Gotthard-Basistunnel. Verantwortlichkeiten bei der Beschaffungspolitik
- ShortId
-
11.3901
- Id
-
20113901
- Updated
-
28.07.2023 01:20
- Language
-
de
- Title
-
Gotthard-Basistunnel. Verantwortlichkeiten bei der Beschaffungspolitik
- AdditionalIndexing
-
15;48;mangelhaftes Produkt;Submissionswesen;Warenqualität;Eisenbahntunnel;Verkaufspreis;Wettbewerbsfähigkeit;NEAT
- 1
-
- L04K07010305, Submissionswesen
- L04K11050211, Verkaufspreis
- L05K0706010305, Warenqualität
- L05K0703040305, Wettbewerbsfähigkeit
- L06K070601030601, mangelhaftes Produkt
- L07K18020202010101, Eisenbahntunnel
- L05K1803020701, NEAT
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Die Beschaffungspolitik der Alptransit Gotthard AG (ATG) basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (VöB; SR 172.056.11).</p><p>Die Ursache für den thematisierten Materialmangel liegt nicht in der Beschaffungspolitik, sondern betrifft einen Teilaspekt eines konkreten Beschaffungsvorganges (Qualitätskontrolle, Vertragserfüllung). Dieser Aspekt bildet Teil des üblichen Vertragsmanagements.</p><p>Rechtliche Konsequenzen im vorliegenden Fall ergeben sich allenfalls für die Lieferanten oder Unterlieferanten. Alleinige Vertragspartner der ATG - und demzufolge auch für die Qualität gegenüber der Bauherrschaft haftend - sind die Rohbaukonsortien.</p><p>2. Mit der erwähnten Gesetzgebung (BöB und VöB) hat der Bund die Rahmenbedingungen für faire Verfahren geschaffen. Zweck der öffentlichen Ausschreibung ist unter anderem, den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern. Gemäss Artikel 21 des BöB erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die Gewichtung des Preises ist somit immer ein massgebendes, nie jedoch das einzige Kriterium. Der Anteil des Preises an der Bewertung richtet sich nach der Komplexität der Aufgaben und ist das Resultat einer vorab von der Bauherrschaft durchgeführten Risikoanalyse. Die in den Verfahren gewerteten Kriterien werden zusammen mit deren Gewichtung jeweils zu Beginn des Vergabeprozesses publiziert.</p><p>3. Die Neat-Ausschreibungen erfolgen nach Massstäben und Kriterien der schweizerischen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Änderungen an den gültigen gesetzlichen Grundlagen obliegen dem Gesetzgeber. Die bisherigen Prüfungen der Verfahren in diesem Bereich haben gezeigt, dass die Vergaben der ATG durchwegs korrekt nach BöB und VöB erfolgt sind. Dass unterliegende Mitbietende sich benachteiligt fühlen können, liegt im Wesen eines jeden Wettbewerbs. Der Bundesrat sieht deshalb keine Anpassungen oder Neuerungen der geltenden Gesetze vor.</p><p>4. Weder die ATG noch die Neat Aufsichtsdelegation (NAD) haben abschliessende Schlussfolgerungen gezogen. Gemäss einem von der ATG beauftragten unabhängigen Prüfinstitut in Deutschland ist es jedoch bereits wissenschaftlich erwiesen, dass ein Teil der gelieferten und eingebauten Entwässerungsrohre materialtechnisch nicht die Anforderungen erfüllt, die vorgegeben und vertraglich vereinbart wurden. Die Gebrauchstauglichkeit sämtlicher Röhren ist derzeit gleichwohl gewährleistet. Damit ist auch das Sicherheitsniveau nicht gefährdet.</p><p>Weil aber die Lebensdaueruntersuchungen erst 2012 vorliegen, war zu entscheiden, ob eine Fortsetzung der Bautätigkeit zu verantworten war oder nicht. Hier ist die ATG zum Ergebnis gelangt, dass ein Baustopp unverhältnismässig gewesen wäre. Er hätte eine Verzögerung der Bauarbeiten von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen können. Die definitive, abschliessende Massnahmenplanung kann allerdings erst nach Vorliegen der Lebensdaueruntersuchung erfolgen.</p><p>Ein Ausbau bereits eingebauter Röhren steht deshalb und angesichts der damit verbundenen Nachteile nicht zur Diskussion. Es kann bereits jetzt geschlossen werden, dass für die Bauherrschaft weder Terminrisiken noch Kostenfolgen bestehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Medien haben am 1. Oktober 2010 "massive Mängel beim Bau der Gotthardröhre" thematisiert. Es seien Kunststoff-Sickerröhren eingebaut worden, die bereits vor der Eröffnung des Bauwerks defekt sind (Stege an den Schlitzen sind gebrochen). In Italien produzierte Röhren wurden via Tessiner Händler geliefert, sie wurden bedeutend unter dem Preis der Schweizer Anbieter angeboten. Aufgrund der durchgeführten Prüfungen können die Röhren entgegen der Vorschriften und Ausschreibungsvorgaben auch Rezyklate enthalten. Gemäss Aussagen von Experten sollen Billigröhren aufgrund der hohen Belastung durch die Temperaturen im Berg bedeutend weniger lange halten als Röhren aus hochwertigen Materialien. Eine Sanierung scheint demnach unumgänglich zu sein.</p><p>Vermehrt werden von schweizerischen Unternehmen Klagen laut, dass sehr hohe qualitative Anforderungen in den Ausschreibungen gefordert werden, bei der Vergabe der Aufträge scheint jedoch nur noch der Preis zu zählen. Es wird in Kauf genommen, dass minderwertige Produkte, die den geforderten Qualitätslevel nicht erfüllen, zum Einsatz kommen. Durch diese Vergabepraxis werden Schweizer Unternehmen, welche qualitativ hochwertige Materialien zu einem höheren Preis herstellen, oftmals diskriminiert.</p><p>Der Jahresbericht 2010 der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) vom 5. Mai 2011 (Seite 6106, Absatz 9.3) thematisiert die nichtvertragskonformen Entwässerungsröhren. Die Medienmittelung der NAD bestätigt sogar, dass die eingebauten Röhren materialtechnisch nicht vertragskonform sind. Die Gebrauchstauglichkeit soll offenbar aber gewährleistet sein; Zitat: Man "... geht davon aus, dass für den Bund keine Terminrisiken und Kostenfolgen bestehen".</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen die Verantwortlichen dieser Beschaffungspolitik rechnen?</p><p>2. Hält er es für möglich, dass bei der Beschaffung von Leistungen und Materialien nur der Preis Entscheidungskriterium ist und deswegen über den in der Ausschreibung geforderten Qualitätslevel hinweggesehen wird?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um in Zukunft ein für alle Beteiligten faires Ausschreibungsverfahren zu garantieren?</p><p>4. Der Massnahmenkatalog soll nach Vorliegen der Lebensdaueruntersuchungen erst 2012 festgelegt werden. Wie kann die AlpTransit Gotthard AG bzw. die NAD die o. a. Schlussfolgerungen also schon heute machen oder gar garantieren?</p>
- Gotthard-Basistunnel. Verantwortlichkeiten bei der Beschaffungspolitik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Beschaffungspolitik der Alptransit Gotthard AG (ATG) basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB; SR 172.056.1) und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 11. Dezember 1995 (VöB; SR 172.056.11).</p><p>Die Ursache für den thematisierten Materialmangel liegt nicht in der Beschaffungspolitik, sondern betrifft einen Teilaspekt eines konkreten Beschaffungsvorganges (Qualitätskontrolle, Vertragserfüllung). Dieser Aspekt bildet Teil des üblichen Vertragsmanagements.</p><p>Rechtliche Konsequenzen im vorliegenden Fall ergeben sich allenfalls für die Lieferanten oder Unterlieferanten. Alleinige Vertragspartner der ATG - und demzufolge auch für die Qualität gegenüber der Bauherrschaft haftend - sind die Rohbaukonsortien.</p><p>2. Mit der erwähnten Gesetzgebung (BöB und VöB) hat der Bund die Rahmenbedingungen für faire Verfahren geschaffen. Zweck der öffentlichen Ausschreibung ist unter anderem, den wirtschaftlichen Einsatz der öffentlichen Mittel zu fördern. Gemäss Artikel 21 des BöB erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Die Gewichtung des Preises ist somit immer ein massgebendes, nie jedoch das einzige Kriterium. Der Anteil des Preises an der Bewertung richtet sich nach der Komplexität der Aufgaben und ist das Resultat einer vorab von der Bauherrschaft durchgeführten Risikoanalyse. Die in den Verfahren gewerteten Kriterien werden zusammen mit deren Gewichtung jeweils zu Beginn des Vergabeprozesses publiziert.</p><p>3. Die Neat-Ausschreibungen erfolgen nach Massstäben und Kriterien der schweizerischen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen. Änderungen an den gültigen gesetzlichen Grundlagen obliegen dem Gesetzgeber. Die bisherigen Prüfungen der Verfahren in diesem Bereich haben gezeigt, dass die Vergaben der ATG durchwegs korrekt nach BöB und VöB erfolgt sind. Dass unterliegende Mitbietende sich benachteiligt fühlen können, liegt im Wesen eines jeden Wettbewerbs. Der Bundesrat sieht deshalb keine Anpassungen oder Neuerungen der geltenden Gesetze vor.</p><p>4. Weder die ATG noch die Neat Aufsichtsdelegation (NAD) haben abschliessende Schlussfolgerungen gezogen. Gemäss einem von der ATG beauftragten unabhängigen Prüfinstitut in Deutschland ist es jedoch bereits wissenschaftlich erwiesen, dass ein Teil der gelieferten und eingebauten Entwässerungsrohre materialtechnisch nicht die Anforderungen erfüllt, die vorgegeben und vertraglich vereinbart wurden. Die Gebrauchstauglichkeit sämtlicher Röhren ist derzeit gleichwohl gewährleistet. Damit ist auch das Sicherheitsniveau nicht gefährdet.</p><p>Weil aber die Lebensdaueruntersuchungen erst 2012 vorliegen, war zu entscheiden, ob eine Fortsetzung der Bautätigkeit zu verantworten war oder nicht. Hier ist die ATG zum Ergebnis gelangt, dass ein Baustopp unverhältnismässig gewesen wäre. Er hätte eine Verzögerung der Bauarbeiten von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen können. Die definitive, abschliessende Massnahmenplanung kann allerdings erst nach Vorliegen der Lebensdaueruntersuchung erfolgen.</p><p>Ein Ausbau bereits eingebauter Röhren steht deshalb und angesichts der damit verbundenen Nachteile nicht zur Diskussion. Es kann bereits jetzt geschlossen werden, dass für die Bauherrschaft weder Terminrisiken noch Kostenfolgen bestehen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Medien haben am 1. Oktober 2010 "massive Mängel beim Bau der Gotthardröhre" thematisiert. Es seien Kunststoff-Sickerröhren eingebaut worden, die bereits vor der Eröffnung des Bauwerks defekt sind (Stege an den Schlitzen sind gebrochen). In Italien produzierte Röhren wurden via Tessiner Händler geliefert, sie wurden bedeutend unter dem Preis der Schweizer Anbieter angeboten. Aufgrund der durchgeführten Prüfungen können die Röhren entgegen der Vorschriften und Ausschreibungsvorgaben auch Rezyklate enthalten. Gemäss Aussagen von Experten sollen Billigröhren aufgrund der hohen Belastung durch die Temperaturen im Berg bedeutend weniger lange halten als Röhren aus hochwertigen Materialien. Eine Sanierung scheint demnach unumgänglich zu sein.</p><p>Vermehrt werden von schweizerischen Unternehmen Klagen laut, dass sehr hohe qualitative Anforderungen in den Ausschreibungen gefordert werden, bei der Vergabe der Aufträge scheint jedoch nur noch der Preis zu zählen. Es wird in Kauf genommen, dass minderwertige Produkte, die den geforderten Qualitätslevel nicht erfüllen, zum Einsatz kommen. Durch diese Vergabepraxis werden Schweizer Unternehmen, welche qualitativ hochwertige Materialien zu einem höheren Preis herstellen, oftmals diskriminiert.</p><p>Der Jahresbericht 2010 der Neat-Aufsichtsdelegation (NAD) vom 5. Mai 2011 (Seite 6106, Absatz 9.3) thematisiert die nichtvertragskonformen Entwässerungsröhren. Die Medienmittelung der NAD bestätigt sogar, dass die eingebauten Röhren materialtechnisch nicht vertragskonform sind. Die Gebrauchstauglichkeit soll offenbar aber gewährleistet sein; Zitat: Man "... geht davon aus, dass für den Bund keine Terminrisiken und Kostenfolgen bestehen".</p><p>Deshalb bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen müssen die Verantwortlichen dieser Beschaffungspolitik rechnen?</p><p>2. Hält er es für möglich, dass bei der Beschaffung von Leistungen und Materialien nur der Preis Entscheidungskriterium ist und deswegen über den in der Ausschreibung geforderten Qualitätslevel hinweggesehen wird?</p><p>3. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um in Zukunft ein für alle Beteiligten faires Ausschreibungsverfahren zu garantieren?</p><p>4. Der Massnahmenkatalog soll nach Vorliegen der Lebensdaueruntersuchungen erst 2012 festgelegt werden. Wie kann die AlpTransit Gotthard AG bzw. die NAD die o. a. Schlussfolgerungen also schon heute machen oder gar garantieren?</p>
- Gotthard-Basistunnel. Verantwortlichkeiten bei der Beschaffungspolitik
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