Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen
- ShortId
-
11.3834
- Id
-
20113834
- Updated
-
28.07.2023 15:12
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen
- AdditionalIndexing
-
24;Steuerbefreiung;Vermögensverwaltung;Versicherung;Stempelsteuer;Sachversicherung
- 1
-
- L04K11070106, Stempelsteuer
- L05K1107030701, Steuerbefreiung
- L03K111001, Versicherung
- L04K11100115, Sachversicherung
- L06K110602010103, Vermögensverwaltung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Zur Begründung dieser Motion wird auf die Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 5. April 2011 verwiesen, wo insbesondere auf den Seiten 30-37 der Sachverhalt klar beschrieben wird. Entscheidend ist, dass rasch gehandelt wird und diese sinnvollen, längst fälligen Massnahmen nicht aus Angst vor Mindereinnahmen auf die lange Bank geschoben werden. Letztlich sollten generell alle Abgaben auf Sach- und Vermögensversicherungsprämien aufgehoben werden, d. h. auch für jene Versicherungen, die der sogenannten Konsumsphäre zugeordnet werden. Es kann angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage nicht sein, dass darüber gestritten wird, ob der produzierende Sektor oder die Konsumenten - sprich: die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger - zu entlasten seien, und so schliesslich gar nichts geschieht. Es ist jedoch notwendig, den produzierenden Sektor, welcher die Arbeitsplätze stellt, umgehend, d. h. ohne Verzögerung, von unbestrittenermassen schädlichen Abgaben wie den hier genannten Stempelsteuern zu befreien.</p>
- <p>Die in der Begründung angeführte Studie empfiehlt in der Tat, die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen abzuschaffen, soweit sie die Produktionssphäre betrifft und dort eine volkswirtschaftlich unerwünschte Taxe occulte erzeugt. In der Konsumsphäre sollen hingegen gemäss der Studie Sach- und Vermögensversicherungen weiterhin mit der Abgabe belegt werden, weil ihr eine Ersatzfunktion zukommt. Die Abgabe schliesst nämlich eine Lücke, weil die Versicherungsleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.</p><p>In der Studie wird der Abschaffung der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen in der Produktionssphäre in Relation zu den anderen Stempelabgaben allerdings nicht erste, sondern lediglich zweite Priorität zugeordnet. Im Bereich der Stempelabgaben priorisiert der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe. Die bereits verabschiedete Vorlage zur Stärkung der finanziellen Stabilität im Finanzsektor (too big to fail) beeinhaltet die integrale Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital sowie die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital beschränkt auf Beteiligungsrechte, die aus der Wandlung von Cocos stammen. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital sieht der Bundesrat im Rahmen des geplanten Pakets für eine Unternehmenssteuerreform III zur Abschaffung vor.</p><p>Grundsätzlich gibt der Bundesrat in der Steuerpolitik der Beseitigung der Heiratsstrafe und der Unternehmenssteuerreform III, welche beide mit Mindereinnahmen verbunden sind, den Vorzug. Er sieht daher derzeit von weiteren Abschaffungsschritten im Bereich der Stempelabgaben ab, zumal eine Gegenfinanzierung, die zugleich ökonomisch sinnvoll und politisch realisierbar ist, als nicht realistisch erscheint. Im Sinne dieser Prioritätensetzung kann der Bundesrat die vorliegende Motion derzeit nicht befürworten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) dahingehend anzupassen, dass künftig auf Sach- und Vermögensversicherungen im Bereich der Produktionssphäre keine Stempelabgabe mehr erhoben wird. Die Massnahmen sind so auszugestalten, dass eine Entlastungswirkung von etwa 250 Millionen Franken innerhalb des kommenden Jahres 2012 eintritt.</p>
- Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Zur Begründung dieser Motion wird auf die Studie der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 5. April 2011 verwiesen, wo insbesondere auf den Seiten 30-37 der Sachverhalt klar beschrieben wird. Entscheidend ist, dass rasch gehandelt wird und diese sinnvollen, längst fälligen Massnahmen nicht aus Angst vor Mindereinnahmen auf die lange Bank geschoben werden. Letztlich sollten generell alle Abgaben auf Sach- und Vermögensversicherungsprämien aufgehoben werden, d. h. auch für jene Versicherungen, die der sogenannten Konsumsphäre zugeordnet werden. Es kann angesichts der wirtschaftlich schwierigen Lage nicht sein, dass darüber gestritten wird, ob der produzierende Sektor oder die Konsumenten - sprich: die steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger - zu entlasten seien, und so schliesslich gar nichts geschieht. Es ist jedoch notwendig, den produzierenden Sektor, welcher die Arbeitsplätze stellt, umgehend, d. h. ohne Verzögerung, von unbestrittenermassen schädlichen Abgaben wie den hier genannten Stempelsteuern zu befreien.</p>
- <p>Die in der Begründung angeführte Studie empfiehlt in der Tat, die Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen abzuschaffen, soweit sie die Produktionssphäre betrifft und dort eine volkswirtschaftlich unerwünschte Taxe occulte erzeugt. In der Konsumsphäre sollen hingegen gemäss der Studie Sach- und Vermögensversicherungen weiterhin mit der Abgabe belegt werden, weil ihr eine Ersatzfunktion zukommt. Die Abgabe schliesst nämlich eine Lücke, weil die Versicherungsleistungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.</p><p>In der Studie wird der Abschaffung der Abgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen in der Produktionssphäre in Relation zu den anderen Stempelabgaben allerdings nicht erste, sondern lediglich zweite Priorität zugeordnet. Im Bereich der Stempelabgaben priorisiert der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe. Die bereits verabschiedete Vorlage zur Stärkung der finanziellen Stabilität im Finanzsektor (too big to fail) beeinhaltet die integrale Abschaffung der Emissionsabgabe auf Fremdkapital sowie die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital beschränkt auf Beteiligungsrechte, die aus der Wandlung von Cocos stammen. Die Emissionsabgabe auf Eigenkapital sieht der Bundesrat im Rahmen des geplanten Pakets für eine Unternehmenssteuerreform III zur Abschaffung vor.</p><p>Grundsätzlich gibt der Bundesrat in der Steuerpolitik der Beseitigung der Heiratsstrafe und der Unternehmenssteuerreform III, welche beide mit Mindereinnahmen verbunden sind, den Vorzug. Er sieht daher derzeit von weiteren Abschaffungsschritten im Bereich der Stempelabgaben ab, zumal eine Gegenfinanzierung, die zugleich ökonomisch sinnvoll und politisch realisierbar ist, als nicht realistisch erscheint. Im Sinne dieser Prioritätensetzung kann der Bundesrat die vorliegende Motion derzeit nicht befürworten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG; SR 641.10) dahingehend anzupassen, dass künftig auf Sach- und Vermögensversicherungen im Bereich der Produktionssphäre keine Stempelabgabe mehr erhoben wird. Die Massnahmen sind so auszugestalten, dass eine Entlastungswirkung von etwa 250 Millionen Franken innerhalb des kommenden Jahres 2012 eintritt.</p>
- Abschaffung der Stempelabgabe auf Sach- und Vermögensversicherungen
Back to List