Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer

ShortId
11.3950
Id
20113950
Updated
14.11.2025 09:04
Language
de
Title
Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;15;Steuerbefreiung;Moratorium;Schweizer Franken;Mehrwertsteuer;sektorale Beihilfe;Hotellerie
1
  • L05K1107030701, Steuerbefreiung
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L05K0101010308, Hotellerie
  • L04K08020318, Moratorium
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L06K110302010301, Schweizer Franken
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der starke Franken hat zur Folge, dass die Schweizer Hotellerie immer mehr auf einen Wendepunkt zusteuert. Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung des Frankenkurses gegenüber dem Euro, dem Dollar oder anderen Währungen ist die Zahl der Übernachtungen ausländischer Touristinnen und Touristen deutlich zurückgegangen. Zudem verbringen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ihre Ferien im Ausland. Bei den Logiernächten beträgt der Anteil an ausländischen Gästen rund 60 Prozent. Der Tourismus und die Hotellerie sind damit offensichtlich Exportbranchen. Die Frankenaufwertung wirkt sich vor allem auf die preissensible Nachfrage in der Ferienhotellerie aus. Damit die Schweizer Hotellerie überleben kann, muss sie die Preise vermehrt senken und verzeichnet folglich einen Rückgang ihrer Margen, auch bei Hotelbetrieben, die wirtschaftlich gesund sind. In einer Studie, die 2011 durchgeführt wurde, stellt die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) fest, dass die Wechselkurse sich noch stärker auf Übernachtungen ausländischer Gäste auswirken als auf andere Sektoren der Exportindustrie. </p><p>Eine Senkung der Mehrwertsteuer wäre ein äusserst wirksames Instrument zur Abfederung der Frankenstärke. Eine vorübergehende Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer würde der Schweizer Hotellerie mehr Handlungsspielraum bei der Preisfestsetzung geben. Eine solche Massnahme würde sich direkt und positiv auswirken. Sie würde es der Hotellerie ermöglichen, die Preise zu senken, die den Kunden für Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Da über 50 Prozent der Gäste aus dem Ausland kommen, wäre dies ein wirksames Instrument, um die Auswirkungen des starken Frankens zu bekämpfen. Parallel dazu könnte der Exodus der Schweizer Touristinnen und Touristen ins Ausland eingedämmt werden. Gemäss dem Konjunkturartikel der Bundesverfassung kann der Bund zur Stabilisierung der Konjunktur vorübergehend auf bundesrechtlichen Abgaben Rabatte gewähren (Art. 100 Abs. 5). Angesichts der düsteren Aussichten für die Hotellerie muss diese Bestimmung angewendet werden, um der Schweizer Tourismusbranche ein starkes Zeichen der Unterstützung zu geben. Zu diesem Zweck müssen die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit werden.</p>
  • <p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 MWSTG). Eine Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen verstiesse gegen das Prinzip der Allgemeinheit der Steuer. Es würde sich zudem um eine Giesskannensubvention handeln, denn es würden alle Beherbergungsbetriebe davon profitieren, ungeachtet davon, ob sie auf in- oder ausländische Touristen oder auf Geschäftsleute ausgerichtet sind und ob sie einen befristeten Rückgang der Nachfrage und/oder der Preise verkraften können oder nicht. </p><p>Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück) würde lediglich eine Senkung der Übernachtungspreise um knapp 4 Prozent erlauben. </p><p>Steuersatzänderungen sind immer mit einigem administrativen Aufwand verbunden. Die Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssoftware, ihre Preiskalkulationen und Preisanschriften sowie ihre Rechnungsstellung befristet anpassen. Für die bisherigen Steuersatzänderungen wurde vonseiten der Wirtschaft jeweils ein Vorlauf von mindestens einem Jahr verlangt, um sämtliche erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Innerhalb eines Jahres würde der Umstellungsaufwand zudem zweimal anfallen. Auch die administrative Abwicklung der Mehrwertsteuer würde bei Annahme dieser Motion nicht vereinfacht, denn die Hotels müssten unverändert mit drei Steuersätzen abrechnen. </p><p>Die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke beschlossene Aufstockung des Bundesdarlehens für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit um 100 Millionen Franken ist besser geeignet, unter der Frankenstärke leidende Betriebe gezielt zu unterstützen. </p><p>Die Befreiung der Beherbergungsleistungen im Jahr 2012 hätte Mindereinnahmen für die Bundeskasse von 150 bis 160 Millionen Franken zur Folge. </p><p>Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen widerspricht zudem dem Ziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf vorzulegen, der die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiung soll mit einem dringlichen Bundesbeschluss der Bundesversammlung erfolgen.</p>
  • Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der starke Franken hat zur Folge, dass die Schweizer Hotellerie immer mehr auf einen Wendepunkt zusteuert. Aufgrund der besorgniserregenden Entwicklung des Frankenkurses gegenüber dem Euro, dem Dollar oder anderen Währungen ist die Zahl der Übernachtungen ausländischer Touristinnen und Touristen deutlich zurückgegangen. Zudem verbringen immer mehr Schweizerinnen und Schweizer ihre Ferien im Ausland. Bei den Logiernächten beträgt der Anteil an ausländischen Gästen rund 60 Prozent. Der Tourismus und die Hotellerie sind damit offensichtlich Exportbranchen. Die Frankenaufwertung wirkt sich vor allem auf die preissensible Nachfrage in der Ferienhotellerie aus. Damit die Schweizer Hotellerie überleben kann, muss sie die Preise vermehrt senken und verzeichnet folglich einen Rückgang ihrer Margen, auch bei Hotelbetrieben, die wirtschaftlich gesund sind. In einer Studie, die 2011 durchgeführt wurde, stellt die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) fest, dass die Wechselkurse sich noch stärker auf Übernachtungen ausländischer Gäste auswirken als auf andere Sektoren der Exportindustrie. </p><p>Eine Senkung der Mehrwertsteuer wäre ein äusserst wirksames Instrument zur Abfederung der Frankenstärke. Eine vorübergehende Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer würde der Schweizer Hotellerie mehr Handlungsspielraum bei der Preisfestsetzung geben. Eine solche Massnahme würde sich direkt und positiv auswirken. Sie würde es der Hotellerie ermöglichen, die Preise zu senken, die den Kunden für Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden. Da über 50 Prozent der Gäste aus dem Ausland kommen, wäre dies ein wirksames Instrument, um die Auswirkungen des starken Frankens zu bekämpfen. Parallel dazu könnte der Exodus der Schweizer Touristinnen und Touristen ins Ausland eingedämmt werden. Gemäss dem Konjunkturartikel der Bundesverfassung kann der Bund zur Stabilisierung der Konjunktur vorübergehend auf bundesrechtlichen Abgaben Rabatte gewähren (Art. 100 Abs. 5). Angesichts der düsteren Aussichten für die Hotellerie muss diese Bestimmung angewendet werden, um der Schweizer Tourismusbranche ein starkes Zeichen der Unterstützung zu geben. Zu diesem Zweck müssen die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit werden.</p>
    • <p>Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchssteuer nach dem System der Netto-Allphasensteuer mit Vorsteuerabzug. Die Steuer bezweckt die Besteuerung des nichtunternehmerischen Endverbrauchs im Inland (Art. 1 Abs. 1 MWSTG). Eine Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen verstiesse gegen das Prinzip der Allgemeinheit der Steuer. Es würde sich zudem um eine Giesskannensubvention handeln, denn es würden alle Beherbergungsbetriebe davon profitieren, ungeachtet davon, ob sie auf in- oder ausländische Touristen oder auf Geschäftsleute ausgerichtet sind und ob sie einen befristeten Rückgang der Nachfrage und/oder der Preise verkraften können oder nicht. </p><p>Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen (Übernachtung mit Frühstück) würde lediglich eine Senkung der Übernachtungspreise um knapp 4 Prozent erlauben. </p><p>Steuersatzänderungen sind immer mit einigem administrativen Aufwand verbunden. Die Unternehmen müssen ihre Buchhaltungssoftware, ihre Preiskalkulationen und Preisanschriften sowie ihre Rechnungsstellung befristet anpassen. Für die bisherigen Steuersatzänderungen wurde vonseiten der Wirtschaft jeweils ein Vorlauf von mindestens einem Jahr verlangt, um sämtliche erforderlichen Anpassungen vornehmen zu können. Innerhalb eines Jahres würde der Umstellungsaufwand zudem zweimal anfallen. Auch die administrative Abwicklung der Mehrwertsteuer würde bei Annahme dieser Motion nicht vereinfacht, denn die Hotels müssten unverändert mit drei Steuersätzen abrechnen. </p><p>Die im Rahmen der Abfederung der Frankenstärke beschlossene Aufstockung des Bundesdarlehens für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit um 100 Millionen Franken ist besser geeignet, unter der Frankenstärke leidende Betriebe gezielt zu unterstützen. </p><p>Die Befreiung der Beherbergungsleistungen im Jahr 2012 hätte Mindereinnahmen für die Bundeskasse von 150 bis 160 Millionen Franken zur Folge. </p><p>Die Steuerbefreiung der Beherbergungsleistungen widerspricht zudem dem Ziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf vorzulegen, der die Beherbergungsleistungen für das Jahr 2012 von der Mehrwertsteuer befreit. Die Befreiung soll mit einem dringlichen Bundesbeschluss der Bundesversammlung erfolgen.</p>
    • Befristete Befreiung der Beherbergungsleistungen von der Mehrwertsteuer

Back to List