IKT-Grundlagengesetz

ShortId
11.3906
Id
20113906
Updated
14.11.2025 08:51
Language
de
Title
IKT-Grundlagengesetz
AdditionalIndexing
34;Leistungsauftrag;Bewilligung;Datenübertragung;Informationsfreiheit;Informationstechnologie;Datenschutz;Kommunikationspolitik;Informationsverbreitung;Datenverarbeitung;Internet
1
  • L04K05020306, Informationsfreiheit
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L04K12020307, Informationstechnologie
  • L03K120204, Kommunikationspolitik
  • L05K1202020102, Datenübertragung
  • L05K1202020105, Internet
  • L05K0806010102, Bewilligung
  • L05K0806010105, Leistungsauftrag
  • L04K05020513, Datenschutz
  • L03K120304, Datenverarbeitung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ohne IKT sind individuelles Leben, Lernen und Vorankommen genauso wie volkswirtschaftliches Prosperieren kaum mehr denkbar. Gleichzeitig gehen von der IKT-Vernetzung nicht unerhebliche Bedrohungen aus. Diese können anerkanntermassen individuell, gesamtwirtschaftlich oder gar sicherheitspolitisch relevant sein - und dies im ganzen Land gleichermassen. Damit haben die Netze der Informations- und Kommunikationstechnologie heute mindestens jene Bedeutung für die Schweiz, ihre Wirtschaft und ihre Bürgerinnen und Bürger, wie sie 1958 das Strassennetz hatte. Damals erliess der Bund das Strassenverkehrsgesetz (SVG), gestützt auf den 5. Abschnitt der Bundesverfassung (Öffentliche Werke und Verkehr), namentlich Artikel 82 (Strassenverkehr).</p><p>In Analogie brauchen wir heute ein Grundlagengesetz für die Datenverkehrsnetze. </p><p>Die Bundesverfassung sieht im 6. Abschnitt (Energie und Kommunikation) eine Radio- und Fernsehgesetzgebung vor (Art. 93: "... über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen..."). Neu soll der Bund darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, auf die private fernmeldetechnische Verbreitung von Informationen einheitlich regulierend einzuwirken, so wie er den Strassenverkehr regelt. </p><p>Zu denken ist etwa an Minimalanforderungen, die ein Internet-Anbieter zu erfüllen hat, um die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können, oder auch an minimale Informationssicherheits-Anforderungen an die Unternehmen (wie etwa die Vorschrift, im Falle einer Schädigung durch einen Cyberangriff den Strafverfolgungsbehörden mindestens ein technisches und betriebliches Informationsschutzkonzept vorweisen zu können). In Zeiten, wo Rechner bereits mit Spionage-Hintertüren ausgeliefert werden, gilt es auch, die Frage zu klären, ob wirtschafts- oder staatssektorenspezifische Typenzulassungen einzelner Hardware-Komponenten nötig sind. Dies sind nur einige Beispiele. Zunächst braucht der Bund eine Rechtsgrundlage, um ein schlankes "IKT-SVG" erlassen zu können, damit Wirtschaft und Private die IKT in idealer und sicherer Weise nutzen können.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft neben dem gewaltigen Nutzen der Informationstechnologie auch die mit der Vernetzung verbundenen Bedrohungen gewachsen sind. Das gilt auch für die Menge und die Intensität von Angriffen über Kommunikationsinfrastrukturen wie das Internet. Angreifer beziehungsweise Angegriffene sind nicht mehr nur Privatpersonen, sondern kriminelle Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Staaten. Solche Attacken erfolgen anonym und im Verborgenen, bauen auf leicht beschaffbaren Informationen über Sicherheitslücken auf und hinterlassen nur schwer auffindbare Spuren. </p><p>Die Betreiber der kritischen Infrastrukturen werden bei ihren Informationssicherungsprozessen von der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) des Bundes unterstützt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz koordiniert gestützt auf die Grundstrategie des Bundesrates zum Schutz Kritischer Infrastrukturen vom Juni 2009 entsprechende Arbeiten mit allen Departementen und der Bundeskanzlei, den Kantonen und den Betreibern kritischer Infrastrukturen. </p><p>Neu hat der Bundesrat für die Abwehr von Angriffen über Netze wie das Internet das Projekt Cyber Defence in Auftrag gegeben, welches bis 2012 eine umfassende Strategie gegen solche Bedrohungen ausarbeiten wird. Auf dieser Basis wird beurteilt werden können, ob Gesetze oder Strukturen verbessert werden müssen. </p><p>Der Bundesrat wird auch prüfen, ob für das Anbieten von Internetdienstleistungen, die nicht Fernmeldedienste sind (z. B. das Betreiben von über das Internet zugänglichen Computern oder Diensten), besondere Sicherheitsregeln zu erlassen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern der Bundesversammlung ein Informations- und Kommunikations (IKT)-Grundlagengesetz unterbreitet werden könnte.</p>
  • IKT-Grundlagengesetz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ohne IKT sind individuelles Leben, Lernen und Vorankommen genauso wie volkswirtschaftliches Prosperieren kaum mehr denkbar. Gleichzeitig gehen von der IKT-Vernetzung nicht unerhebliche Bedrohungen aus. Diese können anerkanntermassen individuell, gesamtwirtschaftlich oder gar sicherheitspolitisch relevant sein - und dies im ganzen Land gleichermassen. Damit haben die Netze der Informations- und Kommunikationstechnologie heute mindestens jene Bedeutung für die Schweiz, ihre Wirtschaft und ihre Bürgerinnen und Bürger, wie sie 1958 das Strassennetz hatte. Damals erliess der Bund das Strassenverkehrsgesetz (SVG), gestützt auf den 5. Abschnitt der Bundesverfassung (Öffentliche Werke und Verkehr), namentlich Artikel 82 (Strassenverkehr).</p><p>In Analogie brauchen wir heute ein Grundlagengesetz für die Datenverkehrsnetze. </p><p>Die Bundesverfassung sieht im 6. Abschnitt (Energie und Kommunikation) eine Radio- und Fernsehgesetzgebung vor (Art. 93: "... über andere Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitung von Darbietungen und Informationen..."). Neu soll der Bund darüber hinaus die Möglichkeit erhalten, auf die private fernmeldetechnische Verbreitung von Informationen einheitlich regulierend einzuwirken, so wie er den Strassenverkehr regelt. </p><p>Zu denken ist etwa an Minimalanforderungen, die ein Internet-Anbieter zu erfüllen hat, um die Geschäftstätigkeit aufnehmen zu können, oder auch an minimale Informationssicherheits-Anforderungen an die Unternehmen (wie etwa die Vorschrift, im Falle einer Schädigung durch einen Cyberangriff den Strafverfolgungsbehörden mindestens ein technisches und betriebliches Informationsschutzkonzept vorweisen zu können). In Zeiten, wo Rechner bereits mit Spionage-Hintertüren ausgeliefert werden, gilt es auch, die Frage zu klären, ob wirtschafts- oder staatssektorenspezifische Typenzulassungen einzelner Hardware-Komponenten nötig sind. Dies sind nur einige Beispiele. Zunächst braucht der Bund eine Rechtsgrundlage, um ein schlankes "IKT-SVG" erlassen zu können, damit Wirtschaft und Private die IKT in idealer und sicherer Weise nutzen können.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass mit der Entwicklung der Informationsgesellschaft neben dem gewaltigen Nutzen der Informationstechnologie auch die mit der Vernetzung verbundenen Bedrohungen gewachsen sind. Das gilt auch für die Menge und die Intensität von Angriffen über Kommunikationsinfrastrukturen wie das Internet. Angreifer beziehungsweise Angegriffene sind nicht mehr nur Privatpersonen, sondern kriminelle Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Staaten. Solche Attacken erfolgen anonym und im Verborgenen, bauen auf leicht beschaffbaren Informationen über Sicherheitslücken auf und hinterlassen nur schwer auffindbare Spuren. </p><p>Die Betreiber der kritischen Infrastrukturen werden bei ihren Informationssicherungsprozessen von der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) des Bundes unterstützt. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz koordiniert gestützt auf die Grundstrategie des Bundesrates zum Schutz Kritischer Infrastrukturen vom Juni 2009 entsprechende Arbeiten mit allen Departementen und der Bundeskanzlei, den Kantonen und den Betreibern kritischer Infrastrukturen. </p><p>Neu hat der Bundesrat für die Abwehr von Angriffen über Netze wie das Internet das Projekt Cyber Defence in Auftrag gegeben, welches bis 2012 eine umfassende Strategie gegen solche Bedrohungen ausarbeiten wird. Auf dieser Basis wird beurteilt werden können, ob Gesetze oder Strukturen verbessert werden müssen. </p><p>Der Bundesrat wird auch prüfen, ob für das Anbieten von Internetdienstleistungen, die nicht Fernmeldedienste sind (z. B. das Betreiben von über das Internet zugänglichen Computern oder Diensten), besondere Sicherheitsregeln zu erlassen sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, inwiefern der Bundesversammlung ein Informations- und Kommunikations (IKT)-Grundlagengesetz unterbreitet werden könnte.</p>
    • IKT-Grundlagengesetz

Back to List