Spezielles Verfahrensrecht für das Asylverfahren

ShortId
11.3964
Id
20113964
Updated
27.07.2023 20:23
Language
de
Title
Spezielles Verfahrensrecht für das Asylverfahren
AdditionalIndexing
2811;Rechtsschutz;Asylverfahren;Vereinfachung von Verfahren
1
  • L05K0108010201, Asylverfahren
  • L05K0503020801, Vereinfachung von Verfahren
  • L03K050402, Rechtsschutz
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das erstinstanzliche Verfahren im Bereich des Asylwesens vor dem Bundesamt für Migration und das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden grundsätzlich von den allgemeinen Regeln des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) beherrscht. Dadurch wird den spezifischen Besonderheiten des Asylverfahrens - insbesondere auch in Bezug auf die Beschleunigung - nur ungenügend Rechnung getragen.</p>
  • <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich zu verfassen. Dieser Bericht wurde am 9. Mai 2011 in der SPK-S besprochen. Diese hat sich einstimmig für die im Bericht vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereichs (Durchführung rascher Asylverfahren in Verfahrenszentren) ausgesprochen. Der Bundesrat hat in der Folge mit Beschluss vom 6. Juni 2011 das EJPD beauftragt, wenn möglich bis Ende 2012 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Vorlage kann auch geprüft werden, ob die Schaffung eines Spezialverfahrensrechts für den Asylbereich notwendig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob für das Asylverfahren in der ersten Instanz und in der Beschwerdeinstanz - unter Wahrung aller rechtstaatlichen Grundsätze - ein spezielles Verfahrensrecht einzuführen und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) aufzunehmen ist.</p>
  • Spezielles Verfahrensrecht für das Asylverfahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das erstinstanzliche Verfahren im Bereich des Asylwesens vor dem Bundesamt für Migration und das Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht werden grundsätzlich von den allgemeinen Regeln des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren vom 20. Dezember 1968 (SR 172.021) beherrscht. Dadurch wird den spezifischen Besonderheiten des Asylverfahrens - insbesondere auch in Bezug auf die Beschleunigung - nur ungenügend Rechnung getragen.</p>
    • <p>Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, einen Bericht über Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich zu verfassen. Dieser Bericht wurde am 9. Mai 2011 in der SPK-S besprochen. Diese hat sich einstimmig für die im Bericht vorgeschlagene Neustrukturierung des Asylbereichs (Durchführung rascher Asylverfahren in Verfahrenszentren) ausgesprochen. Der Bundesrat hat in der Folge mit Beschluss vom 6. Juni 2011 das EJPD beauftragt, wenn möglich bis Ende 2012 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Im Rahmen der Erarbeitung dieser Vorlage kann auch geprüft werden, ob die Schaffung eines Spezialverfahrensrechts für den Asylbereich notwendig ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob für das Asylverfahren in der ersten Instanz und in der Beschwerdeinstanz - unter Wahrung aller rechtstaatlichen Grundsätze - ein spezielles Verfahrensrecht einzuführen und im Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (SR 142.31) aufzunehmen ist.</p>
    • Spezielles Verfahrensrecht für das Asylverfahren

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