Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume

ShortId
11.3927
Id
20113927
Updated
25.06.2025 01:40
Language
de
Title
Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume
AdditionalIndexing
15;04;Strukturpolitik;ländliches Gebiet;Randregion;Kanton;Berggebiet;Koordination;Regionalpolitik
1
  • L04K06030102, Berggebiet
  • L05K0704030107, ländliches Gebiet
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L05K0704010213, Strukturpolitik
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K08020314, Koordination
  • L06K080701020108, Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Schweiz hat eine grosse Tradition in der Berggebietspolitik und galt lange Zeit als führend in diesem Bereich. Spätestens seit Inkrafttreten der neuen Regionalpolitik im Jahre 2008 hat die Regionalpolitik ihren früheren, integrativen Charakter weitgehend verloren. Zudem ist die Regionalpolitik nur einer von zahlreichen Politikbereichen, die für die Zukunft der Berggebiete und ländlichen Räume mitentscheidend sind. Die Ausgestaltung dieser verschiedenen Sektoralpolitiken erfolgt teilweise unkoordiniert und kann sogar zu widersprüchlichen Politikformulierungen und paralysierenden Aktivitäten führen. Es fehlt ein übergeordneter strategischer Rahmen, in welche Richtung sich die Berggebiete und ländlichen Räume entwickeln sollen. Der Bundesrat hatte anlässlich der parlamentarischen Beratung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zugesichert, dass er eine derartige Strategie erarbeiten wolle. Ebenfalls im Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz wird eine Strategie für den Alpenraum und die ländlichen Räume in Aussicht gestellt, wobei eine solche Strategie auch den Jurabogen einzubeziehen hat.</p><p>Die Erarbeitung einer derartigen Strategie für die Berggebiete und ländlichen Räume muss zusammen mit den wesentlichen Akteuren dieser Räume erfolgen. Darunter fallen in erster Linie der Bund, die Kantone, Regionen und Gemeinden bzw. deren nationale Dachorganisationen. Besondere Beachtung ist dabei einer besseren Koordination der Sektoralpolitiken und einer verstärkten und institutionalisierten vertikalen Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen zu schenken.</p>
  • <p>Die städtischen und ländlichen Gebiete sind in der Schweiz sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich eng in sogenannten funktionalen Räumen verflochten. Diesem Umstand hat der Bundesrat mit der neuen Regionalpolitik (NRP) bewusst Rechnung getragen. Der Bundesrat erachtet eine scharfe Abgrenzung Stadt-Land als nicht zielführend. Die regionalen Zentren spielen innerhalb der Funktionalräume wie auch bei der Umsetzung der NRP und anderer Sektoralpolitiken eine entscheidende Rolle. </p><p>Mit dem Raumkonzept Schweiz schaffen Bund, Kantone und Gemeinden einen Orientierungsrahmen für raumwirksame Entscheide, mit dem die alten Gegensätze zwischen Stadt und Land überwunden werden sollen. In dieser Grundlagenarbeit wird ein starker Akzent auf ein Denken und Planen in funktionalen Raumeinheiten, den sogenannten Handlungsräumen, gesetzt. Für die zwölf Handlungsräume werden dementsprechend differenzierte strategische Stossrichtungen der Raumentwicklung vorgeschlagen, die jeweils auch die Anliegen der ländlichen Gebiete umfassen. </p><p>Diese räumlich integrierten Ansätze der Raumentwicklungspolitik werden neben der NRP durch etliche Sektoralpolitiken des Bundes gestützt. Die Bedürfnisse der ländlichen Räume und Berggebiete sind jeweils vollumfänglich mitberücksichtigt. In einem Bericht an die eidgenössischen Räte aus dem Jahre 2004 hat der Bundesrat zudem seine generellen und sektorspezifischen Leitlinien für die künftige Grundversorgungspolitik festgelegt; diese Leitlinien haben für die ländlichen Räume auch in absehbarer Zeit noch Geltung. Ferner verfolgt die Agrarpolitik zunehmend Ansätze zur Entwicklung ländlicher Regionen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung schliesslich beinhaltet verschiedene Instrumente, die explizit auf die Unterstützung der ländlichen Gebiete und Bergregionen abzielen.</p><p>Gestützt auf die Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben werden die raumwirksamen Tätigkeiten in der Raumordnungskonferenz des Bundes aufeinander abgestimmt. In diesem Rahmen bilden vier Bundesämter das Bundesnetzwerk ländlicher Raum, das sich regelmässig und spezifisch mit den Herausforderungen ländlicher Räume und mit koordinierten Handlungsansätzen für die einzelnen Teilräume befasst. Es trägt dadurch dem Anliegen nach einer koordinierten Handlungsweise des Bundes im ländlichen Raum Rechnung.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrats bleibt lediglich die strategisch bedeutsame Frage offen, ob und wie die eher auf ländliche Herausforderungen fokussierten Tätigkeiten vertikal zwischen den drei Staatsebenen themenübergreifend und systematischer abgestimmt werden sollen. In Anlehnung an das bewährte Modell der Tripartiten Agglomerationskonferenz, mit Federführung bei den Kantonen, könnte auch hier eine entsprechende Initiative unter der Federführung der Kantone angestossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den wichtigsten Vertretern der Berggebiete und ländlichen Räume eine kohärente Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume zu entwickeln. Diese Strategie muss generelle Grundsätze und Leitlinien enthalten sowie konkrete Schritte zu deren Umsetzung aufzeigen. Dabei ist den Aspekten Bevölkerung, Wirtschaft, natürliche Ressourcen und dezentrale Besiedelung sowie der vertikalen Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen besondere Beachtung zu schenken.</p>
  • Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz hat eine grosse Tradition in der Berggebietspolitik und galt lange Zeit als führend in diesem Bereich. Spätestens seit Inkrafttreten der neuen Regionalpolitik im Jahre 2008 hat die Regionalpolitik ihren früheren, integrativen Charakter weitgehend verloren. Zudem ist die Regionalpolitik nur einer von zahlreichen Politikbereichen, die für die Zukunft der Berggebiete und ländlichen Räume mitentscheidend sind. Die Ausgestaltung dieser verschiedenen Sektoralpolitiken erfolgt teilweise unkoordiniert und kann sogar zu widersprüchlichen Politikformulierungen und paralysierenden Aktivitäten führen. Es fehlt ein übergeordneter strategischer Rahmen, in welche Richtung sich die Berggebiete und ländlichen Räume entwickeln sollen. Der Bundesrat hatte anlässlich der parlamentarischen Beratung der Durchführungsprotokolle der Alpenkonvention zugesichert, dass er eine derartige Strategie erarbeiten wolle. Ebenfalls im Entwurf des Raumkonzeptes Schweiz wird eine Strategie für den Alpenraum und die ländlichen Räume in Aussicht gestellt, wobei eine solche Strategie auch den Jurabogen einzubeziehen hat.</p><p>Die Erarbeitung einer derartigen Strategie für die Berggebiete und ländlichen Räume muss zusammen mit den wesentlichen Akteuren dieser Räume erfolgen. Darunter fallen in erster Linie der Bund, die Kantone, Regionen und Gemeinden bzw. deren nationale Dachorganisationen. Besondere Beachtung ist dabei einer besseren Koordination der Sektoralpolitiken und einer verstärkten und institutionalisierten vertikalen Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen zu schenken.</p>
    • <p>Die städtischen und ländlichen Gebiete sind in der Schweiz sowohl gesellschaftlich als auch wirtschaftlich eng in sogenannten funktionalen Räumen verflochten. Diesem Umstand hat der Bundesrat mit der neuen Regionalpolitik (NRP) bewusst Rechnung getragen. Der Bundesrat erachtet eine scharfe Abgrenzung Stadt-Land als nicht zielführend. Die regionalen Zentren spielen innerhalb der Funktionalräume wie auch bei der Umsetzung der NRP und anderer Sektoralpolitiken eine entscheidende Rolle. </p><p>Mit dem Raumkonzept Schweiz schaffen Bund, Kantone und Gemeinden einen Orientierungsrahmen für raumwirksame Entscheide, mit dem die alten Gegensätze zwischen Stadt und Land überwunden werden sollen. In dieser Grundlagenarbeit wird ein starker Akzent auf ein Denken und Planen in funktionalen Raumeinheiten, den sogenannten Handlungsräumen, gesetzt. Für die zwölf Handlungsräume werden dementsprechend differenzierte strategische Stossrichtungen der Raumentwicklung vorgeschlagen, die jeweils auch die Anliegen der ländlichen Gebiete umfassen. </p><p>Diese räumlich integrierten Ansätze der Raumentwicklungspolitik werden neben der NRP durch etliche Sektoralpolitiken des Bundes gestützt. Die Bedürfnisse der ländlichen Räume und Berggebiete sind jeweils vollumfänglich mitberücksichtigt. In einem Bericht an die eidgenössischen Räte aus dem Jahre 2004 hat der Bundesrat zudem seine generellen und sektorspezifischen Leitlinien für die künftige Grundversorgungspolitik festgelegt; diese Leitlinien haben für die ländlichen Räume auch in absehbarer Zeit noch Geltung. Ferner verfolgt die Agrarpolitik zunehmend Ansätze zur Entwicklung ländlicher Regionen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung schliesslich beinhaltet verschiedene Instrumente, die explizit auf die Unterstützung der ländlichen Gebiete und Bergregionen abzielen.</p><p>Gestützt auf die Verordnung vom 22. Oktober 1997 über die raumordnungspolitische Koordination der Bundesaufgaben werden die raumwirksamen Tätigkeiten in der Raumordnungskonferenz des Bundes aufeinander abgestimmt. In diesem Rahmen bilden vier Bundesämter das Bundesnetzwerk ländlicher Raum, das sich regelmässig und spezifisch mit den Herausforderungen ländlicher Räume und mit koordinierten Handlungsansätzen für die einzelnen Teilräume befasst. Es trägt dadurch dem Anliegen nach einer koordinierten Handlungsweise des Bundes im ländlichen Raum Rechnung.</p><p>Aus der Sicht des Bundesrats bleibt lediglich die strategisch bedeutsame Frage offen, ob und wie die eher auf ländliche Herausforderungen fokussierten Tätigkeiten vertikal zwischen den drei Staatsebenen themenübergreifend und systematischer abgestimmt werden sollen. In Anlehnung an das bewährte Modell der Tripartiten Agglomerationskonferenz, mit Federführung bei den Kantonen, könnte auch hier eine entsprechende Initiative unter der Federführung der Kantone angestossen werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den wichtigsten Vertretern der Berggebiete und ländlichen Räume eine kohärente Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume zu entwickeln. Diese Strategie muss generelle Grundsätze und Leitlinien enthalten sowie konkrete Schritte zu deren Umsetzung aufzeigen. Dabei ist den Aspekten Bevölkerung, Wirtschaft, natürliche Ressourcen und dezentrale Besiedelung sowie der vertikalen Zusammenarbeit der betroffenen Akteure aller Staatsebenen besondere Beachtung zu schenken.</p>
    • Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländlichen Räume

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