Verursachergerechte Schadenersatzzahlung bezüglich Ehec-Krise
- ShortId
-
11.3995
- Id
-
20113995
- Updated
-
28.07.2023 11:10
- Language
-
de
- Title
-
Verursachergerechte Schadenersatzzahlung bezüglich Ehec-Krise
- AdditionalIndexing
-
55;Gesundheitsrisiko;Gemüsebau;Konsumenteninformation;Krankheit;Entschädigung;Informationsverbreitung;Verursacherprinzip;Gemüse;Deutschland;finanzieller Verlust;Konsumverhalten
- 1
-
- L05K1401010109, Gemüsebau
- L04K14020202, Gemüse
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L03K010501, Krankheit
- L06K070302010205, finanzieller Verlust
- L06K070106030101, Konsumenteninformation
- L05K0701060302, Konsumverhalten
- L05K0507020201, Entschädigung
- L04K06010417, Verursacherprinzip
- L04K03010105, Deutschland
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. In Deutschland hat der Ehec-Ausbruch über 50 Menschen das Leben gekostet, und über 850 Personen sind an einem schweren Nierenleiden erkrankt. Ausserdem erlitten mehr als 3000 Personen eine schwere Durchfallerkrankung. Die deutschen Behörden standen durch die rasche Ausbreitung der Erkrankungen unter Druck, die Ausbreitung des Ehec-Erregers zu stoppen. Nach Patientenbefragungen wurde vom Verzehr von Tomaten, Salat und Gurken abgeraten. Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt meldete dann am 26. Mai 2011 bei spanischen Salatgurken einen Ehec-Befund. Der nachgewiesene Erreger entsprach jedoch nicht dem für den Ausbruch verantwortlichen Erreger. Moderne Medien sind ihrer Natur nach global. Für ein bestimmtes Land gedachte Mitteilungen können sich über die politischen Grenzen hinweg verbreiten. Obwohl der Ausbruch auf Norddeutschland begrenzt war, bewirkte diese Empfehlung einen Einbruch der Nachfrage weit über die betroffene Region hinaus. </p><p>2. Dass die deutschen Behörden rasch Massnahmen ergriffen hatten, um die Verbreitung einzudämmen, ist nachvollziehbar. Die Schweizer Gemüseproduzenten erlitten wegen des Zusammenbruchs der Nachfrage unverschuldet schwere Umsatzeinbussen. Die vom Bundesrat beschlossene Entschädigung hilft den Schweizer Gemüseproduzenten, ihre Erlösausfälle zu bewältigen.</p><p>3. Die bestehenden Abkommen mit Deutschland enthalten keine Rechtsgrundlage, auf deren Basis wegen allenfalls mangelhafter Behördeninformation Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Im Weiteren kann die Haftung eines Staates auf internationaler Ebene nur unter strengen, im internationalen Recht festgelegten Bedingungen angerufen werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Bedingungen in diesem Fall nicht erfüllt sind.</p><p>4. Mit der Totalrevision des Epidemiengesetzes wird das Prinzip der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der oder des Einzelnen verstärkt. Zudem sieht der Gesetzesentwurf auch präventive Bestimmungen vor. Der Gesetzesentwurf präzisiert die klassischen Seuchenbekämpfungsmassnahmen, wie zum Beispiel die Anordnung einer medizinischen Überwachung, Quarantäne und Absonderung, Untersuchung und Behandlung oder ein Berufsausübungs- und Tätigkeitsverbot. Die entsprechenden Massnahmen der Gesundheitsbehörden stehen in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung öffentlicher Interessen einerseits und der potenziellen Verletzung von Grundrechten andererseits. Grundsätzlich ist nur diejenige Massnahme zu treffen, welche die Rechte der betroffenen Person am wenigsten einschränkt. Die Massnahme muss erforderlich, verhältnismässig und zumutbar sein. Darüber hinaus sollen die Massnahmen, die das Epidemiengesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorsieht, keine unnötigen Beeinträchtigungen von Gesellschaft und Wirtschaft zur Folge haben. Die gesetzliche Präzisierung ihrer Art und ihres Anwendungsbereichs trägt deshalb wesentlich zur Voraussehbarkeit staatlicher Eingriffe bei und erlaubt es den Wirtschaftsakteuren, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Medienmitteilung vom 23. September 2011 informierte der Bundesrat über die finanziellen Schäden für Schweizer Gemüseproduzenten aufgrund der sogenannten Ehec-Krise im vergangenen Sommer. Diese Krise mit europaweit massiven Umsatzeinbrüchen am Gemüsemarkt wurde massgeblich ausgelöst und verstärkt durch Behauptungen und Falschinformationen seitens der deutschen Gesundheitsbehörden. Wie sich herausstellte, lag der Infektionsherd in Deutschland selber und nicht bei Schweizer oder anderen europäischen Gemüseproduzenten. Offensichtlich soll nun aber nach dem Willen des Bundesrates der Schweizer Steuerzahler für einen Teil der finanziellen Schäden bei den Schweizer Gemüseproduzenten aufkommen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wer bzw. welches Verhalten verursachte aus Sicht des Bundesrates die flächendeckende, tiefgreifende Verunsicherung der Konsumenten, die schliesslich in den erwähnten Umsatzeinbrüchen mündete?</p><p>2. Wie lässt sich vermeiden, dass am Schluss die Schweizer Steuerzahler oder die Wirtschaft, welche keine Schuld an der Ehec-Krise trifft, für die entstandenen Schäden aufkommen müssen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, die Kosten von 2,9 Millionen Franken, welche er den Schweizer Gemüseproduzenten zu vergüten beschloss, mit Nachdruck von den Verursachern bzw. vom deutschen Staat zurückzufordern? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Im derzeit sich in der parlamentarischen Beratung befindlichen Epidemiengesetz werden eine ganze Reihe von Massnahmen vorgesehen, mit denen der Bund die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft einschränken, zu bestimmten Massnahmen oder Verhaltensweisen zwingen kann, um mutmassliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit abzuwenden. Sowohl die Erfahrungen mit der Schweinegrippe (Vernichtung von Impfdosen im Betrag von rund 56 Millionen Franken) als auch jüngst mit der Ehec-Krise haben gezeigt, dass solche staatlichen Massnahmen nicht nur äusserst unwirksam, sondern auch falsch bzw. schädlich sein können. Wie können künftig die Steuerzahler, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft vor derartigen Macht- bzw. Eingriffsinstrumenten des Staates und der Behörden geschützt werden?</p>
- Verursachergerechte Schadenersatzzahlung bezüglich Ehec-Krise
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. In Deutschland hat der Ehec-Ausbruch über 50 Menschen das Leben gekostet, und über 850 Personen sind an einem schweren Nierenleiden erkrankt. Ausserdem erlitten mehr als 3000 Personen eine schwere Durchfallerkrankung. Die deutschen Behörden standen durch die rasche Ausbreitung der Erkrankungen unter Druck, die Ausbreitung des Ehec-Erregers zu stoppen. Nach Patientenbefragungen wurde vom Verzehr von Tomaten, Salat und Gurken abgeraten. Das Hamburger Institut für Hygiene und Umwelt meldete dann am 26. Mai 2011 bei spanischen Salatgurken einen Ehec-Befund. Der nachgewiesene Erreger entsprach jedoch nicht dem für den Ausbruch verantwortlichen Erreger. Moderne Medien sind ihrer Natur nach global. Für ein bestimmtes Land gedachte Mitteilungen können sich über die politischen Grenzen hinweg verbreiten. Obwohl der Ausbruch auf Norddeutschland begrenzt war, bewirkte diese Empfehlung einen Einbruch der Nachfrage weit über die betroffene Region hinaus. </p><p>2. Dass die deutschen Behörden rasch Massnahmen ergriffen hatten, um die Verbreitung einzudämmen, ist nachvollziehbar. Die Schweizer Gemüseproduzenten erlitten wegen des Zusammenbruchs der Nachfrage unverschuldet schwere Umsatzeinbussen. Die vom Bundesrat beschlossene Entschädigung hilft den Schweizer Gemüseproduzenten, ihre Erlösausfälle zu bewältigen.</p><p>3. Die bestehenden Abkommen mit Deutschland enthalten keine Rechtsgrundlage, auf deren Basis wegen allenfalls mangelhafter Behördeninformation Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden könnten. Im Weiteren kann die Haftung eines Staates auf internationaler Ebene nur unter strengen, im internationalen Recht festgelegten Bedingungen angerufen werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass diese Bedingungen in diesem Fall nicht erfüllt sind.</p><p>4. Mit der Totalrevision des Epidemiengesetzes wird das Prinzip der Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der oder des Einzelnen verstärkt. Zudem sieht der Gesetzesentwurf auch präventive Bestimmungen vor. Der Gesetzesentwurf präzisiert die klassischen Seuchenbekämpfungsmassnahmen, wie zum Beispiel die Anordnung einer medizinischen Überwachung, Quarantäne und Absonderung, Untersuchung und Behandlung oder ein Berufsausübungs- und Tätigkeitsverbot. Die entsprechenden Massnahmen der Gesundheitsbehörden stehen in einem Spannungsfeld zwischen der Wahrnehmung öffentlicher Interessen einerseits und der potenziellen Verletzung von Grundrechten andererseits. Grundsätzlich ist nur diejenige Massnahme zu treffen, welche die Rechte der betroffenen Person am wenigsten einschränkt. Die Massnahme muss erforderlich, verhältnismässig und zumutbar sein. Darüber hinaus sollen die Massnahmen, die das Epidemiengesetz zum Schutz der öffentlichen Gesundheit vorsieht, keine unnötigen Beeinträchtigungen von Gesellschaft und Wirtschaft zur Folge haben. Die gesetzliche Präzisierung ihrer Art und ihres Anwendungsbereichs trägt deshalb wesentlich zur Voraussehbarkeit staatlicher Eingriffe bei und erlaubt es den Wirtschaftsakteuren, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. </p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In seiner Medienmitteilung vom 23. September 2011 informierte der Bundesrat über die finanziellen Schäden für Schweizer Gemüseproduzenten aufgrund der sogenannten Ehec-Krise im vergangenen Sommer. Diese Krise mit europaweit massiven Umsatzeinbrüchen am Gemüsemarkt wurde massgeblich ausgelöst und verstärkt durch Behauptungen und Falschinformationen seitens der deutschen Gesundheitsbehörden. Wie sich herausstellte, lag der Infektionsherd in Deutschland selber und nicht bei Schweizer oder anderen europäischen Gemüseproduzenten. Offensichtlich soll nun aber nach dem Willen des Bundesrates der Schweizer Steuerzahler für einen Teil der finanziellen Schäden bei den Schweizer Gemüseproduzenten aufkommen. In diesem Zusammenhang bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wer bzw. welches Verhalten verursachte aus Sicht des Bundesrates die flächendeckende, tiefgreifende Verunsicherung der Konsumenten, die schliesslich in den erwähnten Umsatzeinbrüchen mündete?</p><p>2. Wie lässt sich vermeiden, dass am Schluss die Schweizer Steuerzahler oder die Wirtschaft, welche keine Schuld an der Ehec-Krise trifft, für die entstandenen Schäden aufkommen müssen?</p><p>3. Ist der Bundesrat gewillt, die Kosten von 2,9 Millionen Franken, welche er den Schweizer Gemüseproduzenten zu vergüten beschloss, mit Nachdruck von den Verursachern bzw. vom deutschen Staat zurückzufordern? Wenn nein, warum nicht?</p><p>4. Im derzeit sich in der parlamentarischen Beratung befindlichen Epidemiengesetz werden eine ganze Reihe von Massnahmen vorgesehen, mit denen der Bund die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft einschränken, zu bestimmten Massnahmen oder Verhaltensweisen zwingen kann, um mutmassliche Gefahren für die öffentliche Gesundheit abzuwenden. Sowohl die Erfahrungen mit der Schweinegrippe (Vernichtung von Impfdosen im Betrag von rund 56 Millionen Franken) als auch jüngst mit der Ehec-Krise haben gezeigt, dass solche staatlichen Massnahmen nicht nur äusserst unwirksam, sondern auch falsch bzw. schädlich sein können. Wie können künftig die Steuerzahler, die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft vor derartigen Macht- bzw. Eingriffsinstrumenten des Staates und der Behörden geschützt werden?</p>
- Verursachergerechte Schadenersatzzahlung bezüglich Ehec-Krise
Back to List