Anerkennung der Grosselternarbeit

ShortId
11.4011
Id
20114011
Updated
28.07.2023 09:05
Language
de
Title
Anerkennung der Grosselternarbeit
AdditionalIndexing
28;Bericht;freiwillige Arbeit;soziale Betreuung;Stellung der Frau;Familie (speziell);Frauenarbeit;mitarbeitende/r Familienangehörige/r;Armut;älterer Mensch
1
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L05K0107010201, älterer Mensch
  • L05K0702030208, freiwillige Arbeit
  • L04K01010203, Armut
  • L03K010104, Stellung der Frau
  • L05K0702020113, mitarbeitende/r Familienangehörige/r
  • L03K020206, Bericht
  • L05K0702030205, Frauenarbeit
  • L04K01040406, soziale Betreuung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss einer kürzlich veröffentlichten Studie der Terz-Stiftung empfindet sich die Generation 50plus in ihrem Selbstbild zur Hälfte als Bereicherung für die Gesellschaft, zur anderen Hälfte als Mischung aus Bereicherung und Last. Ganz anders ist die Einschätzung in der Politik. Hier machen die Antworten Richtung "Last" mehr als die Hälfte aus.</p><p>Gegen dieses negative Bild der Politik engagieren sich seit einem Jahr Frauen in der Grossmütter-Revolution des Migros-Kulturprozents. Die wichtige Funktion der Grossmütter soll sichtbar gemacht werden. Grossmütter erfüllen mehr als nur eine biologische Funktion, sie übernehmen innerhalb der Generationen Aufgaben nach oben und unten, engagieren sich für die Kinder, Enkel und für das eigene Alter. Am 4. Juni 2011 wurde ein Manifest mit den wichtigsten Anliegen der Grossmütter Revolution verabschiedet. Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Hauptforderungen des Manifests umzusetzen sind.</p>
  • <p>Die intergenerationellen Transferleistungen der Grosseltern machen einen wichtigen Teil der unbezahlten Carearbeit aus. Aber auch ausserhalb des engeren Familienverbandes leisten ältere Personen, ob mit oder ohne Grosselternstatus, Unterstützungsarbeiten zugunsten der älteren und jüngeren Generation, z. B. in Form von Nachbarschaftshilfe oder formeller Freiwilligenarbeit. Die Forderungen des am 4. Juni 2011 veröffentlichten "Grossmüttermanifestes", auf die sich das Postulat stützt, sind Gegenstand von aktuell erstellten Berichten und laufenden Massnahmen.</p><p>Bezüglich gesellschaftlicher Anerkennung der Grosselternarbeit ist auf den Bericht des Bundesrates von 2007, "Strategie für eine schweizerische Alterspolitik", zu verweisen (vgl. insbesondere Kapitel 35 und Handlungsoption A3; Bericht unter: <a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/ kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de">http://www.bsv.admin.ch/themen/ kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de</a>) wie auch auf die Broschüre des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), "Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit - Impulse aus Sicht der Gleichstellung" (<a href="http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/ ndex.html?lang=de">http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/ ndex.html?lang=de</a>). Was die finanzielle Anerkennung der Leistungen angeht, so sind z. B. die AHV-Betreuungsgutschriften für betreuende Familienangehörige, die noch nicht im Rentenalter stehen, zu nennen. In St. Gallen wird ein erstes Pilotprojekt für ein Zeitgutschriftensystem lanciert. Zur Frage des Besuchsrechtes für Enkelkinder betreuende Grosseltern äussert sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Freysinger 10.3860, "Persönlicher Verkehr zwischen Grosseltern und Kindern".</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht, wonach die Altersarmut heute grundsätzlich noch ein Problem darstelle. Die Situation der Rentnerinnen und Rentner hat sich stetig verbessert (Wanner, Gabadinho: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand, Bern, BSV 2008). Die Altersarmut der heutigen Generation im Rücktrittsalter hat dank des Dreisäulen-Systems, besonders auch dank der Ergänzungsleistungen, stark abgenommen (vgl. den Bericht des Bundesrates, "Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung", von 2010, <a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de">http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de</a>). Der von der Postulantin erwähnte Bericht des Seniorenrates, welcher einzig auf die individuelle Situation von Rentnerinnen und Rentnern abstellt, lässt ausser Acht, dass viele Frauen der älteren Generationen zwar keine Leistungen der zweiten Säule erhalten, wirtschaftlich jedoch über die Renten der beruflichen Vorsorge des Ehemannes abgesichert sind. Zudem können in individuellen Fällen Beiträge nach Artikel 17 ELG, die Pro Senectute zur Verfügung stehen, weiterhelfen. Die Bekämpfung von Armut im Alter ist vorrangig auf den Erhalt des bisher Erreichten ausgerichtet. Wichtig sind auch präventive Massnahmen in der Kindheit, in der Jugend und im erwerbsfähigen Alter zur Vermeidung künftiger Altersarmut.</p><p>Betreuungssysteme bestehen im Rahmen der formellen Freiwilligenarbeit, die Organisationen wie Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz oder die Schweizerische Alzheimervereinigung anbieten. Der Bund unterstützt diese Institutionen mit Beiträgen aus dem AHV-Fonds gemäss Artikel 101bis AHVG. Die Mitsprache bzw. Partizipation von Betroffenen ist ebenfalls ein wichtiges Thema im obenerwähnten Bericht des Bundesrates zur Alterspolitik. Zur Förderung der Partizipation der "Grosselterngeneration" unterstützt der Bund den Schweizerischen Seniorenrat mit Beiträgen nach Artikel 101bis AHVG. Für Einrichtungen und damit auch für die Art und Weise des Einbezugs von Betroffenen sind allerdings die Kantone oder Gemeinden zuständig.</p><p>Wie der Bundesrat in seinen Antworten zum Postulat Schenker Silvia 11.4001, "Work und Care. Analyse und Massnahmenplan", sowie zur Anfrage Rennwald 11.1072, "Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben", ausführt, plant das Bundesamt für Statistik neben den laufenden statistischen Erhebungen für 2013 den Mikrozensus Familie und Generationen. Zudem hat das EBG ein Grundlagenpapier zum Thema "Absicherung unbezahlter Carearbeit von Frauen und Männern" in Auftrag gegeben. Die Studie soll im Frühjahr 2012 veröffentlicht werden. Weiter hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 im Rahmen des Berichts "Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe" das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen vorschlagen soll.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass zurzeit genügend Grundlagen vorhanden oder in Vorbereitung sind, die die vom Postulat aufgeworfenen Problembereiche in ausreichendem Masse beleuchten. Er erachtet einen zusätzlichen Bericht als nicht nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu folgenden Punkten Vorschläge auszuarbeiten:</p><p>1. Gesellschaftliche und allenfalls auch finanzielle Anerkennung der Grosselternarbeit: Es geht bei der Grosselternarbeit um rund 100 Millionen Stunden oder 2 Milliarden Franken pro Jahr, wobei 80 Prozent durch die Grossmütter geleistet werden.</p><p>2. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Beseitigung der Altersarmut: Eine Studie des Schweizerischen Rates für Senioren (April 2009) sagt, dass ein erheblicher Teil der älteren Bevölkerung über geringe oder unzureichende finanzielle Mittel verfügt. Betroffen sind insbesondere ältere Frauen und hochaltrige Personen.</p><p>3. Einrichtung von adäquaten Betreuungssystemen unter Einbezug der Betroffenen: Die demografische Entwicklung zeigt: Je älter die Bevölkerung wird, desto höher ist der Anteil der Frauen. Viele von ihnen haben ein Leben lang ihre Angehörigen gepflegt und stehen nun alleine da. Bei der Planung und Gestaltung von Einrichtungen müssten die Frauen miteinbezogen werden.</p>
  • Anerkennung der Grosselternarbeit
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss einer kürzlich veröffentlichten Studie der Terz-Stiftung empfindet sich die Generation 50plus in ihrem Selbstbild zur Hälfte als Bereicherung für die Gesellschaft, zur anderen Hälfte als Mischung aus Bereicherung und Last. Ganz anders ist die Einschätzung in der Politik. Hier machen die Antworten Richtung "Last" mehr als die Hälfte aus.</p><p>Gegen dieses negative Bild der Politik engagieren sich seit einem Jahr Frauen in der Grossmütter-Revolution des Migros-Kulturprozents. Die wichtige Funktion der Grossmütter soll sichtbar gemacht werden. Grossmütter erfüllen mehr als nur eine biologische Funktion, sie übernehmen innerhalb der Generationen Aufgaben nach oben und unten, engagieren sich für die Kinder, Enkel und für das eigene Alter. Am 4. Juni 2011 wurde ein Manifest mit den wichtigsten Anliegen der Grossmütter Revolution verabschiedet. Der Bundesrat wird gebeten, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die Hauptforderungen des Manifests umzusetzen sind.</p>
    • <p>Die intergenerationellen Transferleistungen der Grosseltern machen einen wichtigen Teil der unbezahlten Carearbeit aus. Aber auch ausserhalb des engeren Familienverbandes leisten ältere Personen, ob mit oder ohne Grosselternstatus, Unterstützungsarbeiten zugunsten der älteren und jüngeren Generation, z. B. in Form von Nachbarschaftshilfe oder formeller Freiwilligenarbeit. Die Forderungen des am 4. Juni 2011 veröffentlichten "Grossmüttermanifestes", auf die sich das Postulat stützt, sind Gegenstand von aktuell erstellten Berichten und laufenden Massnahmen.</p><p>Bezüglich gesellschaftlicher Anerkennung der Grosselternarbeit ist auf den Bericht des Bundesrates von 2007, "Strategie für eine schweizerische Alterspolitik", zu verweisen (vgl. insbesondere Kapitel 35 und Handlungsoption A3; Bericht unter: <a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/ kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de">http://www.bsv.admin.ch/themen/ kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de</a>) wie auch auf die Broschüre des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), "Anerkennung und Aufwertung der Care-Arbeit - Impulse aus Sicht der Gleichstellung" (<a href="http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/ ndex.html?lang=de">http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00465/ ndex.html?lang=de</a>). Was die finanzielle Anerkennung der Leistungen angeht, so sind z. B. die AHV-Betreuungsgutschriften für betreuende Familienangehörige, die noch nicht im Rentenalter stehen, zu nennen. In St. Gallen wird ein erstes Pilotprojekt für ein Zeitgutschriftensystem lanciert. Zur Frage des Besuchsrechtes für Enkelkinder betreuende Grosseltern äussert sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Freysinger 10.3860, "Persönlicher Verkehr zwischen Grosseltern und Kindern".</p><p>Der Bundesrat teilt die Einschätzung nicht, wonach die Altersarmut heute grundsätzlich noch ein Problem darstelle. Die Situation der Rentnerinnen und Rentner hat sich stetig verbessert (Wanner, Gabadinho: Die wirtschaftliche Situation von Erwerbstätigen und Personen im Ruhestand, Bern, BSV 2008). Die Altersarmut der heutigen Generation im Rücktrittsalter hat dank des Dreisäulen-Systems, besonders auch dank der Ergänzungsleistungen, stark abgenommen (vgl. den Bericht des Bundesrates, "Gesamtschweizerische Strategie zur Armutsbekämpfung", von 2010, <a href="http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de">http://www.bsv.admin.ch/themen/kinder_jugend_alter/00068/index.html?lang=de</a>). Der von der Postulantin erwähnte Bericht des Seniorenrates, welcher einzig auf die individuelle Situation von Rentnerinnen und Rentnern abstellt, lässt ausser Acht, dass viele Frauen der älteren Generationen zwar keine Leistungen der zweiten Säule erhalten, wirtschaftlich jedoch über die Renten der beruflichen Vorsorge des Ehemannes abgesichert sind. Zudem können in individuellen Fällen Beiträge nach Artikel 17 ELG, die Pro Senectute zur Verfügung stehen, weiterhelfen. Die Bekämpfung von Armut im Alter ist vorrangig auf den Erhalt des bisher Erreichten ausgerichtet. Wichtig sind auch präventive Massnahmen in der Kindheit, in der Jugend und im erwerbsfähigen Alter zur Vermeidung künftiger Altersarmut.</p><p>Betreuungssysteme bestehen im Rahmen der formellen Freiwilligenarbeit, die Organisationen wie Pro Senectute, das Schweizerische Rote Kreuz oder die Schweizerische Alzheimervereinigung anbieten. Der Bund unterstützt diese Institutionen mit Beiträgen aus dem AHV-Fonds gemäss Artikel 101bis AHVG. Die Mitsprache bzw. Partizipation von Betroffenen ist ebenfalls ein wichtiges Thema im obenerwähnten Bericht des Bundesrates zur Alterspolitik. Zur Förderung der Partizipation der "Grosselterngeneration" unterstützt der Bund den Schweizerischen Seniorenrat mit Beiträgen nach Artikel 101bis AHVG. Für Einrichtungen und damit auch für die Art und Weise des Einbezugs von Betroffenen sind allerdings die Kantone oder Gemeinden zuständig.</p><p>Wie der Bundesrat in seinen Antworten zum Postulat Schenker Silvia 11.4001, "Work und Care. Analyse und Massnahmenplan", sowie zur Anfrage Rennwald 11.1072, "Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben", ausführt, plant das Bundesamt für Statistik neben den laufenden statistischen Erhebungen für 2013 den Mikrozensus Familie und Generationen. Zudem hat das EBG ein Grundlagenpapier zum Thema "Absicherung unbezahlter Carearbeit von Frauen und Männern" in Auftrag gegeben. Die Studie soll im Frühjahr 2012 veröffentlicht werden. Weiter hat der Bundesrat am 29. Juni 2011 im Rahmen des Berichts "Palliative Care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe" das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, eine interdepartementale Arbeitsgruppe einzusetzen, die Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Pflege von unheilbar kranken Angehörigen vorschlagen soll.</p><p>Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass zurzeit genügend Grundlagen vorhanden oder in Vorbereitung sind, die die vom Postulat aufgeworfenen Problembereiche in ausreichendem Masse beleuchten. Er erachtet einen zusätzlichen Bericht als nicht nötig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht zu folgenden Punkten Vorschläge auszuarbeiten:</p><p>1. Gesellschaftliche und allenfalls auch finanzielle Anerkennung der Grosselternarbeit: Es geht bei der Grosselternarbeit um rund 100 Millionen Stunden oder 2 Milliarden Franken pro Jahr, wobei 80 Prozent durch die Grossmütter geleistet werden.</p><p>2. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Beseitigung der Altersarmut: Eine Studie des Schweizerischen Rates für Senioren (April 2009) sagt, dass ein erheblicher Teil der älteren Bevölkerung über geringe oder unzureichende finanzielle Mittel verfügt. Betroffen sind insbesondere ältere Frauen und hochaltrige Personen.</p><p>3. Einrichtung von adäquaten Betreuungssystemen unter Einbezug der Betroffenen: Die demografische Entwicklung zeigt: Je älter die Bevölkerung wird, desto höher ist der Anteil der Frauen. Viele von ihnen haben ein Leben lang ihre Angehörigen gepflegt und stehen nun alleine da. Bei der Planung und Gestaltung von Einrichtungen müssten die Frauen miteinbezogen werden.</p>
    • Anerkennung der Grosselternarbeit

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