Zunahme der Bancomat-Betrügereien in der Schweiz

ShortId
11.3993
Id
20113993
Updated
27.07.2023 20:36
Language
de
Title
Zunahme der Bancomat-Betrügereien in der Schweiz
AdditionalIndexing
12;24;elektronisches Geld;Eindämmung der Kriminalität;Diebstahl;Zahlungsverkehr;Entschädigung;Betrug;automatisierte Bankdienstleistung
1
  • L05K1103020104, Zahlungsverkehr
  • L06K110302010202, elektronisches Geld
  • L04K11040203, automatisierte Bankdienstleistung
  • L06K050102010201, Betrug
  • L06K050102010202, Diebstahl
  • L04K01040202, Eindämmung der Kriminalität
  • L05K0507020201, Entschädigung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die in der Interpellation dargestellte Zunahme von Bancomat-Betrügen deckt sich sowohl mit den Erkenntnissen der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) als auch mit den Angaben von Kartenherausgebern und betroffenen Zahlungsinstituten. Von Manipulationen betroffen sind nicht nur Bancomaten, sondern vermehrt auch Zahlungsgeräte in Supermärkten oder an Billettautomaten. </p><p>Beim Skimming kopieren Kriminelle die Kartendaten vom Magnetstreifen und spionieren den zugehörigen PIN-Code aus. Dies geschieht z. B. durch Anbringen von speziellen Kartenlesern und Minikameras am Geldautomaten.</p><p>Dementsprechend kann auf die Fragen der Interpellation wie folgt eingegangen werden. </p><p>1. Die Bekämpfung von Bancomatbetrügen liegt in der Kompetenz der Kantone. Während die Prävention der Polizei obliegt, sind die Strafverfolgungsbehörden für die Aufklärung begangener Straftaten zuständig. Daneben unternehmen auch die Kartenherausgeber Anstrengungen, um Kartenbenutzer vor Bancomatbetrügen zu schützen. </p><p>Der Bund unterstützt die Kantone bei der Strafverfolgung durch koordinierende Massnahmen, sofern mehrere Kantone betroffen sind. </p><p>2. Zu einem besseren Schutz führen zwei Ansätze:</p><p>- zum einen die Sensibilisierung der Bancomatbenutzer und -benutzerinnen für die Gefahren: Die Banken sensibilisieren ihre Kunden mit Aufklärungshinweisen oder -bildern am Bancomaten selber oder mittels Kundeninformationsschreiben. Die kantonalen Polizeikorps planen in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bankiervereinigung zusätzliche Präventionsmassnahmen.</p><p>- Zum andern durch technische Verbesserungen: Diese betreffen sowohl die Automaten, für die sogenannte Anti-Skimming-Geräte entwickelt werden, als auch die Karten. Bei diesen werden etwa die Magnetstreifen weltweit durch Chips ersetzt, wodurch sich die Kartendaten verschlüsseln lassen. Sodann lassen viele Banken ihre Bancomaten regelmässig von Spezialisten auf ihre Sicherheit hin überprüfen. </p><p>3. Im Falle eines Schadens durch Skimming prüft der Kartenherausgeber (im Allgemeinen eine Bank), ob der Kunde grobfahrlässig gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, namentlich wenn der Kunde Sorge zum PIN-Code getragen hat und die Originalkarte noch im Besitz des Kartenberechtigten ist, ersetzt die Bank in der Regel den entstandenen Schaden. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zahl der Bancomat-Betrügereien hat sich seit zwei Jahren fast versechsfacht. Allein im ersten Halbjahr 2011 stellte die Six Group an 371 Schweizer Geldautomaten Manipulationen fest. Im Vorjahr waren es noch 135 Fälle gewesen. Regelrecht explodiert ist die Zahl der Maestro-Karten, die wegen Betrugsverdacht gesperrt werden mussten. Sie stieg von 5500 im letzen Jahr auf 31 000 in diesem Jahr. Der Schaden für die betroffenen Personen ist sehr gross.</p><p>Direktbetroffene Personen wurden von der zuständigen Stelle statt einer Wiedergutmachung ungerechterweise der Verletzung der Sorgfaltspflicht beschuldigt.</p><p>Deshalb meine Fragen:</p><p>1. Was kann der Bundesrat unternehmen gegen die unverantwortbare Zunahme von Bancomat-Betrügereien?</p><p>2. Wie können Bancomat-Kunden vor solchen Attacken besser geschützt werden?</p><p>3. Gibt es eine Möglichkeit, den Bancomat-Kunden den entstandenen Schaden zu vergüten?</p>
  • Zunahme der Bancomat-Betrügereien in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die in der Interpellation dargestellte Zunahme von Bancomat-Betrügen deckt sich sowohl mit den Erkenntnissen der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (Melani) als auch mit den Angaben von Kartenherausgebern und betroffenen Zahlungsinstituten. Von Manipulationen betroffen sind nicht nur Bancomaten, sondern vermehrt auch Zahlungsgeräte in Supermärkten oder an Billettautomaten. </p><p>Beim Skimming kopieren Kriminelle die Kartendaten vom Magnetstreifen und spionieren den zugehörigen PIN-Code aus. Dies geschieht z. B. durch Anbringen von speziellen Kartenlesern und Minikameras am Geldautomaten.</p><p>Dementsprechend kann auf die Fragen der Interpellation wie folgt eingegangen werden. </p><p>1. Die Bekämpfung von Bancomatbetrügen liegt in der Kompetenz der Kantone. Während die Prävention der Polizei obliegt, sind die Strafverfolgungsbehörden für die Aufklärung begangener Straftaten zuständig. Daneben unternehmen auch die Kartenherausgeber Anstrengungen, um Kartenbenutzer vor Bancomatbetrügen zu schützen. </p><p>Der Bund unterstützt die Kantone bei der Strafverfolgung durch koordinierende Massnahmen, sofern mehrere Kantone betroffen sind. </p><p>2. Zu einem besseren Schutz führen zwei Ansätze:</p><p>- zum einen die Sensibilisierung der Bancomatbenutzer und -benutzerinnen für die Gefahren: Die Banken sensibilisieren ihre Kunden mit Aufklärungshinweisen oder -bildern am Bancomaten selber oder mittels Kundeninformationsschreiben. Die kantonalen Polizeikorps planen in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Bankiervereinigung zusätzliche Präventionsmassnahmen.</p><p>- Zum andern durch technische Verbesserungen: Diese betreffen sowohl die Automaten, für die sogenannte Anti-Skimming-Geräte entwickelt werden, als auch die Karten. Bei diesen werden etwa die Magnetstreifen weltweit durch Chips ersetzt, wodurch sich die Kartendaten verschlüsseln lassen. Sodann lassen viele Banken ihre Bancomaten regelmässig von Spezialisten auf ihre Sicherheit hin überprüfen. </p><p>3. Im Falle eines Schadens durch Skimming prüft der Kartenherausgeber (im Allgemeinen eine Bank), ob der Kunde grobfahrlässig gehandelt hat. Ist dies nicht der Fall, namentlich wenn der Kunde Sorge zum PIN-Code getragen hat und die Originalkarte noch im Besitz des Kartenberechtigten ist, ersetzt die Bank in der Regel den entstandenen Schaden. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zahl der Bancomat-Betrügereien hat sich seit zwei Jahren fast versechsfacht. Allein im ersten Halbjahr 2011 stellte die Six Group an 371 Schweizer Geldautomaten Manipulationen fest. Im Vorjahr waren es noch 135 Fälle gewesen. Regelrecht explodiert ist die Zahl der Maestro-Karten, die wegen Betrugsverdacht gesperrt werden mussten. Sie stieg von 5500 im letzen Jahr auf 31 000 in diesem Jahr. Der Schaden für die betroffenen Personen ist sehr gross.</p><p>Direktbetroffene Personen wurden von der zuständigen Stelle statt einer Wiedergutmachung ungerechterweise der Verletzung der Sorgfaltspflicht beschuldigt.</p><p>Deshalb meine Fragen:</p><p>1. Was kann der Bundesrat unternehmen gegen die unverantwortbare Zunahme von Bancomat-Betrügereien?</p><p>2. Wie können Bancomat-Kunden vor solchen Attacken besser geschützt werden?</p><p>3. Gibt es eine Möglichkeit, den Bancomat-Kunden den entstandenen Schaden zu vergüten?</p>
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