Gewährleistung demokratischer Transparenz und der Einhaltung der Neutralität
- ShortId
-
11.3818
- Id
-
20113818
- Updated
-
14.11.2025 08:09
- Language
-
de
- Title
-
Gewährleistung demokratischer Transparenz und der Einhaltung der Neutralität
- AdditionalIndexing
-
04;Geheimbund;Versammlungsfreiheit;Vereinigung;Neutralität;Aufgaben des Parlaments;Transparenz;parlamentarische Kontrolle
- 1
-
- L04K10010503, Neutralität
- L05K0101030204, Vereinigung
- L04K05020107, Versammlungsfreiheit
- L04K01010305, Geheimbund
- L05K1201020203, Transparenz
- L03K080302, Aufgaben des Parlaments
- L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wiederholte Interventionen im Parlament wie auch bei verantwortlichen Stellen von Regierung und Rechtspflege, in denen ich Transparenz und rechtmässige Informationen über die schweizerischen und ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz einforderte - einer diskreten, supranationalen Versammlung zur undemokratischen Steuerung, deren Mitglieder einzig durch Kooptation legitimiert sind -, sind ohne Erfolg geblieben. Deshalb halte ich die nationale Souveränität für bedroht sowie klare Bedingungen und Grenzen für die Teilnahme von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien der Schweiz für notwendig.</p>
- <p>Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 22 der Bundesverfassung ist weder notwendig noch sinnvoll. Das Gleiche gilt für die vorgeschlagene Änderung von Artikel 265 des Strafgesetzbuches. Der Bundesrat sieht keinerlei verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Handlungsbedarf in Zusammenhang mit der Teilnahme oder Mitwirkung von Personen an den in der Motion angesprochenen Anlässen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Bundesrätin Doris Leuthard hat dieses Jahr an der Bilderberg-Konferenz in St. Moritz teilgenommen, dem Treffen einer elitären, durch Kooptation zusammengestellten, supranationalen und intransparenten Gruppe. Diese Teilnahme wirft Fragen auf und weckt Besorgnis über eine Lücke in der parlamentarischen Kontrolle. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament folgende Änderungen vorzuschlagen:</p><p>A. Änderung von Artikel 22 der Bundesverfassung durch Hinzufügung eines neuen Absatzes 3:</p><p>Artikel 22 Versammlungsfreiheit</p><p>1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.</p><p>2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.</p><p>3 Keine natürliche oder juristische Person hat das Recht, Plenarversammlungen oder vertrauliche oder sogar beschränkt zugängliche und intransparente Versammlungen, namentlich "Think Tanks", zu organisieren oder an solchen Versammlungen teilzunehmen, die aus einer Gruppe wie der Bilderberg-Gruppe, dem Council on Foreign Relations oder der Trilateralen Kommission hervorgehen oder die von einer solchen Gruppe abhängig sind, ohne vorher:</p><p>a. die Bundesversammlung um Ermächtigung zu ersuchen;</p><p>b. zu garantieren, dass sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesversammlung im Namen oder Auftrag der Schweiz weder sprechen noch irgendeinen Beschluss fassen wird;</p><p>c. sich zu verpflichten, den Räten im Ratsplenum über den Verlauf der Teilnahme Bericht zu erstatten.</p><p>B. Änderung von Artikel 265 des Strafgesetzbuches:</p><p>1. Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat</p><p>Hochverrat</p><p>Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, mit Gewalt oder geheimen ausländischen oder sogar schweizerischen Machenschaften</p><p>die Verfassung des Bundes oder eines Kantons abzuändern,</p><p>die verfassungsmässigen Staatsbehörden abzusetzen oder sie ausserstande zu setzen, ihre Gewalt auszuüben,</p><p>schweizerisches Gebiet von der Eidgenossenschaft oder Gebiet von einem Kanton abzutrennen,</p><p>wird mit einer nicht verminderbaren Freiheitsstrafe von 20 Jahren bestraft.</p>
- Gewährleistung demokratischer Transparenz und der Einhaltung der Neutralität
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Wiederholte Interventionen im Parlament wie auch bei verantwortlichen Stellen von Regierung und Rechtspflege, in denen ich Transparenz und rechtmässige Informationen über die schweizerischen und ausländischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bilderberg-Konferenz einforderte - einer diskreten, supranationalen Versammlung zur undemokratischen Steuerung, deren Mitglieder einzig durch Kooptation legitimiert sind -, sind ohne Erfolg geblieben. Deshalb halte ich die nationale Souveränität für bedroht sowie klare Bedingungen und Grenzen für die Teilnahme von Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Medien der Schweiz für notwendig.</p>
- <p>Die vorgeschlagene Ergänzung von Artikel 22 der Bundesverfassung ist weder notwendig noch sinnvoll. Das Gleiche gilt für die vorgeschlagene Änderung von Artikel 265 des Strafgesetzbuches. Der Bundesrat sieht keinerlei verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Handlungsbedarf in Zusammenhang mit der Teilnahme oder Mitwirkung von Personen an den in der Motion angesprochenen Anlässen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Bundesrätin Doris Leuthard hat dieses Jahr an der Bilderberg-Konferenz in St. Moritz teilgenommen, dem Treffen einer elitären, durch Kooptation zusammengestellten, supranationalen und intransparenten Gruppe. Diese Teilnahme wirft Fragen auf und weckt Besorgnis über eine Lücke in der parlamentarischen Kontrolle. Deshalb wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament folgende Änderungen vorzuschlagen:</p><p>A. Änderung von Artikel 22 der Bundesverfassung durch Hinzufügung eines neuen Absatzes 3:</p><p>Artikel 22 Versammlungsfreiheit</p><p>1 Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet.</p><p>2 Jede Person hat das Recht, Versammlungen zu organisieren, an Versammlungen teilzunehmen oder Versammlungen fernzubleiben.</p><p>3 Keine natürliche oder juristische Person hat das Recht, Plenarversammlungen oder vertrauliche oder sogar beschränkt zugängliche und intransparente Versammlungen, namentlich "Think Tanks", zu organisieren oder an solchen Versammlungen teilzunehmen, die aus einer Gruppe wie der Bilderberg-Gruppe, dem Council on Foreign Relations oder der Trilateralen Kommission hervorgehen oder die von einer solchen Gruppe abhängig sind, ohne vorher:</p><p>a. die Bundesversammlung um Ermächtigung zu ersuchen;</p><p>b. zu garantieren, dass sie ohne ausdrückliche Zustimmung der Bundesversammlung im Namen oder Auftrag der Schweiz weder sprechen noch irgendeinen Beschluss fassen wird;</p><p>c. sich zu verpflichten, den Räten im Ratsplenum über den Verlauf der Teilnahme Bericht zu erstatten.</p><p>B. Änderung von Artikel 265 des Strafgesetzbuches:</p><p>1. Verbrechen oder Vergehen gegen den Staat</p><p>Hochverrat</p><p>Wer eine Handlung vornimmt, die darauf gerichtet ist, mit Gewalt oder geheimen ausländischen oder sogar schweizerischen Machenschaften</p><p>die Verfassung des Bundes oder eines Kantons abzuändern,</p><p>die verfassungsmässigen Staatsbehörden abzusetzen oder sie ausserstande zu setzen, ihre Gewalt auszuüben,</p><p>schweizerisches Gebiet von der Eidgenossenschaft oder Gebiet von einem Kanton abzutrennen,</p><p>wird mit einer nicht verminderbaren Freiheitsstrafe von 20 Jahren bestraft.</p>
- Gewährleistung demokratischer Transparenz und der Einhaltung der Neutralität
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