Work and Care. Analyse und Massnahmenplan

ShortId
11.4001
Id
20114001
Updated
14.11.2025 06:48
Language
de
Title
Work and Care. Analyse und Massnahmenplan
AdditionalIndexing
2841;Bericht;Langzeitpflege;soziale Betreuung;Spitex;mitarbeitende/r Familienangehörige/r;Arbeitnehmer/in;Gebrechlichenpflege;Familie (speziell);erwerbstätige Bevölkerung
1
  • L05K0702020104, erwerbstätige Bevölkerung
  • L05K0702020401, Arbeitnehmer/in
  • L04K01040402, Gebrechlichenpflege
  • L07K01050511010101, Langzeitpflege
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0105051105, Spitex
  • L04K01040406, soziale Betreuung
  • L05K0702020113, mitarbeitende/r Familienangehörige/r
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Herausforderung für viele Arbeitnehmende. Bisher wurden vor allem die familienexterne Betreuung von Kindern und die parallele Berufstätigkeit von Frauen thematisiert. Weniger beachtet waren lange Zeit Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn Erwerbstätige kranke oder behinderte Angehörige pflegen und betreuen. Diese Frage gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies wegen der demografischen Entwicklung, wegen der Zunahme von chronischen Krankheiten und weil im Gesundheitswesen ambulante Behandlungen zunehmend der stationären Betreuung vorgezogen werden.</p>
  • <p>In unserer Gesellschaft übernehmen Familien einen grossen Teil der Betreuungs-, Sorge- und Pflegearbeit, der sogenannten Care-Arbeit, für Kinder und kranke Angehörige, insbesondere auch für betagte Angehörige. Nach wie vor leisten Frauen einen Grossteil an unbezahlter Care-Arbeit, auch wenn das zeitliche Engagement der Männer für unbezahlte Pflege- und Betreuungsaufgaben zunimmt. Allgemein ist davon auszugehen, dass die Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Care-Arbeit zunehmen wird.</p><p>Wie der Bundesrat auch in seinen Antworten zur Anfrage Rennwald 11.1072, "Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben", und zum Postulat Teuscher 11.4011, "Anerkennung der Grosselternarbeit", erwähnt, gibt es zur Situation und zum Ausmass von pflegenden Angehörigen verschiedene Erhebungen, oder es sind Untersuchungen am Laufen. Neben privaten Organisationen wie Spitex Schweiz oder der Schweizerischen Alzheimervereinigung, die 2010 entsprechende eigene Studien veröffentlichten, hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG die aktuellen vorhandenen statistischen Grundlagen 2010 in der Broschüre "Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit - Impulse aus Sicht der Gleichstellung" zusammengestellt (<a href="http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/index.html?lang=de">http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/index.html?lang=de</a>). Die Angaben basieren auf verschiedenen, regelmässig aktualisierten Statistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS). Zu erwähnen sind dabei insbesondere das Modul "Unbezahlte Arbeit" der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake), das regelmässig Daten zu den unbezahlten Betreuungsleistungen im eigenen und für fremde Haushalte liefert, sowie die Statistik von Menschen mit Behinderungen. Die Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) erhebt alle 5 Jahre Daten zur erhaltenen und geleisteten Hilfe bei gesundheitlichen Problemen. Allgemein können diverse Statistiken aus dem Gesundheitsbereich wichtige Informationen zum Thema liefern wie z. B. die Spitexstatistik. </p><p>Zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat das BFS bereits einige Analysen publiziert. Indikatoren zum Thema sind auf dem Portal Statistik Schweiz des BFS im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann und im Bereich Familie verfügbar. Diese sollen in den nächsten Jahren noch erweitert werden. </p><p>Das BFS plant zudem für 2013 den Mikrozensus Familie und Generationen (MZFG), der u. a. Familien- und Generationenbeziehungen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie behandelt. Im Weiteren hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 im Rahmen des Berichts "Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe" das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen vorschlagen soll. Überdies hat das EBG ein Grundlagenpapier zum Thema "Absicherung unbezahlter Care-Arbeit von Frauen und Männern" in Auftrag gegeben. Die Studie wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 veröffentlicht. Zudem unterstützt das EBG mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz auch Projekte, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Care-Verantwortung fördern.</p><p>Bereits heute bestehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für betreuende Angehörige wie z. B. das Instrument der AHV-, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Zudem gibt es in Zusammenhang mit der neuen Pflegefinanzierung seit 1. Januar 2011 nun auch die Möglichkeit der Hilflosenentschädigung bei leichter Pflegebedürftigkeit zu Hause. Entlastungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen der formellen Freiwilligenarbeit, die Organisationen wie Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz oder die Schweizerische Alzheimervereinigung organisieren und anbieten. Der Bund unterstützt diese Institutionen mit Beiträgen aus dem AHV-Fonds gemäss Artikel 101bis AHVG. Für die Schaffung von Entlastungsangeboten sind allerdings die Kantone zuständig. </p><p>Die Thematik der unbezahlten Care-Arbeit ist im Übrigen Gegenstand der beiden parlamentarischen Initiativen Meier-Schatz 11.411, "Betreuungszulage für pflegende Angehörige", und 11.412, "Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen".</p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass zurzeit genügend Grundlagen vorhanden oder in Vorbereitung sind, die die vom Postulat aufgeworfene Problematik beleuchten. Er erachtet einen zusätzlichen Bericht als nicht nötig. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, in dem die Situation von berufstätigen pflegenden Angehörigen analysiert und dargestellt wird. Zudem ist ein Massnahmeplan zur Unterstützung dieser Arbeitnehmenden vorzuschlagen. Dabei sollen differenzierte Lösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Belastungssituationen aufgezeigt werden. Im Massnahmeplan ist aufzuzeigen, welche gesetzgeberischen Anpassungen notwendig sind, welche Entlastungsmöglichkeiten Arbeitgebende anbieten können und welche finanziellen Unterstützungsleistungen notwendig sind.</p>
  • Work and Care. Analyse und Massnahmenplan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Herausforderung für viele Arbeitnehmende. Bisher wurden vor allem die familienexterne Betreuung von Kindern und die parallele Berufstätigkeit von Frauen thematisiert. Weniger beachtet waren lange Zeit Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, wenn Erwerbstätige kranke oder behinderte Angehörige pflegen und betreuen. Diese Frage gewinnt jedoch zunehmend an Bedeutung. Dies wegen der demografischen Entwicklung, wegen der Zunahme von chronischen Krankheiten und weil im Gesundheitswesen ambulante Behandlungen zunehmend der stationären Betreuung vorgezogen werden.</p>
    • <p>In unserer Gesellschaft übernehmen Familien einen grossen Teil der Betreuungs-, Sorge- und Pflegearbeit, der sogenannten Care-Arbeit, für Kinder und kranke Angehörige, insbesondere auch für betagte Angehörige. Nach wie vor leisten Frauen einen Grossteil an unbezahlter Care-Arbeit, auch wenn das zeitliche Engagement der Männer für unbezahlte Pflege- und Betreuungsaufgaben zunimmt. Allgemein ist davon auszugehen, dass die Doppelbelastung von Erwerbsarbeit und Care-Arbeit zunehmen wird.</p><p>Wie der Bundesrat auch in seinen Antworten zur Anfrage Rennwald 11.1072, "Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben", und zum Postulat Teuscher 11.4011, "Anerkennung der Grosselternarbeit", erwähnt, gibt es zur Situation und zum Ausmass von pflegenden Angehörigen verschiedene Erhebungen, oder es sind Untersuchungen am Laufen. Neben privaten Organisationen wie Spitex Schweiz oder der Schweizerischen Alzheimervereinigung, die 2010 entsprechende eigene Studien veröffentlichten, hat das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG die aktuellen vorhandenen statistischen Grundlagen 2010 in der Broschüre "Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit - Impulse aus Sicht der Gleichstellung" zusammengestellt (<a href="http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/index.html?lang=de">http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/index.html?lang=de</a>). Die Angaben basieren auf verschiedenen, regelmässig aktualisierten Statistiken des Bundesamtes für Statistik (BFS). Zu erwähnen sind dabei insbesondere das Modul "Unbezahlte Arbeit" der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake), das regelmässig Daten zu den unbezahlten Betreuungsleistungen im eigenen und für fremde Haushalte liefert, sowie die Statistik von Menschen mit Behinderungen. Die Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) erhebt alle 5 Jahre Daten zur erhaltenen und geleisteten Hilfe bei gesundheitlichen Problemen. Allgemein können diverse Statistiken aus dem Gesundheitsbereich wichtige Informationen zum Thema liefern wie z. B. die Spitexstatistik. </p><p>Zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat das BFS bereits einige Analysen publiziert. Indikatoren zum Thema sind auf dem Portal Statistik Schweiz des BFS im Bereich Gleichstellung von Frau und Mann und im Bereich Familie verfügbar. Diese sollen in den nächsten Jahren noch erweitert werden. </p><p>Das BFS plant zudem für 2013 den Mikrozensus Familie und Generationen (MZFG), der u. a. Familien- und Generationenbeziehungen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie behandelt. Im Weiteren hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 im Rahmen des Berichts "Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe" das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen vorschlagen soll. Überdies hat das EBG ein Grundlagenpapier zum Thema "Absicherung unbezahlter Care-Arbeit von Frauen und Männern" in Auftrag gegeben. Die Studie wird voraussichtlich im Frühjahr 2012 veröffentlicht. Zudem unterstützt das EBG mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz auch Projekte, welche die Vereinbarkeit von Beruf und Care-Verantwortung fördern.</p><p>Bereits heute bestehen verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten für betreuende Angehörige wie z. B. das Instrument der AHV-, Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Zudem gibt es in Zusammenhang mit der neuen Pflegefinanzierung seit 1. Januar 2011 nun auch die Möglichkeit der Hilflosenentschädigung bei leichter Pflegebedürftigkeit zu Hause. Entlastungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen der formellen Freiwilligenarbeit, die Organisationen wie Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz oder die Schweizerische Alzheimervereinigung organisieren und anbieten. Der Bund unterstützt diese Institutionen mit Beiträgen aus dem AHV-Fonds gemäss Artikel 101bis AHVG. Für die Schaffung von Entlastungsangeboten sind allerdings die Kantone zuständig. </p><p>Die Thematik der unbezahlten Care-Arbeit ist im Übrigen Gegenstand der beiden parlamentarischen Initiativen Meier-Schatz 11.411, "Betreuungszulage für pflegende Angehörige", und 11.412, "Rahmenbedingungen für die Entlastung von pflegenden Angehörigen".</p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass zurzeit genügend Grundlagen vorhanden oder in Vorbereitung sind, die die vom Postulat aufgeworfene Problematik beleuchten. Er erachtet einen zusätzlichen Bericht als nicht nötig. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zu erstellen, in dem die Situation von berufstätigen pflegenden Angehörigen analysiert und dargestellt wird. Zudem ist ein Massnahmeplan zur Unterstützung dieser Arbeitnehmenden vorzuschlagen. Dabei sollen differenzierte Lösungsmöglichkeiten für unterschiedliche Belastungssituationen aufgezeigt werden. Im Massnahmeplan ist aufzuzeigen, welche gesetzgeberischen Anpassungen notwendig sind, welche Entlastungsmöglichkeiten Arbeitgebende anbieten können und welche finanziellen Unterstützungsleistungen notwendig sind.</p>
    • Work and Care. Analyse und Massnahmenplan

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