Flächendeckendes E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bis 2015

ShortId
11.3879
Id
20113879
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Flächendeckendes E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bis 2015
AdditionalIndexing
04
1
  • L04K08010301, Parlamentswahl
  • L04K05060103, Auslandschweizer/in
  • L04K08010104, erleichterte Stimmabgabe
  • L04K08020329, politische Mitbestimmung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Auslandschweizerpolitik vom 18. Juni 2010 festhält, wird den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte durch eine elektronische Stimmabgabe (E-Voting) "entscheidend erleichtert". Schon in seinem Bericht über die Pilotprojekte zum Vote électronique vom 31. Mai 2006 sprach sich der Bundesrat für die etappenweise Einführung des E-Votings aus. 2007 verankerten die eidgenössischen Räte dieses Vorhaben im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) und schrieben den Kantonen in Artikel 5b vor, die Stimmregister für Auslandschweizer zentral zu führen oder zumindest kantonsweit zu harmonisieren, elektronisch zu führen und die Daten regelmässig elektronisch an ein zentral geführtes Stimmregister für Auslandschweizer weiterzugeben. Die Kantone hatten bis 2009 Zeit, diese bundesgesetzliche Vorschrift umzusetzen. Inzwischen haben grundsätzlich rund 50 000 von rund 130 000 immatrikulierten Auslandschweizerinnen und -schweizern in 13 Kantonen die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben (Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg, Genf). Effektiv zur Verfügung steht diese Möglichkeit anlässlich der eidgenössischen Wahlen 2011 aber bloss in vier Kantonen (Aargau, Basel-Stadt, Graubünden, St. Gallen). Dies ist höchst unbefriedigend. Zwar strebt der aus Bundeskanzlei und Kantonen gebildete Steuerungsausschuss laut "Strategischer Planung Vote électronique" vom 18. März 2011 an, dass die Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bis zu den Nationalratswahlen 2015 elektronisch wählen kann. In die gleiche Richtung weist die Motion 11.3203. Die Erfahrung zeigt freilich, dass unverbindliche Planungen nicht genügen. Vielmehr ist zur Zielerreichung (wie bei der Harmonisierung der föderalistisch geführten Stimmregister) eine bundesgesetzliche Grundlage unverzichtbar - dies auch mit Blick auf das Ziel, die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe spätestens ab 2019 sämtlichen Stimmberechtigten zur Verfügung zu stellen, d. h. auch jenen mit Wohnsitz in der Schweiz.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich mehrmals für die etappenweise Einführung von Vote électronique ausgesprochen. Er hat dabei vier Phasen identifiziert:</p><p>1. elektronische Stimmabgabe bei Volksabstimmungen;</p><p>2. elektronische Stimmabgabe bei Wahlen;</p><p>3. elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen (E-Collecting);</p><p>4. elektronische Unterzeichnung von Wahlvorschlägen.</p><p>Seit 2004 werden in 13 Kantonen erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei Volksabstimmungen durchgeführt. Bei den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 wurde Vote électronique erstmals auch bei Wahlen auf Bundesebene eingesetzt. Dieser Schritt bedeutet den Übergang in die zweite der vier Projektphasen. Es gilt jedoch festzuhalten, dass die Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Volksabstimmungen (Phase 1) noch nicht abgeschlossen ist. Zurzeit werden Auslandschweizer Stimmberechtigte priorisiert behandelt, weil sie aufgrund der häufigen Probleme bei der postalischen Zustellung des Stimmmaterials oftmals an der Ausübung ihres Stimmrechts gehindert werden. Dies entspricht auch einer Empfehlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Nachgang zur Beobachtung der Nationalratswahlen 2007. Der Bund überlässt es den Kantonen, ob und wann sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen, denn sie sind für die Organisation und Durchführung auch der eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zuständig (vgl. z. B. Art. 10 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) und tragen die Kosten für die Einführung von Vote électronique. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich dieser Ansatz bewährt hat. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeskanzlei und den Kantonen einerseits und den Kantonen untereinander andererseits funktioniert sehr gut; mit dem Projekt Vote électronique haben die Kantone neue Wege des Föderalismus beschritten. Der Projektstand variiert jedoch stark von Kanton zu Kanton, und auch die Erwartungshaltungen der Kantone gegenüber dem Projekt sind sehr unterschiedlich. Ein Zwang seitens des Bundes zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe, wie ihn die Motion verlangt, würde den gewählten partnerschaftlichen Ansatz zunichtemachen. Ausserdem legt die verschiedenartige Ausgestaltung der politischen Rechte in den einzelnen Kantonen eine Realisierung auf freiwilliger Basis und zu einem von den Kantonen selber bestimmten Zeitpunkt nahe. Die Einführung der neuen Technologie ist komplex; sie setzt ein sorgfältiges und auf die kantonalen Bedürfnisse abgestimmtes Vorgehen voraus. Eine überstürzte Einführung von Vote électronique gegen den Willen einzelner oder mehrerer Kantone dürfte dem Projekt mehr schaden als nützen. Selbstverständlich bleibt es aber weiterhin erklärtes Ziel des Bundes, dass bis zu den Wahlen 2015 eine grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben kann. Langfristig sollen alle Schweizer Stimmberechtigten von diesem dritten Stimmkanal profitieren können. Die Bundeskanzlei wird ihre koordinierende Rolle auch künftig wahrnehmen, um dieses Ziel gemeinsam mit den Kantonen zu erreichen. Deshalb hat sie im Frühjahr 2011 eine "Strategische Planung Vote électronique" (Roadmap) erarbeitet. Diese identifiziert fünf Handlungsfelder im Bereich Vote électronique und enthält entsprechende Massnahmen mit einem Zeitplan. Die Roadmap wurde in der Staatsschreiberkonferenz (SSK) vom 14./15. April 2011 zur Kenntnis genommen und befindet sich zurzeit in Umsetzung. So wurde insbesondere ein Steuerungsausschuss unter der Leitung der Bundeskanzlerin mit Vertretern aus Bund (BK, BJ und ISB) und Kantonen (fünf Mitglieder der SSK) eingesetzt. Ziel dieses neuen Gremiums ist die weitere Verstärkung des partnerschaftlichen Ansatzes beim künftigen Ausbau von Vote électronique zwischen Bund und Kantonen. 2012/13 soll zudem der dritte Bericht zu Vote électronique erarbeitet werden. In diesem Bericht werden auch die Anliegen der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse zum Thema wie z. B. die Interpellationen Recordon 10.3251, "Elektronische Stimmabgabe. Gefahren für die Demokratie", und Baettig 09.3573, "Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings", aufgenommen. Parallel zum Bericht soll eine Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a ff.) vorgenommen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen 2015 im Rahmen einer föderalistischen Lösung allen berechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.</p>
  • Flächendeckendes E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bis 2015
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Auslandschweizerpolitik vom 18. Juni 2010 festhält, wird den Auslandschweizerinnen und -schweizern die Ausübung ihrer politischen Rechte durch eine elektronische Stimmabgabe (E-Voting) "entscheidend erleichtert". Schon in seinem Bericht über die Pilotprojekte zum Vote électronique vom 31. Mai 2006 sprach sich der Bundesrat für die etappenweise Einführung des E-Votings aus. 2007 verankerten die eidgenössischen Räte dieses Vorhaben im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer (SR 161.5) und schrieben den Kantonen in Artikel 5b vor, die Stimmregister für Auslandschweizer zentral zu führen oder zumindest kantonsweit zu harmonisieren, elektronisch zu führen und die Daten regelmässig elektronisch an ein zentral geführtes Stimmregister für Auslandschweizer weiterzugeben. Die Kantone hatten bis 2009 Zeit, diese bundesgesetzliche Vorschrift umzusetzen. Inzwischen haben grundsätzlich rund 50 000 von rund 130 000 immatrikulierten Auslandschweizerinnen und -schweizern in 13 Kantonen die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben (Zürich, Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Schaffhausen, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Neuenburg, Genf). Effektiv zur Verfügung steht diese Möglichkeit anlässlich der eidgenössischen Wahlen 2011 aber bloss in vier Kantonen (Aargau, Basel-Stadt, Graubünden, St. Gallen). Dies ist höchst unbefriedigend. Zwar strebt der aus Bundeskanzlei und Kantonen gebildete Steuerungsausschuss laut "Strategischer Planung Vote électronique" vom 18. März 2011 an, dass die Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bis zu den Nationalratswahlen 2015 elektronisch wählen kann. In die gleiche Richtung weist die Motion 11.3203. Die Erfahrung zeigt freilich, dass unverbindliche Planungen nicht genügen. Vielmehr ist zur Zielerreichung (wie bei der Harmonisierung der föderalistisch geführten Stimmregister) eine bundesgesetzliche Grundlage unverzichtbar - dies auch mit Blick auf das Ziel, die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe spätestens ab 2019 sämtlichen Stimmberechtigten zur Verfügung zu stellen, d. h. auch jenen mit Wohnsitz in der Schweiz.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich mehrmals für die etappenweise Einführung von Vote électronique ausgesprochen. Er hat dabei vier Phasen identifiziert:</p><p>1. elektronische Stimmabgabe bei Volksabstimmungen;</p><p>2. elektronische Stimmabgabe bei Wahlen;</p><p>3. elektronische Unterzeichnung von Referenden und Initiativen (E-Collecting);</p><p>4. elektronische Unterzeichnung von Wahlvorschlägen.</p><p>Seit 2004 werden in 13 Kantonen erfolgreich Versuche mit der elektronischen Stimmabgabe bei Volksabstimmungen durchgeführt. Bei den Nationalratswahlen vom 23. Oktober 2011 wurde Vote électronique erstmals auch bei Wahlen auf Bundesebene eingesetzt. Dieser Schritt bedeutet den Übergang in die zweite der vier Projektphasen. Es gilt jedoch festzuhalten, dass die Einführung der elektronischen Stimmabgabe bei Volksabstimmungen (Phase 1) noch nicht abgeschlossen ist. Zurzeit werden Auslandschweizer Stimmberechtigte priorisiert behandelt, weil sie aufgrund der häufigen Probleme bei der postalischen Zustellung des Stimmmaterials oftmals an der Ausübung ihres Stimmrechts gehindert werden. Dies entspricht auch einer Empfehlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa im Nachgang zur Beobachtung der Nationalratswahlen 2007. Der Bund überlässt es den Kantonen, ob und wann sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen, denn sie sind für die Organisation und Durchführung auch der eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen zuständig (vgl. z. B. Art. 10 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte) und tragen die Kosten für die Einführung von Vote électronique. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich dieser Ansatz bewährt hat. Die Zusammenarbeit zwischen der Bundeskanzlei und den Kantonen einerseits und den Kantonen untereinander andererseits funktioniert sehr gut; mit dem Projekt Vote électronique haben die Kantone neue Wege des Föderalismus beschritten. Der Projektstand variiert jedoch stark von Kanton zu Kanton, und auch die Erwartungshaltungen der Kantone gegenüber dem Projekt sind sehr unterschiedlich. Ein Zwang seitens des Bundes zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe, wie ihn die Motion verlangt, würde den gewählten partnerschaftlichen Ansatz zunichtemachen. Ausserdem legt die verschiedenartige Ausgestaltung der politischen Rechte in den einzelnen Kantonen eine Realisierung auf freiwilliger Basis und zu einem von den Kantonen selber bestimmten Zeitpunkt nahe. Die Einführung der neuen Technologie ist komplex; sie setzt ein sorgfältiges und auf die kantonalen Bedürfnisse abgestimmtes Vorgehen voraus. Eine überstürzte Einführung von Vote électronique gegen den Willen einzelner oder mehrerer Kantone dürfte dem Projekt mehr schaden als nützen. Selbstverständlich bleibt es aber weiterhin erklärtes Ziel des Bundes, dass bis zu den Wahlen 2015 eine grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten ihre Stimme elektronisch abgeben kann. Langfristig sollen alle Schweizer Stimmberechtigten von diesem dritten Stimmkanal profitieren können. Die Bundeskanzlei wird ihre koordinierende Rolle auch künftig wahrnehmen, um dieses Ziel gemeinsam mit den Kantonen zu erreichen. Deshalb hat sie im Frühjahr 2011 eine "Strategische Planung Vote électronique" (Roadmap) erarbeitet. Diese identifiziert fünf Handlungsfelder im Bereich Vote électronique und enthält entsprechende Massnahmen mit einem Zeitplan. Die Roadmap wurde in der Staatsschreiberkonferenz (SSK) vom 14./15. April 2011 zur Kenntnis genommen und befindet sich zurzeit in Umsetzung. So wurde insbesondere ein Steuerungsausschuss unter der Leitung der Bundeskanzlerin mit Vertretern aus Bund (BK, BJ und ISB) und Kantonen (fünf Mitglieder der SSK) eingesetzt. Ziel dieses neuen Gremiums ist die weitere Verstärkung des partnerschaftlichen Ansatzes beim künftigen Ausbau von Vote électronique zwischen Bund und Kantonen. 2012/13 soll zudem der dritte Bericht zu Vote électronique erarbeitet werden. In diesem Bericht werden auch die Anliegen der verschiedenen parlamentarischen Vorstösse zum Thema wie z. B. die Interpellationen Recordon 10.3251, "Elektronische Stimmabgabe. Gefahren für die Demokratie", und Baettig 09.3573, "Rechtmässigkeit und Vertrauenswürdigkeit der brieflichen Stimmabgabe und des E-Votings", aufgenommen. Parallel zum Bericht soll eine Anpassung der Verordnung über die politischen Rechte (Art. 27a ff.) vorgenommen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone gesetzlich zu verpflichten, bis zu den eidgenössischen Wahlen 2015 im Rahmen einer föderalistischen Lösung allen berechtigten Auslandschweizerinnen und -schweizern die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) anzubieten.</p>
    • Flächendeckendes E-Voting für Auslandschweizerinnen und -schweizer bis 2015

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