Massnahmen gegen Hooliganismus und Ausschreitungen im Sport
- ShortId
-
11.3872
- Id
-
20113872
- Updated
-
27.07.2023 19:51
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen gegen Hooliganismus und Ausschreitungen im Sport
- AdditionalIndexing
-
28;12;Sportanlass;Kontrolle;Sport;Strafe;Gewalt
- 1
-
- L04K01010207, Gewalt
- L04K01010102, Sport
- L05K0101010208, Sportanlass
- L03K050101, Strafe
- L04K08020313, Kontrolle
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Aufgrund der herrschenden Gewaltproblematik verliert der Sport an Image im Bereich seiner Erziehungs- und Bildungsfunktion. Die grosse Anzahl an Vorkommnissen und die erhöhte Gewaltbereitschaft in der Fanszene erfordern ein spezielles Augenmerk des Bundes. Hooligans und Krawallmacher müssen früh erkannt und bestraft werden. Die Sportverbände haben sich klar und unmissverständlich gegen die Imageschädiger des Sports zu stellen und das Notwendige zu unternehmen, damit auch künftig Spiele im Fussball und Eishockey geordnet durchgeführt werden können.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, wie schwer das Phänomen der Gewalt an Sportveranstaltungen wiegt. Er wird dazu einen Bericht vorlegen, der sich nicht nur auf die Prüfung der im Postulat geforderten Massnahmen beschränkt, sondern insbesondere auch die Auswirkungen der laufenden Revision des Konkordats vom 15. November 2007 über die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen sowie das Ergebnis des zukünftigen Berichts in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045, "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen", vom 3. März 2010 berücksichtigt.</p><p>Zu erwähnen ist, dass der Bund nach den Artikeln 18 Absatz 2 und 32 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung Finanzhilfen an den Dachverband der Schweizer Sportverbände oder andere Sportorganisationen und Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen von deren Anstrengungen zugunsten des sicheren Sports abhängig machen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Nach der Aussetzung des runden Tisches gegen Gewalt rund um Sportveranstaltungen wird der Bundesrat beauftragt, insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. Erhöhung des Strafmasses für Gewaltdelikte und deutliche Beschleunigung der in diesem Zusammenhang zu führenden Strafverfahren;</p><p>2. Einrichtung eines flächendeckenden Überwachungssystems in und rund um die Stadien durch die zuständigen Sportverbände oder Sportvereine namentlich in den Bereichen Fussball und Eishockey;</p><p>3. Ausweispflicht für Zuschauerinnen und Zuschauer in den Stadien;</p><p>4. Verknüpfung der Einhaltung der Bedingungen gemäss den Ziffern 2 und 3 mit der finanziellen Unterstützung des Bundes im Rahmen der Verbandsförderung.</p>
- Massnahmen gegen Hooliganismus und Ausschreitungen im Sport
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Aufgrund der herrschenden Gewaltproblematik verliert der Sport an Image im Bereich seiner Erziehungs- und Bildungsfunktion. Die grosse Anzahl an Vorkommnissen und die erhöhte Gewaltbereitschaft in der Fanszene erfordern ein spezielles Augenmerk des Bundes. Hooligans und Krawallmacher müssen früh erkannt und bestraft werden. Die Sportverbände haben sich klar und unmissverständlich gegen die Imageschädiger des Sports zu stellen und das Notwendige zu unternehmen, damit auch künftig Spiele im Fussball und Eishockey geordnet durchgeführt werden können.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, wie schwer das Phänomen der Gewalt an Sportveranstaltungen wiegt. Er wird dazu einen Bericht vorlegen, der sich nicht nur auf die Prüfung der im Postulat geforderten Massnahmen beschränkt, sondern insbesondere auch die Auswirkungen der laufenden Revision des Konkordats vom 15. November 2007 über die Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen sowie das Ergebnis des zukünftigen Berichts in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045, "Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen", vom 3. März 2010 berücksichtigt.</p><p>Zu erwähnen ist, dass der Bund nach den Artikeln 18 Absatz 2 und 32 Absatz 1 Buchstabe d des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2011 über die Förderung von Sport und Bewegung Finanzhilfen an den Dachverband der Schweizer Sportverbände oder andere Sportorganisationen und Trägerschaften sportlicher Veranstaltungen von deren Anstrengungen zugunsten des sicheren Sports abhängig machen kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Nach der Aussetzung des runden Tisches gegen Gewalt rund um Sportveranstaltungen wird der Bundesrat beauftragt, insbesondere folgende Massnahmen zu prüfen:</p><p>1. Erhöhung des Strafmasses für Gewaltdelikte und deutliche Beschleunigung der in diesem Zusammenhang zu führenden Strafverfahren;</p><p>2. Einrichtung eines flächendeckenden Überwachungssystems in und rund um die Stadien durch die zuständigen Sportverbände oder Sportvereine namentlich in den Bereichen Fussball und Eishockey;</p><p>3. Ausweispflicht für Zuschauerinnen und Zuschauer in den Stadien;</p><p>4. Verknüpfung der Einhaltung der Bedingungen gemäss den Ziffern 2 und 3 mit der finanziellen Unterstützung des Bundes im Rahmen der Verbandsförderung.</p>
- Massnahmen gegen Hooliganismus und Ausschreitungen im Sport
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