Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen

ShortId
11.3845
Id
20113845
Updated
28.07.2023 13:54
Language
de
Title
Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen
AdditionalIndexing
24;Kapitalanlagegesellschaft;Spekulationskapital;Staatsgarantie;Grossbank;Outsourcing
1
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L06K050702010102, Staatsgarantie
  • L06K070303010102, Kapitalanlagegesellschaft
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L06K070304030402, Outsourcing
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Beispiele in den USA und in England haben in aller Deutlichkeit aufgezeigt, welch schwerwiegende Folgen mit dem risikoreichen Investmentbanking für die systemrelevanten Funktionen und in letzter Konsequenz allenfalls die Schweizerische Eidgenossenschaft verknüpft sind. Um schwerwiegende Folgen aus Problemen mit dem Investmentbanking zu vermeiden, fordert die SVP vom Bundesrat, Lösungen aufzuzeigen, wie insbesondere das Investmentbanking von den restlichen, deutlich risikoärmeren Geschäftstätigkeiten der Grossbanken losgelöst werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat geht im Grundsatz mit den Antragstellern einig, dass das Investmentbanking, insbesondere wenn der Eigenhandel bedeutende Risikopositionen beinhaltet, schwerwiegende Folgen für systemrelevante Banken haben kann. Mit der Revision des Bankengesetzes ("too big to fail"), wie sie vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedet wurde, wird dem Risiko, welches die systemrelevanten Banken für den Staat und die Steuerzahlenden darstellen, auf zwei Arten begegnet.</p><p>Zum einen müssen die Banken signifikant höhere Eigenmittel aufbauen, zusätzliche Liquiditätsvorgaben einhalten und weitere Risikomassnahmen treffen. Damit wird die Fähigkeit der Banken, Risiken zu absorbieren, entscheidend gestärkt.</p><p>Zum anderen werden die Banken verpflichtet, im Rahmen der organisatorischen Massnahmen sicherzustellen, dass auch im Krisen- und Insolvenzfall die systemrelevanten Funktionen weitergeführt werden können (Notfallplan). Beim Notfallplan handelt es sich nicht bloss um ein auszuarbeitendes Szenario, sondern es müssen alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen jederzeit sichergestellt ist. Denkbar ist beispielsweise, dass diese Funktionen bereits von Beginn weg in einem separaten Bankeninstitut geführt werden oder dass sie im Krisenfall auf eine Brückenbank oder auf eine fremde Bank übertragen werden.</p><p>Der notwendigerweise auf die einzelne Bank zugeschnittene Notfallplan wird in einem ersten Schritt durch die Bank erstellt und mittels eines strengen Kriterienkataloges, basierend auf der noch zu erarbeitenden bundesrätlichen Bankenverordnung, durch die Finma geprüft. Die Finma wird mit dem laufend anzupassenden Notfallplan sicherstellen, dass die Weiterführung systemrelevanter Funktionen im Krisenfall nicht durch andere Geschäftsbereiche gefährdet wird. Es ist wahrscheinlich, dass zu diesen im Notfallplan abzugrenzenden Geschäftsbereichen ganz oder teilweise das Investmentbanking und eventuell auch der Eigenhandel gehören werden. Den Bedenken der Antragsteller wird damit Rechnung getragen, und es bedarf keiner weiteren Lösungsvorschläge durch den Bundesrat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Lösungen vorzuschlagen, wie insbesondere das Investmentbanking der Grossbanken, das vor allem in den USA und London ausgeübt wird, von den für die Schweiz systemrelevanten Funktionen losgelöst werden kann, damit als Folge von im Investmentbanking eingegangenen Risiken die für die schweizerische Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen nicht mitgerissen werden.</p>
  • Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Beispiele in den USA und in England haben in aller Deutlichkeit aufgezeigt, welch schwerwiegende Folgen mit dem risikoreichen Investmentbanking für die systemrelevanten Funktionen und in letzter Konsequenz allenfalls die Schweizerische Eidgenossenschaft verknüpft sind. Um schwerwiegende Folgen aus Problemen mit dem Investmentbanking zu vermeiden, fordert die SVP vom Bundesrat, Lösungen aufzuzeigen, wie insbesondere das Investmentbanking von den restlichen, deutlich risikoärmeren Geschäftstätigkeiten der Grossbanken losgelöst werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat geht im Grundsatz mit den Antragstellern einig, dass das Investmentbanking, insbesondere wenn der Eigenhandel bedeutende Risikopositionen beinhaltet, schwerwiegende Folgen für systemrelevante Banken haben kann. Mit der Revision des Bankengesetzes ("too big to fail"), wie sie vom Parlament am 30. September 2011 verabschiedet wurde, wird dem Risiko, welches die systemrelevanten Banken für den Staat und die Steuerzahlenden darstellen, auf zwei Arten begegnet.</p><p>Zum einen müssen die Banken signifikant höhere Eigenmittel aufbauen, zusätzliche Liquiditätsvorgaben einhalten und weitere Risikomassnahmen treffen. Damit wird die Fähigkeit der Banken, Risiken zu absorbieren, entscheidend gestärkt.</p><p>Zum anderen werden die Banken verpflichtet, im Rahmen der organisatorischen Massnahmen sicherzustellen, dass auch im Krisen- und Insolvenzfall die systemrelevanten Funktionen weitergeführt werden können (Notfallplan). Beim Notfallplan handelt es sich nicht bloss um ein auszuarbeitendes Szenario, sondern es müssen alle nötigen Vorkehrungen getroffen werden, damit die Weiterführung der systemrelevanten Funktionen jederzeit sichergestellt ist. Denkbar ist beispielsweise, dass diese Funktionen bereits von Beginn weg in einem separaten Bankeninstitut geführt werden oder dass sie im Krisenfall auf eine Brückenbank oder auf eine fremde Bank übertragen werden.</p><p>Der notwendigerweise auf die einzelne Bank zugeschnittene Notfallplan wird in einem ersten Schritt durch die Bank erstellt und mittels eines strengen Kriterienkataloges, basierend auf der noch zu erarbeitenden bundesrätlichen Bankenverordnung, durch die Finma geprüft. Die Finma wird mit dem laufend anzupassenden Notfallplan sicherstellen, dass die Weiterführung systemrelevanter Funktionen im Krisenfall nicht durch andere Geschäftsbereiche gefährdet wird. Es ist wahrscheinlich, dass zu diesen im Notfallplan abzugrenzenden Geschäftsbereichen ganz oder teilweise das Investmentbanking und eventuell auch der Eigenhandel gehören werden. Den Bedenken der Antragsteller wird damit Rechnung getragen, und es bedarf keiner weiteren Lösungsvorschläge durch den Bundesrat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Lösungen vorzuschlagen, wie insbesondere das Investmentbanking der Grossbanken, das vor allem in den USA und London ausgeübt wird, von den für die Schweiz systemrelevanten Funktionen losgelöst werden kann, damit als Folge von im Investmentbanking eingegangenen Risiken die für die schweizerische Volkswirtschaft systemrelevanten Funktionen nicht mitgerissen werden.</p>
    • Investmentbanking von systemrelevanten Funktionen loslösen

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