Gefährdung kranker Kinder und des Personals von diplomatischen Missionen. Sanktionen menschenwürdiger handhaben

ShortId
11.3843
Id
20113843
Updated
28.07.2023 07:20
Language
de
Title
Gefährdung kranker Kinder und des Personals von diplomatischen Missionen. Sanktionen menschenwürdiger handhaben
AdditionalIndexing
08;Wirtschaftssanktion;internationale Sanktion;ärztliche Versorgung;ausländische Vertretung in der Schweiz;Zahlungsverkehr;Kind;Krebs;Iran;Medikament
1
  • L04K10020105, internationale Sanktion
  • L05K0303010603, Iran
  • L05K1103020104, Zahlungsverkehr
  • L06K100201020101, ausländische Vertretung in der Schweiz
  • L05K1002010503, Wirtschaftssanktion
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L05K0107010205, Kind
  • L04K01050110, Krebs
  • L05K0105030102, Medikament
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Ende des Jahres 2010 sehen sich die iranische Botschaft und die ständige Vertretung von Iran in Genf Schwierigkeiten bei Banktransaktionen ausgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass es bei der Lohnzahlung für das diplomatische Personal zu Problemen kam.</p><p>Nun sieht aber Artikel 25 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 vor, dass der Empfangsstaat der Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt. Die Tatsache, dass es nicht möglich ist, Transaktionen auf das Konto der ständigen Vertretung von Iran zu tätigen, führt zu ernsthaften und schwerwiegenden Schwierigkeiten für das Funktionieren der diplomatischen Vertretungen der Islamischen Republik Iran. Wegen des Verbots von Banktransaktionen aus Iran ins Ausland und umgekehrt waren auch Gelder blockiert, die für den Kauf von pharmazeutischen Produkten zur Behandlung gewisser Leiden wie beispielsweise der Kinderleukämie vorgesehen waren. Dies hat laut dem iranischen Roten Halbmond zum Tod mehrerer Kranker, die nicht wirksam behandelt werden konnten, geführt. Nun wird der Rote Halbmond von der Schweizer Regierung als humanitäre Organisation anerkannt. Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Banken angehalten, ihre Dienstleistungen den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Iranischen Republik Iran uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Indem die Schweiz der Iranischen Republik Iran dermassen strenge und diskriminierende Massnahmen auferlegt, überflügelt sie mit ihrer Übereifrigkeit sogar die Europäische Union. Bilaterale und internationale Abkommen müssen berücksichtigt werden, und die Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit Banktransaktionen zwischen der Schweiz und Iran ergeben und die den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Islamischen Republik Iran auch innerhalb der Schweiz erwachsen, müssen rasch behoben werden. Die Kinder, die an Leukämie erkrankt sind, und das Personal der diplomatischen Vertretungen dürfen nicht zu Opfern von Sanktionen werden, die von der Europäischen Union weniger strikt ausgelegt werden als von der Schweiz.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) beschlossen. Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (SR 946.231) und setzt die verbindlichen Sanktionen des Uno-Sicherheitsrates sowie weiter gehende Sanktionen des wichtigsten Handelspartners der Schweiz, der EU, um.</p><p>Die Sanktionen haben zum Ziel, eine nukleare Bewaffnung Irans zu verhindern. Es handelt sich dabei nicht um ein umfassendes Embargo, sondern um gezielte, auf bestimmte Bereiche beschränkte Massnahmen. Es ist zum Beispiel verboten, Güter nach Iran zu liefern, die für Massenvernichtungswaffen-Programme verwendet werden könnten. Die Vermögenswerte bestimmter iranischer Personen, Unternehmen und Organisationen, die mit solchen Programmen in Verbindung stehen, sind gesperrt. Darunter befindet sich auch eine Reihe iranischer Finanzinstitute.</p><p>Die Verordnung verbietet hingegen nicht, Zahlungen für Medikamente, die für Iran bestimmt sind, durchzuführen. Solche Zahlungen unterstehen nur einer Meldepflicht, falls der Betrag grösser als 10 000 Schweizerfranken ist. Zahlungen aus Iran zugunsten der iranischen Botschaft oder der ständigen Mission Irans in Genf sind ebenfalls nicht verboten. Sie unterstehen zwar ab 50 000 Schweizerfranken einer Bewilligungspflicht. Solche Bewilligungen wurden jedoch bisher stets umgehend erteilt.</p><p>Iran ist wegen seiner Nuklearpolitik einer Vielzahl kollektiver und unilateraler Sanktionen ausgesetzt. Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass weltweit viele Banken aus Risikoüberlegungen darauf verzichten, mit Iran Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Schweizer Finanzinstitute sind zwar bereit, Zahlungen für den Kauf von Medikamenten und den Betrieb der iranischen Vertretungen in der Schweiz entgegenzunehmen. Allerdings gelangen solche Zahlungen aus Iran gar nicht erst oder nur mit grossen Schwierigkeiten in die Schweiz, weil Korrespondenzbanken im Ausland diese nicht weiterleiten.</p><p>Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung haben sich während der letzten Monate stark engagiert, legitime Zahlungen zum Beispiel des Roten Halbmondes und der iranischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz von und nach Iran zu ermöglichen. Sie stehen dazu in direktem Kontakt mit Schweizer Finanzinstituten, der iranischen Botschaft in Bern sowie der iranischen Mission in Genf. Sie werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass solche Finanztransfers durchgeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Anwendung der Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran menschenwürdiger zu handhaben, indem er Banktransaktionen zwischen der Schweiz und Iran zu dem Zweck gestattet, dass der Rote Halbmond, eine humanitäre Organisation, Medikamente zur Behandlung leukämiekranker Kinder kaufen kann. Ferner sollen die Sanktionen so gehandhabt werden, dass das Personal der iranischen Botschaft und der ständigen Vertretung von Iran in Genf seinen Lohn erhält und diese Vertretungen im Interesse der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie der iranischen Bürgerinnen und Bürger funktionieren können.</p>
  • Gefährdung kranker Kinder und des Personals von diplomatischen Missionen. Sanktionen menschenwürdiger handhaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Ende des Jahres 2010 sehen sich die iranische Botschaft und die ständige Vertretung von Iran in Genf Schwierigkeiten bei Banktransaktionen ausgesetzt. Dies hat dazu geführt, dass es bei der Lohnzahlung für das diplomatische Personal zu Problemen kam.</p><p>Nun sieht aber Artikel 25 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 vor, dass der Empfangsstaat der Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt. Die Tatsache, dass es nicht möglich ist, Transaktionen auf das Konto der ständigen Vertretung von Iran zu tätigen, führt zu ernsthaften und schwerwiegenden Schwierigkeiten für das Funktionieren der diplomatischen Vertretungen der Islamischen Republik Iran. Wegen des Verbots von Banktransaktionen aus Iran ins Ausland und umgekehrt waren auch Gelder blockiert, die für den Kauf von pharmazeutischen Produkten zur Behandlung gewisser Leiden wie beispielsweise der Kinderleukämie vorgesehen waren. Dies hat laut dem iranischen Roten Halbmond zum Tod mehrerer Kranker, die nicht wirksam behandelt werden konnten, geführt. Nun wird der Rote Halbmond von der Schweizer Regierung als humanitäre Organisation anerkannt. Einige Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben ihre Banken angehalten, ihre Dienstleistungen den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Iranischen Republik Iran uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Indem die Schweiz der Iranischen Republik Iran dermassen strenge und diskriminierende Massnahmen auferlegt, überflügelt sie mit ihrer Übereifrigkeit sogar die Europäische Union. Bilaterale und internationale Abkommen müssen berücksichtigt werden, und die Schwierigkeiten, die sich im Zusammenhang mit Banktransaktionen zwischen der Schweiz und Iran ergeben und die den Repräsentantinnen und Repräsentanten der Islamischen Republik Iran auch innerhalb der Schweiz erwachsen, müssen rasch behoben werden. Die Kinder, die an Leukämie erkrankt sind, und das Personal der diplomatischen Vertretungen dürfen nicht zu Opfern von Sanktionen werden, die von der Europäischen Union weniger strikt ausgelegt werden als von der Schweiz.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 19. Januar 2011 die Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6) beschlossen. Die Verordnung stützt sich auf das Bundesgesetz vom 22. März 2002 über die Durchsetzung von internationalen Sanktionen (SR 946.231) und setzt die verbindlichen Sanktionen des Uno-Sicherheitsrates sowie weiter gehende Sanktionen des wichtigsten Handelspartners der Schweiz, der EU, um.</p><p>Die Sanktionen haben zum Ziel, eine nukleare Bewaffnung Irans zu verhindern. Es handelt sich dabei nicht um ein umfassendes Embargo, sondern um gezielte, auf bestimmte Bereiche beschränkte Massnahmen. Es ist zum Beispiel verboten, Güter nach Iran zu liefern, die für Massenvernichtungswaffen-Programme verwendet werden könnten. Die Vermögenswerte bestimmter iranischer Personen, Unternehmen und Organisationen, die mit solchen Programmen in Verbindung stehen, sind gesperrt. Darunter befindet sich auch eine Reihe iranischer Finanzinstitute.</p><p>Die Verordnung verbietet hingegen nicht, Zahlungen für Medikamente, die für Iran bestimmt sind, durchzuführen. Solche Zahlungen unterstehen nur einer Meldepflicht, falls der Betrag grösser als 10 000 Schweizerfranken ist. Zahlungen aus Iran zugunsten der iranischen Botschaft oder der ständigen Mission Irans in Genf sind ebenfalls nicht verboten. Sie unterstehen zwar ab 50 000 Schweizerfranken einer Bewilligungspflicht. Solche Bewilligungen wurden jedoch bisher stets umgehend erteilt.</p><p>Iran ist wegen seiner Nuklearpolitik einer Vielzahl kollektiver und unilateraler Sanktionen ausgesetzt. Diese Massnahmen haben dazu geführt, dass weltweit viele Banken aus Risikoüberlegungen darauf verzichten, mit Iran Geschäftsbeziehungen zu unterhalten. Schweizer Finanzinstitute sind zwar bereit, Zahlungen für den Kauf von Medikamenten und den Betrieb der iranischen Vertretungen in der Schweiz entgegenzunehmen. Allerdings gelangen solche Zahlungen aus Iran gar nicht erst oder nur mit grossen Schwierigkeiten in die Schweiz, weil Korrespondenzbanken im Ausland diese nicht weiterleiten.</p><p>Die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung haben sich während der letzten Monate stark engagiert, legitime Zahlungen zum Beispiel des Roten Halbmondes und der iranischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz von und nach Iran zu ermöglichen. Sie stehen dazu in direktem Kontakt mit Schweizer Finanzinstituten, der iranischen Botschaft in Bern sowie der iranischen Mission in Genf. Sie werden sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass solche Finanztransfers durchgeführt werden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Anwendung der Sanktionen gegen die Islamische Republik Iran menschenwürdiger zu handhaben, indem er Banktransaktionen zwischen der Schweiz und Iran zu dem Zweck gestattet, dass der Rote Halbmond, eine humanitäre Organisation, Medikamente zur Behandlung leukämiekranker Kinder kaufen kann. Ferner sollen die Sanktionen so gehandhabt werden, dass das Personal der iranischen Botschaft und der ständigen Vertretung von Iran in Genf seinen Lohn erhält und diese Vertretungen im Interesse der Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie der iranischen Bürgerinnen und Bürger funktionieren können.</p>
    • Gefährdung kranker Kinder und des Personals von diplomatischen Missionen. Sanktionen menschenwürdiger handhaben

Back to List