Rückerstattung von 77 000 Franken durch den Schweizer Konsul in Guinea

ShortId
11.3829
Id
20113829
Updated
27.07.2023 20:10
Language
de
Title
Rückerstattung von 77 000 Franken durch den Schweizer Konsul in Guinea
AdditionalIndexing
08;Guinea;Personalverwaltung;Hilfsprogramm;diplomatischer Dienst;Rückzahlung;Unterschlagung;Verwendung der Hilfe;EDA
1
  • L05K1104030103, Rückzahlung
  • L05K1001040205, Hilfsprogramm
  • L05K1001040210, Verwendung der Hilfe
  • L06K100201020105, diplomatischer Dienst
  • L04K03040506, Guinea
  • L06K050102010206, Unterschlagung
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L03K080409, EDA
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Es handelt sich um ein Projekt, das vom Bundesamt für Migration (BFM) im Rahmen einer Migrationszusammenarbeit finanziert wurde. Nach dem Entscheid, das Projekt zu sistieren, verlangte das BFM vom Honorargeneralkonsul die Rückerstattung des noch nicht verwendeten Geldbetrags. Trotz wiederholter Mahnungen vonseiten der Schweizer Botschaft in Abidjan und des BFM hat der Honorargeneralkonsul den Betrag (abzüglich einer möglichen Entschädigung wegen einseitiger Vertragsauflösung) bisher nicht zurückbezahlt. Der Botschafter hat eine letzte Zahlungsfrist auf den 31. Oktober 2011 angesetzt, ohne Ergebnis. Die zuständigen Stellen werden nun die nötigen Schritte einleiten.</p><p>3. Gewöhnlich werden die Honorarkonsularvertreter nicht an die Botschafterkonferenz eingeladen. Dieses Jahr hat das EDA jedoch zum ersten Mal auch die Honorarkonsuln und Honorargeneralkonsuln der Schweiz an eine Konferenz eingeladen, die parallel zur Botschafterkonferenz in Luzern stattfand. Der Honorargeneralkonsul der Schweiz in Guinea nahm an dieser Konferenz nicht teil.</p><p>4. Wie seine Vorgänger und mit der Einwilligung des BFM war der Besagte befugt, offizielle Visa sowie gewöhnliche Visa für Kinder auszustellen, die nach Rücksprache mit der Botschaft in Abidjan, Côte d'Ivoire, von Terre des hommes in die Schweiz eingeladen wurden. Seit dem Inkrafttreten der Abkommen von Schengen und Dublin im Dezember 2008 dürfen diese Aufgaben nicht mehr von Honorarkonsularvertretern wahrgenommen werden. Ihre Aufgabe beschränkt sich lediglich auf die Weiterleitung der Anträge an die Vertretung, der sie unterstellt sind.</p><p>5. Das Amt des Honorargeneralkonsuls in Conakry ist am 31. Januar 2011 abgelaufen und wurde aufgrund der fraglichen Angelegenheit nicht verlängert. Der Schweizer Botschafter in Abidjan ist der offizielle Vertreter der Schweiz in Guinea.</p><p>6. Falls der Honorargeneralkonsul das Geld nicht zurückbezahlt, wird die Bundesverwaltung die nötigen Schritte einleiten (siehe Antwort 1./2.).</p><p>7. Die Schweiz unterhält ein Netz mit über 180 Honorargeneralkonsuln, die einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Schweizer Aussenpolitik leisten, häufig in schwierigen Ländern, in denen die Schweiz keine offizielle Vertretung hat. Der vorliegende Fall ist vor diesem Hintergrund sehr bedauerlich. Der Bundesrat wird alles tun, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der "NZZ am Sonntag" vom 17. Juli 2011 war zu lesen, dass der Schweizer Konsul in Guinea 77 000 Franken, die die Schweiz für ein inzwischen aufgegebenes Projekt überwiesen hatte, "zurückbehalten" habe. Dieser Konsul habe den Betrag bislang nicht zurückerstattet, obschon ihn das EDA mehrmals dazu aufgefordert hat.</p><p>1. Hat der Konsul inzwischen den Betrag zurückerstattet? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Ist das EDA sicher, dass das Geld noch vorhanden ist und sich nicht einfach in Luft aufgelöst hat?</p><p>3. Hat das EDA diesen Konsul zur Botschafterkonferenz eingeladen, die im August 2011 in der Schweiz stattfand?</p><p>4. Hatte der Konsul mit Gesuchen für Schweizer Visa zu tun?</p><p>5. Hat der Bundesrat den Schweizer Konsul in Guinea inzwischen entlassen? Wenn ja, wer vertritt heute die Schweiz in Guinea?</p><p>6. Sollte die Bundesverwaltung, falls das Geld nicht demnächst zurückerstattet wird, nicht Anzeige erstatten wegen Veruntreuung von Vermögenswerten?</p><p>7. Was sieht der Bundesrat vor, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt?</p>
  • Rückerstattung von 77 000 Franken durch den Schweizer Konsul in Guinea
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Es handelt sich um ein Projekt, das vom Bundesamt für Migration (BFM) im Rahmen einer Migrationszusammenarbeit finanziert wurde. Nach dem Entscheid, das Projekt zu sistieren, verlangte das BFM vom Honorargeneralkonsul die Rückerstattung des noch nicht verwendeten Geldbetrags. Trotz wiederholter Mahnungen vonseiten der Schweizer Botschaft in Abidjan und des BFM hat der Honorargeneralkonsul den Betrag (abzüglich einer möglichen Entschädigung wegen einseitiger Vertragsauflösung) bisher nicht zurückbezahlt. Der Botschafter hat eine letzte Zahlungsfrist auf den 31. Oktober 2011 angesetzt, ohne Ergebnis. Die zuständigen Stellen werden nun die nötigen Schritte einleiten.</p><p>3. Gewöhnlich werden die Honorarkonsularvertreter nicht an die Botschafterkonferenz eingeladen. Dieses Jahr hat das EDA jedoch zum ersten Mal auch die Honorarkonsuln und Honorargeneralkonsuln der Schweiz an eine Konferenz eingeladen, die parallel zur Botschafterkonferenz in Luzern stattfand. Der Honorargeneralkonsul der Schweiz in Guinea nahm an dieser Konferenz nicht teil.</p><p>4. Wie seine Vorgänger und mit der Einwilligung des BFM war der Besagte befugt, offizielle Visa sowie gewöhnliche Visa für Kinder auszustellen, die nach Rücksprache mit der Botschaft in Abidjan, Côte d'Ivoire, von Terre des hommes in die Schweiz eingeladen wurden. Seit dem Inkrafttreten der Abkommen von Schengen und Dublin im Dezember 2008 dürfen diese Aufgaben nicht mehr von Honorarkonsularvertretern wahrgenommen werden. Ihre Aufgabe beschränkt sich lediglich auf die Weiterleitung der Anträge an die Vertretung, der sie unterstellt sind.</p><p>5. Das Amt des Honorargeneralkonsuls in Conakry ist am 31. Januar 2011 abgelaufen und wurde aufgrund der fraglichen Angelegenheit nicht verlängert. Der Schweizer Botschafter in Abidjan ist der offizielle Vertreter der Schweiz in Guinea.</p><p>6. Falls der Honorargeneralkonsul das Geld nicht zurückbezahlt, wird die Bundesverwaltung die nötigen Schritte einleiten (siehe Antwort 1./2.).</p><p>7. Die Schweiz unterhält ein Netz mit über 180 Honorargeneralkonsuln, die einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Schweizer Aussenpolitik leisten, häufig in schwierigen Ländern, in denen die Schweiz keine offizielle Vertretung hat. Der vorliegende Fall ist vor diesem Hintergrund sehr bedauerlich. Der Bundesrat wird alles tun, damit sich ein solcher Fall nicht wiederholt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der "NZZ am Sonntag" vom 17. Juli 2011 war zu lesen, dass der Schweizer Konsul in Guinea 77 000 Franken, die die Schweiz für ein inzwischen aufgegebenes Projekt überwiesen hatte, "zurückbehalten" habe. Dieser Konsul habe den Betrag bislang nicht zurückerstattet, obschon ihn das EDA mehrmals dazu aufgefordert hat.</p><p>1. Hat der Konsul inzwischen den Betrag zurückerstattet? Wenn nein, warum nicht?</p><p>2. Ist das EDA sicher, dass das Geld noch vorhanden ist und sich nicht einfach in Luft aufgelöst hat?</p><p>3. Hat das EDA diesen Konsul zur Botschafterkonferenz eingeladen, die im August 2011 in der Schweiz stattfand?</p><p>4. Hatte der Konsul mit Gesuchen für Schweizer Visa zu tun?</p><p>5. Hat der Bundesrat den Schweizer Konsul in Guinea inzwischen entlassen? Wenn ja, wer vertritt heute die Schweiz in Guinea?</p><p>6. Sollte die Bundesverwaltung, falls das Geld nicht demnächst zurückerstattet wird, nicht Anzeige erstatten wegen Veruntreuung von Vermögenswerten?</p><p>7. Was sieht der Bundesrat vor, damit sich eine solche Situation nicht wiederholt?</p>
    • Rückerstattung von 77 000 Franken durch den Schweizer Konsul in Guinea

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