Pflegeversicherung
- ShortId
-
11.4009
- Id
-
20114009
- Updated
-
27.07.2023 20:32
- Language
-
de
- Title
-
Pflegeversicherung
- AdditionalIndexing
-
2841;Bericht;Gebrechlichenpflege;Langzeitpflege;Finanzierung;Pflichtversicherung
- 1
-
- L07K01050511010101, Langzeitpflege
- L03K110902, Finanzierung
- L04K11100111, Pflichtversicherung
- L03K020206, Bericht
- L04K01040402, Gebrechlichenpflege
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Finanzierung der Langzeitpflege ist eine grosse gesellschaftliche Herausforderung. Eine Studie des Gesundheitsobservatoriums hat unlängst festgestellt, dass bis 2030 allein die Kosten für die medizinische Pflege von heute 8 auf künftig 16 Milliarden Franken anwachsen werden. Nicht einbezogen sind dabei die Kosten für die Hotellerie, also für Unterkunft und Verpflegung.</p><p>Diese finanziellen Perspektiven machen den Menschen Angst. Einerseits ist nicht klar, wie die stark steigenden Kosten übers Krankenversicherungsgesetz mit Kopfprämien getragen werden sollen. Und andererseits haben die Menschen auch aus mittleren Einkommensschichten Angst, im Alter von der Sozialhilfe abhängig zu werden, weil die Kosten in einem Pflegeheim das private Vermögen in kurzer Zeit auffressen. Die Diskussion über eine obligatorische Pflegeversicherung muss deshalb nochmals aufgenommen werden.</p>
- <p>Bei der Erarbeitung eines neuen Systems der Pflegefinanzierung im Jahre 2004 hat der Bundesrat eine breite Auslegeordnung vorgenommen und verschiedene Modelle, u. a. auch die Einführung einer Pflegeversicherung geprüft. In seiner Botschaft vom 16. Februar 2005 zur Neuordnung der Pflegefinanzierung (BBl 2005 Nr. 10, S. 2033ff.) hat der Bundesrat dargelegt, dass er die Idee einer eigenständigen Pflegeversicherung nicht weiterverfolge, nachdem eine Mehrheit der Teilnehmenden sich in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen hat. Der Bundesrat hat sich schliesslich dafür ausgesprochen, die Finanzierung der Pflege mit den bestehenden Mitteln unseres Sozialversicherungssystems zu reformieren, das heisst mit den Leistungen der Krankenversicherung, den Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV und den Ergänzungsleistungen.</p><p>Das Parlament ist diesem Vorschlag grundsätzlich gefolgt und hat im Jahre 2008 eine Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Pflegefinanzierung leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einen Beitrag an die Pflegeleistungen, die aufgrund einer ärztlichen Anordnung erbracht werden. Der Bundesrat setzt die Beiträge differenziert nach dem Pflegebedarf fest. Durch diese Elemente werden die Kosten, die durch die demografische Entwicklung entstehen können, und damit auch der Anstieg der Prämien in Grenzen gehalten. Der Eigenbeitrag der Patientinnen und Patienten wurde auf maximal 20 Prozent des höchsten Beitrags der OKP beschränkt. Für die Restfinanzierung der Kosten der Pflege zu Hause und im Pflegeheim sind die Kantone zuständig. Das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verpflichtet die Kantone zudem, dafür zu sorgen, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründet wird, sondern eine bedarfsgerechte Finanzierung in der Regel über die Ergänzungsleistungen sichergestellt wird. Im Weiteren gibt es eine Entlastung bei Personen mit Vermögen, indem die Vermögensfreibeträge bei den Ergänzungsleistungen massgebend erhöht wurden, insbesondere auch, damit im Fall eines Pflegeheimaufenthalts eines Ehegatten das Wohneigentum einfacher gewahrt werden kann. Die Ergänzungsleistungen erfüllen somit heute zu einem grossen Teil die Aufgaben einer Pflegeversicherung.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass unter den gegebenen Umständen derzeit keine neue Standortbestimmung notwendig ist. Über eine Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Sinne von Artikel 32 Absatz 1 KVG ist zu entscheiden, wenn die dreijährige Übergangsfrist abgelaufen ist und stabile Daten vorliegen. Diese Voraussetzungen dürften in ungefähr fünf Jahren vollständig erfüllt sein. Gestützt auf die Ergebnisse der Analyse der Auswirkungen des Gesetzes über die neue Pflegefinanzierung in den Bereichen Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit wird sich weisen, ob weitere Massnahmen notwendig sind. Der Bundesrat geht vorderhand davon aus, dass die Neuordnung der Pflegefinanzierung ihre Wirkungen im gewünschten Ausmass entfalten wird und daher die Einführung einer neuen Sozialversicherung nicht angezeigt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzustellen, wie eine obligatorische Pflegeversicherung, die über einkommens- und vermögensabhängige Beiträge sowie Steuermittel finanziert wird, ausgestaltet werden könnte.</p><p>Im geforderten Bericht sollen verschiedene Varianten skizziert werden. Die Finanzierung aller Modelle muss auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit basieren. In Bezug auf die Struktur sollen drei Typen geprüft werden: Ergänzung zur AHV, Ergänzung zum KVG sowie eine unabhängige, neue Versicherung.</p><p>Eine der dargestellten Varianten soll auf folgenden zwei Eckpfeilern beruhen:</p><p>1. Es wird eine Versicherung eingerichtet, die für Menschen ab 50 Jahren die Leistungen für die medizinische Langzeitpflege sowie die Kosten für eine Basis-Hotellerie respektive die entsprechenden Kosten in Form von Assistenzbeiträgen übernimmt.</p><p>2. Der Pflegeversicherung werden die heutigen Finanzierungsbeiträge von Gemeinden, Kantonen und Bund zugeleitet. Ergänzend zahlen Menschen ab dem 50. Altersjahr über eine einkommens- und vermögensabhängige Abgabe in die Versicherung ein.</p>
- Pflegeversicherung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Finanzierung der Langzeitpflege ist eine grosse gesellschaftliche Herausforderung. Eine Studie des Gesundheitsobservatoriums hat unlängst festgestellt, dass bis 2030 allein die Kosten für die medizinische Pflege von heute 8 auf künftig 16 Milliarden Franken anwachsen werden. Nicht einbezogen sind dabei die Kosten für die Hotellerie, also für Unterkunft und Verpflegung.</p><p>Diese finanziellen Perspektiven machen den Menschen Angst. Einerseits ist nicht klar, wie die stark steigenden Kosten übers Krankenversicherungsgesetz mit Kopfprämien getragen werden sollen. Und andererseits haben die Menschen auch aus mittleren Einkommensschichten Angst, im Alter von der Sozialhilfe abhängig zu werden, weil die Kosten in einem Pflegeheim das private Vermögen in kurzer Zeit auffressen. Die Diskussion über eine obligatorische Pflegeversicherung muss deshalb nochmals aufgenommen werden.</p>
- <p>Bei der Erarbeitung eines neuen Systems der Pflegefinanzierung im Jahre 2004 hat der Bundesrat eine breite Auslegeordnung vorgenommen und verschiedene Modelle, u. a. auch die Einführung einer Pflegeversicherung geprüft. In seiner Botschaft vom 16. Februar 2005 zur Neuordnung der Pflegefinanzierung (BBl 2005 Nr. 10, S. 2033ff.) hat der Bundesrat dargelegt, dass er die Idee einer eigenständigen Pflegeversicherung nicht weiterverfolge, nachdem eine Mehrheit der Teilnehmenden sich in der Vernehmlassung dagegen ausgesprochen hat. Der Bundesrat hat sich schliesslich dafür ausgesprochen, die Finanzierung der Pflege mit den bestehenden Mitteln unseres Sozialversicherungssystems zu reformieren, das heisst mit den Leistungen der Krankenversicherung, den Hilflosenentschädigungen zur AHV/IV und den Ergänzungsleistungen.</p><p>Das Parlament ist diesem Vorschlag grundsätzlich gefolgt und hat im Jahre 2008 eine Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen, die am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Mit der neuen Pflegefinanzierung leistet die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) einen Beitrag an die Pflegeleistungen, die aufgrund einer ärztlichen Anordnung erbracht werden. Der Bundesrat setzt die Beiträge differenziert nach dem Pflegebedarf fest. Durch diese Elemente werden die Kosten, die durch die demografische Entwicklung entstehen können, und damit auch der Anstieg der Prämien in Grenzen gehalten. Der Eigenbeitrag der Patientinnen und Patienten wurde auf maximal 20 Prozent des höchsten Beitrags der OKP beschränkt. Für die Restfinanzierung der Kosten der Pflege zu Hause und im Pflegeheim sind die Kantone zuständig. Das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung verpflichtet die Kantone zudem, dafür zu sorgen, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Sozialhilfe-Abhängigkeit begründet wird, sondern eine bedarfsgerechte Finanzierung in der Regel über die Ergänzungsleistungen sichergestellt wird. Im Weiteren gibt es eine Entlastung bei Personen mit Vermögen, indem die Vermögensfreibeträge bei den Ergänzungsleistungen massgebend erhöht wurden, insbesondere auch, damit im Fall eines Pflegeheimaufenthalts eines Ehegatten das Wohneigentum einfacher gewahrt werden kann. Die Ergänzungsleistungen erfüllen somit heute zu einem grossen Teil die Aufgaben einer Pflegeversicherung.</p><p>Der Bundesrat ist der Meinung, dass unter den gegebenen Umständen derzeit keine neue Standortbestimmung notwendig ist. Über eine Evaluation der Neuordnung der Pflegefinanzierung im Sinne von Artikel 32 Absatz 1 KVG ist zu entscheiden, wenn die dreijährige Übergangsfrist abgelaufen ist und stabile Daten vorliegen. Diese Voraussetzungen dürften in ungefähr fünf Jahren vollständig erfüllt sein. Gestützt auf die Ergebnisse der Analyse der Auswirkungen des Gesetzes über die neue Pflegefinanzierung in den Bereichen Qualität, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit wird sich weisen, ob weitere Massnahmen notwendig sind. Der Bundesrat geht vorderhand davon aus, dass die Neuordnung der Pflegefinanzierung ihre Wirkungen im gewünschten Ausmass entfalten wird und daher die Einführung einer neuen Sozialversicherung nicht angezeigt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzustellen, wie eine obligatorische Pflegeversicherung, die über einkommens- und vermögensabhängige Beiträge sowie Steuermittel finanziert wird, ausgestaltet werden könnte.</p><p>Im geforderten Bericht sollen verschiedene Varianten skizziert werden. Die Finanzierung aller Modelle muss auf der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit basieren. In Bezug auf die Struktur sollen drei Typen geprüft werden: Ergänzung zur AHV, Ergänzung zum KVG sowie eine unabhängige, neue Versicherung.</p><p>Eine der dargestellten Varianten soll auf folgenden zwei Eckpfeilern beruhen:</p><p>1. Es wird eine Versicherung eingerichtet, die für Menschen ab 50 Jahren die Leistungen für die medizinische Langzeitpflege sowie die Kosten für eine Basis-Hotellerie respektive die entsprechenden Kosten in Form von Assistenzbeiträgen übernimmt.</p><p>2. Der Pflegeversicherung werden die heutigen Finanzierungsbeiträge von Gemeinden, Kantonen und Bund zugeleitet. Ergänzend zahlen Menschen ab dem 50. Altersjahr über eine einkommens- und vermögensabhängige Abgabe in die Versicherung ein.</p>
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