Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen

ShortId
11.3938
Id
20113938
Updated
28.07.2023 02:48
Language
de
Title
Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen
AdditionalIndexing
24;Devisenkontrolle;Spekulationskapital;Bankrecht;Zins;Schweizer Franken
1
  • L04K11040209, Bankrecht
  • L04K11030302, Devisenkontrolle
  • L05K1106020110, Spekulationskapital
  • L05K1104040501, Zins
  • L06K110302010301, Schweizer Franken
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Frankenstärke ist nicht nur eine Frage der Stärke der schweizerischen Wirtschaft, des sicheren Hafens und seriöser Investoren. Ein guter Teil der aktuellen Krise ist von kurzfristig interessierten Spekulanten verursacht. Diesem für die Volkswirtschaft schädlichen Treiben begegnet die Schweizerische Nationalbank (SNB) mit ihren Mitteln. </p><p>Es ist die Aufgabe der politischen Behörden, das aus ihrer Warte Mögliche dazu beizutragen, dass die Interventionen der SNB erfolgreich sind. Wenn es um das volkswirtschaftliche Interesse geht, geht es um das Landesinteresse, und die Politik muss handeln können. Da genügen manchmal verbale Unterstützungen nicht, es braucht auch härtere Massnahmen.</p><p>Um der Spekulation gegen den Schweizerfranken wirksam zu begegnen, müssen deshalb verschiedene Instrumente verwendet werden. Zu ihnen kann der Erlass von Negativzinsen zählen. Es gibt Fachleute, die sich sehr dafür aussprechen, allerdings gibt es auch Fachleute, die die Wirkung verneinen oder anzweifeln. Kaum jemand aber bestreitet, dass das Mittel psychologisch wirksam ist. Im Bankengeschäft und in der Spekulation geht es um harte Fakten, aber auch subjektive Faktoren spielen eine Rolle. </p><p>In den Hearings der WAK zum starken Franken haben Vertreter der Organisationen der Arbeitswelt angedeutet, dass man in die Richtung der Erhebung von Negativzinsen gehen könnte. Das Verständnis dafür wäre auf breiter Basis vorhanden.</p><p>Was aber fehlt, ist die Rechtsgrundlage dafür, wenn nicht Notrecht bemüht werden soll. Im Rahmen der Debatten um die Vorlage zur Frankenstärke hat der Bundesrat erklärt, dass er eine Rechtsgrundlage schaffen müsste, wenn er die Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen haben wollte. Mit dieser Motion wird der Weg dafür geöffnet.</p>
  • <p>Die wirksamsten Mittel zur Bekämpfung übermässiger Wechselkursschwankungen liegen im Bereich der Währungs- und Geldpolitik, für die in erster Linie die Schweizerische Nationalbank zuständig ist. Diese verfügt über eine breite Palette von geldpolitischen Instrumenten, welche sie in jüngster Zeit in erheblichem Umfang eingesetzt hat.</p><p>Der Negativzins ist Teil von möglichen weiteren flankierenden Massnahmen zum Schutz des Schweizerfrankens. Wegen der Vielzahl von Anlagemöglichkeiten auf dem Finanzmarkt könnte mit einer Umschichtung von Bankdepositen in andere Anlagen die isolierte Einführung von Negativzinsen leicht umgangen werden. Nur mit einem Bündel von Massnahmen liessen sich in einer Krisensituation die spekulativen Transaktionen wirkungsvoll eindämmen. </p><p>Der Bundesrat lässt gegenwärtig die Umsetzbarkeit von ergänzenden flankierenden Massnahmen prüfen, welche nicht in der alleinigen Kompetenz der Nationalbank stehen. Darunter fallen auch die verschiedenen Formen von Kapitalverkehrskontrollen. Zu diesem Zweck wurde eine Task-Force bestehend aus Vertretern des EFD, des EVD und der SNB eingesetzt. Die vom Motionär geforderte Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen wird somit in diesem Rahmen bereits geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Das Bankengesetz wird um eine Bestimmung erweitert, die dem Bundesrat die Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen gibt.</p>
  • Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Frankenstärke ist nicht nur eine Frage der Stärke der schweizerischen Wirtschaft, des sicheren Hafens und seriöser Investoren. Ein guter Teil der aktuellen Krise ist von kurzfristig interessierten Spekulanten verursacht. Diesem für die Volkswirtschaft schädlichen Treiben begegnet die Schweizerische Nationalbank (SNB) mit ihren Mitteln. </p><p>Es ist die Aufgabe der politischen Behörden, das aus ihrer Warte Mögliche dazu beizutragen, dass die Interventionen der SNB erfolgreich sind. Wenn es um das volkswirtschaftliche Interesse geht, geht es um das Landesinteresse, und die Politik muss handeln können. Da genügen manchmal verbale Unterstützungen nicht, es braucht auch härtere Massnahmen.</p><p>Um der Spekulation gegen den Schweizerfranken wirksam zu begegnen, müssen deshalb verschiedene Instrumente verwendet werden. Zu ihnen kann der Erlass von Negativzinsen zählen. Es gibt Fachleute, die sich sehr dafür aussprechen, allerdings gibt es auch Fachleute, die die Wirkung verneinen oder anzweifeln. Kaum jemand aber bestreitet, dass das Mittel psychologisch wirksam ist. Im Bankengeschäft und in der Spekulation geht es um harte Fakten, aber auch subjektive Faktoren spielen eine Rolle. </p><p>In den Hearings der WAK zum starken Franken haben Vertreter der Organisationen der Arbeitswelt angedeutet, dass man in die Richtung der Erhebung von Negativzinsen gehen könnte. Das Verständnis dafür wäre auf breiter Basis vorhanden.</p><p>Was aber fehlt, ist die Rechtsgrundlage dafür, wenn nicht Notrecht bemüht werden soll. Im Rahmen der Debatten um die Vorlage zur Frankenstärke hat der Bundesrat erklärt, dass er eine Rechtsgrundlage schaffen müsste, wenn er die Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen haben wollte. Mit dieser Motion wird der Weg dafür geöffnet.</p>
    • <p>Die wirksamsten Mittel zur Bekämpfung übermässiger Wechselkursschwankungen liegen im Bereich der Währungs- und Geldpolitik, für die in erster Linie die Schweizerische Nationalbank zuständig ist. Diese verfügt über eine breite Palette von geldpolitischen Instrumenten, welche sie in jüngster Zeit in erheblichem Umfang eingesetzt hat.</p><p>Der Negativzins ist Teil von möglichen weiteren flankierenden Massnahmen zum Schutz des Schweizerfrankens. Wegen der Vielzahl von Anlagemöglichkeiten auf dem Finanzmarkt könnte mit einer Umschichtung von Bankdepositen in andere Anlagen die isolierte Einführung von Negativzinsen leicht umgangen werden. Nur mit einem Bündel von Massnahmen liessen sich in einer Krisensituation die spekulativen Transaktionen wirkungsvoll eindämmen. </p><p>Der Bundesrat lässt gegenwärtig die Umsetzbarkeit von ergänzenden flankierenden Massnahmen prüfen, welche nicht in der alleinigen Kompetenz der Nationalbank stehen. Darunter fallen auch die verschiedenen Formen von Kapitalverkehrskontrollen. Zu diesem Zweck wurde eine Task-Force bestehend aus Vertretern des EFD, des EVD und der SNB eingesetzt. Die vom Motionär geforderte Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen wird somit in diesem Rahmen bereits geprüft.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Das Bankengesetz wird um eine Bestimmung erweitert, die dem Bundesrat die Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen gibt.</p>
    • Kompetenz zum Erlass von Negativzinsen

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