughafen Genf-Cointrin zu regeln. </p><p>Das Bazl hat seit ungefähr einem Jahr alles in der Hand, um über die verschiedenen Rekurse, insbesondere auch diejenigen der Anwohnervereinigungen, befinden zu können. Obwohl die neue Konzession schon seit zehn Jahren existiert, wurde bisher noch kein einziger Entscheid gefällt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat an, wann er in dieser Angelegenheit zu handeln gedenkt. </p>
    • Wann wird das UVEK den Anwohnerinnen und Anwohnern des Flughafens Genf-Cointrin endlich antworten?

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