Erledigungsstatistik am Bundesverwaltungsgericht

ShortId
11.3837
Id
20113837
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Erledigungsstatistik am Bundesverwaltungsgericht
AdditionalIndexing
12
1
  • L06K050501030103, Bundesverwaltungsgericht
  • L03K020218, Statistik
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L06K070205030102, Arbeitsproduktivität
  • L06K070205030101, Arbeitsaufteilung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Artikel 118 Absatz 4 ParlG richten sich Interpellationen an die eidgenössischen Gerichte, wenn sich diese auf deren Geschäftsführung oder deren Finanzhaushalt beziehen. Das Bundesgericht vertritt gemäss Artikel 162 ParlG die entsprechenden Stellungnahmen der eidgenössischen Gerichte in den Räten und deren Kommissionen.</p><p>Dementsprechend hat das Bundesgericht die nachfolgende Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Das Bundesgericht schliesst sich dieser im Wesentlichen an. Anlässlich der Aufsichtssitzung vom 23. September 2011 hat das Bundesgericht die Problematik mit dem Bundesverwaltungsgericht besprochen. Das Bundesgericht anerkennt die Anstrengungen des Bundesverwaltungsgerichts und die erheblichen Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt worden sind. Das Bundesgericht ist aber auch der Auffassung, dass die Rückstände immer noch zu gross und die Verfahrensdauern zu lang sind. Im Asylbereich sollten die alten Fälle prioritär abgebaut werden. Das Bundesgericht als Aufsichtsbehörde begleitet und unterstützt das Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage weiterhin.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes</b></p><p>Das Bundesverwaltungsgericht nimmt zur Interpellation der Schweizerischen Volkspartei wie folgt Stellung:</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema Geschäftslastverteilung auseinander. 2009 wurde eine entsprechende Studie (Studie zur Geschäftslastbewirtschaftung, erstellt 2010/11 durch das Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen. Ziel der Studie war, Grundlagen für eine objektive Geschäftslastbewirtschaftung und für die Ressourcenverteilung auf die Abteilungen zu erhalten) in Auftrag gegeben, deren Schlussbericht seit Juli dieses Jahres vorliegt. Die Verwaltungskommission des Gerichts ist gegenwärtig daran, die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse vorzubereiten. Ziel ist, gestützt auf die Ergebnisse der Studie eine nachhaltige Geschäftslastbewirtschaftung zu betreiben. Ausserdem werden die Verfahrensdauer und die Erledigungszahlen in allen Abteilungen periodisch überprüft.</p><p>1. Warum weisen die Abteilungen bei ähnlichem Personalbestand und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad der Fälle keine verhältnismässig gleiche Erledigungsstatistik auf?</p><p>Antwort: Anzahl und Schwierigkeitsgrad der Verfahren in den Abteilungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt vor allem in den Abteilungen III, IV und V eine Häufung von "Massenverfahren", was zu höheren Erledigungszahlen pro Richter führt. Ein durchschnittliches Asylverfahren der Abteilungen IV und V kann nicht mit einem aufwendigen Vergabeverfahren der Abteilung II oder mit einem Verfahren betreffend den Flughafen Zürich in der Abteilung I verglichen werden. Dies zeigte sich auch im Rahmen der erwähnten Studie.</p><p>2. Wie ist es konkret zu erklären, dass in der Abteilung II trotz vergleichbarem Schwierigkeitsgrad massiv weniger Fälle erledigt werden als in allen anderen Abteilungen?</p><p>Antwort: Hier kann auf das zu Frage 1 Gesagte verwiesen werden. Je mehr Beschwerden eingehen, umso grösser ist auch die Zahl der Erledigungen ohne materielles Urteil z. B. infolge Nichtbezahlens des Kostenvorschusses (formelle Erledigung).</p><p>3. Richtet sich die Erledigungsgeschwindigkeit nach der Anzahl Eingänge?</p><p>Antwort: Mit steigender Zahl von Eingängen geht automatisch eine höhere Zahl von Erledigungen einher, weil immer eine gewisse Anzahl von Verfahren relativ problemlos und rasch erledigt werden kann (formelle Erledigungen, siehe Antwort auf Frage 2) und sich diese Zahlen in der Erledigungsstatistik entsprechend niederschlagen. Auch kommt es auf die Art der Eingänge an: Hat sich das Gericht beispielsweise zu einem gewissen Zeitpunkt mit einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle auseinanderzusetzen (z. B. eine Serie von Gebührenfällen), wird der Grossteil dieser Fälle verhältnismässig schnell abgewickelt werden können, weil die Grundlagenarbeit nicht für jeden Fall neu gemacht werden muss. Bei wenigen, jedoch völlig verschiedenen und komplexen Fällen wird die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, ohne dass entsprechende Synergien genutzt werden können.</p><p>4. Mit welchen Gesetzes- und Verordnungsänderungen können Bundesrat und Parlament dafür sorgen, dass die Abteilung II die Abteilungen IV und V auch im Bereich von Asylfällen vermehrt unterstützt?</p><p>Antwort: Die gesetzlichen Regelungen, um dem in der Interpellation geäusserten Anliegen nachkommen zu können, sind schon vorhanden und werden vom Bundesverwaltungsgericht genutzt. Verschiedene gesetzliche und vor allem reglementarische Bestimmungen stellen sicher, dass die personelle Besetzung der Abteilungen optimal auf die Arbeitslast abgestimmt wird (Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht, SR 173.32: Art. 18 Abs. 4 Lit. c, Art. 19 Abs. 3, Art. 24. Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht, SR 173.320.1: Art. 11 Abs. 3 Lit. e, f, l, Art. 18 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4). Namentlich wird laufend im Rahmen der alle zwei Jahre vorzunehmenden Bestellung der Abteilungen der unterschiedlichen Geschäftslast Rechnung getragen. Weiter wird bei jeder Besetzung einer Richtervakanz die Arbeitsbelastung in den Abteilungen berücksichtigt. Zudem hat die Verwaltungskommission des Gerichts die Kompetenz, kurzfristige und vorübergehende Massnahmen zur Bewältigung der Geschäftslast zu treffen (etwa Verpflichtung eines Richters, in einer anderen Abteilung auszuhelfen; zurzeit arbeitet ein Richter der Abteilung II für die Abteilung III). Das Gericht überprüft regelmässig und laufend, ob es die entsprechenden Regelungen optimal anwendet. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass gerade in den Abteilungen IV und V Pendenzen in sehr hohem Mass abgebaut werden konnten und auch weiterhin abgebaut werden. So haben sich die Pendenzen im Asylbereich von 4250 (Anfang 2007) auf 2330 (30. September 2011) reduziert, was auch mit einer ständigen Reduzierung der Verfahrensdauer einhergeht. Insofern ist die Problematik heute äusserst abgeschwächt, und es besteht diesbezüglich aus der Sicht des Bundesverwaltungsgerichts kein weiterer Handlungsbedarf.</p>
  • <p>Der Geschäftsbericht 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt folgende Erledigungsstatistik:</p><p>Abteilung I (Infrastruktur, Finanzen, Personen): Eingänge (954); Ausgänge (824);</p><p>Abteilung II (Wirtschaft, Bildung, Wettbewerb): Eingänge (373); Ausgänge (404);</p><p>Abteilung III (Ausländer, Gesundheit, Sozialversicherungen): Eingänge (2373); Ausgänge (2559);</p><p>Abteilung IV (Asyl): Eingänge (2897); Ausgänge (3092);</p><p>Abteilung V (Asyl): Eingänge (2292); Ausgänge (2276).</p><p>Im Rahmen einer Entlastungsmassnahme erledigte die Abteilung II von der Abteilung III 34 Verfahren. Diese Erledigungen sind in der Abteilung III statistisch erfasst. Der Personalbestand zeigt folgendes Bild:</p><p>Abteilung I: 16 Richter; 37 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung II: 14 Richter; 35 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung III: 16 Richter; 52 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung IV: 14 Richter; 46 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung V: 13 Richter; 44 Gerichtsschreiber.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Warum weisen die Abteilungen bei ähnlichem Personalbestand und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad der Fälle keine verhältnismässig gleiche Erledigungsstatistik auf?</p><p>2. Wie ist es konkret zu erklären, dass in der Abteilung II trotz vergleichbarem Schwierigkeitsgrad massiv weniger Fälle erledigt werden als in allen anderen Abteilungen?</p><p>3. Richtet sich die Erledigungsgeschwindigkeit nach der Anzahl Eingänge?</p><p>4. Mit welchen Gesetzes- und Verordnungsänderungen können Bundesrat und Parlament dafür sorgen, dass die Abteilung II die Abteilungen IV und V auch im Bereich von Asylfällen vermehrt unterstützt?</p>
  • Erledigungsstatistik am Bundesverwaltungsgericht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Artikel 118 Absatz 4 ParlG richten sich Interpellationen an die eidgenössischen Gerichte, wenn sich diese auf deren Geschäftsführung oder deren Finanzhaushalt beziehen. Das Bundesgericht vertritt gemäss Artikel 162 ParlG die entsprechenden Stellungnahmen der eidgenössischen Gerichte in den Räten und deren Kommissionen.</p><p>Dementsprechend hat das Bundesgericht die nachfolgende Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Das Bundesgericht schliesst sich dieser im Wesentlichen an. Anlässlich der Aufsichtssitzung vom 23. September 2011 hat das Bundesgericht die Problematik mit dem Bundesverwaltungsgericht besprochen. Das Bundesgericht anerkennt die Anstrengungen des Bundesverwaltungsgerichts und die erheblichen Fortschritte, die in den letzten Jahren erzielt worden sind. Das Bundesgericht ist aber auch der Auffassung, dass die Rückstände immer noch zu gross und die Verfahrensdauern zu lang sind. Im Asylbereich sollten die alten Fälle prioritär abgebaut werden. Das Bundesgericht als Aufsichtsbehörde begleitet und unterstützt das Bundesverwaltungsgericht in dieser Frage weiterhin.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichtes</b></p><p>Das Bundesverwaltungsgericht nimmt zur Interpellation der Schweizerischen Volkspartei wie folgt Stellung:</p><p>Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich seit geraumer Zeit mit dem Thema Geschäftslastverteilung auseinander. 2009 wurde eine entsprechende Studie (Studie zur Geschäftslastbewirtschaftung, erstellt 2010/11 durch das Kompetenzzentrum für Public Management der Universität Bern in Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der Universität St. Gallen. Ziel der Studie war, Grundlagen für eine objektive Geschäftslastbewirtschaftung und für die Ressourcenverteilung auf die Abteilungen zu erhalten) in Auftrag gegeben, deren Schlussbericht seit Juli dieses Jahres vorliegt. Die Verwaltungskommission des Gerichts ist gegenwärtig daran, die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse vorzubereiten. Ziel ist, gestützt auf die Ergebnisse der Studie eine nachhaltige Geschäftslastbewirtschaftung zu betreiben. Ausserdem werden die Verfahrensdauer und die Erledigungszahlen in allen Abteilungen periodisch überprüft.</p><p>1. Warum weisen die Abteilungen bei ähnlichem Personalbestand und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad der Fälle keine verhältnismässig gleiche Erledigungsstatistik auf?</p><p>Antwort: Anzahl und Schwierigkeitsgrad der Verfahren in den Abteilungen sind sehr unterschiedlich. Es gibt vor allem in den Abteilungen III, IV und V eine Häufung von "Massenverfahren", was zu höheren Erledigungszahlen pro Richter führt. Ein durchschnittliches Asylverfahren der Abteilungen IV und V kann nicht mit einem aufwendigen Vergabeverfahren der Abteilung II oder mit einem Verfahren betreffend den Flughafen Zürich in der Abteilung I verglichen werden. Dies zeigte sich auch im Rahmen der erwähnten Studie.</p><p>2. Wie ist es konkret zu erklären, dass in der Abteilung II trotz vergleichbarem Schwierigkeitsgrad massiv weniger Fälle erledigt werden als in allen anderen Abteilungen?</p><p>Antwort: Hier kann auf das zu Frage 1 Gesagte verwiesen werden. Je mehr Beschwerden eingehen, umso grösser ist auch die Zahl der Erledigungen ohne materielles Urteil z. B. infolge Nichtbezahlens des Kostenvorschusses (formelle Erledigung).</p><p>3. Richtet sich die Erledigungsgeschwindigkeit nach der Anzahl Eingänge?</p><p>Antwort: Mit steigender Zahl von Eingängen geht automatisch eine höhere Zahl von Erledigungen einher, weil immer eine gewisse Anzahl von Verfahren relativ problemlos und rasch erledigt werden kann (formelle Erledigungen, siehe Antwort auf Frage 2) und sich diese Zahlen in der Erledigungsstatistik entsprechend niederschlagen. Auch kommt es auf die Art der Eingänge an: Hat sich das Gericht beispielsweise zu einem gewissen Zeitpunkt mit einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle auseinanderzusetzen (z. B. eine Serie von Gebührenfällen), wird der Grossteil dieser Fälle verhältnismässig schnell abgewickelt werden können, weil die Grundlagenarbeit nicht für jeden Fall neu gemacht werden muss. Bei wenigen, jedoch völlig verschiedenen und komplexen Fällen wird die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, ohne dass entsprechende Synergien genutzt werden können.</p><p>4. Mit welchen Gesetzes- und Verordnungsänderungen können Bundesrat und Parlament dafür sorgen, dass die Abteilung II die Abteilungen IV und V auch im Bereich von Asylfällen vermehrt unterstützt?</p><p>Antwort: Die gesetzlichen Regelungen, um dem in der Interpellation geäusserten Anliegen nachkommen zu können, sind schon vorhanden und werden vom Bundesverwaltungsgericht genutzt. Verschiedene gesetzliche und vor allem reglementarische Bestimmungen stellen sicher, dass die personelle Besetzung der Abteilungen optimal auf die Arbeitslast abgestimmt wird (Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht, SR 173.32: Art. 18 Abs. 4 Lit. c, Art. 19 Abs. 3, Art. 24. Geschäftsreglement für das Bundesverwaltungsgericht, SR 173.320.1: Art. 11 Abs. 3 Lit. e, f, l, Art. 18 Abs. 3, Art. 24 Abs. 4). Namentlich wird laufend im Rahmen der alle zwei Jahre vorzunehmenden Bestellung der Abteilungen der unterschiedlichen Geschäftslast Rechnung getragen. Weiter wird bei jeder Besetzung einer Richtervakanz die Arbeitsbelastung in den Abteilungen berücksichtigt. Zudem hat die Verwaltungskommission des Gerichts die Kompetenz, kurzfristige und vorübergehende Massnahmen zur Bewältigung der Geschäftslast zu treffen (etwa Verpflichtung eines Richters, in einer anderen Abteilung auszuhelfen; zurzeit arbeitet ein Richter der Abteilung II für die Abteilung III). Das Gericht überprüft regelmässig und laufend, ob es die entsprechenden Regelungen optimal anwendet. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass gerade in den Abteilungen IV und V Pendenzen in sehr hohem Mass abgebaut werden konnten und auch weiterhin abgebaut werden. So haben sich die Pendenzen im Asylbereich von 4250 (Anfang 2007) auf 2330 (30. September 2011) reduziert, was auch mit einer ständigen Reduzierung der Verfahrensdauer einhergeht. Insofern ist die Problematik heute äusserst abgeschwächt, und es besteht diesbezüglich aus der Sicht des Bundesverwaltungsgerichts kein weiterer Handlungsbedarf.</p>
    • <p>Der Geschäftsbericht 2010 des Bundesverwaltungsgerichtes zeigt folgende Erledigungsstatistik:</p><p>Abteilung I (Infrastruktur, Finanzen, Personen): Eingänge (954); Ausgänge (824);</p><p>Abteilung II (Wirtschaft, Bildung, Wettbewerb): Eingänge (373); Ausgänge (404);</p><p>Abteilung III (Ausländer, Gesundheit, Sozialversicherungen): Eingänge (2373); Ausgänge (2559);</p><p>Abteilung IV (Asyl): Eingänge (2897); Ausgänge (3092);</p><p>Abteilung V (Asyl): Eingänge (2292); Ausgänge (2276).</p><p>Im Rahmen einer Entlastungsmassnahme erledigte die Abteilung II von der Abteilung III 34 Verfahren. Diese Erledigungen sind in der Abteilung III statistisch erfasst. Der Personalbestand zeigt folgendes Bild:</p><p>Abteilung I: 16 Richter; 37 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung II: 14 Richter; 35 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung III: 16 Richter; 52 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung IV: 14 Richter; 46 Gerichtsschreiber;</p><p>Abteilung V: 13 Richter; 44 Gerichtsschreiber.</p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Warum weisen die Abteilungen bei ähnlichem Personalbestand und vergleichbarem Schwierigkeitsgrad der Fälle keine verhältnismässig gleiche Erledigungsstatistik auf?</p><p>2. Wie ist es konkret zu erklären, dass in der Abteilung II trotz vergleichbarem Schwierigkeitsgrad massiv weniger Fälle erledigt werden als in allen anderen Abteilungen?</p><p>3. Richtet sich die Erledigungsgeschwindigkeit nach der Anzahl Eingänge?</p><p>4. Mit welchen Gesetzes- und Verordnungsänderungen können Bundesrat und Parlament dafür sorgen, dass die Abteilung II die Abteilungen IV und V auch im Bereich von Asylfällen vermehrt unterstützt?</p>
    • Erledigungsstatistik am Bundesverwaltungsgericht

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