Frankenstärke. Unterstützung für grenznahes Gewerbe

ShortId
11.3855
Id
20113855
Updated
28.07.2023 13:38
Language
de
Title
Frankenstärke. Unterstützung für grenznahes Gewerbe
AdditionalIndexing
15;finanzieller Verlust;Gewerbebetrieb;wirtschaftliche Stützung;regionale Beihilfe;Schweizer Franken;Wechselkurs;Grenzgebiet
1
  • L05K0704030103, Grenzgebiet
  • L05K0703060202, Gewerbebetrieb
  • L06K070302010205, finanzieller Verlust
  • L04K07040101, wirtschaftliche Stützung
  • L05K0704010108, regionale Beihilfe
  • L06K110302010301, Schweizer Franken
  • L04K11030304, Wechselkurs
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es ist unbestritten, dass unter dem massiv überbewerteten Franken Teile der Exportwirtschaft leiden und viele Betriebe unverschuldet in Existenznöte geraten. Das gilt aber auch für viele in Grenznähe liegende Gewerbebetriebe, die nicht im Export tätig sind, denen aber der massive Abfluss von Kaufkraft über die Grenze enorme Umsatz- und Ertragseinbussen verursacht. Sie sind genauso unschuldige Opfer der Währungsentwicklung wie die exportorientierten Branchen und haben daher genauso Anrecht auf allfällige staatliche Unterstützung. Für die Definition der Grenznähe kann auf Bestimmungen in bereits existierenden Gesetzen zurückgegriffen werden (z. B. Regelungen über den "kleinen Grenzverkehr" oder die Autobahnvignette oder Personenkontrollen durch die Grenzwachtorgane).</p>
  • <p>Der Bundesrat hat einen Entscheid über allfällige weitere Massnahmen zurückgestellt. Es ist daher verfrüht, über Massnahmen zu sprechen. Durch die Festlegung des Mindestkurses von Fr. 1.20 pro Euro konnte die Schweizerische Nationalbank die Situation entschärfen. </p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation der grenznahen Gebiete bewusst. Man muss allerdings beachten, dass sich die meisten grossen Bevölkerungszentren der Schweiz unmittelbar an der Grenze (Basel, Genf) oder relativ nahe zur Grenze (Zürich, Lausanne) befinden. Hinzu kommt je nach Produktgruppe die gewachsene Bedeutung des Internethandels, der auf gesamtschweizerischer Ebene Druck auf die Betriebe ausübt. </p><p>Bei der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für "grenznahe Betriebe mit nachweislich massiven Ertragseinbussen" würde man vor erheblichen Abgrenzungsproblemen stehen. So können zum Beispiel kleine Unterschiede bei der Entfernung zur Grenze oder geringe Differenzen bei den Umsatzeinbussen darüber entscheiden, ob ein Betrieb Anspruch auf Unterstützung hat oder nicht. Zudem bestünde bei derartigen Massnahmen die Gefahr, dass sie lediglich der Strukturerhaltung dienen und zu Marktverzerrungen zugunsten von wettbewerbsschwachen Betrieben führen.</p><p>Die aktuelle Situation rechtfertigt derzeit keine speziell auf grenznahe Regionen ausgerichteten Massnahmen. Der Bundesrat wird aber bei zukünftigen Lageeinschätzungen die Situation der grenznahen Gebiete berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat sieht im Massnahmenpaket 2 zur Bekämpfung der negativen Folgen der Frankenstärke Unterstützungsmassnahmen für die in den Grenzregionen tätigen Gewerbebetriebe vor, die wegen der Währungsentwicklung nachweislich massive Ertragseinbussen zu erleiden haben.</p>
  • Frankenstärke. Unterstützung für grenznahes Gewerbe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist unbestritten, dass unter dem massiv überbewerteten Franken Teile der Exportwirtschaft leiden und viele Betriebe unverschuldet in Existenznöte geraten. Das gilt aber auch für viele in Grenznähe liegende Gewerbebetriebe, die nicht im Export tätig sind, denen aber der massive Abfluss von Kaufkraft über die Grenze enorme Umsatz- und Ertragseinbussen verursacht. Sie sind genauso unschuldige Opfer der Währungsentwicklung wie die exportorientierten Branchen und haben daher genauso Anrecht auf allfällige staatliche Unterstützung. Für die Definition der Grenznähe kann auf Bestimmungen in bereits existierenden Gesetzen zurückgegriffen werden (z. B. Regelungen über den "kleinen Grenzverkehr" oder die Autobahnvignette oder Personenkontrollen durch die Grenzwachtorgane).</p>
    • <p>Der Bundesrat hat einen Entscheid über allfällige weitere Massnahmen zurückgestellt. Es ist daher verfrüht, über Massnahmen zu sprechen. Durch die Festlegung des Mindestkurses von Fr. 1.20 pro Euro konnte die Schweizerische Nationalbank die Situation entschärfen. </p><p>Der Bundesrat ist sich der schwierigen Situation der grenznahen Gebiete bewusst. Man muss allerdings beachten, dass sich die meisten grossen Bevölkerungszentren der Schweiz unmittelbar an der Grenze (Basel, Genf) oder relativ nahe zur Grenze (Zürich, Lausanne) befinden. Hinzu kommt je nach Produktgruppe die gewachsene Bedeutung des Internethandels, der auf gesamtschweizerischer Ebene Druck auf die Betriebe ausübt. </p><p>Bei der Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen für "grenznahe Betriebe mit nachweislich massiven Ertragseinbussen" würde man vor erheblichen Abgrenzungsproblemen stehen. So können zum Beispiel kleine Unterschiede bei der Entfernung zur Grenze oder geringe Differenzen bei den Umsatzeinbussen darüber entscheiden, ob ein Betrieb Anspruch auf Unterstützung hat oder nicht. Zudem bestünde bei derartigen Massnahmen die Gefahr, dass sie lediglich der Strukturerhaltung dienen und zu Marktverzerrungen zugunsten von wettbewerbsschwachen Betrieben führen.</p><p>Die aktuelle Situation rechtfertigt derzeit keine speziell auf grenznahe Regionen ausgerichteten Massnahmen. Der Bundesrat wird aber bei zukünftigen Lageeinschätzungen die Situation der grenznahen Gebiete berücksichtigen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat sieht im Massnahmenpaket 2 zur Bekämpfung der negativen Folgen der Frankenstärke Unterstützungsmassnahmen für die in den Grenzregionen tätigen Gewerbebetriebe vor, die wegen der Währungsentwicklung nachweislich massive Ertragseinbussen zu erleiden haben.</p>
    • Frankenstärke. Unterstützung für grenznahes Gewerbe

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