Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nach Verursacherprinzip
- ShortId
-
11.3915
- Id
-
20113915
- Updated
-
28.07.2023 12:37
- Language
-
de
- Title
-
Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nach Verursacherprinzip
- AdditionalIndexing
-
52;Entsorgungsgebühr;Abfallbeseitigung;Umweltrecht;Aufhebung einer Bestimmung;service public
- 1
-
- L04K06010202, Abfallbeseitigung
- L04K06010204, Entsorgungsgebühr
- L04K08060111, service public
- L04K06010309, Umweltrecht
- L06K050301010201, Aufhebung einer Bestimmung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Entscheid vom 4. August 2011 hat das Bundesgericht beschlossen, dass gemäss dem in Artikel 32a USG festgelegten Verursacherprinzip, 70 Prozent der Kosten für die Sammlung und Entsorgung der Siedlungsabfälle durch Kausalgebühren zu decken sind, d. h. durch Sackgebühren.</p><p>Die Sackgebühren sind eine dem Bürger zusätzlich auferlegte Steuer. Diese helfen nicht, das Recycling zu fördern, wie aus Gemeinden ersichtlich ist, in welchen diese Sackgebühren nicht eingeführt wurden und bei welchen die Recycling-Quoten völlig im Durchschnitt liegen, ein Beispiel dafür ist die Stadt Lugano.</p><p>Die Sackgebühren entsprechen einer unakzeptablen Strafmentalität und sind zudem auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kontraproduktiv, weil sie nämlich zur Verbreitung von illegalen Deponien führen. Sie führen dazu, dass die abgegebenen Mengen von Abfällen verringert werden, jedoch nicht die Mengen der produzierten Abfälle. Die Differenz zwischen der Menge der abgegebenen und der produzierten Abfälle wird nach sehr "kreativen" Modalitäten entsorgt: per Waschbecken und WC, Cheminées, Sacktourismus, öffentliche Entsorgungsstellen usw.</p><p>Um den Bürger dazu zu bewegen, die Abfälle separat zu entsorgen, sind Strafmassnahmen nicht nötig: Hier genügen erzieherische Massnahmen.</p><p>Kürzlich durchgeführte Abstimmungen bezüglich Sackgebühren in einigen Tessiner Gemeinden zeigen auf, dass die Akzeptanz solcher Gebühren im Volke gleich null ist. </p><p>Die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle gehört zweifelsohne zur Grundversorgung. Sie sollte deshalb durch die ordentliche Steuer finanziert werden.</p>
- <p>Die Abfallsackgebühr stellt keine zusätzliche steuerliche Belastung für die Wohnbevölkerung einer Gemeinde dar, sondern gewährleistet, dass die kommunalen Recycling- und Abfallentsorgungskosten direkt auf die Produzentinnen und Produzenten des zu entsorgenden Haushaltabfalls übertragen werden. Die Regelung entspricht dem Verursacherprinzip, für dessen Umsetzung der Bund im Bereich von Umweltschutzmassnahmen gemäss Artikel 74 Absatz 2 BV sorgen muss. </p><p>Eine Studie des Bafu (Quelle: Die Sackgebühr aus Sicht der Bevölkerung und der Gemeinden, BUWAL 2003; <a href="http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00521/index.html?lang=de">http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00521/index.html?lang=de</a>) hat gezeigt, dass die Gesamtmenge der über die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entsorgten Abfälle in Gemeinden nach Einführung der Abfallsackgebühr im Schnitt um 30 Prozent abnimmt, wohingegen die Menge rezyklierter Materialien (Glas, PET, PE, Alu, Weissblech, Papier, Karton, Batterien usw.) um den gleichen Prozentanteil zunimmt. Dadurch lassen sich im Schnitt die Abfallentsorgungskosten für eine Gemeinde um 20 Prozent reduzieren. Rund die Hälfte der Personen, bei denen eine Abfallsackgebühr anstelle der Finanzierung über Gemeindesteuern eingeführt wurde, gab an, dass sich ihr Abfallverhalten verändert habe; 75 Prozent davon nannten explizit eine verbesserte Abfalltrennung. </p><p>Wenn die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung nicht zumindest teilweise verursachergerecht über Gebühren, sondern einzig über allgemeine Steuermittel finanziert werden, sind die aufgewendeten Gesamtentsorgungskosten somit insgesamt höher und die Steuerzahlerin bzw. der Steuerzahler bezahlt letztlich mehr als bei einem System mit verursachergerechten Gebühren. Deshalb ist die Abfallsackgebühr keine Strafsteuer, sie belohnt vielmehr ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Abfallentsorgungsverhalten. Davon profitieren die einzelnen Steuerzahlenden, die Gemeindefinanzen sowie die Umwelt in gleicher Weise.</p><p>Die eingangs erwähnte Studie zeigte auch, dass unsachgemässe Entsorgung wie z. B. die illegale Abfallverbrennung, das wilde Deponieren und das Littering sowohl in Gemeinden mit als auch solchen ohne Sackgebühr vorkommt. Tendenziell ist die unsachgemässe Entsorgung in Gemeinden mit Sackgebühr zwar grösser, mit entsprechender Informations- und Aufklärungsarbeit können diese negativen Begleiterscheinungen jedoch minimiert werden. Bedarf an Aufklärung besteht auch bei einem Teil der Bevölkerung betreffend Verbrennen von Abfällen in Cheminées und im Garten. Diese Mehrkosten können aber durch die obengenannte Gesamtkostenreduktion bei der kommunalen Abfallwirtschaft kompensiert werden.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen des USG geben den Kantonen im Übrigen einen breiten Handlungsspielraum für die Umsetzung der Abfallgebühren. So kann durch eine sinnvolle Kombination mit Grundgebühren die eigentliche Sackgebühr auf einem tiefen und allgemein akzeptierten Niveau gehalten werden. Ein breites Angebot von Separatsammlungen erhöht zudem die Akzeptanz der Sackgebühr. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 32a des Umweltschutzgesetzes (USG) zu streichen oder subsidiär wie folgt zu ändern:</p><p>Absatz 1</p><p>Die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle können durch Gebühren oder andere Abgaben nach dem Verursacherprinzip finanziert werden.</p>
- Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nach Verursacherprinzip
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Gemäss Entscheid vom 4. August 2011 hat das Bundesgericht beschlossen, dass gemäss dem in Artikel 32a USG festgelegten Verursacherprinzip, 70 Prozent der Kosten für die Sammlung und Entsorgung der Siedlungsabfälle durch Kausalgebühren zu decken sind, d. h. durch Sackgebühren.</p><p>Die Sackgebühren sind eine dem Bürger zusätzlich auferlegte Steuer. Diese helfen nicht, das Recycling zu fördern, wie aus Gemeinden ersichtlich ist, in welchen diese Sackgebühren nicht eingeführt wurden und bei welchen die Recycling-Quoten völlig im Durchschnitt liegen, ein Beispiel dafür ist die Stadt Lugano.</p><p>Die Sackgebühren entsprechen einer unakzeptablen Strafmentalität und sind zudem auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes kontraproduktiv, weil sie nämlich zur Verbreitung von illegalen Deponien führen. Sie führen dazu, dass die abgegebenen Mengen von Abfällen verringert werden, jedoch nicht die Mengen der produzierten Abfälle. Die Differenz zwischen der Menge der abgegebenen und der produzierten Abfälle wird nach sehr "kreativen" Modalitäten entsorgt: per Waschbecken und WC, Cheminées, Sacktourismus, öffentliche Entsorgungsstellen usw.</p><p>Um den Bürger dazu zu bewegen, die Abfälle separat zu entsorgen, sind Strafmassnahmen nicht nötig: Hier genügen erzieherische Massnahmen.</p><p>Kürzlich durchgeführte Abstimmungen bezüglich Sackgebühren in einigen Tessiner Gemeinden zeigen auf, dass die Akzeptanz solcher Gebühren im Volke gleich null ist. </p><p>Die Einsammlung und Entsorgung der Abfälle gehört zweifelsohne zur Grundversorgung. Sie sollte deshalb durch die ordentliche Steuer finanziert werden.</p>
- <p>Die Abfallsackgebühr stellt keine zusätzliche steuerliche Belastung für die Wohnbevölkerung einer Gemeinde dar, sondern gewährleistet, dass die kommunalen Recycling- und Abfallentsorgungskosten direkt auf die Produzentinnen und Produzenten des zu entsorgenden Haushaltabfalls übertragen werden. Die Regelung entspricht dem Verursacherprinzip, für dessen Umsetzung der Bund im Bereich von Umweltschutzmassnahmen gemäss Artikel 74 Absatz 2 BV sorgen muss. </p><p>Eine Studie des Bafu (Quelle: Die Sackgebühr aus Sicht der Bevölkerung und der Gemeinden, BUWAL 2003; <a href="http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00521/index.html?lang=de">http://www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00521/index.html?lang=de</a>) hat gezeigt, dass die Gesamtmenge der über die Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) entsorgten Abfälle in Gemeinden nach Einführung der Abfallsackgebühr im Schnitt um 30 Prozent abnimmt, wohingegen die Menge rezyklierter Materialien (Glas, PET, PE, Alu, Weissblech, Papier, Karton, Batterien usw.) um den gleichen Prozentanteil zunimmt. Dadurch lassen sich im Schnitt die Abfallentsorgungskosten für eine Gemeinde um 20 Prozent reduzieren. Rund die Hälfte der Personen, bei denen eine Abfallsackgebühr anstelle der Finanzierung über Gemeindesteuern eingeführt wurde, gab an, dass sich ihr Abfallverhalten verändert habe; 75 Prozent davon nannten explizit eine verbesserte Abfalltrennung. </p><p>Wenn die Kosten der Siedlungsabfallentsorgung nicht zumindest teilweise verursachergerecht über Gebühren, sondern einzig über allgemeine Steuermittel finanziert werden, sind die aufgewendeten Gesamtentsorgungskosten somit insgesamt höher und die Steuerzahlerin bzw. der Steuerzahler bezahlt letztlich mehr als bei einem System mit verursachergerechten Gebühren. Deshalb ist die Abfallsackgebühr keine Strafsteuer, sie belohnt vielmehr ein umweltgerechtes und ressourcenschonendes Abfallentsorgungsverhalten. Davon profitieren die einzelnen Steuerzahlenden, die Gemeindefinanzen sowie die Umwelt in gleicher Weise.</p><p>Die eingangs erwähnte Studie zeigte auch, dass unsachgemässe Entsorgung wie z. B. die illegale Abfallverbrennung, das wilde Deponieren und das Littering sowohl in Gemeinden mit als auch solchen ohne Sackgebühr vorkommt. Tendenziell ist die unsachgemässe Entsorgung in Gemeinden mit Sackgebühr zwar grösser, mit entsprechender Informations- und Aufklärungsarbeit können diese negativen Begleiterscheinungen jedoch minimiert werden. Bedarf an Aufklärung besteht auch bei einem Teil der Bevölkerung betreffend Verbrennen von Abfällen in Cheminées und im Garten. Diese Mehrkosten können aber durch die obengenannte Gesamtkostenreduktion bei der kommunalen Abfallwirtschaft kompensiert werden.</p><p>Die gesetzlichen Grundlagen des USG geben den Kantonen im Übrigen einen breiten Handlungsspielraum für die Umsetzung der Abfallgebühren. So kann durch eine sinnvolle Kombination mit Grundgebühren die eigentliche Sackgebühr auf einem tiefen und allgemein akzeptierten Niveau gehalten werden. Ein breites Angebot von Separatsammlungen erhöht zudem die Akzeptanz der Sackgebühr. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 32a des Umweltschutzgesetzes (USG) zu streichen oder subsidiär wie folgt zu ändern:</p><p>Absatz 1</p><p>Die Kosten für die Entsorgung der Siedlungsabfälle können durch Gebühren oder andere Abgaben nach dem Verursacherprinzip finanziert werden.</p>
- Abschaffung der Abgaben für die Entsorgung der Siedlungsabfälle nach Verursacherprinzip
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