Asylbewerber. Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern aushandeln

ShortId
11.3831
Id
20113831
Updated
25.06.2025 02:30
Language
de
Title
Asylbewerber. Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern aushandeln
AdditionalIndexing
2811;Jemen;Äthiopien;Guinea;Angola;internationale Sanktion;Sierra Leone;Mali;Tunesien;Pakistan;Asylbewerber/in;Indien;Straftäter/in;Ausschaffung;Eritrea;Elfenbeinküste;Nepal;Niger;bilaterales Abkommen;Marokko;Iran;Ghana;Ausweisung;Palästina-Frage
1
  • L05K0108010102, Asylbewerber/in
  • L06K010801020102, Ausschaffung
  • L05K0501020202, Ausweisung
  • L05K0501020106, Straftäter/in
  • L05K1002020103, bilaterales Abkommen
  • L06K030401020103, Tunesien
  • L06K030401020102, Marokko
  • L04K03040201, Angola
  • L04K03040506, Guinea
  • L04K03040505, Ghana
  • L04K03040401, Äthiopien
  • L04K03040512, Sierra Leone
  • L04K03040404, Eritrea
  • L04K03040503, Elfenbeinküste
  • L05K0304050204, Niger
  • L05K0304050202, Mali
  • L05K0303010603, Iran
  • L04K03030405, Nepal
  • L04K03030406, Pakistan
  • L04K03030109, Jemen
  • L04K03030403, Indien
  • L06K040102010301, Palästina-Frage
  • L04K10020105, internationale Sanktion
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eines der grössten Probleme beim Vollzug der Rückführungen abgelehnter und krimineller Asylbewerber sind die fehlenden Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten. Zurzeit hat die Schweiz mit keinem einzigen afrikanischen Land ein offizielles, von beiden Seiten ratifiziertes Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Somit verfügen wir mit den wichtigsten Herkunftsländern über keine rechtliche Basis, um Leute, die ausgewiesen werden müssten, wie Kriminelle oder Asylmissbraucher, konsequent und rasch zurückzuführen. Daher muss der Bundesrat endlich und möglichst rasch die Rückübernahmeabkommen mit Tunesien, Marokko, Angola, Guinea, Ghana, Äthiopien, Sierra Leone, Eritrea, Elfenbeinküste, Niger, Mali, Iran, Nepal, Pakistan, Jemen, Indien und den Palästinensischen Autonomiegebieten abschliessen. Aus diesen Ländern kommen die meisten Straftäter, und solange keine Zwangsausschaffungen in diese Staaten möglich sind, werden uns solche Leute weiterhin auf der Nase herumtanzen und die Polizei und Behörden in Trab halten. Hier muss der Bund endlich tätig werden und notfalls auch Gegenmassnahmen, wie die Streichung von Entwicklungshilfegeldern oder den Abbruch der diplomatischen Beziehungen, treffen.</p>
  • <p>Der Bundesrat betrachtet den Vollzug der Rückkehr als wichtiges Element einer glaubwürdigen Asylpolitik. Mit 47 Rückübernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der Länder, die am meisten Verträge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, die Palette solcher Verträge in den nächsten Jahren noch auszubauen.</p><p>Verhandlungen hängen indes immer auch vom Willen der anderen Partei ab. Zudem möchte der Bundesrat darauf hinweisen, dass ein fehlendes Rückübernahmeabkommen nicht bedeutet, dass die von den Motionären verlangte Rückübernahme von Staatsangehörigen der betreffenden Staaten, die sich irregulär auf Schweizer Hoheitsgebiet aufhalten, nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel mit Sri Lanka, Gambia und der Türkei der Fall.</p><p>Des Weiteren möchte der Bundesrat daran erinnern, dass die Schweiz in den letzten Jahren nebst den Rückübernahmeabkommen weitere Instrumente entwickelt hat, um ihre Migrationspolitik zu konkretisieren und ihre Ziele in diesem Bereich zu erreichen, und zwar die Migrationspartnerschaft, den Migrationsdialog, Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie Programme zum Schutz in den Herkunftsregionen, zur Prävention irregulärer Migration oder zur Rückkehrhilfe. Im Rahmen dieser breiten Palette kann die Schweiz somit je nach Partnerstaat das jeweils geeignete Instrument wählen. Zudem haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass die Ziele der schweizerischen Migrationspolitik nur mit verstärktem Engagement und einer engen Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Ämter und Departemente erreicht werden können. Der Bundesrat hat deshalb am 16. Februar 2011 entschieden, eine neue interdepartementale Struktur ins Leben zu rufen, den Ausschuss für internationale Migrationszusammenarbeit.</p><p>Bezüglich der erwähnten Länder kann der Bundesrat den Motionären mitteilen, dass am 14. Oktober 2011 mit Guinea ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich unterzeichnet wurde, das insbesondere Rückübernahmeklauseln enthält. Mit Tunesien, Marokko, Indien, Niger, Angola und Mali wird ein Migrationsdialog geführt. Mit Sierra Leone gibt es eine technische Vereinbarung bezüglich Rückkehr. Wegen der aktuellen Lage in Eritrea, Äthiopien, der Elfenbeinküste, Iran, Nepal, Pakistan, Jemen und den besetzten Gebieten ist ein Migrationsdialog im Moment nicht vorgesehen. Aufgrund der wenigen hängigen Fälle und des Umstandes, dass Ghana als verfolgungssicherer Staat (Safe Country) gilt, stellt der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit diesem Land keine aktuelle Priorität für die Schweiz dar.</p><p>Die Motionäre fordern zudem, es seien Gegenmassnahmen zu treffen, falls die genannten Staaten keine Rückübernahmeabkommen unterzeichnen würden. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass Gegenmassnahmen in einzelnen Fällen ein angemessenes Instrument sein können. Er hält es aber für verfehlt, dieser Forderung generell zu entsprechen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht vom 25. August 2010 zur Umsetzung der Konditionalität in der Aussenpolitik. Er kommt darin zum Schluss, dass die Konditionalität zwar ein grundlegendes Element in der Schweizer Aussenpolitik ist, dass sie aber nicht einheitlich und systematisch eingesetzt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, endlich Rückübernahmeabkommen mit Tunesien, Marokko, Angola, Guinea, Ghana, Äthiopien, Sierra Leone, Eritrea, Elfenbeinküste, Niger, Mali, Iran, Nepal, Pakistan, Jemen, Indien und den Palästinensischen Autonomiegebieten abzuschliessen und dafür zu sorgen, dass diese von beiden Seiten ratifiziert werden. Sollte dies auf diplomatischem Wege innert zwei Jahren nicht möglich sein, sind Gegenmassnahmen zu treffen.</p>
  • Asylbewerber. Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern aushandeln
State
Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eines der grössten Probleme beim Vollzug der Rückführungen abgelehnter und krimineller Asylbewerber sind die fehlenden Rückübernahmeabkommen mit den Herkunftsstaaten. Zurzeit hat die Schweiz mit keinem einzigen afrikanischen Land ein offizielles, von beiden Seiten ratifiziertes Rückübernahmeabkommen abgeschlossen. Somit verfügen wir mit den wichtigsten Herkunftsländern über keine rechtliche Basis, um Leute, die ausgewiesen werden müssten, wie Kriminelle oder Asylmissbraucher, konsequent und rasch zurückzuführen. Daher muss der Bundesrat endlich und möglichst rasch die Rückübernahmeabkommen mit Tunesien, Marokko, Angola, Guinea, Ghana, Äthiopien, Sierra Leone, Eritrea, Elfenbeinküste, Niger, Mali, Iran, Nepal, Pakistan, Jemen, Indien und den Palästinensischen Autonomiegebieten abschliessen. Aus diesen Ländern kommen die meisten Straftäter, und solange keine Zwangsausschaffungen in diese Staaten möglich sind, werden uns solche Leute weiterhin auf der Nase herumtanzen und die Polizei und Behörden in Trab halten. Hier muss der Bund endlich tätig werden und notfalls auch Gegenmassnahmen, wie die Streichung von Entwicklungshilfegeldern oder den Abbruch der diplomatischen Beziehungen, treffen.</p>
    • <p>Der Bundesrat betrachtet den Vollzug der Rückkehr als wichtiges Element einer glaubwürdigen Asylpolitik. Mit 47 Rückübernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der Länder, die am meisten Verträge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, die Palette solcher Verträge in den nächsten Jahren noch auszubauen.</p><p>Verhandlungen hängen indes immer auch vom Willen der anderen Partei ab. Zudem möchte der Bundesrat darauf hinweisen, dass ein fehlendes Rückübernahmeabkommen nicht bedeutet, dass die von den Motionären verlangte Rückübernahme von Staatsangehörigen der betreffenden Staaten, die sich irregulär auf Schweizer Hoheitsgebiet aufhalten, nicht möglich ist. Das ist zum Beispiel mit Sri Lanka, Gambia und der Türkei der Fall.</p><p>Des Weiteren möchte der Bundesrat daran erinnern, dass die Schweiz in den letzten Jahren nebst den Rückübernahmeabkommen weitere Instrumente entwickelt hat, um ihre Migrationspolitik zu konkretisieren und ihre Ziele in diesem Bereich zu erreichen, und zwar die Migrationspartnerschaft, den Migrationsdialog, Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie Programme zum Schutz in den Herkunftsregionen, zur Prävention irregulärer Migration oder zur Rückkehrhilfe. Im Rahmen dieser breiten Palette kann die Schweiz somit je nach Partnerstaat das jeweils geeignete Instrument wählen. Zudem haben die Erfahrungen der letzten Jahre gezeigt, dass die Ziele der schweizerischen Migrationspolitik nur mit verstärktem Engagement und einer engen Zusammenarbeit der verschiedenen involvierten Ämter und Departemente erreicht werden können. Der Bundesrat hat deshalb am 16. Februar 2011 entschieden, eine neue interdepartementale Struktur ins Leben zu rufen, den Ausschuss für internationale Migrationszusammenarbeit.</p><p>Bezüglich der erwähnten Länder kann der Bundesrat den Motionären mitteilen, dass am 14. Oktober 2011 mit Guinea ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich unterzeichnet wurde, das insbesondere Rückübernahmeklauseln enthält. Mit Tunesien, Marokko, Indien, Niger, Angola und Mali wird ein Migrationsdialog geführt. Mit Sierra Leone gibt es eine technische Vereinbarung bezüglich Rückkehr. Wegen der aktuellen Lage in Eritrea, Äthiopien, der Elfenbeinküste, Iran, Nepal, Pakistan, Jemen und den besetzten Gebieten ist ein Migrationsdialog im Moment nicht vorgesehen. Aufgrund der wenigen hängigen Fälle und des Umstandes, dass Ghana als verfolgungssicherer Staat (Safe Country) gilt, stellt der Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit diesem Land keine aktuelle Priorität für die Schweiz dar.</p><p>Die Motionäre fordern zudem, es seien Gegenmassnahmen zu treffen, falls die genannten Staaten keine Rückübernahmeabkommen unterzeichnen würden. Der Bundesrat schliesst nicht aus, dass Gegenmassnahmen in einzelnen Fällen ein angemessenes Instrument sein können. Er hält es aber für verfehlt, dieser Forderung generell zu entsprechen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Bericht vom 25. August 2010 zur Umsetzung der Konditionalität in der Aussenpolitik. Er kommt darin zum Schluss, dass die Konditionalität zwar ein grundlegendes Element in der Schweizer Aussenpolitik ist, dass sie aber nicht einheitlich und systematisch eingesetzt werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, endlich Rückübernahmeabkommen mit Tunesien, Marokko, Angola, Guinea, Ghana, Äthiopien, Sierra Leone, Eritrea, Elfenbeinküste, Niger, Mali, Iran, Nepal, Pakistan, Jemen, Indien und den Palästinensischen Autonomiegebieten abzuschliessen und dafür zu sorgen, dass diese von beiden Seiten ratifiziert werden. Sollte dies auf diplomatischem Wege innert zwei Jahren nicht möglich sein, sind Gegenmassnahmen zu treffen.</p>
    • Asylbewerber. Rückübernahmeabkommen mit den wichtigsten Herkunftsländern aushandeln

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