Temporäre Einführung eines dualen Wechselkurssystems

ShortId
11.4008
Id
20114008
Updated
28.07.2023 09:03
Language
de
Title
Temporäre Einführung eines dualen Wechselkurssystems
AdditionalIndexing
24;15;Handelsrecht;Devisenpolitik;Exportindustrie;Wechselkurs;Festpreis;Devisenrecht;Leitkurs
1
  • L04K11030304, Wechselkurs
  • L04K11010202, Leitkurs
  • L03K110303, Devisenpolitik
  • L05K1105030201, Festpreis
  • L04K07010308, Handelsrecht
  • L05K0701030801, Devisenrecht
  • L05K0705070201, Exportindustrie
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wechselkursschwankungen gehören grundsätzlich zum Marktumfeld, in dem sich unsere Unternehmen behaupten müssen. Die aktuelle Frankenstärke zeigt sich aber in ihrem Ausmass und vor allem auch in der Geschwindigkeit ihrer Entstehung als enorme, teilweise existenzielle Herausforderung. Ein duales (multiples) Wechselkurssystem mit einem flexiblen, marktbestimmten Kurs für den Finanzsektor und einem fixen, durch den Bund garantierten Kurs für den Werkplatz bedeutet eine wertvolle und rasch wirkende Entlastung für die Exportbranche einerseits. Andererseits werden die Anreize deutlich kleiner, inländische Lieferanten und Produzenten durch Importe aus dem billigeren Ausland zu substituieren. Das duale System soll zeitlich befristet werden, mit der Möglichkeit, dieses nötigenfalls zu verlängern, allenfalls auf einem angepassten Kursniveau.</p>
  • <p>Mit dem derzeitigen System von flexiblen Wechselkursen in den meisten grossen Industrieländern werden Schwankungen des Wechselkurses bewusst hingenommen. Diese Schwankungen spiegeln u. a. die Schwierigkeit wider, einen angemessenen Wechselkurs zu bestimmen. Im Fall eines dualen Wechselkurses wäre die Bestimmung eines auf Handelstransaktionen anwendbaren Wechselkurses mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.</p><p>Flexible Wechselkurse können jedoch die Notwendigkeit von punktuellen Interventionen nicht ausschliessen, wie die derzeitige Lage an den Devisenmärkten zeigt. Die wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung übermässiger Wechselkursschwankungen liegen im Bereich der Währungs- und Geldpolitik, für welche in erster Linie die Schweizerische Nationalbank zuständig ist. In jüngster Zeit hat diese ihr entsprechendes Instrumentarium wiederholt eingesetzt.</p><p>Eine Trennung von Handelsbilanztransaktionen und reinen Kapitalverkehrstransaktionen im Rahmen eines dualen Wechselkurses würde massive Devisenkontrollen bedingen, wobei eine komplette Trennung wohl nicht mit einem vernünftigen Aufwand durchzusetzen wäre. Der Hauptgrund dafür liegt in den zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten der Restriktionen. Darunter fällt beispielsweise die Umgehung verteuerter Importe, etwa durch die Denomination von Lieferverträgen in Schweizer Franken und die Beschaffung günstiger Euros oder Dollars über die Finanzmärkte oder generell eine Ausdehnung illegaler Aktivitäten. Duale Wechselkurse schaffen nicht nur Umgehungsanreize, sondern auch Anreize für die Tätigung von Arbitragegeschäften, bei denen aus der Differenz der beiden Kurse hervorgehende Gewinnmöglichkeiten gesucht werden.</p><p>Der administrative Aufwand zur Durchsetzung einer solchen Massnahme wäre in jedem Fall beträchtlich, es bräuchte rigide Kontrollen von Unternehmungen und Privatpersonen, welche beispielsweise mit dem Schengener Abkommen in Konflikt geraten könnten. Dabei stellt sich die Frage, ob die Handelspartner der Schweiz einen dualen Wechselkurs ohne Weiteres hinnehmen würden. Die Kosten, welche sich aus der Subventionierung der Exportindustrie ergäben, würden aufgrund der Arbitrage- und Umgehungsmöglichkeiten nur teilweise durch eine erhöhte Belastung der Importeure wettgemacht.</p><p>Der duale Wechselkurs ist des Weiteren insofern problematisch, als er durch die Exportsubventionen die Stützung eines einzelnen Sektors vorsieht. Eine in die Wirtschaftsstruktur eingreifende Industriepolitik ist aber grundsätzlich abzulehnen. Eine direkte Finanzhilfe an den Exportsektor wurde vom Parlament denn auch im vergangenen September abgelehnt. Andere Sektoren wiederum könnten in Mitleidenschaft gezogen werden, allen voran der Finanzsektor, dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die administrative Belastung eingeschränkt würde.</p><p>Im Ausland werden bisweilen duale Wechselkurse angewendet, jedoch u. a. Rahmenbedingungen, welche sich von denjenigen der Schweiz unterscheiden. In der Regel handelt es sich dabei um Entwicklungs- oder Schwellenländer mit einem wenig ausgebauten Finanzsektor und einem hohen Anteil an Rohstoffexporten. In der Vergangenheit haben auch Industrieländer temporäre duale Wechselkurse eingeführt, um den Übergang von fixen zu vollständig flexiblen Wechselkursen abzufedern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines zeitlich limitierten dualen Wechselkurssystems zu prüfen. Dabei würde schweizerischen Unternehmen für den Export und Import ihrer Produkte und Dienstleistungen ein fixer Wechselkurs gegenüber Euro und gegenüber US-Dollar garantiert. Die Unternehmen werden verpflichtet, sämtliche betroffenen Transaktionen zu diesen fixen Wechselkursen abzuwickeln.</p>
  • Temporäre Einführung eines dualen Wechselkurssystems
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wechselkursschwankungen gehören grundsätzlich zum Marktumfeld, in dem sich unsere Unternehmen behaupten müssen. Die aktuelle Frankenstärke zeigt sich aber in ihrem Ausmass und vor allem auch in der Geschwindigkeit ihrer Entstehung als enorme, teilweise existenzielle Herausforderung. Ein duales (multiples) Wechselkurssystem mit einem flexiblen, marktbestimmten Kurs für den Finanzsektor und einem fixen, durch den Bund garantierten Kurs für den Werkplatz bedeutet eine wertvolle und rasch wirkende Entlastung für die Exportbranche einerseits. Andererseits werden die Anreize deutlich kleiner, inländische Lieferanten und Produzenten durch Importe aus dem billigeren Ausland zu substituieren. Das duale System soll zeitlich befristet werden, mit der Möglichkeit, dieses nötigenfalls zu verlängern, allenfalls auf einem angepassten Kursniveau.</p>
    • <p>Mit dem derzeitigen System von flexiblen Wechselkursen in den meisten grossen Industrieländern werden Schwankungen des Wechselkurses bewusst hingenommen. Diese Schwankungen spiegeln u. a. die Schwierigkeit wider, einen angemessenen Wechselkurs zu bestimmen. Im Fall eines dualen Wechselkurses wäre die Bestimmung eines auf Handelstransaktionen anwendbaren Wechselkurses mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden.</p><p>Flexible Wechselkurse können jedoch die Notwendigkeit von punktuellen Interventionen nicht ausschliessen, wie die derzeitige Lage an den Devisenmärkten zeigt. Die wirksamsten Instrumente zur Bekämpfung übermässiger Wechselkursschwankungen liegen im Bereich der Währungs- und Geldpolitik, für welche in erster Linie die Schweizerische Nationalbank zuständig ist. In jüngster Zeit hat diese ihr entsprechendes Instrumentarium wiederholt eingesetzt.</p><p>Eine Trennung von Handelsbilanztransaktionen und reinen Kapitalverkehrstransaktionen im Rahmen eines dualen Wechselkurses würde massive Devisenkontrollen bedingen, wobei eine komplette Trennung wohl nicht mit einem vernünftigen Aufwand durchzusetzen wäre. Der Hauptgrund dafür liegt in den zahlreichen Umgehungsmöglichkeiten der Restriktionen. Darunter fällt beispielsweise die Umgehung verteuerter Importe, etwa durch die Denomination von Lieferverträgen in Schweizer Franken und die Beschaffung günstiger Euros oder Dollars über die Finanzmärkte oder generell eine Ausdehnung illegaler Aktivitäten. Duale Wechselkurse schaffen nicht nur Umgehungsanreize, sondern auch Anreize für die Tätigung von Arbitragegeschäften, bei denen aus der Differenz der beiden Kurse hervorgehende Gewinnmöglichkeiten gesucht werden.</p><p>Der administrative Aufwand zur Durchsetzung einer solchen Massnahme wäre in jedem Fall beträchtlich, es bräuchte rigide Kontrollen von Unternehmungen und Privatpersonen, welche beispielsweise mit dem Schengener Abkommen in Konflikt geraten könnten. Dabei stellt sich die Frage, ob die Handelspartner der Schweiz einen dualen Wechselkurs ohne Weiteres hinnehmen würden. Die Kosten, welche sich aus der Subventionierung der Exportindustrie ergäben, würden aufgrund der Arbitrage- und Umgehungsmöglichkeiten nur teilweise durch eine erhöhte Belastung der Importeure wettgemacht.</p><p>Der duale Wechselkurs ist des Weiteren insofern problematisch, als er durch die Exportsubventionen die Stützung eines einzelnen Sektors vorsieht. Eine in die Wirtschaftsstruktur eingreifende Industriepolitik ist aber grundsätzlich abzulehnen. Eine direkte Finanzhilfe an den Exportsektor wurde vom Parlament denn auch im vergangenen September abgelehnt. Andere Sektoren wiederum könnten in Mitleidenschaft gezogen werden, allen voran der Finanzsektor, dessen internationale Wettbewerbsfähigkeit durch die administrative Belastung eingeschränkt würde.</p><p>Im Ausland werden bisweilen duale Wechselkurse angewendet, jedoch u. a. Rahmenbedingungen, welche sich von denjenigen der Schweiz unterscheiden. In der Regel handelt es sich dabei um Entwicklungs- oder Schwellenländer mit einem wenig ausgebauten Finanzsektor und einem hohen Anteil an Rohstoffexporten. In der Vergangenheit haben auch Industrieländer temporäre duale Wechselkurse eingeführt, um den Übergang von fixen zu vollständig flexiblen Wechselkursen abzufedern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines zeitlich limitierten dualen Wechselkurssystems zu prüfen. Dabei würde schweizerischen Unternehmen für den Export und Import ihrer Produkte und Dienstleistungen ein fixer Wechselkurs gegenüber Euro und gegenüber US-Dollar garantiert. Die Unternehmen werden verpflichtet, sämtliche betroffenen Transaktionen zu diesen fixen Wechselkursen abzuwickeln.</p>
    • Temporäre Einführung eines dualen Wechselkurssystems

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