Abkommen mit afrikanischen Drittstaaten zur Rückführung abgewiesener Asylbewerber
- ShortId
-
11.3842
- Id
-
20113842
- Updated
-
27.07.2023 19:01
- Language
-
de
- Title
-
Abkommen mit afrikanischen Drittstaaten zur Rückführung abgewiesener Asylbewerber
- AdditionalIndexing
-
2811;Asylbewerber/in;Ausschaffung;bilaterales Abkommen;Afrika
- 1
-
- L05K0108010102, Asylbewerber/in
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L05K1002020103, bilaterales Abkommen
- L02K0304, Afrika
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ein grosser Missstand im Asylwesen besteht darin, dass negative Asylentscheide und Nichteintretensentscheide nicht vollzogen werden können, weil die Gesuchsteller ihre Identität verheimlichen oder weil keine Rückführungsabkommen bestehen. Um dieses Problem zu lösen, muss der Bundesrat Abkommen mit Staaten aus der Herkunftsregion der meisten Asylbewerber abschliessen, damit diese solche Personen gegen Entgelt oder sonstige Unterstützung aufnehmen. Diese Abkommen sind möglichst bald und im gegenseitigen Interesse abzuschliessen.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet den Vollzug der Wegweisungen als ein wichtiges Element einer glaubwürdigen Asylpolitik. Mit 47 Rückübernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der Länder, die am meisten Verträge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, in den nächsten Jahren noch weitere Verträge dieser Art abzuschliessen.</p><p>Einige davon enthalten eine Klausel, welche auch die Rückübernahme der Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Diese Rückübernahmeverpflichtung gilt jedoch nur für Personen, welche sich früher im jeweiligen Vertragsstaat aufgehalten haben oder durch diesen durchgereist sind.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz in den letzten Jahren neben den Rückübernahmeabkommen noch weitere Instrumente entwickelt hat, um ihre internationale Migrationspolitik zu konkretisieren. Dazu gehören die Migrationspartnerschaft, der Migrationsdialog, die Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie Programme zum Schutz in den Herkunftsregionen, zur Prävention irregulärer Migration oder zur Rückkehrhilfe.</p><p>Der Vollzug von Wegweisungen, namentlich in afrikanische Länder, ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Es gibt je nach Herkunftsstaat und den besonderen Umständen zahlreiche Gründe für diese Probleme. Die Schwierigkeit, die Identität der weggewiesenen Personen festzustellen, ist auf die beschränkten Mittel oder auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer zurückzuführen. Erhebliche Hindernisse ergeben sich etwa auch aus dem Fehlen einer diplomatischen Vertretung der Herkunftsländer in der Schweiz sowie den ungenügenden Verwaltungsstrukturen und der Instabilität aufgrund von Konflikten.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und den Nachbarstaaten sehr wichtig ist und intensiviert werden muss. Er ist bestrebt, weitere Migrationsabkommen abzuschliessen, was aber aufgrund der geringen Bereitschaft mancher Herkunftsstaaten oft auch dann ein schwieriges Unterfangen ist, wenn es nur um die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger geht. Das Anliegen des Motionärs, abgewiesene Asylsuchende in Länder ihrer Herkunftsregion zurückzuweisen, lässt sich in der Praxis nur in Ausnahmefällen realisieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit afrikanischen Staaten Abkommen auszuhandeln, damit Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können, weil sie ihre Identität verheimlichen oder weil keine Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten bestehen, in ein entsprechendes Land in ihrer Herkunftsregion ausgewiesen werden können.</p>
- Abkommen mit afrikanischen Drittstaaten zur Rückführung abgewiesener Asylbewerber
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Ein grosser Missstand im Asylwesen besteht darin, dass negative Asylentscheide und Nichteintretensentscheide nicht vollzogen werden können, weil die Gesuchsteller ihre Identität verheimlichen oder weil keine Rückführungsabkommen bestehen. Um dieses Problem zu lösen, muss der Bundesrat Abkommen mit Staaten aus der Herkunftsregion der meisten Asylbewerber abschliessen, damit diese solche Personen gegen Entgelt oder sonstige Unterstützung aufnehmen. Diese Abkommen sind möglichst bald und im gegenseitigen Interesse abzuschliessen.</p>
- <p>Der Bundesrat erachtet den Vollzug der Wegweisungen als ein wichtiges Element einer glaubwürdigen Asylpolitik. Mit 47 Rückübernahmeabkommen ist die Schweiz weltweit eines der Länder, die am meisten Verträge auf diesem Gebiet abgeschlossen haben. Die Schweiz beabsichtigt, in den nächsten Jahren noch weitere Verträge dieser Art abzuschliessen.</p><p>Einige davon enthalten eine Klausel, welche auch die Rückübernahme der Angehörigen von Drittstaaten vorsieht. Diese Rückübernahmeverpflichtung gilt jedoch nur für Personen, welche sich früher im jeweiligen Vertragsstaat aufgehalten haben oder durch diesen durchgereist sind.</p><p>Der Bundesrat erinnert daran, dass die Schweiz in den letzten Jahren neben den Rückübernahmeabkommen noch weitere Instrumente entwickelt hat, um ihre internationale Migrationspolitik zu konkretisieren. Dazu gehören die Migrationspartnerschaft, der Migrationsdialog, die Abkommen über die Zusammenarbeit im Migrationsbereich sowie Programme zum Schutz in den Herkunftsregionen, zur Prävention irregulärer Migration oder zur Rückkehrhilfe.</p><p>Der Vollzug von Wegweisungen, namentlich in afrikanische Länder, ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Es gibt je nach Herkunftsstaat und den besonderen Umständen zahlreiche Gründe für diese Probleme. Die Schwierigkeit, die Identität der weggewiesenen Personen festzustellen, ist auf die beschränkten Mittel oder auf die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer zurückzuführen. Erhebliche Hindernisse ergeben sich etwa auch aus dem Fehlen einer diplomatischen Vertretung der Herkunftsländer in der Schweiz sowie den ungenügenden Verwaltungsstrukturen und der Instabilität aufgrund von Konflikten.</p><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung des Motionärs, wonach die Zusammenarbeit mit den Herkunftsstaaten der Asylsuchenden und den Nachbarstaaten sehr wichtig ist und intensiviert werden muss. Er ist bestrebt, weitere Migrationsabkommen abzuschliessen, was aber aufgrund der geringen Bereitschaft mancher Herkunftsstaaten oft auch dann ein schwieriges Unterfangen ist, wenn es nur um die Rückübernahme eigener Staatsangehöriger geht. Das Anliegen des Motionärs, abgewiesene Asylsuchende in Länder ihrer Herkunftsregion zurückzuweisen, lässt sich in der Praxis nur in Ausnahmefällen realisieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit afrikanischen Staaten Abkommen auszuhandeln, damit Asylbewerber, deren Gesuch abgelehnt wurde, die jedoch nicht in ihre Heimat zurückgeführt werden können, weil sie ihre Identität verheimlichen oder weil keine Rückführungsabkommen mit den Herkunftsstaaten bestehen, in ein entsprechendes Land in ihrer Herkunftsregion ausgewiesen werden können.</p>
- Abkommen mit afrikanischen Drittstaaten zur Rückführung abgewiesener Asylbewerber
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