Wirtschaftszonen und Wirtschaftsförderung grenzübergreifend gestalten
- ShortId
-
11.3972
- Id
-
20113972
- Updated
-
28.07.2023 07:33
- Language
-
de
- Title
-
Wirtschaftszonen und Wirtschaftsförderung grenzübergreifend gestalten
- AdditionalIndexing
-
15;grenzüberschreitende Zusammenarbeit;Wirtschaftsförderung;wirtschaftliches Fördergebiet;Grenzgebiet
- 1
-
- L05K0704030103, Grenzgebiet
- L05K0704030110, wirtschaftliches Fördergebiet
- L04K10010207, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- L05K0704010112, Wirtschaftsförderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mehrere Kantone sind mit den angrenzenden ausländischen Regionen in einer Schicksalsgemeinschaft verbunden, wie das Beispiel des Ballungsraums Frankreich-Waadt-Genf zeigt, wo der Bund sich an der Finanzierung von Infrastrukturprojekten beteiligt.</p><p>Seit einigen Jahren ist jedoch in diesen Gebieten eine sehr unausgewogene wirtschaftliche Entwicklung festzustellen: Die Unternehmen lassen sich in grossem Stil in der Schweiz nieder, wo sie von sehr vorteilhaften Rahmenbedingungen profitieren, namentlich in steuerlicher Hinsicht. Den ausländischen Gemeinden bleibt der Zuzug von Arbeitskräften, die sich die exorbitanten Wohnkosten in der Schweiz nicht leisten können. Damit verwandeln sich diese Gemeinden in eigentliche Schlafstädte.</p><p>Die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftszonen würde es ermöglichen, das wirtschaftliche Niveau einer ganzen Region auszugleichen. Sie würde gegenseitigen Animositäten ein Ende setzen und den ausländischen Regionen wie auch den Schweizer Kantonen einen gemeinsamen Wohlstand bescheren. Dieses gegenseitige Einvernehmen könnte künftig auch in den wichtigen Verhandlungen der Schweiz mit ihren Nachbarn wie etwa Frankreich von grossem Nutzen sein und so den Landesinteressen dienen. Das mit dieser Motion verfolgte Vorhaben würde es auch erlauben, der künftigen gemeinsamen Wirtschaftspolitik der EU-Staaten vorzugreifen, die gegenwärtig in Vorbereitung ist und die Wirtschaftspolitik der Schweiz zweifellos beeinflussen wird.</p><p>Die Wirtschaftspolitik der Kantone ist grundsätzlich deren Sache. Der Bund hat, mit wenigen verfassungsmässig vorgesehenen Ausnahmen, diesbezüglich keine Kompetenzen. Diese Motion enthält jedoch ein aussenpolitisches Element und betrifft Aspekte der Bundessteuer. Sie sieht eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen in Regionen verschiedener Länder vor, namentlich bei den Steuern. Sie wird überdies nicht berührt vom Karlsruher Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen. Der Bund ist somit meines Erachtens für die Aufnahme der angesprochenen Verhandlungen zuständig.</p>
- <p>Die Pflege und der Ausbau unserer Beziehungen zu den Nachbarstaaten bilden einen Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik, wobei das Schwergewicht auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Wirtschaft und der grenzüberschreitende Austausch aus einer regionalen Perspektive gesehen werden müssen. Unter diesem Gesichtspunkt müssen die Schranken, die die Grenzen darstellen, so weit wie möglich abgebaut werden. Die vielen bilateralen Abkommen, die die Schweiz insbesondere mit der Europäischen Union abgeschlossen hat, haben die Handels- und Kooperationsmöglichkeiten über die Grenzen hinaus erheblich verbessert und den wirtschaftlichen Aufschwung ermöglicht. Dank dieser Abkommen konnten zahlreiche Hürden beseitigt werden, die durch die unterschiedlichen Gesetzgebungen bedingt waren. Zudem arbeiten die Kantone und Gemeinden im Rahmen von regionalen Gremien auf die Vereinfachung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Grenzgebiet hin. Aufbauend auf diese Fortschritte, die eine bessere Abstimmung der Entwicklung in den betroffenen Regionen ermöglichen, soll in Zukunft auch die Lebensqualität der Bevölkerung und der Wirtschaftsakteure in den Grenzregionen stetig verbessert werden. </p><p>Die Rahmenbedingungen müssen insgesamt so weit als möglich aufeinander abgestimmt werden, damit in den Grenzgebieten eine ausgeglichene Entwicklung gefördert werden kann. In diesem Sinn ist der Bund in vielen Bereichen auch über die Landesgrenzen hinaus aktiv, etwa bei der Entwicklung des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs. Dieses Engagement erfolgt an der Seite der Kantone, die aufgrund ihrer Kompetenzen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über einen grossen Handlungsspielraum verfügen. </p><p>Ein regelmässiger grenzüberschreitender Meinungsaustausch und das Engagement des Bundes in den bestehenden grenzüberschreitenden Gremien sind pragmatische Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen der Grenzregionen angepasst sind. Dieses Vorgehen erlaubt es, den Grundsatz der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren und die kantonalen Initiativen zu ergänzen. Unter den zahlreichen kantonalen Initiativen können wir beispielsweise die Handelskammern erwähnen, die für die regionale Wirtschaftsentwicklung eine zentrale Rolle spielen. Es gibt aber auch andere erfolgreiche Initiativen, die von öffentlichen Körperschaften stammen: Sie reichen vom "Vademecum" über die grenzüberschreitende Vernetzung bis zum "Guide de bilocalisation". Über den Finanzausgleich erhalten die Grenzkantone schliesslich jedes Jahr Bundesgelder, die für grenzüberschreitende Massnahmen verwendet werden können. </p><p>In der Vergangenheit gab es verschiedene Initiativen, die darauf abzielten, französisch-schweizerische oder deutsch-schweizerische grenzüberschreitende Wirtschaftszonen zu bilden. Sie scheiterten an den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder. Für den Bund steht fest, dass er im Rahmen der Gremien für grenzüberschreitende Zusammenarbeit gemeinsam mit den Kantonen Lösungen finden kann für die Probleme, die sich aus diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Grenzgebieten ergeben. Dieser Ansatz war in der Vergangenheit erfolgreich und bleibt auch in Zukunft eine bevorzugte Option für Diskussionen mit unseren Nachbarn über grenzüberschreitende Anliegen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den interessierten Grenzkantonen Verhandlungen mit den Nachbarländern (Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich) aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen soll es sein, gemeinsam mit den angrenzenden ausländischen Regionen Wirtschaftszonen zu schaffen und eine Wirtschaftsförderung einzurichten. In diesen Zonen sollen gleiche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen gelten, insbesondere hinsichtlich der Steuerlasten.</p>
- Wirtschaftszonen und Wirtschaftsförderung grenzübergreifend gestalten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mehrere Kantone sind mit den angrenzenden ausländischen Regionen in einer Schicksalsgemeinschaft verbunden, wie das Beispiel des Ballungsraums Frankreich-Waadt-Genf zeigt, wo der Bund sich an der Finanzierung von Infrastrukturprojekten beteiligt.</p><p>Seit einigen Jahren ist jedoch in diesen Gebieten eine sehr unausgewogene wirtschaftliche Entwicklung festzustellen: Die Unternehmen lassen sich in grossem Stil in der Schweiz nieder, wo sie von sehr vorteilhaften Rahmenbedingungen profitieren, namentlich in steuerlicher Hinsicht. Den ausländischen Gemeinden bleibt der Zuzug von Arbeitskräften, die sich die exorbitanten Wohnkosten in der Schweiz nicht leisten können. Damit verwandeln sich diese Gemeinden in eigentliche Schlafstädte.</p><p>Die Schaffung gemeinsamer Wirtschaftszonen würde es ermöglichen, das wirtschaftliche Niveau einer ganzen Region auszugleichen. Sie würde gegenseitigen Animositäten ein Ende setzen und den ausländischen Regionen wie auch den Schweizer Kantonen einen gemeinsamen Wohlstand bescheren. Dieses gegenseitige Einvernehmen könnte künftig auch in den wichtigen Verhandlungen der Schweiz mit ihren Nachbarn wie etwa Frankreich von grossem Nutzen sein und so den Landesinteressen dienen. Das mit dieser Motion verfolgte Vorhaben würde es auch erlauben, der künftigen gemeinsamen Wirtschaftspolitik der EU-Staaten vorzugreifen, die gegenwärtig in Vorbereitung ist und die Wirtschaftspolitik der Schweiz zweifellos beeinflussen wird.</p><p>Die Wirtschaftspolitik der Kantone ist grundsätzlich deren Sache. Der Bund hat, mit wenigen verfassungsmässig vorgesehenen Ausnahmen, diesbezüglich keine Kompetenzen. Diese Motion enthält jedoch ein aussenpolitisches Element und betrifft Aspekte der Bundessteuer. Sie sieht eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen in Regionen verschiedener Länder vor, namentlich bei den Steuern. Sie wird überdies nicht berührt vom Karlsruher Übereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und örtlichen öffentlichen Stellen. Der Bund ist somit meines Erachtens für die Aufnahme der angesprochenen Verhandlungen zuständig.</p>
- <p>Die Pflege und der Ausbau unserer Beziehungen zu den Nachbarstaaten bilden einen Schwerpunkt der Schweizer Aussenpolitik, wobei das Schwergewicht auf der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit liegt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die grenzüberschreitende Wirtschaft und der grenzüberschreitende Austausch aus einer regionalen Perspektive gesehen werden müssen. Unter diesem Gesichtspunkt müssen die Schranken, die die Grenzen darstellen, so weit wie möglich abgebaut werden. Die vielen bilateralen Abkommen, die die Schweiz insbesondere mit der Europäischen Union abgeschlossen hat, haben die Handels- und Kooperationsmöglichkeiten über die Grenzen hinaus erheblich verbessert und den wirtschaftlichen Aufschwung ermöglicht. Dank dieser Abkommen konnten zahlreiche Hürden beseitigt werden, die durch die unterschiedlichen Gesetzgebungen bedingt waren. Zudem arbeiten die Kantone und Gemeinden im Rahmen von regionalen Gremien auf die Vereinfachung des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens im Grenzgebiet hin. Aufbauend auf diese Fortschritte, die eine bessere Abstimmung der Entwicklung in den betroffenen Regionen ermöglichen, soll in Zukunft auch die Lebensqualität der Bevölkerung und der Wirtschaftsakteure in den Grenzregionen stetig verbessert werden. </p><p>Die Rahmenbedingungen müssen insgesamt so weit als möglich aufeinander abgestimmt werden, damit in den Grenzgebieten eine ausgeglichene Entwicklung gefördert werden kann. In diesem Sinn ist der Bund in vielen Bereichen auch über die Landesgrenzen hinaus aktiv, etwa bei der Entwicklung des grenzüberschreitenden Regionalverkehrs. Dieses Engagement erfolgt an der Seite der Kantone, die aufgrund ihrer Kompetenzen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit über einen grossen Handlungsspielraum verfügen. </p><p>Ein regelmässiger grenzüberschreitender Meinungsaustausch und das Engagement des Bundes in den bestehenden grenzüberschreitenden Gremien sind pragmatische Lösungen, die den spezifischen Bedürfnissen der Grenzregionen angepasst sind. Dieses Vorgehen erlaubt es, den Grundsatz der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren und die kantonalen Initiativen zu ergänzen. Unter den zahlreichen kantonalen Initiativen können wir beispielsweise die Handelskammern erwähnen, die für die regionale Wirtschaftsentwicklung eine zentrale Rolle spielen. Es gibt aber auch andere erfolgreiche Initiativen, die von öffentlichen Körperschaften stammen: Sie reichen vom "Vademecum" über die grenzüberschreitende Vernetzung bis zum "Guide de bilocalisation". Über den Finanzausgleich erhalten die Grenzkantone schliesslich jedes Jahr Bundesgelder, die für grenzüberschreitende Massnahmen verwendet werden können. </p><p>In der Vergangenheit gab es verschiedene Initiativen, die darauf abzielten, französisch-schweizerische oder deutsch-schweizerische grenzüberschreitende Wirtschaftszonen zu bilden. Sie scheiterten an den unterschiedlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Länder. Für den Bund steht fest, dass er im Rahmen der Gremien für grenzüberschreitende Zusammenarbeit gemeinsam mit den Kantonen Lösungen finden kann für die Probleme, die sich aus diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Grenzgebieten ergeben. Dieser Ansatz war in der Vergangenheit erfolgreich und bleibt auch in Zukunft eine bevorzugte Option für Diskussionen mit unseren Nachbarn über grenzüberschreitende Anliegen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit den interessierten Grenzkantonen Verhandlungen mit den Nachbarländern (Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich) aufzunehmen. Ziel der Verhandlungen soll es sein, gemeinsam mit den angrenzenden ausländischen Regionen Wirtschaftszonen zu schaffen und eine Wirtschaftsförderung einzurichten. In diesen Zonen sollen gleiche Rahmenbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen gelten, insbesondere hinsichtlich der Steuerlasten.</p>
- Wirtschaftszonen und Wirtschaftsförderung grenzübergreifend gestalten
Back to List