Solarstrom an Autobahnen

ShortId
11.4017
Id
20114017
Updated
14.11.2025 06:38
Language
de
Title
Solarstrom an Autobahnen
AdditionalIndexing
66;48;Strassennetz;Autobahn;Verkehrsinfrastruktur;Schienennetz;Stromerzeugung;Sonnenenergie
1
  • L05K1703030102, Stromerzeugung
  • L03K170505, Sonnenenergie
  • L04K18030102, Strassennetz
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Solarstrom verfügt über ein beachtliches Potenzial, und die Fotovoltaik könnte um 2050 rund 20 Prozent des derzeitigen Strombedarfs decken. Die Erzeugung von Solarstrom beansprucht keinen zusätzlichen Raum. Vielmehr können die bestehenden Infrastrukturen (Gebäude, Verkehrswege) genutzt werden, um Solarzellen zu installieren; sie sind damit in doppelter Hinsicht gewinnbringend. Die Schweiz verfügt über eines der dichtesten Autobahn- und Schienennetze der Welt (1763 Kilometer Nationalstrassen, 5687 Kilometer Schienen). Somit sind Lärmschutzwände und andere Infrastrukturen der Autobahnen und Eisenbahnen (Brücken, Galerien usw.) prädestinierte Träger für Fotovoltaikanlagen. Für die optimale Nutzung dieser Energie und des verfügbaren Raumes sollten geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.</p><p>Im Rahmen des Aktionsprogramms Energie 2000 sind bereits mehrere Pilotprojekte entwickelt worden. Es wurden auch bereits Anlagen realisiert, beispielsweise diejenige auf den Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecke bei Zürich-Oerlikon oder die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genutzte Anlage auf der Autobahnüberdeckung Sonnenhof. Eine Pilotanlage für ein Solarzellendach über der künftigen Autobahn A9 wird im Oberwallis erarbeitet.</p><p>Diese Anlagen funktionieren, und sie erlauben es, eine neue Energiezukunft für die Schweiz zu planen. Ausserdem kostet es den Bund nichts. Er muss lediglich seine Infrastrukturen zur Verfügung stellen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob und wie die Infrastrukturen entlang der Nationalstrassen- und Eisenbahninfrastrukturen für die Stromproduktion genutzt werden können, zumal die Nutzung von Parzellen und Anlagen der Nationalstrasse nach Artikel 29 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (SR 725.111) grundsätzlich ohnehin auch für verkehrsfremde Zwecke möglich ist. Zu beachten ist indessen, dass solche Anlagen für die Stromproduktion die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Nationalstrasse und der Eisenbahn weder in der Bau- noch in der Betriebsphase beeinträchtigen dürfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie die Autobahn- und Eisenbahninfrastrukturen des Bundes für die Einrichtung von Fotovoltaikanlagen entlang oder über diesen Strecken (Lärmschutzwände, Brücken, Tunnels, Galerien usw.) durch den Bund selbst genutzt oder Kantonen und Stromproduzenten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Die Stromproduzenten sollen die Möglichkeit haben, über Autobahnstrecken Strukturen für die Einrichtung solcher Anlagen zu errichten.</p>
  • Solarstrom an Autobahnen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Solarstrom verfügt über ein beachtliches Potenzial, und die Fotovoltaik könnte um 2050 rund 20 Prozent des derzeitigen Strombedarfs decken. Die Erzeugung von Solarstrom beansprucht keinen zusätzlichen Raum. Vielmehr können die bestehenden Infrastrukturen (Gebäude, Verkehrswege) genutzt werden, um Solarzellen zu installieren; sie sind damit in doppelter Hinsicht gewinnbringend. Die Schweiz verfügt über eines der dichtesten Autobahn- und Schienennetze der Welt (1763 Kilometer Nationalstrassen, 5687 Kilometer Schienen). Somit sind Lärmschutzwände und andere Infrastrukturen der Autobahnen und Eisenbahnen (Brücken, Galerien usw.) prädestinierte Träger für Fotovoltaikanlagen. Für die optimale Nutzung dieser Energie und des verfügbaren Raumes sollten geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden.</p><p>Im Rahmen des Aktionsprogramms Energie 2000 sind bereits mehrere Pilotprojekte entwickelt worden. Es wurden auch bereits Anlagen realisiert, beispielsweise diejenige auf den Lärmschutzwänden entlang der Bahnstrecke bei Zürich-Oerlikon oder die vom Tiefbauamt des Kantons Bern genutzte Anlage auf der Autobahnüberdeckung Sonnenhof. Eine Pilotanlage für ein Solarzellendach über der künftigen Autobahn A9 wird im Oberwallis erarbeitet.</p><p>Diese Anlagen funktionieren, und sie erlauben es, eine neue Energiezukunft für die Schweiz zu planen. Ausserdem kostet es den Bund nichts. Er muss lediglich seine Infrastrukturen zur Verfügung stellen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob und wie die Infrastrukturen entlang der Nationalstrassen- und Eisenbahninfrastrukturen für die Stromproduktion genutzt werden können, zumal die Nutzung von Parzellen und Anlagen der Nationalstrasse nach Artikel 29 der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (SR 725.111) grundsätzlich ohnehin auch für verkehrsfremde Zwecke möglich ist. Zu beachten ist indessen, dass solche Anlagen für die Stromproduktion die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Nationalstrasse und der Eisenbahn weder in der Bau- noch in der Betriebsphase beeinträchtigen dürfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie die Autobahn- und Eisenbahninfrastrukturen des Bundes für die Einrichtung von Fotovoltaikanlagen entlang oder über diesen Strecken (Lärmschutzwände, Brücken, Tunnels, Galerien usw.) durch den Bund selbst genutzt oder Kantonen und Stromproduzenten zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Die Stromproduzenten sollen die Möglichkeit haben, über Autobahnstrecken Strukturen für die Einrichtung solcher Anlagen zu errichten.</p>
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