Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Anbieter bei öffentlichen Aufträgen trotz überbewertetem Franken
- ShortId
-
11.3846
- Id
-
20113846
- Updated
-
14.11.2025 07:02
- Language
-
de
- Title
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Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Anbieter bei öffentlichen Aufträgen trotz überbewertetem Franken
- AdditionalIndexing
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15;04;Inlandsproduktion;ausländisches Unternehmen;Submissionswesen;Schweizer Franken;Wettbewerbsfähigkeit;Wechselkurs
- 1
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- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K07060204, Inlandsproduktion
- L05K0703060101, ausländisches Unternehmen
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- L04K11030304, Wechselkurs
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- PriorityCouncil1
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Nationalrat
- Texts
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- <p>1. Die Frankenstärke führt zu einem stärkeren Preiswettbewerb nicht nur für die Exportindustrie, sondern auch für jene inländischen Branchen, welche in Konkurrenz mit ausländischen Anbietern stehen. Das betrifft potenziell auch Anbieter von öffentlichen Aufträgen. Eine erste Analyse zeigt, dass Schweizer Firmen jedoch in den ersten neun Monaten erfolgreich öffentliche Beschaffungsaufträge akquiriert haben. So haben die wichtigsten Vergabestellen des Bundes (BBL, Armasuisse, Astra, SBB, Post, Alptransit, ETH) in den ersten neun Monaten des Jahres 2011 94 Prozent des Gesamtwerts aller Ausschreibungen oberhalb der international vereinbarten Schwellenwerte an Schweizer Firmen vergeben.</p><p>2. Verwerfungen auf den Finanzmärkten muss durch Korrekturen auf diesen Märkten begegnet werden. Dies ist mit der Wechselkursuntergrenze der Nationalbank teilweise geschehen. Darüber hinaus verfolgt der Bund mit der Wachstumspolitik das Ziel, die Rahmenbedingungen für unternehmerische Leistungen ständig zu verbessern. Davon profitieren auch inländische Anbieter öffentlicher Ausschreibungen. </p><p>3. Der Bund hält sich an die Verpflichtungen, die er gegenüber andern Staaten in Verträgen zum öffentlichen Beschaffungswesen eingegangen ist. Nach dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), dem bilateralen Beschaffungsabkommen Schweiz-EU und gewissen Freihandelsabkommen, welche beschaffungsrelevante Bestimmungen enthalten, müssen ab gewissen Schwellenwerten die Ausschreibungen international und nichtdiskriminierend erfolgen. Für Ausschreibungen über dem Schwellenwert - welche auf Bundesebene rund 25 Prozent des Beschaffungsvolumens ausmachen - besteht für die Schweiz kein Spielraum, ihre Firmen zu bevorteilen und die ausländischen Anbieter zu benachteiligen. Unter dem Schwellenwert könnte der Bund aus internationaler Sicht zwar ausländische Anbieterinnen und Anbieter unterschiedlich behandeln, würde aber damit gegen die Zielsetzungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verstossen. Dieses bezweckt den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel und den Wettbewerb unter den Anbietern und Anbieterinnen zu fördern.</p><p>4. Die internationalen Abkommen stellen den diskriminierungsfreien Marktzugang schweizerischer Firmen im Ausland sicher. Der Bundesrat setzt sich gegenüber ausländischen Staaten dafür ein, dass den schweizerischen Anbietern auf den ausländischen Beschaffungsmärkten dieser nichtdiskriminierende Zugang entsprechend den internationalen Beschaffungsabkommen auch tatsächlich gewährt wird. So hat beispielsweise Italien im April 2011 eine die Schweiz diskriminierende Massnahme im öffentlichen Beschaffungswesen aufgehoben, nachdem die Schweiz in Italien und bei der EU-Kommission in Brüssel auf die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Italiens gepocht hat. Der Bundesrat setzt sich auf der multilateralen Ebene zudem mit konkreten Vorschlägen dafür ein, dass den kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang erleichtert wird. </p><p>Der mit den genannten Abkommen erschlossene ausländische Markt (z. B. EU 550 Milliarden Franken, USA 340 Milliarden, Japan 120 Milliarden Franken) ist bedeutend grösser als der schweizerische (rund 6 Milliarden Franken) und deshalb für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in der Schweiz von hoher Relevanz. Diskriminierende Lösungen in der Schweiz würden den nichtdiskriminierenden Zugang Schweizer Anbieter bei öffentlichen Beschaffungen im Ausland gefährden. Die Schweiz könnte nicht mehr glaubwürdig auf die Nichtdiskriminierungsverpflichtungen in den internationalen Abkommen pochen, sollten ihre Anbieter auf Marktzugangsprobleme im Ausland stossen. Weiter dürften Staaten, mit denen die Schweiz vertraglich verbunden ist, im Gegenzug den Marktzugang für Schweizer Unternehmen einschränken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der starke Schweizerfranken ist nicht nur für die Exportwirtschaft ein Problem. Wegen dem starken Franken werden ausländische Anbieter in der Schweiz konkurrenzfähiger, auch bei öffentlichen Ausschreibungen. Es ist nicht verständlich, wenn der Bund Unterstützung für die Wirtschaft anbietet und gleichzeitig die Aufträge, welche für die Sicherung der Arbeitsplätze notwendig wären, ins Ausland vergibt.</p><p>1. Wie beurteilt der Bund die Situation bei öffentlichen Ausschreibungen bezüglich der Preisunterschiede aufgrund des Währungsnachteils für die Schweizer Anbieter?</p><p>2. Wie kann er sicherstellen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen die inländischen Anbieter nicht aufgrund des starken Frankens unter Wettbewerbsnachteilen gegenüber den ausländischen Anbietern leiden?</p><p>3. Welche Möglichkeiten der Bevorzugung der inländischen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen hat der Bund, ohne gegen die bestehenden WTO-Abkommen zu verstossen?</p><p>4. Welche Massnahmen muss er treffen, um die Möglichkeiten innerhalb der bestehenden WTO-Abkommen zugunsten der inländischen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen vollständig auszureizen, wie dies auch die anliegenden Euro-Länder tun?</p>
- Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Anbieter bei öffentlichen Aufträgen trotz überbewertetem Franken
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Frankenstärke führt zu einem stärkeren Preiswettbewerb nicht nur für die Exportindustrie, sondern auch für jene inländischen Branchen, welche in Konkurrenz mit ausländischen Anbietern stehen. Das betrifft potenziell auch Anbieter von öffentlichen Aufträgen. Eine erste Analyse zeigt, dass Schweizer Firmen jedoch in den ersten neun Monaten erfolgreich öffentliche Beschaffungsaufträge akquiriert haben. So haben die wichtigsten Vergabestellen des Bundes (BBL, Armasuisse, Astra, SBB, Post, Alptransit, ETH) in den ersten neun Monaten des Jahres 2011 94 Prozent des Gesamtwerts aller Ausschreibungen oberhalb der international vereinbarten Schwellenwerte an Schweizer Firmen vergeben.</p><p>2. Verwerfungen auf den Finanzmärkten muss durch Korrekturen auf diesen Märkten begegnet werden. Dies ist mit der Wechselkursuntergrenze der Nationalbank teilweise geschehen. Darüber hinaus verfolgt der Bund mit der Wachstumspolitik das Ziel, die Rahmenbedingungen für unternehmerische Leistungen ständig zu verbessern. Davon profitieren auch inländische Anbieter öffentlicher Ausschreibungen. </p><p>3. Der Bund hält sich an die Verpflichtungen, die er gegenüber andern Staaten in Verträgen zum öffentlichen Beschaffungswesen eingegangen ist. Nach dem WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA), dem bilateralen Beschaffungsabkommen Schweiz-EU und gewissen Freihandelsabkommen, welche beschaffungsrelevante Bestimmungen enthalten, müssen ab gewissen Schwellenwerten die Ausschreibungen international und nichtdiskriminierend erfolgen. Für Ausschreibungen über dem Schwellenwert - welche auf Bundesebene rund 25 Prozent des Beschaffungsvolumens ausmachen - besteht für die Schweiz kein Spielraum, ihre Firmen zu bevorteilen und die ausländischen Anbieter zu benachteiligen. Unter dem Schwellenwert könnte der Bund aus internationaler Sicht zwar ausländische Anbieterinnen und Anbieter unterschiedlich behandeln, würde aber damit gegen die Zielsetzungen des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen verstossen. Dieses bezweckt den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel und den Wettbewerb unter den Anbietern und Anbieterinnen zu fördern.</p><p>4. Die internationalen Abkommen stellen den diskriminierungsfreien Marktzugang schweizerischer Firmen im Ausland sicher. Der Bundesrat setzt sich gegenüber ausländischen Staaten dafür ein, dass den schweizerischen Anbietern auf den ausländischen Beschaffungsmärkten dieser nichtdiskriminierende Zugang entsprechend den internationalen Beschaffungsabkommen auch tatsächlich gewährt wird. So hat beispielsweise Italien im April 2011 eine die Schweiz diskriminierende Massnahme im öffentlichen Beschaffungswesen aufgehoben, nachdem die Schweiz in Italien und bei der EU-Kommission in Brüssel auf die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen Italiens gepocht hat. Der Bundesrat setzt sich auf der multilateralen Ebene zudem mit konkreten Vorschlägen dafür ein, dass den kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) der Zugang erleichtert wird. </p><p>Der mit den genannten Abkommen erschlossene ausländische Markt (z. B. EU 550 Milliarden Franken, USA 340 Milliarden, Japan 120 Milliarden Franken) ist bedeutend grösser als der schweizerische (rund 6 Milliarden Franken) und deshalb für das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in der Schweiz von hoher Relevanz. Diskriminierende Lösungen in der Schweiz würden den nichtdiskriminierenden Zugang Schweizer Anbieter bei öffentlichen Beschaffungen im Ausland gefährden. Die Schweiz könnte nicht mehr glaubwürdig auf die Nichtdiskriminierungsverpflichtungen in den internationalen Abkommen pochen, sollten ihre Anbieter auf Marktzugangsprobleme im Ausland stossen. Weiter dürften Staaten, mit denen die Schweiz vertraglich verbunden ist, im Gegenzug den Marktzugang für Schweizer Unternehmen einschränken.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der starke Schweizerfranken ist nicht nur für die Exportwirtschaft ein Problem. Wegen dem starken Franken werden ausländische Anbieter in der Schweiz konkurrenzfähiger, auch bei öffentlichen Ausschreibungen. Es ist nicht verständlich, wenn der Bund Unterstützung für die Wirtschaft anbietet und gleichzeitig die Aufträge, welche für die Sicherung der Arbeitsplätze notwendig wären, ins Ausland vergibt.</p><p>1. Wie beurteilt der Bund die Situation bei öffentlichen Ausschreibungen bezüglich der Preisunterschiede aufgrund des Währungsnachteils für die Schweizer Anbieter?</p><p>2. Wie kann er sicherstellen, dass bei öffentlichen Ausschreibungen die inländischen Anbieter nicht aufgrund des starken Frankens unter Wettbewerbsnachteilen gegenüber den ausländischen Anbietern leiden?</p><p>3. Welche Möglichkeiten der Bevorzugung der inländischen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen hat der Bund, ohne gegen die bestehenden WTO-Abkommen zu verstossen?</p><p>4. Welche Massnahmen muss er treffen, um die Möglichkeiten innerhalb der bestehenden WTO-Abkommen zugunsten der inländischen Anbieter bei öffentlichen Ausschreibungen vollständig auszureizen, wie dies auch die anliegenden Euro-Länder tun?</p>
- Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Anbieter bei öffentlichen Aufträgen trotz überbewertetem Franken
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