Zulassungsstopp für die Eröffnung von Arztpraxen. Auswirkungen auf die Kantone

ShortId
11.3892
Id
20113892
Updated
28.07.2023 12:03
Language
de
Title
Zulassungsstopp für die Eröffnung von Arztpraxen. Auswirkungen auf die Kantone
AdditionalIndexing
2841;ländliches Gebiet;ärztliche Versorgung;Randregion;Moratorium;Krankenkassenprämie;Prognose;Unternehmensgründung;Arzt/Ärztin;Aufhebung einer Bestimmung;Genf (Kanton);Kosten des Gesundheitswesens;Waadt;Zulassungsbeschränkung
1
  • L04K01050402, Arzt/Ärztin
  • L04K13030118, Zulassungsbeschränkung
  • L06K070304020402, Unternehmensgründung
  • L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
  • L05K0105051104, ärztliche Versorgung
  • L04K08020318, Moratorium
  • L05K1602010701, Prognose
  • L05K0704030107, ländliches Gebiet
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K01050501, Kosten des Gesundheitswesens
  • L05K0104010903, Krankenkassenprämie
  • L05K0301010106, Genf (Kanton)
  • L05K0301010120, Waadt
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Auslaufen des Zulassungsstopps für die Eröffnung von Arztpraxen Ende 2011 könnte dazu führen, dass es eine Flut von neuen Arztpraxen gibt, was einen Anstieg der Gesundheitskosten mit sich brächte und verheerende Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien erwarten liesse.</p><p>Zudem muss die Frage behandelt werden, welchen Handlungsspielraum die Kantone dabei haben, denn die Zunahme der Arztpraxen, wie sie in Regionen wie Genf oder der Waadt zu befürchten ist, könnte massive Folgen für die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien haben.</p><p>Es ist dringend nötig, dass Lösungen gefunden werden, mit denen eine gute Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der ganzen Schweiz sichergestellt wird und mit denen erreicht werden kann, dass sich die ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz arbeiten möchten, nicht nur in Genf, Basel oder Lugano, sondern auch in ländlichen Gebieten niederlassen.</p>
  • <p>Die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung wurde als zeitlich befristete Massnahme eingeführt, später aber mehrmals verlängert. Ende 2011 läuft die Bedürfnisklausel aus. Diese temporäre Massnahme hätte durch einerseits wirksamere und andererseits nachhaltigere Bestimmungen abgelöst werden sollen. In seiner Antwort vom 13. Mai 2009 auf die parlamentarische Initiative 09.400, "Krankenversicherung. Übergangslösung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer", hat sich der Bundesrat bereit erklärt, dem Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zu folgen, weil die Umsetzung der Vorlagen zur Vertragsfreiheit (04.032), zur Kostenbeteiligung (04.034) und zu Managed Care (04.062) noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Das Ende der Geltungsdauer der Bedürfnisklausel steht erneut kurz bevor, doch hat in der Zwischenzeit die gesetzliche Situation geändert. Die Vorlage zur Vertragsfreiheit wurde vom Parlament abgelehnt, hingegen wurde die Managed-Care-Vorlage, die die Thematik der Kostenbeteiligung aufnimmt, in der Herbstsession 2011 von beiden Kammern angenommen. Zudem ist zu betonen, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 6. Mai 2011 explizit entschieden hat, die Zulassungsbeschränkung nicht noch einmal zu verlängern.</p><p>1./3. Der Bundesrat kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob sich die Anzahl Arztpraxen 2012 erhöhen wird. Die Kantone haben die Zulassungsbeschränkung bislang nicht in gleicher Weise umgesetzt. Die Aufhebung des Zulassungsstopps wird deshalb nicht in allen Regionen dieselbe Wirkung haben, was übrigens auch eine Schätzung der Prämienentwicklung verunmöglicht. Ausserdem unterschied die Zulassungsbeschränkung verschiedene Kategorien von Leistungserbringern, enthielt jedoch keine Bestimmung über die geografische Verteilung der Arztpraxen. Das Auslaufen der Bedürfnisklausel kann dazu führen, dass neue Arztpraxen eröffnet werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in einzelnen Kantonen der Wegfall des Zulassungsstopps zu unerwünschten Entwicklungen führen kann. Er sieht folgende Ansätze, dem entgegenzusteuern: Zum einen ist es nach Artikel 46 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) Aufgabe der Tarifpartner, Preise und Tarife vertraglich zu vereinbaren. Sie können somit die Vergütung der Leistungserbringer so festlegen oder anpassen, dass negative Anreize vermieden werden. Durch eine Änderung der Tarife und Preise könnte das Angebot an Leistungserbringern in einigen Bereichen abnehmen und bewirken, dass im Zuge dessen auch die Nachfrage entsprechend zurückgeht. Zum anderen geht der Bundesrat davon aus, dass die Managed-Care-Vorlage für die Leistungserbringer ein Anreiz sein wird, integrierte Versorgungsnetze zu bilden. Die Nachfrage wird einfacher kontrollierbar insbesondere mittels Gatekeeping und einer besseren Steuerung der Behandlungen, welche ihrerseits qualitativ besser und dank der Budgetmitverantwortung effektiver werden. Die Ressourcen können so besser kontrolliert werden. Generell ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Leistungserbringer gestützt auf die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit in ihren Leistungen auf das Mass beschränken müssen, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist, und dass die Versicherer die Einhaltung dieses Grundsatzes im Rahmen der Rechnungskontrolle und der Wirtschaftlichkeitsprüfung verifizieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Da der Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte Ende 2011 ausläuft, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Geht er davon aus, dass ab 2012 extrem viele neue Arztpraxen eröffnet werden?</p><p>2. Wenn ja, geht er davon aus, dass diese neuen Arztpraxen sowohl in den grossen Städten als auch ausserhalb der städtischen Zentren, also auf dem Land, eröffnet werden? Und wenn er nicht davon ausgeht: Welche Mittel sieht er vor, um dies zu erreichen?</p><p>3. Welche Auswirkungen wird das Ende des Zulassungsstopps auf die Krankenkassenprämien in den grossen Kantonen der französischen Schweiz haben, namentlich in den Kantonen Genf und Waadt?</p>
  • Zulassungsstopp für die Eröffnung von Arztpraxen. Auswirkungen auf die Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Auslaufen des Zulassungsstopps für die Eröffnung von Arztpraxen Ende 2011 könnte dazu führen, dass es eine Flut von neuen Arztpraxen gibt, was einen Anstieg der Gesundheitskosten mit sich brächte und verheerende Auswirkungen auf die Krankenkassenprämien erwarten liesse.</p><p>Zudem muss die Frage behandelt werden, welchen Handlungsspielraum die Kantone dabei haben, denn die Zunahme der Arztpraxen, wie sie in Regionen wie Genf oder der Waadt zu befürchten ist, könnte massive Folgen für die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien haben.</p><p>Es ist dringend nötig, dass Lösungen gefunden werden, mit denen eine gute Verteilung der Ärztinnen und Ärzte in der ganzen Schweiz sichergestellt wird und mit denen erreicht werden kann, dass sich die ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die in der Schweiz arbeiten möchten, nicht nur in Genf, Basel oder Lugano, sondern auch in ländlichen Gebieten niederlassen.</p>
    • <p>Die Einschränkung der Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung wurde als zeitlich befristete Massnahme eingeführt, später aber mehrmals verlängert. Ende 2011 läuft die Bedürfnisklausel aus. Diese temporäre Massnahme hätte durch einerseits wirksamere und andererseits nachhaltigere Bestimmungen abgelöst werden sollen. In seiner Antwort vom 13. Mai 2009 auf die parlamentarische Initiative 09.400, "Krankenversicherung. Übergangslösung zum Zulassungsstopp für Leistungserbringer", hat sich der Bundesrat bereit erklärt, dem Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates zu folgen, weil die Umsetzung der Vorlagen zur Vertragsfreiheit (04.032), zur Kostenbeteiligung (04.034) und zu Managed Care (04.062) noch einige Zeit in Anspruch nehmen würde. Das Ende der Geltungsdauer der Bedürfnisklausel steht erneut kurz bevor, doch hat in der Zwischenzeit die gesetzliche Situation geändert. Die Vorlage zur Vertragsfreiheit wurde vom Parlament abgelehnt, hingegen wurde die Managed-Care-Vorlage, die die Thematik der Kostenbeteiligung aufnimmt, in der Herbstsession 2011 von beiden Kammern angenommen. Zudem ist zu betonen, dass die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates am 6. Mai 2011 explizit entschieden hat, die Zulassungsbeschränkung nicht noch einmal zu verlängern.</p><p>1./3. Der Bundesrat kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilen, ob sich die Anzahl Arztpraxen 2012 erhöhen wird. Die Kantone haben die Zulassungsbeschränkung bislang nicht in gleicher Weise umgesetzt. Die Aufhebung des Zulassungsstopps wird deshalb nicht in allen Regionen dieselbe Wirkung haben, was übrigens auch eine Schätzung der Prämienentwicklung verunmöglicht. Ausserdem unterschied die Zulassungsbeschränkung verschiedene Kategorien von Leistungserbringern, enthielt jedoch keine Bestimmung über die geografische Verteilung der Arztpraxen. Das Auslaufen der Bedürfnisklausel kann dazu führen, dass neue Arztpraxen eröffnet werden.</p><p>2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass in einzelnen Kantonen der Wegfall des Zulassungsstopps zu unerwünschten Entwicklungen führen kann. Er sieht folgende Ansätze, dem entgegenzusteuern: Zum einen ist es nach Artikel 46 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (SR 832.10) Aufgabe der Tarifpartner, Preise und Tarife vertraglich zu vereinbaren. Sie können somit die Vergütung der Leistungserbringer so festlegen oder anpassen, dass negative Anreize vermieden werden. Durch eine Änderung der Tarife und Preise könnte das Angebot an Leistungserbringern in einigen Bereichen abnehmen und bewirken, dass im Zuge dessen auch die Nachfrage entsprechend zurückgeht. Zum anderen geht der Bundesrat davon aus, dass die Managed-Care-Vorlage für die Leistungserbringer ein Anreiz sein wird, integrierte Versorgungsnetze zu bilden. Die Nachfrage wird einfacher kontrollierbar insbesondere mittels Gatekeeping und einer besseren Steuerung der Behandlungen, welche ihrerseits qualitativ besser und dank der Budgetmitverantwortung effektiver werden. Die Ressourcen können so besser kontrolliert werden. Generell ist in Erinnerung zu rufen, dass sich die Leistungserbringer gestützt auf die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit in ihren Leistungen auf das Mass beschränken müssen, das im Interesse der Versicherten liegt und für den Behandlungszweck erforderlich ist, und dass die Versicherer die Einhaltung dieses Grundsatzes im Rahmen der Rechnungskontrolle und der Wirtschaftlichkeitsprüfung verifizieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Da der Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte Ende 2011 ausläuft, bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Geht er davon aus, dass ab 2012 extrem viele neue Arztpraxen eröffnet werden?</p><p>2. Wenn ja, geht er davon aus, dass diese neuen Arztpraxen sowohl in den grossen Städten als auch ausserhalb der städtischen Zentren, also auf dem Land, eröffnet werden? Und wenn er nicht davon ausgeht: Welche Mittel sieht er vor, um dies zu erreichen?</p><p>3. Welche Auswirkungen wird das Ende des Zulassungsstopps auf die Krankenkassenprämien in den grossen Kantonen der französischen Schweiz haben, namentlich in den Kantonen Genf und Waadt?</p>
    • Zulassungsstopp für die Eröffnung von Arztpraxen. Auswirkungen auf die Kantone

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