Vernehmlassung zur Tabakprodukte-Richtlinie der EU

ShortId
11.3988
Id
20113988
Updated
28.07.2023 09:49
Language
de
Title
Vernehmlassung zur Tabakprodukte-Richtlinie der EU
AdditionalIndexing
2841;Richtlinie EU;Bundesamt für Gesundheit;Vernehmlassungsunterlagen;Suchtprävention;Tabakkonsum;Nikotinsucht;Tabak
1
  • L05K1402020104, Tabak
  • L06K140202010401, Tabakkonsum
  • L05K0101020104, Nikotinsucht
  • L04K09010203, Richtlinie EU
  • L03K020233, Vernehmlassungsunterlagen
  • L04K08040103, Bundesamt für Gesundheit
  • L06K010505070201, Suchtprävention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In der Zeit vom 24. September bis 17. Dezember 2010 wurde von der EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD Sanco) eine öffentliche online-Konsultation zur Richtlinie über Tabakprodukte 2001/37/EC durchgeführt. Diese führte zu mehr als 85'000 Rückmeldungen. Die Stellungnehmenden konnten sich per Selbstdeklaration den Kategorien "Bürger", "Unternehmen", "nicht-Regierungsorganisationen" und "nationale Behörden" zuordnen. Die Zuordnung wurde nicht validiert.</p><p>Am 22. September 2011 wurde der Leiter der Fachstelle Tabakpräventionsfonds, welche administrativ dem Bundesamt für Gesundheit zugeordnet ist, darauf aufmerksam gemacht, dass in der im Internet veröffentlichten Zusammenfassung der Stellungnahmen unter der Rubrik "Government and public authorities" ein Eintrag mit Angabe seines Namens und seiner Email-Adresse auftauche.</p><p>Da es dem Leiter der Fachstelle Tabakpräventionsfonds in seiner Funktion nicht erlaubt ist, eine offizielle Stellungnahme im Namen des Bundes abzugeben - und er dies weder als Bundesangestellter noch als Privatperson getan hat -, hat er sich umgehend an die zuständige Einheit der EU-Kommission (GD Sanco, Direktion D4) gewendet mit der Aufforderung, die Entstehung des Eintrags zu klären und diesen zu löschen.</p><p>Aufgrund der fehlenden Validierung der Stellungnahmen soll es bei öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission schon mehrfach zu Missbräuchen gekommen sein. Dementsprechend haben sich die Zuständigen beim Leiter des Tabakpräventionsfonds persönlich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und den Datensatz umgehend und vollständig gelöscht. Auch hier handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Indes konnte nicht eruiert werden, woher der Eintrag stammte.</p><p>Die Eingabe ist in jedem Fall als nichtig zu betrachten und hat infolgedessen keinerlei Einfluss auf die offizielle Haltung des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Vom 24. September bis 17. Dezember 2010 hat die EU-Gesundheitskommission ein breitangelegtes "Vernehmlassungsverfahren" zu einer allfälligen Revision der EU-Richtlinie "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG) durchgeführt. Zielgruppen waren nationale Behörden, NGO, die Industrie, die breite Öffentlichkeit. Die Antworten konnten auf einem aufgeschalteten Fragebogen elektronisch eingegeben oder in Printform eingereicht werden.</p><p>Unlängst wurden die Ergebnisse dieser Umfrage aufgeschaltet. Es sind über 85 000 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden nach Absendern gruppiert: in Regierungen und nationale Behörden, Industrie, NGO und Eingaben von einzelnen Bürgern.</p><p>Bei den Regierungen und nationalen Behörden finden sich Eingaben aus sämtlichen EU-Ländern und auch darüber hinaus. </p><p>Darunter figuriert auch eine Stellungnahme aus dem Bundesamt für Gesundheit (laut EU-Bericht von Peter Blatter, Leiter Fachstelle Tabakpräventionsfonds). In dieser Stellungnahme werden die jeweils strengsten Optionen empfohlen wie neutrale Verpackungen und Display-Verbot. Es ist dies die einzige Eingabe einer Behörde aus der Schweiz.</p><p>Dazu stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dieser Eingabe?</p><p>2. Entspricht diese Eingabe der offiziellen Haltung des Bundesrates?</p>
  • Vernehmlassung zur Tabakprodukte-Richtlinie der EU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In der Zeit vom 24. September bis 17. Dezember 2010 wurde von der EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD Sanco) eine öffentliche online-Konsultation zur Richtlinie über Tabakprodukte 2001/37/EC durchgeführt. Diese führte zu mehr als 85'000 Rückmeldungen. Die Stellungnehmenden konnten sich per Selbstdeklaration den Kategorien "Bürger", "Unternehmen", "nicht-Regierungsorganisationen" und "nationale Behörden" zuordnen. Die Zuordnung wurde nicht validiert.</p><p>Am 22. September 2011 wurde der Leiter der Fachstelle Tabakpräventionsfonds, welche administrativ dem Bundesamt für Gesundheit zugeordnet ist, darauf aufmerksam gemacht, dass in der im Internet veröffentlichten Zusammenfassung der Stellungnahmen unter der Rubrik "Government and public authorities" ein Eintrag mit Angabe seines Namens und seiner Email-Adresse auftauche.</p><p>Da es dem Leiter der Fachstelle Tabakpräventionsfonds in seiner Funktion nicht erlaubt ist, eine offizielle Stellungnahme im Namen des Bundes abzugeben - und er dies weder als Bundesangestellter noch als Privatperson getan hat -, hat er sich umgehend an die zuständige Einheit der EU-Kommission (GD Sanco, Direktion D4) gewendet mit der Aufforderung, die Entstehung des Eintrags zu klären und diesen zu löschen.</p><p>Aufgrund der fehlenden Validierung der Stellungnahmen soll es bei öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission schon mehrfach zu Missbräuchen gekommen sein. Dementsprechend haben sich die Zuständigen beim Leiter des Tabakpräventionsfonds persönlich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und den Datensatz umgehend und vollständig gelöscht. Auch hier handelte es sich nicht um einen Einzelfall. Indes konnte nicht eruiert werden, woher der Eintrag stammte.</p><p>Die Eingabe ist in jedem Fall als nichtig zu betrachten und hat infolgedessen keinerlei Einfluss auf die offizielle Haltung des Bundesrates.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Vom 24. September bis 17. Dezember 2010 hat die EU-Gesundheitskommission ein breitangelegtes "Vernehmlassungsverfahren" zu einer allfälligen Revision der EU-Richtlinie "zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen" (Richtlinie 2001/37/EG) durchgeführt. Zielgruppen waren nationale Behörden, NGO, die Industrie, die breite Öffentlichkeit. Die Antworten konnten auf einem aufgeschalteten Fragebogen elektronisch eingegeben oder in Printform eingereicht werden.</p><p>Unlängst wurden die Ergebnisse dieser Umfrage aufgeschaltet. Es sind über 85 000 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden nach Absendern gruppiert: in Regierungen und nationale Behörden, Industrie, NGO und Eingaben von einzelnen Bürgern.</p><p>Bei den Regierungen und nationalen Behörden finden sich Eingaben aus sämtlichen EU-Ländern und auch darüber hinaus. </p><p>Darunter figuriert auch eine Stellungnahme aus dem Bundesamt für Gesundheit (laut EU-Bericht von Peter Blatter, Leiter Fachstelle Tabakpräventionsfonds). In dieser Stellungnahme werden die jeweils strengsten Optionen empfohlen wie neutrale Verpackungen und Display-Verbot. Es ist dies die einzige Eingabe einer Behörde aus der Schweiz.</p><p>Dazu stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Hat er Kenntnis von dieser Eingabe?</p><p>2. Entspricht diese Eingabe der offiziellen Haltung des Bundesrates?</p>
    • Vernehmlassung zur Tabakprodukte-Richtlinie der EU

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