Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h zur Stauverminderung. Was ist geplant?

ShortId
11.3897
Id
20113897
Updated
28.07.2023 08:18
Language
de
Title
Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h zur Stauverminderung. Was ist geplant?
AdditionalIndexing
48;Autobahn;Verkehrsbeeinflussung;Verkehrsstau;Expertise;Geschwindigkeitsregelung
1
  • L05K1802020801, Verkehrsbeeinflussung
  • L04K18010219, Verkehrsstau
  • L04K18020402, Geschwindigkeitsregelung
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K02020601, Expertise
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Wie Erfahrungen zeigen, lässt sich durch die schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit von 120 auf 80 Stundenkilometer die Menge des fliessenden Verkehrs auf einem bestimmten Autobahnquerschnitt im einstelligen Prozentbereich steigern. Es existiert indessen kein Projekt zur generellen Reduktion der Geschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer oder sogar 60 Stundenkilometer auf Nationalstrassen.</p><p>Zur Bekämpfung der zunehmenden Stausituationen werden derzeit die Verkehrsmanagementmassnahmen auf den Nationalstrassen weiter ausgebaut. Eine dieser Massnahmen ist die Homogenisierung der Geschwindigkeit bei hohem Verkehrsaufkommen. Gemäss heutigem Wissensstand der Forschung liegt die höchste Leistungsfähigkeit eines Autobahnquerschnitts etwa bei Tempo 85. Durch die schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit von 120 auf 80 Stundenkilometer bei sich anbahnenden Staus wird der Verkehrsfluss rechtzeitig harmonisiert und an die Geschwindigkeitslimite mit der maximalen Leistungsfähigkeit herangeführt. Weitergehende Beschränkungen kommen nur dann infrage, wenn auf einem nachfolgenden Autobahnabschnitt bereits gravierende Störungen im Verkehrsfluss eingetreten sind. Ziel der Geschwindigkeitshomogenisierung ist es, ein Erliegen des Verkehrs möglichst lange hinauszuzögern und volkswirtschaftlich schädliche Stausituationen abzuschwächen.</p><p>2. Das Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen ist darauf ausgerichtet, sowohl im Alltagsverkehr als auch in Ausnahmesituationen koordiniert handeln zu können. Massgebend für die Geschwindigkeitsharmonisierung sind - unabhängig von Ausnahmesituationen wie Ferienreiseverkehr usw. - die erfassten Verkehrsmengen und die gefahrenen Geschwindigkeiten auf einem bestimmten Autobahnabschnitt.</p><p>3. Durch die schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit lässt sich die Menge des fliessenden Verkehrs wie erwähnt steigern. Diese Kapazitätssteigerung reicht in vielen Fällen aus, um Stauereignisse zeitlich zu verzögern und abzuschwächen.</p><p>4. Die situationsbedingte und räumlich begrenzte Reduktion der Maximalgeschwindigkeiten im Rahmen der Geschwindigkeitsharmonisierung dient ausschliesslich der lokalen Staubekämpfung.</p><p>5. Die Projekte (Modul 1) der ersten Etappe des Programms zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz werden nicht infrage gestellt. Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln wird jedoch nur ein Teil der erwarteten Engpässe im Nationalstrassennetz mit baulichen Massnahmen beseitigt werden können. Verkehrsmanagementmassnahmen wie die Geschwindigkeitsharmonisierung helfen mit, die bereits verfügbaren Kapazitäten besser zu nutzen und Staus auf Autobahnen zu verhindern. Sie sind kein Ersatz für die bauliche Beseitigung der gravierendsten Engpässe im Nationalstrassennetz.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Kürzlich in der Presse erschienene Artikel berichteten über ein Projekt des Bundesamtes für Strassen, wonach auf den Nationalstrassen (Autobahnen) die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer oder sogar auf 60 Stundenkilometer gesenkt werden soll, damit auf diesen Strassen die Staustunden - die im Jahr 2010 um 34 Prozent zugenommen haben - verringert werden können. Mit Bezug auf diese Artikel stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Gibt es dieses Projekt wirklich? Falls ja, in welchem Planungsstadium ist es, mit welchem Zeithorizont hinsichtlich der Umsetzung, für welchen Anteil am gesamten Nationalstrassennetz? Zu welchen Kosten, mit welcher Finanzierung und auf welcher Rechtsgrundlage basiert es? Welche Möglichkeiten, das Projekt im Parlament zu beraten oder es zu verhindern (fakultatives Referendum, Gerichte) gibt es?</p><p>2. Auf welche Studien oder Referenzen stützt sich das Projekt? Berücksichtigt es Ausnahmesituationen (Sommerferienbeginn) oder nur den durchschnittlichen motorisierten Verkehr auf verschiedenen Abschnitten?</p><p>3. Wie wird dieses Projekt nach Ansicht des Bundesrates die Anzahl Staustunden beeinflussen, und welche Kosten fallen für die Umsetzung an?</p><p>4. Muss dieses Projekt als Manöver verstanden werden, mit dem die Tempolimite auf den Schweizer Autobahnen unter die überall sonst geltenden Limiten gesenkt werden soll? Oder ist es ein Instrument, mit dem gezielt die wichtigsten Staus bekämpft werden sollen, während die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen und von 80 Stundenkilometern ausserorts bestehen bleibt?</p><p>5. Stellt dieses Projekt das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, dessen erste Etappe das Parlament bereits genehmigt hat, infrage? Falls nein, warum erwähnt die Botschaft 09.084 vom 11. November 2009 dann zwar explizit den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte und den Bau neuer Netzelemente wie die Umfahrung von Morges, nicht aber eine Senkung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer oder sogar 60 Stundenkilometer auf den Nationalstrassen?</p>
  • Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h zur Stauverminderung. Was ist geplant?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Wie Erfahrungen zeigen, lässt sich durch die schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit von 120 auf 80 Stundenkilometer die Menge des fliessenden Verkehrs auf einem bestimmten Autobahnquerschnitt im einstelligen Prozentbereich steigern. Es existiert indessen kein Projekt zur generellen Reduktion der Geschwindigkeit auf 80 Stundenkilometer oder sogar 60 Stundenkilometer auf Nationalstrassen.</p><p>Zur Bekämpfung der zunehmenden Stausituationen werden derzeit die Verkehrsmanagementmassnahmen auf den Nationalstrassen weiter ausgebaut. Eine dieser Massnahmen ist die Homogenisierung der Geschwindigkeit bei hohem Verkehrsaufkommen. Gemäss heutigem Wissensstand der Forschung liegt die höchste Leistungsfähigkeit eines Autobahnquerschnitts etwa bei Tempo 85. Durch die schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit von 120 auf 80 Stundenkilometer bei sich anbahnenden Staus wird der Verkehrsfluss rechtzeitig harmonisiert und an die Geschwindigkeitslimite mit der maximalen Leistungsfähigkeit herangeführt. Weitergehende Beschränkungen kommen nur dann infrage, wenn auf einem nachfolgenden Autobahnabschnitt bereits gravierende Störungen im Verkehrsfluss eingetreten sind. Ziel der Geschwindigkeitshomogenisierung ist es, ein Erliegen des Verkehrs möglichst lange hinauszuzögern und volkswirtschaftlich schädliche Stausituationen abzuschwächen.</p><p>2. Das Verkehrsmanagement auf Nationalstrassen ist darauf ausgerichtet, sowohl im Alltagsverkehr als auch in Ausnahmesituationen koordiniert handeln zu können. Massgebend für die Geschwindigkeitsharmonisierung sind - unabhängig von Ausnahmesituationen wie Ferienreiseverkehr usw. - die erfassten Verkehrsmengen und die gefahrenen Geschwindigkeiten auf einem bestimmten Autobahnabschnitt.</p><p>3. Durch die schrittweise Reduktion der Maximalgeschwindigkeit lässt sich die Menge des fliessenden Verkehrs wie erwähnt steigern. Diese Kapazitätssteigerung reicht in vielen Fällen aus, um Stauereignisse zeitlich zu verzögern und abzuschwächen.</p><p>4. Die situationsbedingte und räumlich begrenzte Reduktion der Maximalgeschwindigkeiten im Rahmen der Geschwindigkeitsharmonisierung dient ausschliesslich der lokalen Staubekämpfung.</p><p>5. Die Projekte (Modul 1) der ersten Etappe des Programms zur Beseitigung der Engpässe im Nationalstrassennetz werden nicht infrage gestellt. Mit den verfügbaren finanziellen Mitteln wird jedoch nur ein Teil der erwarteten Engpässe im Nationalstrassennetz mit baulichen Massnahmen beseitigt werden können. Verkehrsmanagementmassnahmen wie die Geschwindigkeitsharmonisierung helfen mit, die bereits verfügbaren Kapazitäten besser zu nutzen und Staus auf Autobahnen zu verhindern. Sie sind kein Ersatz für die bauliche Beseitigung der gravierendsten Engpässe im Nationalstrassennetz.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Kürzlich in der Presse erschienene Artikel berichteten über ein Projekt des Bundesamtes für Strassen, wonach auf den Nationalstrassen (Autobahnen) die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer oder sogar auf 60 Stundenkilometer gesenkt werden soll, damit auf diesen Strassen die Staustunden - die im Jahr 2010 um 34 Prozent zugenommen haben - verringert werden können. Mit Bezug auf diese Artikel stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Gibt es dieses Projekt wirklich? Falls ja, in welchem Planungsstadium ist es, mit welchem Zeithorizont hinsichtlich der Umsetzung, für welchen Anteil am gesamten Nationalstrassennetz? Zu welchen Kosten, mit welcher Finanzierung und auf welcher Rechtsgrundlage basiert es? Welche Möglichkeiten, das Projekt im Parlament zu beraten oder es zu verhindern (fakultatives Referendum, Gerichte) gibt es?</p><p>2. Auf welche Studien oder Referenzen stützt sich das Projekt? Berücksichtigt es Ausnahmesituationen (Sommerferienbeginn) oder nur den durchschnittlichen motorisierten Verkehr auf verschiedenen Abschnitten?</p><p>3. Wie wird dieses Projekt nach Ansicht des Bundesrates die Anzahl Staustunden beeinflussen, und welche Kosten fallen für die Umsetzung an?</p><p>4. Muss dieses Projekt als Manöver verstanden werden, mit dem die Tempolimite auf den Schweizer Autobahnen unter die überall sonst geltenden Limiten gesenkt werden soll? Oder ist es ein Instrument, mit dem gezielt die wichtigsten Staus bekämpft werden sollen, während die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 120 Stundenkilometern auf Autobahnen und von 80 Stundenkilometern ausserorts bestehen bleibt?</p><p>5. Stellt dieses Projekt das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz, dessen erste Etappe das Parlament bereits genehmigt hat, infrage? Falls nein, warum erwähnt die Botschaft 09.084 vom 11. November 2009 dann zwar explizit den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte und den Bau neuer Netzelemente wie die Umfahrung von Morges, nicht aber eine Senkung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 80 Stundenkilometer oder sogar 60 Stundenkilometer auf den Nationalstrassen?</p>
    • Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h zur Stauverminderung. Was ist geplant?

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