Aufhebung der Festungsminenwerfer
- ShortId
-
11.3932
- Id
-
20113932
- Updated
-
28.07.2023 10:09
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der Festungsminenwerfer
- AdditionalIndexing
-
09;militärische Anlage;Evaluation;konventionelle Waffe;Abbau der Streitkräfte;Kosten-Nutzen-Analyse
- 1
-
- L04K04020105, militärische Anlage
- L04K04020402, konventionelle Waffe
- L05K0401010101, Abbau der Streitkräfte
- L04K08020302, Evaluation
- L06K070302020501, Kosten-Nutzen-Analyse
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die vorgesehene Aufhebung der Festungsminenwerfer ist in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Die Begründung des VBS, dass die 12-cm-Doppel-Festungsminenwerfer veraltet seien (vgl. Communiqué des VBS vom 25. Mai 2011), ist falsch. Es handelt sich um ein modernes System, das dank des guten Feuerführungssystems, das ein schnelles und präzises Feuer ermöglicht, und dank der modernen Munition einen hohen Kampfwert hat und noch über Jahrzehnte einsatzfähig ist. Dies ist umso mehr der Fall, als die dafür benötigten personellen Ressourcen nicht gross sind, der dafür benötigte Unterhalt (Stromkosten, Personal, Materialkosten) im Vergleich zu anderen Waffensystemen äusserst kostengünstig ist und die Grundinvestitionen getätigt sind. Die Festungsminenwerfer sind mit den dazu gehörenden Sperrstellen schwer überwindbar, kostengünstig, einfach, robust und leicht handhabbar. </p><p>Wenn der in der Verfassung festgelegte Verteidigungsauftrag ein Hauptauftrag ist, entsprechen die Festungsminenwerfer auch heute und in Zukunft den Bedürfnissen der Armee, da sie gegen einen konventionellen Gegner im Raumsicherungs- und Verteidigungseinsatz dissuativ und effektiv sind.</p><p>Festungsminenwerfer können auch im Rahmen einer asymmetrischen Kriegsführung von grosser Bedeutung sein. Ein asymmetrisch vorgehender Gegner wird kaum über Mittel verfügen, um befestigte Anlagen auszuschalten. Insofern kommt dem Festungsminenwerfer sogar eine überragende Bedeutung im nichttraditionellen Gefecht gerade gegen solche Gegner zu. Jüngste Beispiele aus Konflikten belegen, dass Einzelgeschütze weitgehend ungefährdet sind und mit endphasengelenkter Präzisionsmunition eine verheerende Wirkung gegen einen solchen Gegner erzeugen können.</p><p>Die vorgesehene Aufhebung ist kostenintensiv, wahrscheinlich viel kostenintensiver als die normale Beibehaltung oder Inaktivierung der meisten Festungsminenwerfer. Zwingend ist die Beibehaltung eines Teils der Festungsminenwerfer, um personell und materiell die für die Festungsminenwerfer notwendigen Kernkompetenzen auch zukünftig garantieren zu können.</p>
- <p>In dem vom Parlament zur Kenntnis genommenen Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hat der Bundesrat angekündigt, dass die Festungsminenwerfer so rasch wie möglich ausser Dienst gestellt werden sollen. Dies wird nun im VBS umgesetzt. Die Ausserdienststellung erfolgt nicht, weil die Festungsminenwerfer technisch veraltet sind, sondern weil diese nicht mehr den taktischen Bedürfnissen der Armee entsprechen.</p><p>Die Schweiz verfügt über Festungsminenwerfer-Anlagen an diversen Standorten. Anzahl und Standorte unterliegen nach wie vor der Geheimhaltung. Die Mehrheit der Anlagen ist heute bereits nicht mehr operationell: Rund ein Drittel ist vollständig stillgelegt (Status A3), für das Gros wurde die Instandhaltung ausgesetzt (Status A2). Nur rund ein Zehntel der Anlagen wird noch aktiv unterhalten und wäre dadurch operationell und für die Ausbildung nutzbar (Status A1).</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die jährlichen Betriebskosten für die Festungsminenwerfer (Anlagen im Status A1 oder A2 sowie die Aufwände für die Ausbildung der Truppe) belaufen sich auf rund 15 Millionen Franken. Die jährlichen Instandhaltungsausgaben betragen dabei rund 1,6 Millionen Franken. Die Kosten für die Munition betrugen pro Jahr rund 620 000 Franken (Etat-Preis). Die vorhandenen Munitionsbestände unterliegen der Geheimhaltung. Verschossen wurden Wurfgranaten und Explosiv-Übungsgranaten. Nur für den Einsatzfall ist Kanistermunition und Strix-Munition eingelagert. Der Anteil Beleuchtungsmunition wurde nur in geringen Mengen für die Ausbildung verwendet und war ebenfalls nur für den Einsatzfall vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Gros der Festungsminenwerfermunition nicht verschossen werden kann, sondern nach einer bestimmten Lagerdauer ohnehin umgebaut oder liquidiert werden muss.</p><p>2. Die Kosten für die Stilllegung des grössten Teils der Festungsminenwerfer (Status A2) und die Beibehaltung eines kleineren Teils (Status A1) betragen 1,6 Millionen Franken, wovon für die Stilllegung schätzungsweise zwei Drittel ausreichen würden. Wird ein kleiner Teil der Festungsminenwerfer beibehalten, wie es der Interpellant vorschlägt, belasten weiterhin Unterhalts- und Betriebskosten die Logistikbasis der Armee. Handlungsspielraum für die Modernisierung der Armee kann jedoch nur gewonnen werden, wenn nicht mehr benötigte Systeme vollständig ausser Dienst gestellt werden. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass der Erhalt einer kleinen Zahl von Festungsminenwerfern einen relevanten Beitrag zur Anpassung der Armee an künftige Bedrohungen darstellt.</p><p>3. Derzeit sind Desinvestitionskosten für die Desarmierung und einen Teilrückbau auf rund 23 Millionen Franken veranschlagt. Für die Liquidation der konventionellen Munition inkl. Zünder und Ladungen ist ein Aufwand von rund 6,5 Millionen Franken berechnet. Ein kleiner Teil der Munition ist für ein Projekt zur Weiterentwicklung der indirekten Feuerunterstützung der Kampfbataillone vorgesehen.</p><p>4. Für die Kosten der vorgesehenen Gesamtliquidation der Festungsminenwerfer (inkl. Munition) von rund 30 Millionen Franken könnten die Festungsminenwerfer höchstens einige Jahre unterhalten werden. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass bei allen Systemen der Armee Liquidationskosten anfallen. Ein Weiterbetrieb der Festungsminenwerfer verschiebt die Liquidation bloss, die Kosten fallen später an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um die vorgesehene Aufhebung der Festungsminenwerfer zu beurteilen, sind vor einem endgültigen Entscheid Kennzahlen notwendig.</p><p>1. Was kostet heute der Unterhalt der aktiven/operationellen Festungsminenwerfer (Stromkosten, Personalkosten, übrige Materialkosten)? Was kostet die Munition? Welche Munition ist in welcher Menge für die Festungsminenwerfer noch vorhanden (Wurf- und Beleuchtungsgranaten, Bomblet- und Strix-Munition)?</p><p>2. Welche Kosten fallen bei der Inaktivierung des grössten Teils der Festungsminenwerfer an? Wie viel kostet die Beibehaltung eines kleineren Teils der Festungsminenwerfer im operationellen/aktiven Zustand, um den Aufwuchs garantieren zu können?</p><p>3. Was kostet die im Armeebericht 2010 vorgesehene Liquidation der Festungsminenwerfer? Was geschieht mit der noch vorhandenen Munition?</p><p>4. Wie viele Jahrzehnte könnten die Festungsminenwerfer mit den für die Gesamtliquidation vorgesehenen Mitteln aktiv/operationell oder gemischt aktiv/operationell und inaktiviert unterhalten werden?</p>
- Aufhebung der Festungsminenwerfer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die vorgesehene Aufhebung der Festungsminenwerfer ist in mehrerer Hinsicht fragwürdig. Die Begründung des VBS, dass die 12-cm-Doppel-Festungsminenwerfer veraltet seien (vgl. Communiqué des VBS vom 25. Mai 2011), ist falsch. Es handelt sich um ein modernes System, das dank des guten Feuerführungssystems, das ein schnelles und präzises Feuer ermöglicht, und dank der modernen Munition einen hohen Kampfwert hat und noch über Jahrzehnte einsatzfähig ist. Dies ist umso mehr der Fall, als die dafür benötigten personellen Ressourcen nicht gross sind, der dafür benötigte Unterhalt (Stromkosten, Personal, Materialkosten) im Vergleich zu anderen Waffensystemen äusserst kostengünstig ist und die Grundinvestitionen getätigt sind. Die Festungsminenwerfer sind mit den dazu gehörenden Sperrstellen schwer überwindbar, kostengünstig, einfach, robust und leicht handhabbar. </p><p>Wenn der in der Verfassung festgelegte Verteidigungsauftrag ein Hauptauftrag ist, entsprechen die Festungsminenwerfer auch heute und in Zukunft den Bedürfnissen der Armee, da sie gegen einen konventionellen Gegner im Raumsicherungs- und Verteidigungseinsatz dissuativ und effektiv sind.</p><p>Festungsminenwerfer können auch im Rahmen einer asymmetrischen Kriegsführung von grosser Bedeutung sein. Ein asymmetrisch vorgehender Gegner wird kaum über Mittel verfügen, um befestigte Anlagen auszuschalten. Insofern kommt dem Festungsminenwerfer sogar eine überragende Bedeutung im nichttraditionellen Gefecht gerade gegen solche Gegner zu. Jüngste Beispiele aus Konflikten belegen, dass Einzelgeschütze weitgehend ungefährdet sind und mit endphasengelenkter Präzisionsmunition eine verheerende Wirkung gegen einen solchen Gegner erzeugen können.</p><p>Die vorgesehene Aufhebung ist kostenintensiv, wahrscheinlich viel kostenintensiver als die normale Beibehaltung oder Inaktivierung der meisten Festungsminenwerfer. Zwingend ist die Beibehaltung eines Teils der Festungsminenwerfer, um personell und materiell die für die Festungsminenwerfer notwendigen Kernkompetenzen auch zukünftig garantieren zu können.</p>
- <p>In dem vom Parlament zur Kenntnis genommenen Sicherheitspolitischen Bericht 2010 hat der Bundesrat angekündigt, dass die Festungsminenwerfer so rasch wie möglich ausser Dienst gestellt werden sollen. Dies wird nun im VBS umgesetzt. Die Ausserdienststellung erfolgt nicht, weil die Festungsminenwerfer technisch veraltet sind, sondern weil diese nicht mehr den taktischen Bedürfnissen der Armee entsprechen.</p><p>Die Schweiz verfügt über Festungsminenwerfer-Anlagen an diversen Standorten. Anzahl und Standorte unterliegen nach wie vor der Geheimhaltung. Die Mehrheit der Anlagen ist heute bereits nicht mehr operationell: Rund ein Drittel ist vollständig stillgelegt (Status A3), für das Gros wurde die Instandhaltung ausgesetzt (Status A2). Nur rund ein Zehntel der Anlagen wird noch aktiv unterhalten und wäre dadurch operationell und für die Ausbildung nutzbar (Status A1).</p><p>Der Bundesrat beantwortet die Fragen wie folgt:</p><p>1. Die jährlichen Betriebskosten für die Festungsminenwerfer (Anlagen im Status A1 oder A2 sowie die Aufwände für die Ausbildung der Truppe) belaufen sich auf rund 15 Millionen Franken. Die jährlichen Instandhaltungsausgaben betragen dabei rund 1,6 Millionen Franken. Die Kosten für die Munition betrugen pro Jahr rund 620 000 Franken (Etat-Preis). Die vorhandenen Munitionsbestände unterliegen der Geheimhaltung. Verschossen wurden Wurfgranaten und Explosiv-Übungsgranaten. Nur für den Einsatzfall ist Kanistermunition und Strix-Munition eingelagert. Der Anteil Beleuchtungsmunition wurde nur in geringen Mengen für die Ausbildung verwendet und war ebenfalls nur für den Einsatzfall vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass das Gros der Festungsminenwerfermunition nicht verschossen werden kann, sondern nach einer bestimmten Lagerdauer ohnehin umgebaut oder liquidiert werden muss.</p><p>2. Die Kosten für die Stilllegung des grössten Teils der Festungsminenwerfer (Status A2) und die Beibehaltung eines kleineren Teils (Status A1) betragen 1,6 Millionen Franken, wovon für die Stilllegung schätzungsweise zwei Drittel ausreichen würden. Wird ein kleiner Teil der Festungsminenwerfer beibehalten, wie es der Interpellant vorschlägt, belasten weiterhin Unterhalts- und Betriebskosten die Logistikbasis der Armee. Handlungsspielraum für die Modernisierung der Armee kann jedoch nur gewonnen werden, wenn nicht mehr benötigte Systeme vollständig ausser Dienst gestellt werden. Der Bundesrat ist nicht der Auffassung, dass der Erhalt einer kleinen Zahl von Festungsminenwerfern einen relevanten Beitrag zur Anpassung der Armee an künftige Bedrohungen darstellt.</p><p>3. Derzeit sind Desinvestitionskosten für die Desarmierung und einen Teilrückbau auf rund 23 Millionen Franken veranschlagt. Für die Liquidation der konventionellen Munition inkl. Zünder und Ladungen ist ein Aufwand von rund 6,5 Millionen Franken berechnet. Ein kleiner Teil der Munition ist für ein Projekt zur Weiterentwicklung der indirekten Feuerunterstützung der Kampfbataillone vorgesehen.</p><p>4. Für die Kosten der vorgesehenen Gesamtliquidation der Festungsminenwerfer (inkl. Munition) von rund 30 Millionen Franken könnten die Festungsminenwerfer höchstens einige Jahre unterhalten werden. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass bei allen Systemen der Armee Liquidationskosten anfallen. Ein Weiterbetrieb der Festungsminenwerfer verschiebt die Liquidation bloss, die Kosten fallen später an.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Um die vorgesehene Aufhebung der Festungsminenwerfer zu beurteilen, sind vor einem endgültigen Entscheid Kennzahlen notwendig.</p><p>1. Was kostet heute der Unterhalt der aktiven/operationellen Festungsminenwerfer (Stromkosten, Personalkosten, übrige Materialkosten)? Was kostet die Munition? Welche Munition ist in welcher Menge für die Festungsminenwerfer noch vorhanden (Wurf- und Beleuchtungsgranaten, Bomblet- und Strix-Munition)?</p><p>2. Welche Kosten fallen bei der Inaktivierung des grössten Teils der Festungsminenwerfer an? Wie viel kostet die Beibehaltung eines kleineren Teils der Festungsminenwerfer im operationellen/aktiven Zustand, um den Aufwuchs garantieren zu können?</p><p>3. Was kostet die im Armeebericht 2010 vorgesehene Liquidation der Festungsminenwerfer? Was geschieht mit der noch vorhandenen Munition?</p><p>4. Wie viele Jahrzehnte könnten die Festungsminenwerfer mit den für die Gesamtliquidation vorgesehenen Mitteln aktiv/operationell oder gemischt aktiv/operationell und inaktiviert unterhalten werden?</p>
- Aufhebung der Festungsminenwerfer
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