Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien im Strassenbau

ShortId
11.3819
Id
20113819
Updated
28.07.2023 08:30
Language
de
Title
Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien im Strassenbau
AdditionalIndexing
04;Klein- und mittleres Unternehmen;Submissionswesen;Strassenbau;Gleichbehandlung;Grossunternehmen
1
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K0705030104, Strassenbau
  • L05K0703060301, Grossunternehmen
  • L05K0703060302, Klein- und mittleres Unternehmen
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 1. Januar 2008 sind das Eigentum an den und die Verantwortung für die schweizerischen Nationalstrassen auf den Bund, vertreten durch das Astra mit einem Budget von gegen 1,5 Milliarden Franken pro Jahr, übergegangen. Für das Projektmanagement gelten folgende Leitlinien:</p><p>1. Grosse Baustellen (10-20 km Länge und 2-3 Jahre Bauzeit. Bauvolumen 50-400 Millionen Franken).</p><p>2. Ein Werkvertrag, in der Regel vergeben an einen einzigen Total- oder Generalunternehmer.</p><p>3. Saisonale Bauausführung (April bis Oktober).</p><p>4. Autobahnmiete (im Sinne eines Bonus-Malus-Systems).</p><p>Die Projektleitlinien sowie fehlende personelle Ressourcen zwingen das Astra, sein Bau- und Unterhaltsbudget in Vertragstranchen von bis zu mehreren Hundert Millionen Schweizerfranken auszulagern. In organisatorischer und finanzieller Hinsicht können nur Grosskonzerne solche Verträge abschliessen. Die Spezialisten, allesamt schweizerische KMU-Betriebe, werden dadurch existenziell gefährdet.</p><p>Der Wettbewerb wird eingeschränkt und verstösst gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer (intransparente, nicht publikationspflichtige Subunternehmerverträge). Die Marge geht an den Totalunternehmer, das Risiko bleibt beim Subunternehmer. Der Systemwandel führt bei den schweizerischen KMU zu Know-how- und Innovationsverlust und zwingt sie, Mitarbeiter ausserhalb der Saison zu entlassen oder Kurzarbeit anzuordnen.</p><p>Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen im Strassenbau das öffentliche Beschaffungswesen bzw. die Vergaberichtlinien des Astra so angepasst werden können, damit die Strassenausstatter nicht nur als Subunternehmer eines Total-/Generalunternehmers, sondern direkt offerieren können. Ausserdem ist eine rollende Budgetierung bzw. ein Mehrjahresbudget des Astra zwecks gleichmässigeren Kapazitätsauslastungen der KMU zu prüfen.</p>
  • <p>Die gesamte Bundesverwaltung beschafft nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Der Zweck des Gesetzes ist wie folgt definiert:</p><p>- Transparenz im Vergabeverfahren;</p><p>- Stärkung des Wettbewerbs;</p><p>- Wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel;</p><p>- Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen.</p><p>In den vom Motionär angesprochenen Tätigkeitsfeldern sind vorwiegend kleinere und mittlere Unternehmungen (KMU) tätig. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vorwiegend um Spezialarbeiten im Strassenbau. Um diesen Unternehmungen die Möglichkeit zu geben, nicht nur als Subunternehmer von grossen Strassenbauunternehmen tätig zu sein, sondern eigenständig oder als Arbeitsgemeinschaft mit anderen KMU anbieten zu können, ermöglicht Artikel 21 VöB die Bildung von Bietergemeinschaften. Dort, wo diese Möglichkeit besteht und wo dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, werden Ausschreibungen des Bundesamtes für Strassen (Astra) entsprechend strukturiert. Bewusst werden in der Regel keine Erfüllungsgarantien verlangt, welche sich auf die Kreditlimiten der kleineren Unternehmungen störender auswirken würden als auf die der grossen. Dadurch haben die KMU die Möglichkeit, sich zu Bietergemeinschaften zusammenzuschliessen und damit gleich lange Spiesse wie ihre grösseren Mitbewerber zu haben.</p><p>Für jedes Projekt werden das Ausschreibungskonzept und die Losbildung individuell erarbeitet. Die technischen Anforderungen, der Koordinationsaufwand für die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verträgen und die Wettbewerbssituation spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es wird auch darauf geachtet, dass Projekte so strukturiert werden, dass Schweizer Anbieter Angebote unterbreiten können. Zentral sind weiter das Gebot der Wirtschaftlichkeit und des effizienten Mitteleinsatzes und die Vorgabe, dass umfassende Erhaltungsabschnitte zu bilden sind (maximal 15 Kilometer), welche ihrerseits für die Realisierung in kleinere Teilabschnitte von 3 bis 5 Kilometer Länge unterteilt werden. </p><p>Hingegen besteht keine Weisung, dass die Bauzeit zwei bis drei Jahre betragen und das Bauvolumen 50 bis 400 Millionen Franken umfassen muss. Ebenso wenig ist vorgeschrieben, dass lediglich ein einziger Werkvertrag abgeschlossen werden darf. Die saisonale Bauausführung ist ein technisches Erfordernis: Es ist nicht möglich, gewisse Belags- und Betonarbeiten in der kalten Jahreszeit durchzuführen. </p><p>Das Bonus-Malus-System bzw. die Fahrbahnvermietung wird - nicht zuletzt auf Wunsch des Parlamentes - angewendet, um einen Anreiz für eine Verkürzung der Bauzeit und der damit verbundenen Verkehrsbehinderungen zu setzen (vgl. überwiesene Motionen Jenny 09.3787, "Gegen Staus und Schikanen im Nationalstrassenbau", sowie Giezendanner 09.3958, "Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten").</p><p>Die Erfahrung hat gezeigt, dass gewisse Bauarbeiten in grösseren Losen effizienter und kostengünstiger geleistet werden können. Hinzu kommt, dass so der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Die Losbildung wird von Fall zu Fall nach den Eigenschaften des Projektes festgelegt.</p><p>Der Wunsch des Parlamentes (siehe Hinweis auf die überwiesenen Motionen), dass auf Autobahnbaustellen im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden soll, ist für eine KMU in gewissen Fällen nur mit Schwierigkeiten zu erfüllen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass KMU nicht auch in grossen Verträgen zum Zug kommen. An den grossen Ausbau- und Unterhaltsprojekten sind sehr oft Schweizer KMU beteiligt, häufig als Teil einer Arbeitsgemeinschaft.</p><p>Trotz diesen Einschränkungen gibt es zahlreiche Verträge, die von KMU umgesetzt werden können. Seit Beginn der NFA im Jahr 2008 wurden im Bereich der Nationalstrassen über 2700 Werkverträge mit einem Volumen von weniger als 2 Millionen Franken abgeschlossen. Insgesamt wurde so mit kleineren Verträgen über eine halbe Milliarde Franken umgesetzt.</p><p>Autobahnbaustellen sind komplexe Bauwerke, die unter erschwerten Bedingungen (Bauen unter Verkehr) und unter einem hohen Zeit- und Kostendruck ausgeführt werden müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig zweckmässig, die Komplexität von Autobahnbaustellen zusätzlich zu erhöhen, um eine spezielle KMU-Förderung zu betreiben; dies umso mehr, als die KMU schon heute am Autobahnbau stark beteiligt sind.</p><p>Bei den anstehenden Abklärungen für eine kohärentere Finanzierung von Strasse und Schiene wird der Bundesrat auch die Möglichkeiten für eine überjährige Bewirtschaftung der Kredite für Ausbau- und Unterhalt der Nationalstrassen prüfen, da eine solche die Planung vereinfachen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenbau das öffentliche Beschaffungswesen bzw. die Vergaberichtlinien des Astra mittels Gesetz oder Richtlinien derart anzupassen, dass die speziellen Strassenausstatter Arbeitsgattungen wie Abschrankungen, Leitschranken, Leiteinrichtungen, Markierungen, Signalisationen, Umzäunungen, Verkehrslenkung usw. nicht nur als Subunternehmer eines Total-/General-/Grossunternehmers, sondern direkt offerieren können, sei es einzeln oder in einer Arbeitsgemeinschaft, seien es einzelne Arbeitsgattungen oder globale Angebote.</p>
  • Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien im Strassenbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 1. Januar 2008 sind das Eigentum an den und die Verantwortung für die schweizerischen Nationalstrassen auf den Bund, vertreten durch das Astra mit einem Budget von gegen 1,5 Milliarden Franken pro Jahr, übergegangen. Für das Projektmanagement gelten folgende Leitlinien:</p><p>1. Grosse Baustellen (10-20 km Länge und 2-3 Jahre Bauzeit. Bauvolumen 50-400 Millionen Franken).</p><p>2. Ein Werkvertrag, in der Regel vergeben an einen einzigen Total- oder Generalunternehmer.</p><p>3. Saisonale Bauausführung (April bis Oktober).</p><p>4. Autobahnmiete (im Sinne eines Bonus-Malus-Systems).</p><p>Die Projektleitlinien sowie fehlende personelle Ressourcen zwingen das Astra, sein Bau- und Unterhaltsbudget in Vertragstranchen von bis zu mehreren Hundert Millionen Schweizerfranken auszulagern. In organisatorischer und finanzieller Hinsicht können nur Grosskonzerne solche Verträge abschliessen. Die Spezialisten, allesamt schweizerische KMU-Betriebe, werden dadurch existenziell gefährdet.</p><p>Der Wettbewerb wird eingeschränkt und verstösst gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer (intransparente, nicht publikationspflichtige Subunternehmerverträge). Die Marge geht an den Totalunternehmer, das Risiko bleibt beim Subunternehmer. Der Systemwandel führt bei den schweizerischen KMU zu Know-how- und Innovationsverlust und zwingt sie, Mitarbeiter ausserhalb der Saison zu entlassen oder Kurzarbeit anzuordnen.</p><p>Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen im Strassenbau das öffentliche Beschaffungswesen bzw. die Vergaberichtlinien des Astra so angepasst werden können, damit die Strassenausstatter nicht nur als Subunternehmer eines Total-/Generalunternehmers, sondern direkt offerieren können. Ausserdem ist eine rollende Budgetierung bzw. ein Mehrjahresbudget des Astra zwecks gleichmässigeren Kapazitätsauslastungen der KMU zu prüfen.</p>
    • <p>Die gesamte Bundesverwaltung beschafft nach dem Bundesgesetz vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11). Der Zweck des Gesetzes ist wie folgt definiert:</p><p>- Transparenz im Vergabeverfahren;</p><p>- Stärkung des Wettbewerbs;</p><p>- Wirtschaftlicher Einsatz der öffentlichen Mittel;</p><p>- Gleichbehandlung aller Anbieter und Anbieterinnen.</p><p>In den vom Motionär angesprochenen Tätigkeitsfeldern sind vorwiegend kleinere und mittlere Unternehmungen (KMU) tätig. Bei diesen Tätigkeiten handelt es sich vorwiegend um Spezialarbeiten im Strassenbau. Um diesen Unternehmungen die Möglichkeit zu geben, nicht nur als Subunternehmer von grossen Strassenbauunternehmen tätig zu sein, sondern eigenständig oder als Arbeitsgemeinschaft mit anderen KMU anbieten zu können, ermöglicht Artikel 21 VöB die Bildung von Bietergemeinschaften. Dort, wo diese Möglichkeit besteht und wo dies wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist, werden Ausschreibungen des Bundesamtes für Strassen (Astra) entsprechend strukturiert. Bewusst werden in der Regel keine Erfüllungsgarantien verlangt, welche sich auf die Kreditlimiten der kleineren Unternehmungen störender auswirken würden als auf die der grossen. Dadurch haben die KMU die Möglichkeit, sich zu Bietergemeinschaften zusammenzuschliessen und damit gleich lange Spiesse wie ihre grösseren Mitbewerber zu haben.</p><p>Für jedes Projekt werden das Ausschreibungskonzept und die Losbildung individuell erarbeitet. Die technischen Anforderungen, der Koordinationsaufwand für die Schnittstellen zwischen den verschiedenen Verträgen und die Wettbewerbssituation spielen dabei eine entscheidende Rolle. Es wird auch darauf geachtet, dass Projekte so strukturiert werden, dass Schweizer Anbieter Angebote unterbreiten können. Zentral sind weiter das Gebot der Wirtschaftlichkeit und des effizienten Mitteleinsatzes und die Vorgabe, dass umfassende Erhaltungsabschnitte zu bilden sind (maximal 15 Kilometer), welche ihrerseits für die Realisierung in kleinere Teilabschnitte von 3 bis 5 Kilometer Länge unterteilt werden. </p><p>Hingegen besteht keine Weisung, dass die Bauzeit zwei bis drei Jahre betragen und das Bauvolumen 50 bis 400 Millionen Franken umfassen muss. Ebenso wenig ist vorgeschrieben, dass lediglich ein einziger Werkvertrag abgeschlossen werden darf. Die saisonale Bauausführung ist ein technisches Erfordernis: Es ist nicht möglich, gewisse Belags- und Betonarbeiten in der kalten Jahreszeit durchzuführen. </p><p>Das Bonus-Malus-System bzw. die Fahrbahnvermietung wird - nicht zuletzt auf Wunsch des Parlamentes - angewendet, um einen Anreiz für eine Verkürzung der Bauzeit und der damit verbundenen Verkehrsbehinderungen zu setzen (vgl. überwiesene Motionen Jenny 09.3787, "Gegen Staus und Schikanen im Nationalstrassenbau", sowie Giezendanner 09.3958, "Baustellendauer und Vergaberichtlinien bei Strassenbauprojekten").</p><p>Die Erfahrung hat gezeigt, dass gewisse Bauarbeiten in grösseren Losen effizienter und kostengünstiger geleistet werden können. Hinzu kommt, dass so der Verwaltungsaufwand reduziert werden kann. Die Losbildung wird von Fall zu Fall nach den Eigenschaften des Projektes festgelegt.</p><p>Der Wunsch des Parlamentes (siehe Hinweis auf die überwiesenen Motionen), dass auf Autobahnbaustellen im Zweischichtbetrieb gearbeitet werden soll, ist für eine KMU in gewissen Fällen nur mit Schwierigkeiten zu erfüllen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass KMU nicht auch in grossen Verträgen zum Zug kommen. An den grossen Ausbau- und Unterhaltsprojekten sind sehr oft Schweizer KMU beteiligt, häufig als Teil einer Arbeitsgemeinschaft.</p><p>Trotz diesen Einschränkungen gibt es zahlreiche Verträge, die von KMU umgesetzt werden können. Seit Beginn der NFA im Jahr 2008 wurden im Bereich der Nationalstrassen über 2700 Werkverträge mit einem Volumen von weniger als 2 Millionen Franken abgeschlossen. Insgesamt wurde so mit kleineren Verträgen über eine halbe Milliarde Franken umgesetzt.</p><p>Autobahnbaustellen sind komplexe Bauwerke, die unter erschwerten Bedingungen (Bauen unter Verkehr) und unter einem hohen Zeit- und Kostendruck ausgeführt werden müssen. Vor diesem Hintergrund erscheint es wenig zweckmässig, die Komplexität von Autobahnbaustellen zusätzlich zu erhöhen, um eine spezielle KMU-Förderung zu betreiben; dies umso mehr, als die KMU schon heute am Autobahnbau stark beteiligt sind.</p><p>Bei den anstehenden Abklärungen für eine kohärentere Finanzierung von Strasse und Schiene wird der Bundesrat auch die Möglichkeiten für eine überjährige Bewirtschaftung der Kredite für Ausbau- und Unterhalt der Nationalstrassen prüfen, da eine solche die Planung vereinfachen könnte.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Strassenbau das öffentliche Beschaffungswesen bzw. die Vergaberichtlinien des Astra mittels Gesetz oder Richtlinien derart anzupassen, dass die speziellen Strassenausstatter Arbeitsgattungen wie Abschrankungen, Leitschranken, Leiteinrichtungen, Markierungen, Signalisationen, Umzäunungen, Verkehrslenkung usw. nicht nur als Subunternehmer eines Total-/General-/Grossunternehmers, sondern direkt offerieren können, sei es einzeln oder in einer Arbeitsgemeinschaft, seien es einzelne Arbeitsgattungen oder globale Angebote.</p>
    • Öffentliches Beschaffungswesen und Vergaberichtlinien im Strassenbau

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