Darlehen auch für Hotelleriebetriebe in den Städten
- ShortId
-
11.3981
- Id
-
20113981
- Updated
-
28.07.2023 09:51
- Language
-
de
- Title
-
Darlehen auch für Hotelleriebetriebe in den Städten
- AdditionalIndexing
-
15;Investitionsförderung;Schweizer Franken;Hotellerie;Stadt;Darlehen;Gleichbehandlung;Wechselkurs
- 1
-
- L05K0101010308, Hotellerie
- L05K1104030101, Darlehen
- L05K1109010601, Investitionsförderung
- L05K0102020102, Stadt
- L04K05020303, Gleichbehandlung
- L06K110302010301, Schweizer Franken
- L04K11030304, Wechselkurs
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Im Rahmen des Bundesbeschlusses über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 hat die Bundesversammlung eine Erhöhung der Bundesdarlehen für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit von 100 Millionen Franken gutgeheissen. Mit dieser Massnahme soll die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit mit genügend Mitteln ausgestattet werden, um bei einer ausgeweiteten Kreditnachfrage oder einer ausserordentlichen Kreditverknappung reagieren zu können. Somit sollen den Beherbergungswirtschaften Investitionen ermöglicht werden, um mit geeigneten betrieblichen Anpassungen auf das durch die Frankenstärke veränderte Marktumfeld zu reagieren.</p><p>Das Gesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft beschränkt heute die Gewährung von Darlehen durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit auf Betriebe in Gebieten, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen Saisonschwankungen unterliegt. Aufgrund der fehlenden saisonalen Schwankungen sind Beherbergungswirtschaften in den Städten von den Darlehen ausgeschlossen. Die Beherbergungswirtschaften haben sich in den letzten Jahren entlang der rasanten Entwicklung des Städtetourismus aber zu wichtigen Wirtschaftspfeilern für die Städte entwickelt. Sie sind zwar weniger saisonalen Schwankungen unterworfen, spüren die aktuelle Euroschwäche aber ebenfalls enorm, insbesondere in grenznahen Städten.</p><p>Aus diesem Grund ist der Ausschluss der städtischen Hotelleriebetriebe von den Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit zu beseitigen, zumal die städtischen Beherbergungswirtschaften wie die gesamte Branche unter dem starken Franken leiden und die zusätzlichen 100 Millionen Franken gerade zur Bekämpfung der Auswirkungen dieser Wechselkurssituation gesprochen wurden. Deshalb ist der Bundesrat gebeten, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die zumindest in Situationen wie der aktuellen Wechselkurskrise auch den Stadthotels einen Zugang zu den Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit ermöglicht.</p>
- <p>Der Bund fördert die Beherbergungswirtschaft basierend auf dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 23. Juni 2003. Für den Vollzug des Bundesgesetzes ist die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zuständig. Die SGH gewährt nachrangige Darlehen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten. Zu den Fremdenverkehrsgebieten gehören gemäss Bundesgesetz (Art. 5 Abs. 2) Gebiete, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt. Der Bundesrat hat die Fremdenverkehrsgebiete nach Anhörung der Kantone im Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 26. November 2003 festgelegt. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft kann die SGH Ausnahmen zulassen für Gebiete, in denen ähnliche Verhältnisse wie in den Fremdenverkehrsgebieten vorliegen.</p><p>Gefördert werden sollen mit Darlehen der SGH gemäss den gesetzlichen Bestimmungen somit Hotelbetriebe in Tourismusgebieten mit Saisoncharakter. In den Städten ist zwar der Tourismus auch von einiger Bedeutung, doch sind die Tourismusintensität und die Saisonalität deutlich geringer als in den ausgeprägten Ferienregionen. Mit der regionalen Konzentration der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Gebiete mit dem grössten Handlungsbedarf soll die Wirkung der Hotellerieförderung maximiert werden. Der Bundesrat weist im Übrigen darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung der auf Beginn 2012 hin neukonzeptionierten Tourismuspolitik des Bundes für die Legislatur 2012-2015 eine Überprüfung der strategischen Optionen der SGH vorgesehen ist. Hierbei soll unter anderem auch die Einschränkung der Darlehensgewährung auf Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte überprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft oder die entsprechende Verordnung dahingehend anzupassen, dass künftig auch Hotelleriebetriebe in Städten durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit mit Darlehen unterstützt werden können.</p>
- Darlehen auch für Hotelleriebetriebe in den Städten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Im Rahmen des Bundesbeschlusses über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 hat die Bundesversammlung eine Erhöhung der Bundesdarlehen für die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit von 100 Millionen Franken gutgeheissen. Mit dieser Massnahme soll die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit mit genügend Mitteln ausgestattet werden, um bei einer ausgeweiteten Kreditnachfrage oder einer ausserordentlichen Kreditverknappung reagieren zu können. Somit sollen den Beherbergungswirtschaften Investitionen ermöglicht werden, um mit geeigneten betrieblichen Anpassungen auf das durch die Frankenstärke veränderte Marktumfeld zu reagieren.</p><p>Das Gesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft beschränkt heute die Gewährung von Darlehen durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit auf Betriebe in Gebieten, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen Saisonschwankungen unterliegt. Aufgrund der fehlenden saisonalen Schwankungen sind Beherbergungswirtschaften in den Städten von den Darlehen ausgeschlossen. Die Beherbergungswirtschaften haben sich in den letzten Jahren entlang der rasanten Entwicklung des Städtetourismus aber zu wichtigen Wirtschaftspfeilern für die Städte entwickelt. Sie sind zwar weniger saisonalen Schwankungen unterworfen, spüren die aktuelle Euroschwäche aber ebenfalls enorm, insbesondere in grenznahen Städten.</p><p>Aus diesem Grund ist der Ausschluss der städtischen Hotelleriebetriebe von den Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit zu beseitigen, zumal die städtischen Beherbergungswirtschaften wie die gesamte Branche unter dem starken Franken leiden und die zusätzlichen 100 Millionen Franken gerade zur Bekämpfung der Auswirkungen dieser Wechselkurssituation gesprochen wurden. Deshalb ist der Bundesrat gebeten, eine Gesetzesänderung vorzulegen, die zumindest in Situationen wie der aktuellen Wechselkurskrise auch den Stadthotels einen Zugang zu den Darlehen der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit ermöglicht.</p>
- <p>Der Bund fördert die Beherbergungswirtschaft basierend auf dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 23. Juni 2003. Für den Vollzug des Bundesgesetzes ist die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) zuständig. Die SGH gewährt nachrangige Darlehen an Beherbergungsbetriebe in Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten. Zu den Fremdenverkehrsgebieten gehören gemäss Bundesgesetz (Art. 5 Abs. 2) Gebiete, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt. Der Bundesrat hat die Fremdenverkehrsgebiete nach Anhörung der Kantone im Anhang der Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 26. November 2003 festgelegt. Gemäss Artikel 5 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Förderung der Beherbergungswirtschaft kann die SGH Ausnahmen zulassen für Gebiete, in denen ähnliche Verhältnisse wie in den Fremdenverkehrsgebieten vorliegen.</p><p>Gefördert werden sollen mit Darlehen der SGH gemäss den gesetzlichen Bestimmungen somit Hotelbetriebe in Tourismusgebieten mit Saisoncharakter. In den Städten ist zwar der Tourismus auch von einiger Bedeutung, doch sind die Tourismusintensität und die Saisonalität deutlich geringer als in den ausgeprägten Ferienregionen. Mit der regionalen Konzentration der zur Verfügung stehenden Mittel auf die Gebiete mit dem grössten Handlungsbedarf soll die Wirkung der Hotellerieförderung maximiert werden. Der Bundesrat weist im Übrigen darauf hin, dass im Rahmen der Umsetzung der auf Beginn 2012 hin neukonzeptionierten Tourismuspolitik des Bundes für die Legislatur 2012-2015 eine Überprüfung der strategischen Optionen der SGH vorgesehen ist. Hierbei soll unter anderem auch die Einschränkung der Darlehensgewährung auf Fremdenverkehrsgebiete und Badekurorte überprüft werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft oder die entsprechende Verordnung dahingehend anzupassen, dass künftig auch Hotelleriebetriebe in Städten durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit mit Darlehen unterstützt werden können.</p>
- Darlehen auch für Hotelleriebetriebe in den Städten
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