Importverbot für Cetacea

ShortId
11.3850
Id
20113850
Updated
28.07.2023 07:54
Language
de
Title
Importverbot für Cetacea
AdditionalIndexing
52;Einfuhrbeschränkung;Meeressäugetier;Freizeitpark;Tierschutz
1
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K1401060104, Meeressäugetier
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L04K01010105, Freizeitpark
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Delfine haben ein grosses Bewegungsbedürfnis und stellen hohe Anforderungen an Wasserqualität. Die im Vergleich zu ihrem natürlichen Lebensraum winzigen Becken können dies den Tieren gar nicht bieten. Zudem sind Delfine mit einem hervorragenden Sonarsystem ausgestattet und sehr geräuschempfindlich. In einem Delfinarium sind sie dauernd massiven und schädlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt, was für sie Dauerstress bedeutet.</p><p>Wissenschaftliche Untersuchungen belegen denn auch, dass ihre Überlebensrate in Gefangenschaft sehr viel geringer ist als in Freiheit. Die Folge davon ist, dass Delfinarien ihre Bestände immer wieder mit Tieren aufstocken müssen, was artenschutzrechtlichen Bemühungen widerspricht.</p><p>Nicht ohne Grund werden seit den Neunzigerjahren in mehr als einem Dutzend europäischer Staaten keine Delfine mehr zur Schau gestellt, u. a. in England - wo die Haltung in sämtlichen 30 Delfinarien aufgegeben wurde, nachdem etwa 300 Tiere verstorben waren - und in Luxemburg; Slowenien und Zypern haben die Gefangenhaltung von Delfinen landesweit verboten.</p><p>In der Schweiz wurde ebenfalls eines der zwei Delfinarien geschlossen, das zweite, Connyland, fährt mit der problematischen Tierhaltung aber unbekümmert weiter, obwohl allein in den letzten drei Jahren sechs Delfine verendet sind.</p><p>Bereits vor 15 Jahren wurde vom Nationalrat die Forderung nach einem Importverbot unterstützt. Neue Entwicklungen und Erkenntnisse haben seither bestätigt, dass Cetacea in Gefangenschaft nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden können und dass ein generelles Importverbot der einzige Weg ist, um dem Schutz derselben gerecht zu werden.</p><p>In der revidierten Tierschutzverordnung sind zudem in Artikel 92 bereits alle Walartigen (Cetacea) als Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege erfasst, für die Bewilligungen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen erteilt werden können. Will man diese Bestimmung in aller Konsequenz umsetzen, erfordert auch dies ganz klar ein Importverbot.</p><p>Die Schweiz kennt schliesslich mit dem Importverbot für Hunde- und Katzenfelle gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung bereits ein Importverbot aus tierschützerischen Gründen. Umso mehr sollte ein solches auch für Cetacea, diese äusserst sensiblen Meerestiere, gelten.</p>
  • <p>Die Haltung von Wildtieren wie Wale und Delfine ist äusserst anspruchsvoll. Laufend werden neue Erkenntnisse dazu gewonnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Tiere angemessen zu halten. Die Tierschutzvorschriften werden nötigenfalls den neuen Erkenntnissen angepasst.</p><p>Für den Bundesrat ist der Schutz von Walen und Delfinen von grosser Bedeutung. So wurden in der neuen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV; SR 455.1) die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung für die Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege verschärft. Ebenso wurden die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren teilweise deutlich angehoben (Anhang 2 TSchV). Auch für die Haltung von Walen und Delfinen wurden die Mindestanforderungen den neuesten Erkenntnissen angepasst und verschärft (Anhang 2 Tabelle 3 TSchV). Aus Sicht des Tierschutzes genügen diese strengen Regelungen. Der Bundesrat wird aber aufmerksam verfolgen, ob die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod von in der Schweiz gehaltenen Delfinen im November 2011 weiteren Handlungsbedarf nahelegen. Auch aus Artenschutzgründen drängt sich kein generelles Importverbot für Wale und Delfine auf. So werden beispielsweise die in der Schweiz gehaltenen Grossen Tümmler (Tursiops truncatus) durch das Cites-Übereinkommen (SR 0.453) erfasst. Dank diesem Übereinkommen ist der Handel mit Walen und Delfinen streng geregelt und kontrolliert. Letztmals wurden im Übrigen in den Jahren 1989 und 1992 Grosse Tümmler in die Schweiz eingeführt. Schliesslich ist anzufügen, dass auch die EU für Wale und Delfine kein generelles Importverbot erlassen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein sofortiges Importverbot für Cetacea (Wale und Delfine) zu erlassen.</p>
  • Importverbot für Cetacea
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Delfine haben ein grosses Bewegungsbedürfnis und stellen hohe Anforderungen an Wasserqualität. Die im Vergleich zu ihrem natürlichen Lebensraum winzigen Becken können dies den Tieren gar nicht bieten. Zudem sind Delfine mit einem hervorragenden Sonarsystem ausgestattet und sehr geräuschempfindlich. In einem Delfinarium sind sie dauernd massiven und schädlichen Lärmeinwirkungen ausgesetzt, was für sie Dauerstress bedeutet.</p><p>Wissenschaftliche Untersuchungen belegen denn auch, dass ihre Überlebensrate in Gefangenschaft sehr viel geringer ist als in Freiheit. Die Folge davon ist, dass Delfinarien ihre Bestände immer wieder mit Tieren aufstocken müssen, was artenschutzrechtlichen Bemühungen widerspricht.</p><p>Nicht ohne Grund werden seit den Neunzigerjahren in mehr als einem Dutzend europäischer Staaten keine Delfine mehr zur Schau gestellt, u. a. in England - wo die Haltung in sämtlichen 30 Delfinarien aufgegeben wurde, nachdem etwa 300 Tiere verstorben waren - und in Luxemburg; Slowenien und Zypern haben die Gefangenhaltung von Delfinen landesweit verboten.</p><p>In der Schweiz wurde ebenfalls eines der zwei Delfinarien geschlossen, das zweite, Connyland, fährt mit der problematischen Tierhaltung aber unbekümmert weiter, obwohl allein in den letzten drei Jahren sechs Delfine verendet sind.</p><p>Bereits vor 15 Jahren wurde vom Nationalrat die Forderung nach einem Importverbot unterstützt. Neue Entwicklungen und Erkenntnisse haben seither bestätigt, dass Cetacea in Gefangenschaft nicht art- und verhaltensgerecht gehalten werden können und dass ein generelles Importverbot der einzige Weg ist, um dem Schutz derselben gerecht zu werden.</p><p>In der revidierten Tierschutzverordnung sind zudem in Artikel 92 bereits alle Walartigen (Cetacea) als Wildtiere mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege erfasst, für die Bewilligungen nur unter ganz besonderen Voraussetzungen erteilt werden können. Will man diese Bestimmung in aller Konsequenz umsetzen, erfordert auch dies ganz klar ein Importverbot.</p><p>Die Schweiz kennt schliesslich mit dem Importverbot für Hunde- und Katzenfelle gemäss neuer Tierschutzgesetzgebung bereits ein Importverbot aus tierschützerischen Gründen. Umso mehr sollte ein solches auch für Cetacea, diese äusserst sensiblen Meerestiere, gelten.</p>
    • <p>Die Haltung von Wildtieren wie Wale und Delfine ist äusserst anspruchsvoll. Laufend werden neue Erkenntnisse dazu gewonnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese Tiere angemessen zu halten. Die Tierschutzvorschriften werden nötigenfalls den neuen Erkenntnissen angepasst.</p><p>Für den Bundesrat ist der Schutz von Walen und Delfinen von grosser Bedeutung. So wurden in der neuen Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (TSchV; SR 455.1) die Voraussetzungen zur Erteilung einer Bewilligung für die Haltung von Wildtieren mit besonderen Ansprüchen an Haltung und Pflege verschärft. Ebenso wurden die Mindestanforderungen für die Haltung von Wildtieren teilweise deutlich angehoben (Anhang 2 TSchV). Auch für die Haltung von Walen und Delfinen wurden die Mindestanforderungen den neuesten Erkenntnissen angepasst und verschärft (Anhang 2 Tabelle 3 TSchV). Aus Sicht des Tierschutzes genügen diese strengen Regelungen. Der Bundesrat wird aber aufmerksam verfolgen, ob die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Tod von in der Schweiz gehaltenen Delfinen im November 2011 weiteren Handlungsbedarf nahelegen. Auch aus Artenschutzgründen drängt sich kein generelles Importverbot für Wale und Delfine auf. So werden beispielsweise die in der Schweiz gehaltenen Grossen Tümmler (Tursiops truncatus) durch das Cites-Übereinkommen (SR 0.453) erfasst. Dank diesem Übereinkommen ist der Handel mit Walen und Delfinen streng geregelt und kontrolliert. Letztmals wurden im Übrigen in den Jahren 1989 und 1992 Grosse Tümmler in die Schweiz eingeführt. Schliesslich ist anzufügen, dass auch die EU für Wale und Delfine kein generelles Importverbot erlassen hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, ein sofortiges Importverbot für Cetacea (Wale und Delfine) zu erlassen.</p>
    • Importverbot für Cetacea

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