Nicht ausbezahlte 67 Millionen Franken Gebührengelder zurück an die Gebührenzahler
- ShortId
-
11.3839
- Id
-
20113839
- Updated
-
28.07.2023 07:38
- Language
-
de
- Title
-
Nicht ausbezahlte 67 Millionen Franken Gebührengelder zurück an die Gebührenzahler
- AdditionalIndexing
-
34;Einnahmenüberschuss der öffentlichen Hand;Rückzahlung;Radio- und Fernsehgebühren
- 1
-
- L05K1202040105, Radio- und Fernsehgebühren
- L05K1104030103, Rückzahlung
- L04K11020501, Einnahmenüberschuss der öffentlichen Hand
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion Amstutz 10.3471 wurde abgeschrieben, da der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist. Ich nehme dieses Anliegen wieder auf. Gemäss Artikel 40 RTVG erhalten private lokale Veranstalter mit Leistungsauftrag 4 Prozent der Empfangsgebühren. Infolge der seitens des Bakom verspätet erteilten Konzessionen und der eingegangenen Rekurse wurden nicht alle dafür reservierten Gebührengelder ausbezahlt. 2009 waren dies 67 Millionen Franken. Mangels gesetzlicher Grundlage können diese Gelder offenbar nicht an die Gebührenzahler zurückerstattet werden.</p><p>Der Bundesrat lehnte die Motion Amstutz zwar ab, wollte aber eine Lösung vorschlagen, welche die Verwendung der aufgelaufenen Überschüsse regelt und verhindert, dass künftig Überschüsse entstehen. Gleichzeitig verknüpft der Bundesrat die vorliegende Frage jedoch mit einer möglichen künftigen Gebührenerhöhung. Derartige Taschenspielertricks sind unangebracht: Haben die Gebührenzahler zu viel Gebühren einbezahlt, ist ihnen dieses Geld - z. B. in Form einer einmaligen Gebührensenkung - zurückzuerstatten. </p><p>Dass der Bundesrat zwar eine Lösung für die durch die Motion 10.3471 aufgeworfenen Fragen in Aussicht stellt, gleichzeitig aber das Postulat Bieri 10.4032 unterstützt, ist bedenklich. Das Postulat Bieri sieht vor, die nicht ausbezahlten Gebührengelder anderweitig zu verwenden. </p><p>Es ist angebracht, dass der Bundesrat seinen Versprechungen nun Taten folgen lässt und die zu viel eingezogenen Gebührengelder zurückerstattet. Diese Forderung wird von 143 297 Personen unterstützt, welche innert nur vier Monaten die Petition "200 Franken sind genug" unterzeichnet haben. Die zweite Forderung darin lautete: Sämtliche Einsparungen bei der Billag (derzeit 10 Millionen Franken) und nicht ausbezahlte Gebührengelder (derzeit 67 Millionen Franken) sind den Gebührenzahlern zurückzuerstatten. </p>
- <p>Die Motionärin verlangt, dass die bestehenden sowie allfällige künftige Überschüsse aus den Empfangsgebühren für private lokale Veranstalter mit Leistungsauftrag (Gebührensplitting) den Gebührenzahlenden zurückerstattet werden. </p><p>Das Problem der angehäuften und nicht ausschüttbaren Überschüsse aus dem Gebührensplitting ist erkannt. Der Bundesrat bestätigte in seiner Stellungnahme zur abgeschriebenen Motion Amstutz 10.3471 das Vorliegen von Handlungsbedarf und stellte eine Lösung mit der nächsten Gesetzesrevision in Aussicht. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wird den interessierten Kreisen voraussichtlich im Frühling 2012 zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat lehnte die mittlerweile abgeschriebene Motion deshalb ab, weil der Motionär eine jährliche Rückerstattung der künftigen Überschüsse aus dem Gebührensplitting vorschlug. Diese Lösung wäre nach der Auffassung des Bundesrates aufwändig und teuer und würde insgesamt zu kurz greifen. Gemäss Schätzungen würde sich die Reduktion der Radio- und Fernsehgebühren pro Haushalt und Jahr auf etwa Fr. 2.30 belaufen. </p><p>Die Ursache des Problems liegt im heutigen System, wonach fix 4 Prozent des Gebührenertrages für die privaten Veranstalter ausgeschieden werden müssen. Diese starre Regelung verunmöglicht es, auf ausserordentliche Gegebenheiten oder konjunkturelle Schwankungen adäquat reagieren zu können und die Bildung von nicht auszahlbaren Überschüssen zu verhindern. Zielführender wäre daher, den Gebührenanteil für die privaten Veranstalter zu flexibilisieren. Diese Anpassung wird bei der anstehenden Gesetzesänderung ebenfalls als mögliche Lösung vorgeschlagen. Die Vernehmlassung wird zeigen, wie die interessierten Kreise dazu stehen. </p><p>Im Rahmen der Gesetzesrevision wird auch eine Grundlage für die Verwendung der erwähnten 67 Millionen Franken geschaffen. Neben der Rückzahlung an die Gebührenzahlenden wäre auch die Verwendung der Gelder für die Aus- und Weiterbildung für Privatradio- und Fernsehstationen denkbar, wie im Postulat Bieri 10.4032 vorgeschlagen wird. Der Bundesrat kündigte in der Stellungnahme zu diesem Postulat an, dass er sämtliche Lösungsmöglichkeiten prüfen und sich materiell in der Botschaft zur Revision des RTVG definitiv festlegen werde. Auf diesen Zeitpunkt hin wird zudem der effektive Betrag beziffert, der unter Berücksichtigung von subventionsrechtlichen und finanztechnischen Vorgaben als Überschuss zurückbezahlt oder anderweitig verwendet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine dahingehende Gesetzesrevision vorzubereiten, dass die 67 Millionen Franken, die derzeit auf einem Bakom-Sperrkonto liegen, sowie allfällige künftige Überschüsse aus Gebührengeldern an die Gebührenzahler zurückerstattet werden.</p>
- Nicht ausbezahlte 67 Millionen Franken Gebührengelder zurück an die Gebührenzahler
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion Amstutz 10.3471 wurde abgeschrieben, da der Urheber aus dem Rat ausgeschieden ist. Ich nehme dieses Anliegen wieder auf. Gemäss Artikel 40 RTVG erhalten private lokale Veranstalter mit Leistungsauftrag 4 Prozent der Empfangsgebühren. Infolge der seitens des Bakom verspätet erteilten Konzessionen und der eingegangenen Rekurse wurden nicht alle dafür reservierten Gebührengelder ausbezahlt. 2009 waren dies 67 Millionen Franken. Mangels gesetzlicher Grundlage können diese Gelder offenbar nicht an die Gebührenzahler zurückerstattet werden.</p><p>Der Bundesrat lehnte die Motion Amstutz zwar ab, wollte aber eine Lösung vorschlagen, welche die Verwendung der aufgelaufenen Überschüsse regelt und verhindert, dass künftig Überschüsse entstehen. Gleichzeitig verknüpft der Bundesrat die vorliegende Frage jedoch mit einer möglichen künftigen Gebührenerhöhung. Derartige Taschenspielertricks sind unangebracht: Haben die Gebührenzahler zu viel Gebühren einbezahlt, ist ihnen dieses Geld - z. B. in Form einer einmaligen Gebührensenkung - zurückzuerstatten. </p><p>Dass der Bundesrat zwar eine Lösung für die durch die Motion 10.3471 aufgeworfenen Fragen in Aussicht stellt, gleichzeitig aber das Postulat Bieri 10.4032 unterstützt, ist bedenklich. Das Postulat Bieri sieht vor, die nicht ausbezahlten Gebührengelder anderweitig zu verwenden. </p><p>Es ist angebracht, dass der Bundesrat seinen Versprechungen nun Taten folgen lässt und die zu viel eingezogenen Gebührengelder zurückerstattet. Diese Forderung wird von 143 297 Personen unterstützt, welche innert nur vier Monaten die Petition "200 Franken sind genug" unterzeichnet haben. Die zweite Forderung darin lautete: Sämtliche Einsparungen bei der Billag (derzeit 10 Millionen Franken) und nicht ausbezahlte Gebührengelder (derzeit 67 Millionen Franken) sind den Gebührenzahlern zurückzuerstatten. </p>
- <p>Die Motionärin verlangt, dass die bestehenden sowie allfällige künftige Überschüsse aus den Empfangsgebühren für private lokale Veranstalter mit Leistungsauftrag (Gebührensplitting) den Gebührenzahlenden zurückerstattet werden. </p><p>Das Problem der angehäuften und nicht ausschüttbaren Überschüsse aus dem Gebührensplitting ist erkannt. Der Bundesrat bestätigte in seiner Stellungnahme zur abgeschriebenen Motion Amstutz 10.3471 das Vorliegen von Handlungsbedarf und stellte eine Lösung mit der nächsten Gesetzesrevision in Aussicht. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wird den interessierten Kreisen voraussichtlich im Frühling 2012 zur Stellungnahme unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat lehnte die mittlerweile abgeschriebene Motion deshalb ab, weil der Motionär eine jährliche Rückerstattung der künftigen Überschüsse aus dem Gebührensplitting vorschlug. Diese Lösung wäre nach der Auffassung des Bundesrates aufwändig und teuer und würde insgesamt zu kurz greifen. Gemäss Schätzungen würde sich die Reduktion der Radio- und Fernsehgebühren pro Haushalt und Jahr auf etwa Fr. 2.30 belaufen. </p><p>Die Ursache des Problems liegt im heutigen System, wonach fix 4 Prozent des Gebührenertrages für die privaten Veranstalter ausgeschieden werden müssen. Diese starre Regelung verunmöglicht es, auf ausserordentliche Gegebenheiten oder konjunkturelle Schwankungen adäquat reagieren zu können und die Bildung von nicht auszahlbaren Überschüssen zu verhindern. Zielführender wäre daher, den Gebührenanteil für die privaten Veranstalter zu flexibilisieren. Diese Anpassung wird bei der anstehenden Gesetzesänderung ebenfalls als mögliche Lösung vorgeschlagen. Die Vernehmlassung wird zeigen, wie die interessierten Kreise dazu stehen. </p><p>Im Rahmen der Gesetzesrevision wird auch eine Grundlage für die Verwendung der erwähnten 67 Millionen Franken geschaffen. Neben der Rückzahlung an die Gebührenzahlenden wäre auch die Verwendung der Gelder für die Aus- und Weiterbildung für Privatradio- und Fernsehstationen denkbar, wie im Postulat Bieri 10.4032 vorgeschlagen wird. Der Bundesrat kündigte in der Stellungnahme zu diesem Postulat an, dass er sämtliche Lösungsmöglichkeiten prüfen und sich materiell in der Botschaft zur Revision des RTVG definitiv festlegen werde. Auf diesen Zeitpunkt hin wird zudem der effektive Betrag beziffert, der unter Berücksichtigung von subventionsrechtlichen und finanztechnischen Vorgaben als Überschuss zurückbezahlt oder anderweitig verwendet werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine dahingehende Gesetzesrevision vorzubereiten, dass die 67 Millionen Franken, die derzeit auf einem Bakom-Sperrkonto liegen, sowie allfällige künftige Überschüsse aus Gebührengeldern an die Gebührenzahler zurückerstattet werden.</p>
- Nicht ausbezahlte 67 Millionen Franken Gebührengelder zurück an die Gebührenzahler
Back to List